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    EZB - Machtbefugnis  3554  0 Kommentare „OMT-Beschluss ist europarechts- und verfassungsrechtswidrig“

    Der designierte CDU-Spitzenkandidat für die Europawahl, David McAllister, begrüßt die Ankündigung des Bundesverfassungsgerichts, die Entscheidung über das Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (OMT-Programm) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. "Die Bundesregierung hat ja selbst vor dem Bundesverfassungsgericht die Auffassung vertreten, dass die Frage der Rechtmäßigkeit solcher Ankäufe in die Zuständigkeit des EuGH falle", sagte McAllister der Tageszeitung "Die Welt". Entscheidend sei, dass eine Aktivierung des Anleiheprogramms an scharfe Bedingungen geknüpft werde. Nun gelte es, die Entscheidung der Luxemburger Richter abzuwarten.

    Die Kläger gegen das OMT-Programm fühlen sich durch die Entscheidung der Karlsruher Richter bestätigt. "Das ist in erster Linie eine gute Nachricht", sagte der Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider der "Welt". Der Beschluss gebe den Verfassungsbeschwerden uneingeschränkt Recht. Karlsruhe habe festgestellt, dass die Beschwerde „voraussichtlich erfolgreich“ wäre, gebe aber dem EuGH zugleich die Chance, das OMT-Programm vertragskonform zu interpretieren.

    Schachtschneider fürchtet aber, dass der EuGH "auch in diesem Fall zu weit" gehen werde und die OMT-Maßnahmen zulasse. Karlsruhe führe klar aus, dass es sich bei dem OMT-Programm um einen ausbrechenden Rechtsakt handle, der mit dem demokratierechtlich tragenden Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung unvereinbar sei. Ein ausbrechender Rechtsakt liegt vor, wenn die Europäische Union ihre Befugnisse überschreitet. Die EU hat nur Befugnisse im Rahmen der Verträge.

    Nach Auffassung Schachtschneiders pflege der EuGH die Integrationsverträge weit überzogen zu interpretieren. „Ich bestreite dem Europäischen Gerichtshof die demokratische Legitimation. Er wird von den Regierungen der Mitgliedstaaten besetzt, den Gegenspielern der Bürgerrechte. Er entscheidet mit einfacher Mehrheit, kann also über die Interessen der Einzelstaaten hinweggehen", sagte er.

    Der Berliner Wirtschaftsrechtler Marcus Kerber sagte der „Welt“, Karlsruhe sichere die deutschen Souveränitätsrechte und mache klar, dass es nicht akzeptabel sei, wenn europäische Institutionen ihre Kompetenzen überschritten. „Es gibt eine Senatsmehrheit, dass der OMT-Beschluss weit über das Primärrecht hinausgeht. An der Qualifizierung als europarechts- und damit verfassungsrechtswidrig führt kein Weg vorbei“, sagte Kerber.

     
    Warum geht es:
     
    Zum Thema OMT-Programm - Entscheidung BVerfG: 

     





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    EZB - Machtbefugnis „OMT-Beschluss ist europarechts- und verfassungsrechtswidrig“ Gestern verkündete das Bundesverfassungsgericht, die Entscheidung über das Programm zum Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Überschreiten mit dem OMT-Programm europäische Institutionen ihre Kompetenzen?

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