Asylbewerberleistungen 2023

101 Aufrufe 101 0 Kommentare 0 Kommentare

Zahl der Leistungsbeziehenden um 8 % gestiegen

WIESBADEN (ots) -

- Rund 522 700 Personen bezogen Ende 2023 Asylbewerberregelleistungen
- Knapp zwei Drittel der Leistungsbeziehenden männlich, gut ein Viertel
minderjährig - häufigste Herkunftsländer Syrien, Türkei, Afghanistan und Irak

Rund 522 700 Personen in Deutschland haben am Jahresende 2023 Regelleistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezogen. Darunter waren etwa 27
500 Personen aus der Ukraine. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter
mitteilt, stieg die Zahl der Leistungsbezieherinnen und -bezieher gegenüber 2022
um rund 8 % oder 36 600 Personen. Damit setzte sich der Aufwärtstrend aus dem
Vorjahr (+22 % im Jahr 2022 gegenüber 2021) fort.

Leistungsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich im Bundesgebiet
aufhalten und eine der Voraussetzungen nach § 1 AsylbLG erfüllen. Dabei wird
unterschieden zwischen Regelleistungen und besonderen Leistungen. Zu den
Regelleistungen zählen Grundleistungen zur Deckung des (persönlichen)
notwendigen Bedarfs nach § 3 AsylbLG und Leistungen in besonderen Fällen nach §
2 AsylbLG. Leistungen in besonderen Fällen nach dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XII) und Teil II des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB
IX) erhielten Personen, die sich seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung
in Deutschland aufhielten und die Dauer des Aufenthalts nicht
rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben, etwa durch Vernichtung des Passes
oder Angabe einer falschen Identität.

66 % der Regelleistungsempfängerinnen und -empfänger am Jahresende 2023 waren
männlich und 34 % weiblich. 28 % waren minderjährig, 70 % zwischen 18 und 64
Jahren alt und etwa 1 % war 65 Jahre und älter. Die meisten
Leistungsberechtigten stammten aus Asien (49 %), 31 % stammten aus Europa und 15
% aus Afrika. Die häufigsten Herkunftsländer waren Syrien und die Türkei mit
jeweils 15 % aller Leistungsberechtigten, Afghanistan (11 %) und der Irak (8 %).
5 % aller Leistungsberechtigten zum Jahresende 2023 stammten aus der Ukraine.

Hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 24 Aufenthaltsgesetz oder mit entsprechender Fiktionsbescheinigung
wechselten spätestens am 31. August 2022 vom AsylbLG in das Sozialgesetzbuch
(SGB II oder SGB XII). Dennoch erhalten neu ankommende Personen aus der Ukraine
bis zur Erteilung der erforderlichen Aufenthaltserlaubnis und Klärung der
Einordnung zum SGB II oder SGB XII zunächst nach wie vor Leistungen nach dem
AsylbLG.

Rund 274 500 Empfängerinnen und Empfänger besonderer Asylbewerberleistungen

Neben den Regelleistungen können nach dem AsylbLG auch besondere Leistungen in
speziellen Bedarfssituationen gewährt werden. Hierzu zählen Leistungen bei
Krankheit, Schwangerschaft und Geburt nach § 4 AsylbLG, Bereitstellung von
Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG, sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG
sowie - nach § 2 AsylbLG - Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII und SGB
IX Teil II. Ende 2023 erhielten rund 274 500 Personen besondere Leistungen.
Darunter waren etwa 13 000 Leistungsberechtigte, die ausschließlich Anspruch auf
besondere Leistungen hatten.

Weitere Informationen:

Detaillierte Ergebnisse sind in den Tabellen zu den Bruttoausgaben nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (22211), zu den Empfängern und Empfängerinnen von
Regelleistungen (22221), besonderen Asylbewerberleistungen (22231) und
Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (22251)
in der Datenbank GENESIS-Online sowie auf der Themenseite
"Asylbewerberleistungen" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
abrufbar.

Wichtiger Hinweis zur Datenbank GENESIS-Online:

In der zweiten Oktoberhälfte 2024 geht die neue Nutzeroberfläche unserer
Datenbank online und verlässt das Beta-Stadium. Die neue Oberfläche bietet
schnellere Datenabrufe sowie intuitive Recherche- und Anpassungsmöglichkeiten
von Tabellen. Zudem ändern sich auch die Struktur des maschinenlesbaren
Flatfile-CSV-Formats und das Datenausgabeformat bei Tabellen-Downloads.
Detaillierte Informationen dazu sowie weitere wichtige Hinweise zum Release
bietet die Infoseite zum neuen GENESIS-Online.

Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen
und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter
www.destatis.de/pressemitteilungen.

Weitere Auskünfte:
Leistungen der Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen,
Telefon: +49 611 75 8110
www.destatis.de/kontakt

Pressekontakt:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/32102/5883148
OTS: Statistisches Bundesamt




news aktuell
0 Follower
Autor folgen
Verfasst von news aktuell
Asylbewerberleistungen 2023 Zahl der Leistungsbeziehenden um 8 % gestiegen - Rund 522 700 Personen bezogen Ende 2023 Asylbewerberregelleistungen - Knapp zwei Drittel der Leistungsbeziehenden männlich, gut ein Viertel minderjährig - häufigste Herkunftsländer Syrien, Türkei, Afghanistan und Irak Rund 522 700 Personen in …