Klage gegen Steuerbescheid
Höhe der Aussetzungszinsen verfassungswidrig? (FOTO)
Neustadt a. d. W. (ots) - Ein Arbeitnehmer klagt erfolglos gegen seinen
Steuerbescheid. Das Finanzamt verlangt für die Zeit zwischen Klage und Urteil
0,5 Prozent Aussetzungszinsen pro Monat - also 6 Prozent pro Jahr. Für den
Betroffenen sind das mehr als 9.000 Euro Zinsen. Der Bundesfinanzhof hält diesen
gesetzlichen Zinssatz für verfassungswidrig - jetzt ist das
Bundesverfassungsgericht am Zug. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erklärt die Zusammenhänge und erläutert den
konkreten Fall.
Aussetzung der Vollziehung: Was ist das?
Steuerbescheid. Das Finanzamt verlangt für die Zeit zwischen Klage und Urteil
0,5 Prozent Aussetzungszinsen pro Monat - also 6 Prozent pro Jahr. Für den
Betroffenen sind das mehr als 9.000 Euro Zinsen. Der Bundesfinanzhof hält diesen
gesetzlichen Zinssatz für verfassungswidrig - jetzt ist das
Bundesverfassungsgericht am Zug. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erklärt die Zusammenhänge und erläutert den
konkreten Fall.
Aussetzung der Vollziehung: Was ist das?
Grundsätzlich gilt: Ein Einspruch oder eine Klage gegen einen Steuerbescheid
haben keine aufschiebende Wirkung. Die oder der Steuerpflichtige muss die
festgesetzte Steuer also zunächst bezahlen. Eine Anpassung des Bescheids und
eine eventuelle Rückzahlung erfolgen erst, wenn dem Einspruch oder der Klage
stattgegeben wird. Ausnahme: Bei ernsthaften Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des
Bescheids kann eine sogenannte Aussetzung der Vollziehung angeordnet werden -
und zwar in einem summarischen Verfahren. Dabei handelt es sich um eine
einfachere und schnellere Methode als ein "normales" Verfahren.
Kommt es zur Aussetzung der Vollziehung, muss die oder der Steuerpflichte
vorerst nichts oder lediglich einen Teil des im Steuerbescheid festgesetzten
Betrags bezahlen. Doch das birgt ein finanzielles Risiko: Wird die Klage gegen
den Bescheid abgewiesen, werden für die Dauer der Aussetzung Zinsen fällig. Und
diese Zinsen während der Aussetzung der Vollziehung (AdV-Zinsen) haben es in
sich: Sie liegen bei 0,5 Prozent pro vollem Monat, also 6 Prozent pro Jahr. Wird
die Klage abgewiesen, muss die oder der Steuerpflichtige somit nicht nur die
berechnete Steuerschuld begleichen, sondern darauf auch noch Zinsen berappen.
Aktueller Fall mit mehr als 9.000 Euro Aussetzungszinsen
In einem aktuell behandelten Fall hatte ein Arbeitnehmer seinen
Einkommensteuerbescheid angefochten. Die Vollziehung wurde ausgesetzt, doch mit
seiner Klage gegen den Bescheid hatte er keinen Erfolg. Da sich das Ganze recht
lange hinzog, setzte das Finanzamt schließlich Aussetzungszinsen für 78 volle
Monate an - und zwar die gesetzlich vorgesehenen 0,5 Prozent pro Monat. Dadurch
kam für den Mann zusätzlich zur Steuerschuld eine Zinsbelastung von 8.814 Euro
auf die fällige Einkommensteuer und 526 Euro auf den fälligen
Solidaritätszuschlag zusammen - also insgesamt über 9.000 Euro nur an
AdV-Zinsen.
Der Betroffene legte Einspruch ein, den das zuständige Finanzamt als unbegründet
zurückwies. Daraufhin klagte er vor dem Finanzgericht mit der Begründung, die
Höhe der Zinsen sei verfassungswidrig und dürfe nicht erhoben werden. Das
haben keine aufschiebende Wirkung. Die oder der Steuerpflichtige muss die
festgesetzte Steuer also zunächst bezahlen. Eine Anpassung des Bescheids und
eine eventuelle Rückzahlung erfolgen erst, wenn dem Einspruch oder der Klage
stattgegeben wird. Ausnahme: Bei ernsthaften Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des
Bescheids kann eine sogenannte Aussetzung der Vollziehung angeordnet werden -
und zwar in einem summarischen Verfahren. Dabei handelt es sich um eine
einfachere und schnellere Methode als ein "normales" Verfahren.
Kommt es zur Aussetzung der Vollziehung, muss die oder der Steuerpflichte
vorerst nichts oder lediglich einen Teil des im Steuerbescheid festgesetzten
Betrags bezahlen. Doch das birgt ein finanzielles Risiko: Wird die Klage gegen
den Bescheid abgewiesen, werden für die Dauer der Aussetzung Zinsen fällig. Und
diese Zinsen während der Aussetzung der Vollziehung (AdV-Zinsen) haben es in
sich: Sie liegen bei 0,5 Prozent pro vollem Monat, also 6 Prozent pro Jahr. Wird
die Klage abgewiesen, muss die oder der Steuerpflichtige somit nicht nur die
berechnete Steuerschuld begleichen, sondern darauf auch noch Zinsen berappen.
Aktueller Fall mit mehr als 9.000 Euro Aussetzungszinsen
In einem aktuell behandelten Fall hatte ein Arbeitnehmer seinen
Einkommensteuerbescheid angefochten. Die Vollziehung wurde ausgesetzt, doch mit
seiner Klage gegen den Bescheid hatte er keinen Erfolg. Da sich das Ganze recht
lange hinzog, setzte das Finanzamt schließlich Aussetzungszinsen für 78 volle
Monate an - und zwar die gesetzlich vorgesehenen 0,5 Prozent pro Monat. Dadurch
kam für den Mann zusätzlich zur Steuerschuld eine Zinsbelastung von 8.814 Euro
auf die fällige Einkommensteuer und 526 Euro auf den fälligen
Solidaritätszuschlag zusammen - also insgesamt über 9.000 Euro nur an
AdV-Zinsen.
Der Betroffene legte Einspruch ein, den das zuständige Finanzamt als unbegründet
zurückwies. Daraufhin klagte er vor dem Finanzgericht mit der Begründung, die
Höhe der Zinsen sei verfassungswidrig und dürfe nicht erhoben werden. Das
Verfasst von news aktuell