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    EANS-Hauptversammlung  659  0 Kommentare S&T AG / Einberufung der Hauptversammlung - Seite 2


    bestehen,
    2. die entsprechenden Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital) Abs 4, wonach
    Abs (4) auf Grundlage des Beschlusses der 17. ordentlichen Hauptversammlung
    vom 14.6.2016 gelöscht wurde.


    1. Beschlussfassung über eine bedingte Kapitalerhöhung im Ausmaß von bis zu
    EUR 2.000.000 durch Ausgabe von bis zu 2.000.000 neuen, auf Inhaber
    lautende stimmberechtigte Stückaktien gemäß § 159 Abs 2 Z 3 AktG zur
    Bedienung von Aktienoptionen im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2016 -
    2019 (mit einer Laufzeit von fünf Jahren, sohin bis 2021) an Arbeitnehmer,
    leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder
    eines mit ihr verbundenen Unternehmens und die entsprechenden Änderungen
    der Satzung § 5 (Grundkapital) durch Einfügung eines neuen Absatzes (9).
    2. Beschlussfassung über


    1. den Widerruf der in der 15. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft
    vom 30.5.2014 erteilten Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener
    Aktien im nicht ausgenützten Umfang unter gleichzeitiger Ermächtigung des
    Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Z 8 sowie Absatz 1a
    und 1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis
    zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft,
    2. bei gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Absatz 1b AktG für
    die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der
    Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Anbot unter
    Ausschluss des Wiederkaufsrechts (umgekehrten Bezugsrechts) zu beschließen,
    sowie
    3. die Ermächtigung des Vorstands, erforderlichenfalls das Grundkapital der
    Gesellschaft durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren
    Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.


    1. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung


    1. in § 7 (Zusammensetzung, Geschäftsordnung), wobei (i) durch Änderung von
    Abs (3) festgehalten werden soll, dass neben der Bestellung eines
    Vorsitzenden des Vorstands auch eine Bestellung von Stellvertretern des
    Vorsitzenden des Vorstands durch den Aufsichtsrat zulässig ist, (ii) durch
    Änderung von Abs (6) ein Diriminierungsrecht des Vorsitzenden des Vorstands
    iSv § 70 Abs 2 AktG sowie (iii) ebenfalls durch Änderung von Abs (6)
    festgehalten werden soll, dass das Diriminierungsrecht des Vorsitzenden des
    Vorstands auf den Stellvertreter bei Verhinderung des Vorsitzenden des
    Vorstands übergeht.
    2. in § 17 (Verlauf der Hauptversammlung) Abs (1) im Hinblick auf
    Schreibfehler.

    B. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)

    Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 24. Mai 2016auf der
    Internetseite der Gesellschaft unter www.snt.at zugänglich:
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