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Wüstenrot & Württembergische AG: Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
- Wüstenrot & Württembergische AG plant Aktienrückkaufprogramm
- Erwerb eigener Aktien über Börse im elektronischen Handel
- Zweck: Mitarbeiterbeteiligungsprogramm und Verwendung in den folgenden Jahren
EQS-News: Wüstenrot & Württembergische AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf/Absichtserklärung Wüstenrot & Württembergische AG: Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 |
Der Vorstand der Wüstenrot & Württembergische AG hat am 19. Dezember 2023 beschlossen, von der in § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG vorgesehenen Möglichkeit zum Erwerb eigener Aktien (ISIN DE0008051004) Gebrauch zu machen. Der Erwerb erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).
Zweck des Aktienrückkaufprogramms ist es, die erworbenen eigenen Aktien Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit der Wüstenrot & Württembergische AG oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen, im Rahmen der Durchführung des für das Geschäftsjahr 2024 geplanten Mitarbeiterbeteiligungsprogramms der Wüstenrot & Württembergische AG zum Erwerb anzubieten. Sollten nach Durchführung des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms in 2024 noch eigene Aktien im Bestand verbleiben, so werden diese für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme in den folgenden Jahren verwendet.
Die Höchstzahl der zu erwerbenden Aktien beträgt 150.000. Der größtmögliche Gesamtkaufpreis für den Erwerb der Aktien der Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten) beträgt EUR 3.000.000.
Das Rückkaufprogramm wird im Zeitraum vom 29. Januar 2024 bis spätestens zum 22. März 2024 durchgeführt.
Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Wüstenrot & Württembergische AG durch eine von der Wüstenrot & Württembergische AG beauftragte Bank, die Landesbank Baden-Württemberg. Das Recht der Wüstenrot & Württembergische AG, das Auftragsverhältnis mit der Bank vorzeitig zu beenden und den Auftrag auf eine andere Bank zu übertragen, bleibt unberührt. Die Bank trifft ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien und das jeweilige Erwerbsvolumen unabhängig und unbeeinflusst von der Wüstenrot & Württembergische AG. Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf hierbei den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Aktien der Wüstenrot & Württembergische AG im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Abschluss des Kaufvertrages um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.