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     560  0 Kommentare NetCents Technology ernennt Vorsitzenden des Advisory Board - Seite 2

     

    Dr. Schmidt ist Mitglied des Club of Intelligent Angels (CIAN) und unterstützt das Labor für künstliche Intelligenz der Universität Zürich. Von 2003 bis 2006 saß er im Vorstand der Fumapharm AG, einem Schweizer Pharmaunternehmen.

     

    Dr. Schmidt promovierte 1995 magna cum laude in Rechnungswesen und Finanzen an der Universität Zürich, nachdem er 1993 hier seinen Abschluss (magna cum laude) in Bank- und Finanzwesen machte.

     

    NetCents ist bereits ein globales Unternehmen“, erklärt CEO Clayton Moore. „Wir haben Kunden auf der ganzen Welt, aber es sind die Kontakte, die eine Führungskraft von Dr. Schmidts Kaliber in unser Unternehmen einbringen kann, die es uns ermöglichen werden, unsere strategischen Beziehungen zu forcieren und unser Geschäft auf die nächste Ebene zu heben. Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit ihm und dem Rest unseres globalen Teams von Board-Mitgliedern und Beratern.“

     

    Über NetCents

     

    NetCents Technology Inc., das Transaktionszentrum für alle Kryptowährungszahlungen, stattet zukunftsorientierte Unternehmen mit der Technologie aus, um die Verarbeitung von Kryptowährungen nahtlos in ihr Zahlungsmodell zu integrieren, ohne dabei dem Risiko oder der Volatilität des Kryptomarktes ausgesetzt zu sein. NetCents Technology ist als Money Services Business („MSB“) bei FINTRAC registriert.

     

    Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website des Unternehmens unter www.net-cents.com oder über den Anlegerservice: investors@net-cents.com.

     

    Um auf dem Laufenden zu bleiben, stellen Sie sicher, dem Telegrammkanal unter http://t.me/NetCents beizutreten.

     

    Für das Board of Directors:

    NetCents Technology Inc.

     

    „Clayton Moore“

    Clayton Moore, CEO, Gründer & Director

    NetCents Technology Inc.

    1000 - 1021 West Hastings Street

    Vancouver, BC, V6E 0C3

     

    Vorsorglicher Hinweis bezüglich zukunftsgerichteter Informationen

     

    Diese Pressemeldung enthält gewisse Aussagen, die als „zukunftsgerichtete Aussagen“ gelten. Sämtliche in diese Pressemitteilung enthaltenen Aussagen - mit Ausnahme von historischen Fakten -, die sich auf die vom Unternehmen erwarteten Ereignisse oder Entwicklungen beziehen, gelten als zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen und im Allgemeinen, jedoch nicht immer, mit Begriffen wie „erwartet“, „plant“, „antizipiert“, „glaubt“, „schätzt“, „prognostiziert“, „potentiell“ und ähnlichen Ausdrücken dargestellt werden bzw. in denen zum Ausdruck gebracht wird, dass Ereignisse oder Umstände eintreten „werden“, „würden“, „könnten“ oder „sollten“. Obwohl das Unternehmen annimmt, dass die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen auf realistischen Annahmen basieren, lassen solche Aussagen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Performance zu. Die tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich von jenen der zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen in den zukunftsgerichteten Aussagen unterscheiden, zählen unter anderem die Handlungen der Regulierungsbehörden, die Marktpreise und die dauerhafte Verfügbarkeit von Kapital und Finanzmittel sowie die allgemeine Wirtschafts-, Markt- oder Geschäftslage. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass solche Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen darstellen, und dass sich die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen erheblich von jenen unterscheiden können, die in den zukunftsgerichteten Aussagen angenommen wurden. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den Annahmen, Schätzungen und Meinungen des Managements zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen. Sollten sich die Annahmen, Schätzungen oder Meinungen des Managements bzw. andere Faktoren ändern, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen dem aktuellen Stand anzupassen, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen ausdrücklich gefordert.

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