EQS-Adhoc
Deutsche EuroShop plant Zahlung einer Sonderdividende – Beschlussfassung durch außerordentliche Hauptversammlung Anfang Januar 2024 erwartet
- Deutsche EuroShop plant Zahlung einer Sonderdividende
- Außerordentliche Hauptversammlung am 8. Januar 2024
- Sonderdividende in Höhe von 1,35 € je Aktie geplant
EQS-Ad-hoc: Deutsche EuroShop AG / Schlagwort(e): Dividende/Hauptversammlung Deutsche EuroShop plant Zahlung einer Sonderdividende – Beschlussfassung durch außerordentliche Hauptversammlung Anfang Januar 2024 erwartet |
Der Vorstand der Deutsche EuroShop AG, Hamburg („Gesellschaft“), hat sich dazu entschlossen, eine außerordentliche Hauptversammlung für den 8. Januar 2024 einzuberufen und dieser die Zahlung einer Sonderdividende in Höhe von 1,35 € je Aktie der Gesellschaft („Sonderdividende“) zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat dem Vorschlag zur Zahlung der Sonderdividende heute zugestimmt. Beruhend auf der Zahl der 76.464.319 ausgegebenen Aktien der Gesellschaft entspricht dies einem aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 auszuschüttenden Betrag von 103.226.830,65 €.
Die Sonderdividende soll zusätzlich zu der bereits am 1. September 2023 an die Aktionäre ausgezahlte Dividende geleistet werden. Zu diesem Zweck soll auf der kommenden außerordentlichen Hauptversammlung der bereits von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. August 2023 gefassten Gewinnverwendungsbeschluss für das Geschäftsjahr 2022 angepasst werden und der seinerzeit auf neue Rechnung vorgetragenen Teilbetrag in Höhe von 500.000.087,94 € um den oben genannten, nun zusätzlich auszuschüttenden Betrag auf 396.773.257,29 € verringert werden. Vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassung durch die außerordentliche Hauptversammlung ist die Zahlung der Sonderdividende dann für den 11. Januar 2024 geplant.
Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte
Aktuelle Themen
Weitere Artikel des Autors