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    AKTIE IM FOKUS  245  0 Kommentare Sartorius als Corona-Profiteur gefragt - Omikron-Angst geht um

    FRANKFURT (dpa-AFX) - Aktien von Corona-Profiteuren haben am Dienstag von der neuen Omikron-Angst profitiert. Von Moderna -Chef Stephane Bancel geäußerte Zweifel an der Wirksamkeit bestehender Impfstoffe konnten Aktien von Impfstoff-Herstellern nicht weiter antreiben. Dafür waren manche Diagnostik- und Laborausrüster sowie die angenommenen Profiteure neuer Lockdown-Maßnahmen, die sogenannten "Stay-at-Home-Aktien" gegen den schwachen Markt gefragt.

    Im Dax traf dies vor allem auf die Aktien des Laborspezialisten Sartorius zu, die an der Indexspitze um zuletzt 6,3 Prozent anzogen. Der Kurs kehrte schwungvoll zurück über die 600-Euro-Marke und schaffte dort ein erneutes Rekordhoch, das bis auf 616,80 Euro nach oben geschraubt wurde.

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    Hinter Sartorius waren die Papiere des Online-Händlers Zalando , des Diagnostikers Qiagen , des Essenslieferdienstes Delivery Hero , des Kochboxen-Lieferanten Hellofresh und des Corona-Test-Profiteurs Siemens Healthineers die besten Werte im 1,6 Prozent schwächeren Leitindex, indem sie sich entweder nur knapp im Minus, auf Vortagesniveau oder mit bis zu einem Prozent im Plus bewegten.

    Im SDax zählte außerdem die Shop Apotheke zur Gruppe der positiven Ausnahmen: Ein besonders deutlicher Anstieg um 2,3 Prozent stand bei der Online-Apotheke auch mit einem optimistischen Analystenkommentar der Credit Suisse in Zusammenhang.

    "Die Finanzmärkte dürften die nächsten Tage stark von Nachrichten zur Einschätzung der Omikron-Virusvariante bestimmt bleiben, wobei der Unsicherheitsgrad zunächst hoch bleibt", kommentierten Analysten der BayernLB.

    Derweil hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden, dass der Bund in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sogenannte Corona-Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen durfte. Die Maßnahmen hätten in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber "in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie" mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, hieß es.

    In einem zweiten Verfahren wiesen die Richterinnen und Richter Klagen von Eltern und Schülern gegen die damals angeordneten Schulschließungen ab. Mit den beiden Entscheidungen des Ersten Senats unter Gerichtspräsident Stephan Harbarth bekommt die Politik auch Hinweise für ihren Handlungsspielraum in der aktuellen vierten Welle. Über die Notwendigkeit eines erneuten Lockdowns, wie er in Österreich verhängt wurde, wird derzeit auch in Deutschland viel diskutiert./tih/ajx/jha/





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