DGAP-Adhoc
United Internet beschließt Barkapitalerhöhung - Seite 2
Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada, Japan
oder Australien oder sonstigen Ländern, in denen eine solche
Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser
Veröffentlichung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen
unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder der darin in
Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen
informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher
Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher
Länder darstellen.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren United Internet AG oder einer
ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika,
Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Weder diese Veröffentlichung
noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde
gelegt werden. Die vorbezeichneten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten
Staaten von Amerika weder verkauft, noch angeboten werden, solange keine
Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom
Registrierungserfordernis gemäß dem United States Securities Act von 1933
in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") besteht. Die
Wertpapiere der United Internet AG wurden und werden nicht nach dem
Securities Act registriert.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung nur an (i)
professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen
Fassung (nachfolgend "Order") fallen oder (ii) Personen, die unter Artikel
49(2)(a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften,
Personengesellschaften, etc.) (solche Personen zusammen die "Relevanten
Personen"). Auf diese Veröffentlichung dürfen andere Personen als Relevante
Personen nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder
Anlagemöglichkeit, von der in dieser Veröffentlichung die Rede ist, steht
ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten
Personen eingegangen.
In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR"), die die
Prospektrichtlinie umgesetzt haben (die "Relevanten Mitgliedsstaaten")
richtet sich diese Veröffentlichung und jegliches nachfolgende Angebot
ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie
("Qualifizierte Anleger"). Für diese Zwecke meint "Prospektrichtlinie" die
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