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     916  0 Kommentare Kapitalschutz durch Rechtsformwechsel! - Seite 3

    Das bedeutet: Erzielte Gewinne und sonstige Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer des Gesellschafters. Einkommen von Kapitalgesellschaften werden hingegen dem Trennungsprinzip unterworfen, bei dem zwischen dem Gewinn der Gesellschaft und den Einkünften des Gesellschafters unterschieden wird, so dass Gewinne von juristischen Personen der Körperschaftsteuer unterliegen, die in Deutschland 15% beträgt.

    Die Besteuerung zwischen Arbeitseinkommen und Kapitaleinkünften ist unausgeglichen

    In aller Regel verwalten Kapitalanleger ihre Vermögenswerte in ihrem eigenen Namen als Privatperson. Dies hat zur Folge, dass die geltenden Steuerregelungen für natürliche Personen zur Anwendung kommen. Bei allen Wertpapiergeschäften ist das die Abgeltungsteuer in Höhe von 25%, bei privaten Veräußerungsgeschäften die Kapitalertragsteuer, die beispielsweise bei Immobilien, Edelmetallen oder Kryptowährungen zum Tragen kommt. Hier wird der individuelle Steuersatz einer Privatperson berechnet, der je nach Einkommen bis zu einem Spitzensteuersatz von 42% betragen kann. Allerdings muss betont werden, dass hier weiterhin Spekulationsfristen gelten (bei Gold ein Jahr, bei Immobilien 10 Jahre), so dass bei entsprechender Beachtung gar keine Steuern auf die Gewinne anfallen.

    Mehr als vier Millionen Bürger in Deutschland müssen aktuell hingegen den Spitzensteuersatz von 42% bezahlen, weil dieser bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 57.000 Euro ausschlaggebend wird. Zusätzlich gibt es ab einem Jahreseinkommen von rund 270.000 Euro noch die Reichensteuer in Höhe von 3%, so dass bis 45% an Einkommensteuern anfallen können. Hier ist somit ein deutliches Regulierungsgefälle zwischen der Abgeltungssteuer (25%) und dem Höchstsatz bei der Einkommensteuer (45%) festzustellen. Arbeitseinkommen werden dadurch massiv schlechter gestellt als Kapitaleinkünfte.

    Kapitalanlage: Juristische Person (Gesellschaft) statt Privatperson

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    Die massiv eingeschränkte Verlustverrechnung in Höhe von 20.000 Euro bei Totalverlusten mit Aktien und Termingeschäften stellt zahlreiche Börsianer mittlerweile vor große Probleme. Ein Rechtsformwechsel von der Besteuerung als natürliche Person hin zur Besteuerung als juristische Person ist dabei ein intelligenter Lösungsansatz, auch im Hinblick darauf, dass sich die Steuergesetze im privaten Bereich sicher weiter massiv verschlechtern werden.

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    Markus Miller
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    Markus Miller (1973) hat langjährige Erfahrungen bei international tätigen Banken und Beratungsfirmen in Österreich, Liechtenstein sowie der Schweiz gesammelt. Der renommierte Analytiker ist Gründer und Geschäftsführer des spanischen Medien- und Consultingunternehmens GEOPOLITICAL.BIZ S.L.U. mit Sitz auf der Baleareninsel Mallorca. In dieser Funktion koordiniert er ein internationales Informations- und Kommunikations-Netzwerk von Wirtschafts- und Finanzexperten, Rechtsanwälten und Steuerberatern. Ein Buch des Buchautors* Markus Miller trägt den Titel „Die Welt vor dem Geldinfarkt“*. Ein anderes heißt "Finanzielle Selbstverteidigung: Profi-Strategien zum Schutz Ihres Vermögens, Ihrer Daten, Eigentumsrechte und Privatsphäre!"* Markus Miller ist Chefanalyst und Chefredakteur des renommierten Wirtschaftsmagazins „Kapitalschutz vertraulich“. Sein Unternehmen betreibt die Internetplattform www.geopolitical.biz.
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    Verfasst von Markus Miller
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