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    DGAP-Adhoc  241  0 Kommentare Enapter AG: Kapitalerhöhung erfolgreich platziert - Seite 3

    Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren der ENAPTER AG findet nicht statt. Die hierin genannten Wertpapiere der Photon Energy N.V. wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der 'Securities Act') registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach einer Registrierung gemäß dem Securities Act, aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis, oder in einer Transaktion die diesem Registrierungserfordernis nicht unterliegt, nach den Vorschriften des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder die ENAPTER AG noch ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter plant die hierin beschriebenen Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Ankündigung zu registrieren.

    Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die 'Order'), oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin zusammen als 'Relevante Personen' bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.

    Diese Mitteilung ist keine Unterlage, die Offenlegungen an Anleger im Sinne von Teil 6D.2 oder 7.9 des Australian Corporations Act 2001 (Cth) (der 'Corporations Act') enthält, und behauptet nicht, eine solche Unterlage zu sein. In Bezug auf Angebote oder Angebotseinholungen, die in Australien erhalten werden, dürfen Wertpapiere nur ausgegeben oder verkauft werden wenn die entsprechende Vergütung, die durch den Anleger für die Wertpapiere bezahlt werden soll, mindestens A$500.000 oder dessen Gegenwert in einer fremden Währung beträgt (abgesehen von jeglichen Beträgen, die durch die Emittentin oder eine andere Person, die die Wertpapiere anbietet oder deren Associates geliehen werden (im Sinne der Bedeutung dieser Begriffe in Teil 6D.2 des Corporations Act), ausgenommen, dass die Ausgabe oder Verkauf sonst unter Umständen geschehen, im Zusammenhang mit denen nach dem Corporations Act keine Offenlegung gemäß Teil 6D.2 oder Teil 7.9 des Corporations Act erfolgen muss.

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    DGAP-Adhoc Enapter AG: Kapitalerhöhung erfolgreich platziert - Seite 3 DGAP-Ad-hoc: Enapter AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung Enapter AG: Kapitalerhöhung erfolgreich platziert 29.10.2021 / 18:50 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch …

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