Grundbedürfnisse
HABONA Nahversorgungsfonds glänzt in schwierigem Umfeld - Seite 2
Da sich der 2019 aufgelegte Fonds noch in der Anlaufphase befindet, schneiden die Bereiche Mieterkonzentration sowie regionale Diversifizierung im Branchenvergleich noch unterdurchschnittlich ab. Scope weist darauf hin, dass der Portfolioaufbau bisher in einem „historisch hochpreisigen Marktumfeld“ erfolgt sei. Das aktuelle Immobilienportfolio wird im Branchenvergleich allerdings als überdurchschnittlich bewertet. Die Objekte seien nach Auffassung von Scope geeignet, das angestrebte Renditeniveau des Fonds mittelfristig zu erfüllen. Der Fonds solle mittelfristig ein Fondsvolumen von 500 Mio. Euro erreichen. Aufgrund der erfolgreichen Anbindung zahlreicher Vertriebspartner könne das Produkt erfolgreich neue Mittel einwerben und der Portfolioaufbau wie geplant vorangetrieben werden.
Einschränkungen hinsichtlich des weiteren Wachstums würden eher aus der vorsichtigeren Planung bei den Nettomittelzuflüssen herrühren, die aufgrund der aktuellen Marktsituation künftig geringer ausfallen dürften. Hinsichtlich der Finanzstruktur erreiche das Produkt aus Sicht von Scope eine im Vergleich der Peergroup der offenen Publikumsfonds überdurchschnittliche Bewertung. Die Fremdfinanzierungsquote von rund 18% sei branchendurchschnittlich. Hervorgehoben werden die langfristigen Zinsbindungen, die ein Zinsänderungsrisiko für das Produkt aktuell ausschließen. Vier Immobilien sind komplett eigenkapitalfinanziert und böten damit ausreichend Spielraum für Verkäufe, sollte dies kurzfristig notwendig werden. Ein Währungskursrisiko ist aufgrund des deutschen Investitionsfokus nicht vorhanden.
Die Bewertung der Nachhaltigkeit fällt aktuell noch unterdurchschnittlich aus. Dies wird damit begründet, dass die Ankermieter aus dem Lebensmitteleinzelhandel oft nicht bereit sind, ihre Verbrauchsdaten transparent zu machen. Die Genehmigung des Habona Nahversorgungsfonds Deutschland als sogenannter Artikel 8-Fonds gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor erfolgte zum 27.09.2022 durch die BaFin. Darüber kann der Fonds als sogenanntes Artikel 8 Plus-Produkt gemäß der MiFID II-Richtlinie für den Vertrieb gemäß Verbändekonzept an Anleger mit Nachhaltigkeitspräferenzen vertrieben werden.