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    34f-Prüfer  2229  0 Kommentare „Berater sind nicht vorbereitet“ - Seite 2

    FundResearch: Inwiefern?

    Juretzek: Wenn der Prüfer aus den vorgelegten Dokumenten Hinweise findet, das Beratungen als Vermittlungen deklariert wurden, muss er das monieren. Beratung ohne Beratungsprotokoll stellt auch ordnungsrechtlich einen schwerwiegenden Mangel dar. Ebenso ein wunder Punkt sind die Zuwendungen. Gemäß § 17 muss der Berater alle Vergütungen offen legen, die er persönlich im Zusammenhang mit der Vermittlung erhält. Im Kontext dazu steht der § 13 FinVermV der regelt in welcher Form über Kosten und Nebenkosten informiert werden muss. Das ist natürlich produktbezogen. Die Produktkosten beinhalten ja in der Regel die Kosten für den Berater. Der Prüfer muss einerseits prüfen, ob die Angaben in den Wesentlichen Anlegerinformationen (WAI) zu den Kosten enthalten sind und andererseits ob die im Beratungsprotokoll deklarierten Zuwendungen mit den erhaltenen Provisionen und den Vertriebsvereinbarungen übereinstimmen. Das führt dazu, dass auch eine Prüfung der relevanten Konten in der Buchhaltung zu erfolgen hat. 

    FundResearch: Könnten Sie das an einem Beispiel verdeutlichen?

    Juretzek: Wenn in einer Vertriebsvereinbarung mit einer Gesellschaft für den Berater eine Verwaltungsgebühr von 0,5 Prozent festgelegt ist und er nur 0,3 Prozent im Protokoll ausweist. Oder er erhält tatsächlich eine höhere Zuwendung und legt das nicht offen. Wenn beispielsweise eine Art Superprovision bei Überschreiten bestimmter Umsatzgrößen gezahlt wird. Ebenso Sachzuwendungen, z.B. in Form einer wertvollen Uhr, Reisen etc. Auch diese müssen offengelegt werden. Gerade bei Finanzdienstleistern, die nicht bilanzieren, fallen Provisionsabrechnung und Geldeingang oft nicht periodengerecht an. Wenn beispielsweise die Geldzuflüsse höher sind als die Provisionsabrechnungen des Prüfjahres ausweisen, ist zu prüfen, ob tatsächlich höhere Provisionen geflossen sind oder es möglicherweise Geldzuflüsse aus dem Vorjahr sind. Dann wäre alles in Ordnung. 

    FundResearch: Wie lange dauert so ein Prüfungsprozess? Wie hoch ist der zeitliche Aufwand?

    Juretzek: Das hängt davon ab, wie der Berater die Unterlagen vorbereitet hat. Es gibt billige Prüfungsangebote im Markt, bei denen auf die Vor-Ort-Prüfung des Geschäftsbetriebes verzichtet wird – ist so vom Gesetzgeber aber nicht vorgesehen – der Berater dafür aber alles in elektronischer Form liefern muss. Das heißt, er ist erst mal damit beschäftigt, seine Kundenakten einzuscannen. Er spart zwar die Reisekosten, die der Prüfer in Rechnung stellen würde, wenn er vor Ort prüft. Er vertut aber seine eigene Arbeitszeit mit Scanarbeiten, die er möglicherweise besser nutzen könnte. Denn die zugesandten Dokumente müssen so oder so durchgesehen werden. Und wenn Fragen auftauchen, kostet der Klärungsprozess sogar mehr Zeit. Das hat auch schon mancher erlebt, der auf die Lockangebote hereingefallen ist, und dann eine gepfefferte Rechnung erhalten hat, weil es halt doch Klärungsbedarf gab. Ohnehin ist es fraglich, ob der allenthalben von einigen Pools werblich herausgestellte elektronisch perfektionierte Prüfprozess, das hält was versprochen wurde. Nach meinen Erfahrungen spart dieser Weg kaum Zeit für den Prüfer, wenn man es wirklich korrekt macht.

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    Patrick Daum
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    Patrick Daum ist Dipl.-Politologe mit Schwerpunkt für Europa, Wirtschaft und Recht. Als Redakteur bei €uro-Advisor-Services GmbH ist er zuständig für die Top-Themen auf www.fundresearch.de.
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    Verfasst von 2Patrick Daum
    34f-Prüfer „Berater sind nicht vorbereitet“ - Seite 2 Sachverständiger Rainer Juretzek spricht mit FundResearch über seine Erfahrungen bei den jährlichen Prüfungen von 34f-Vermittlern. Sein bisheriges Zwischenfazit fällt alles andere als gut aus.

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