Erbschaft 2.0
Der digitale Nachlass - Seite 2
Kryptowährungen sind ein spezieller Aspekt des digitalen Nachlasses
Die Vererbung von Kryptowährungen oder NFTs ist ein spezieller Aspekt des digitalen Nachlasses. Da Kryptowährungen auf Blockchain-Technologie basieren und in digitalen Wallets gespeichert sind, erfordert ihre Vererbung besondere Maßnahmen. Im Testament sind explizite Anweisungen zur Vererbung von Kryptowährungen festzulegen. Es ist wichtig, den Erben den Zugang zu den Wallets und den privaten Schlüsseln zu ermöglichen. Diese Anweisungen sollten sicher aufbewahrt und den betroffenen Personen bekannt gemacht werden. Einige Wallet-Dienste bieten mittlerweile Funktionen zur Vererbung von Kryptowährungen an. Dabei kann eine Kontaktperson oder ein Nachlassverwalter benannt werden, der im Todesfall Zugriff auf die Wallets erhält. Es ist ratsam, die Möglichkeiten solcher Dienste zu prüfen und entsprechend zu nutzen. Es ist entscheidend, alle relevanten Informationen wie Wallet-Adressen, private Schlüssel, Passwörter und Sicherheitsfragen sorgfältig zu dokumentieren und an einem sicheren Ort aufzubewahren.
Death is not the end
Der digitale Nachlass kann auch positive Aspekte haben, da er ermöglicht, Erinnerungen an verstorbene Personen digital zu bewahren. Fotos, Videos, Textnachrichten und Social-Media-Beiträge können eine wertvolle Erinnerung an einen Menschen darstellen. Es ist wichtig, die Kontrolle über diese digitalen Vermächtnisse zu haben und zu entscheiden, was damit geschehen soll. Um sicherzustellen, dass diese Daten nach unserem Ableben nicht ohne Zugriffsmöglichkeit auf den Servern der Betreiber liegen, empfiehlt es sich schon zu Lebzeiten festzulegen, wer sich um die Daten kümmert und wer Zugriff zu ihnen erhält, wenn wir das Zeitliche segnen.
Der Tod bleibt analog
Sich rechtzeitig drum kümmern gilt aber nicht nur für den digitalen Nachlass. Laut Schätzungen bringt deutlich weniger als die Hälfte der Deutschen einen letzten Willen zu Papier. Es ist allerdings auch niemand dazu verpflichtet, dafür hat der Gesetzgeber gesorgt. Gibt es kein Testament, greift die im Buch fünf des Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegte gesetzliche Erbfolge. Ob es nun einen letzten Willen gibt oder nicht, es geht auf jeden Fall um viel. Laut Schätzungen werden in Deutschland im Jahr bis zu 400 Milliarden Euro vererbt. Der Anteil der digitalen Vermögen wird dabei in den nächsten Jahren massiv zunehmen. Aber auch wenn unser Leben immer digitaler wird, der Tod bleibt analog!
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