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    EQS-News  169  0 Kommentare Wüstenrot & Württembergische AG: Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

    Für Sie zusammengefasst
    • Wüstenrot & Württembergische AG plant Aktienrückkaufprogramm
    • Erwerb eigener Aktien über Börse im elektronischen Handel
    • Zweck: Mitarbeiterbeteiligungsprogramm und Verwendung in den folgenden Jahren

    EQS-News: Wüstenrot & Württembergische AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf/Absichtserklärung
    Wüstenrot & Württembergische AG: Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

    29.01.2024 / 07:52 CET/CEST
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    Wüstenrot  &  Württembergische  AG:  Bekanntmachung  nach  Art. 2  Abs. 1  der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

    Der Vorstand der Wüstenrot & Württembergische AG hat am 19. Dezember 2023 beschlossen, von  der  in  § 71  Abs. 1  Nr. 2 AktG  vorgesehenen  Möglichkeit  zum  Erwerb  eigener  Aktien (ISIN DE0008051004) Gebrauch zu machen. Der Erwerb erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).

    Zweck des Aktienrückkaufprogramms ist es, die erworbenen eigenen Aktien Personen, die in einem  Arbeitsverhältnis  mit  der  Wüstenrot  &  Württembergische AG  oder  einem  mit  ihr verbundenen  Unternehmen  stehen,  im  Rahmen  der  Durchführung  des  für  das  Geschäftsjahr 2024 geplanten Mitarbeiterbeteiligungsprogramms der Wüstenrot & Württembergische AG zum Erwerb anzubieten. Sollten nach Durchführung des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms in 2024 noch  eigene  Aktien  im  Bestand  verbleiben,  so  werden  diese  für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme in den folgenden Jahren verwendet.

    Die Höchstzahl der zu erwerbenden Aktien beträgt 150.000. Der größtmögliche Gesamtkaufpreis für den Erwerb der Aktien der Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten) beträgt EUR 3.000.000.

    Das Rückkaufprogramm  wird im Zeitraum vom 29. Januar 2024 bis spätestens zum 22. März 2024 durchgeführt.

    Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Wüstenrot & Württembergische AG durch eine  von  der  Wüstenrot  &  Württembergische AG  beauftragte  Bank,  die  Landesbank  Baden-Württemberg. Das Recht der Wüstenrot & Württembergische AG, das Auftragsverhältnis mit der Bank vorzeitig zu beenden und den Auftrag auf eine andere Bank zu übertragen, bleibt unberührt. Die Bank trifft ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien und das jeweilige Erwerbsvolumen unabhängig und unbeeinflusst von der Wüstenrot & Württembergische AG. Der Kaufpreis  je  Aktie  (ohne  Erwerbsnebenkosten)  darf  hierbei  den  arithmetischen  Mittelwert  der Schlusskurse der Aktien der Wüstenrot & Württembergische AG im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren  Nachfolgesystem)  an  der  Frankfurter  Wertpapierbörse  an  den  letzten  drei Börsenhandelstagen vor dem Abschluss des Kaufvertrages um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

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