checkAd

    Erbschaft 2.0  137  0 Kommentare Der digitale Nachlass - Seite 2

    Kryptowährungen sind ein spezieller Aspekt des digitalen Nachlasses

    Die Vererbung von Kryptowährungen oder NFTs ist ein spezieller Aspekt des digitalen Nachlasses. Da Kryptowährungen auf Blockchain-Technologie basieren und in digitalen Wallets gespeichert sind, erfordert ihre Vererbung besondere Maßnahmen. Im Testament sind explizite Anweisungen zur Vererbung von Kryptowährungen festzulegen. Es ist wichtig, den Erben den Zugang zu den Wallets und den privaten Schlüsseln zu ermöglichen. Diese Anweisungen sollten sicher aufbewahrt und den betroffenen Personen bekannt gemacht werden. Einige Wallet-Dienste bieten mittlerweile Funktionen zur Vererbung von Kryptowährungen an. Dabei kann eine Kontaktperson oder ein Nachlassverwalter benannt werden, der im Todesfall Zugriff auf die Wallets erhält. Es ist ratsam, die Möglichkeiten solcher Dienste zu prüfen und entsprechend zu nutzen. Es ist entscheidend, alle relevanten Informationen wie Wallet-Adressen, private Schlüssel, Passwörter und Sicherheitsfragen sorgfältig zu dokumentieren und an einem sicheren Ort aufzubewahren.

    Anzeige 
    Handeln Sie Ihre Einschätzung zu Meta Platforms!
    Short
    505,60€
    Basispreis
    2,94
    Ask
    × 14,99
    Hebel
    Long
    443,23€
    Basispreis
    2,97
    Ask
    × 14,90
    Hebel
    Präsentiert von

    Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie bei Klick auf das Disclaimer Dokument. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

    Death is not the end

    Der digitale Nachlass kann auch positive Aspekte haben, da er ermöglicht, Erinnerungen an verstorbene Personen digital zu bewahren. Fotos, Videos, Textnachrichten und Social-Media-Beiträge können eine wertvolle Erinnerung an einen Menschen darstellen. Es ist wichtig, die Kontrolle über diese digitalen Vermächtnisse zu haben und zu entscheiden, was damit geschehen soll. Um sicherzustellen, dass diese Daten nach unserem Ableben nicht ohne Zugriffsmöglichkeit auf den Servern der Betreiber liegen, empfiehlt es sich schon zu Lebzeiten festzulegen, wer sich um die Daten kümmert und wer Zugriff zu ihnen erhält, wenn wir das Zeitliche segnen.

    Der Tod bleibt analog

    Sich rechtzeitig drum kümmern gilt aber nicht nur für den digitalen Nachlass. Laut Schätzungen bringt deutlich weniger als die Hälfte der Deutschen einen letzten Willen zu Papier. Es ist allerdings auch niemand dazu verpflichtet, dafür hat der Gesetzgeber gesorgt. Gibt es kein Testament, greift die im Buch fünf des Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegte gesetzliche Erbfolge. Ob es nun einen letzten Willen gibt oder nicht, es geht auf jeden Fall um viel. Laut Schätzungen werden in Deutschland im Jahr bis zu 400 Milliarden Euro vererbt. Der Anteil der digitalen Vermögen wird dabei in den nächsten Jahren massiv zunehmen. Aber auch wenn unser Leben immer digitaler wird, der Tod bleibt analog!

    Diesen und weitere Vermögensverwalter mit Ihren Meinungen und Online-Anlagestrategien finden Sie auf https://www.v-check.de/?utm_source=xxx&utm_medium=ppc&utm_camp ...

     

     

    Seite 2 von 2


    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte


    Markus Richert
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Seit 2010 ist Markus Richert als Vermögensverwalter und Finanzplaner bei der Portfolio Concept Vermögensmanagement GmbH in Köln beschäftigt. Bereits während des Studiums der Betriebswirtschaftslehre in den USA und an der Universität Bielefeld, arbeitet er freiberuflich als Finanzmakler. Nach dem Abschluss als Diplom Kaufmann 1996 arbeitete er einige Jahre bei einem großen deutschen Finanzdienstleister. Von 2003 bis 2004 studierte er Finanzökonomie an der European Business School (EBS) und ist seit 2004 als certified financial planner (cfp) zertifiziert. Neben der Finanzplanung und der Kundenbetreuung in der Vermögensverwaltung verantwortet er seit 2011 als Autor eine wöchentliche Finanzkolumne. Weitere Informationen finden Sie unter www.portfolio-concept.de.
    Mehr anzeigen

    Weitere Artikel des Autors


    Verfasst von Markus Richert
    Erbschaft 2.0 Der digitale Nachlass - Seite 2 Das Leben wird digital umstellt. Menschen kommunizieren via E-Mail und Messenger-Diensten, bewegen sich in den zahlreichen sozialen Netzwerken, tauschen Fotos per Instagram oder sonstiger digitaler Plattformen aus und nutzen „wearables“ oder Installationen des „Smart Home“. Auch in der Vermögensanlage ist die Digitalisierung schon lange angekommen. Laut aktuellen Schätzungen besitzen 10 bis 13 Prozent der Deutschen bereits Kryptowährungen oder NFTs (Non-fungible Token). Viele Anleger führen ihre Bankkonten und Depots mittlerweile bei Neobanken. Die Neobank und Fintechs bieten Privat- und Geschäftskunden mittlerweile vollständig digitalisierte Online-Banking-Lösungen an, die bei traditionellen Banken zum Teil immer noch undenkbar sind.

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer