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    EQS-Adhoc  501  0 Kommentare Deutsche EuroShop plant Zahlung einer Sonderdividende – Beschlussfassung durch außerordentliche Hauptversammlung Anfang Januar 2024 erwartet - Seite 2

    Die Ausschüttung erfolgt im Einklang mit der Strategie der Gesellschaft, ihre Kapital- und Finanzierungsstruktur neu zu ordnen und Barmittel, die nicht zur Erfüllung der Liquiditätserfordernisse des Deutsche-EuroShop-Konzerns benötigt werden, zur Erhöhung von Dividendenzahlungen bzw. zur Zahlung einer Sonderdividende zu verwenden. In diesem Zusammenhang hat die Gesellschaft kürzlich die Liquiditätserfordernisse des Deutsche-EuroShop-Konzerns überprüft. Zudem befinden sich Gesellschaften des Deutsche-EuroShop-Konzerns, insbesondere solche, an denen der Deutsche-EuroShop-Konzern zu Beginn des Jahres 2023 weitere Anteile erworben hat, derzeit in Prozessen zur Erhöhung bestehender Darlehen. In Bezug auf die entsprechenden Gesellschaften dient die zusätzliche Darlehensaufnahme letztlich der nachträglichen Erhöhung des Fremdkapitalanteils in Bezug auf die jeweiligen Shoppingcenter und aus Konzernsicht ebenfalls der Erhöhung der Fremdkapitalquote. Der Deutsche-EuroShop-Konzern verfügt damit zwischenzeitlich über Barmittel, die kurzfristig an Aktionäre ausgeschüttet werden können.

    Die Gesellschaft behält sich vor, ihren Beschlussvorschlag zur Ausschüttung der Sonderdividende ggf. noch vor oder spätestens in der Hauptversammlung anzupassen, falls sich dies aufgrund neu eingetretener Umstände, insbesondere der Schaffung weiterer Liquidität durch den aus heutiger Sicht erwarteten Abschluss von Darlehensverträgen, für die Ausschüttung einer höheren Dividende als möglich und zweckmäßig erweisen sollte.

    Mitteilende Person: Nicolas Lissner, Senior Manager Investor & Public Relations

     



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    24.11.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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