EANS-Hauptversammlung
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S&T AG / Einberufung der Hauptversammlung - Seite 3
· Jahresabschluss mit Lagebericht
· Corporate-Governance-Bericht
· Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
· Vorschlag für die Gewinnverwendung
* Bericht des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung
jeweils für das Geschäftsjahr 2015
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-10,
* Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats zu Tagesordnungspunkt 6
* Bericht des Vorstands und Aufsichtsrats zu Tagesordnungspunkt 8
* Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 9
* Satzungsgegenüberstellung
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* vollständiger Text dieser Einberufung.
C.Hinweise auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)
1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
24. Mai 2016 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 4021
Linz, Industriezeile 35, zH Frau Sandra Grünwald, zugeht. Jedem so
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen.
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG) Aktionäre, deren
Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem
Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung
samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge
zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft (www.snt.at) zugänglich gemacht werden. Bei einem
Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle
jeweils für das Geschäftsjahr 2015
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-10,
* Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats zu Tagesordnungspunkt 6
* Bericht des Vorstands und Aufsichtsrats zu Tagesordnungspunkt 8
* Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 9
* Satzungsgegenüberstellung
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* vollständiger Text dieser Einberufung.
C.Hinweise auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)
1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
24. Mai 2016 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 4021
Linz, Industriezeile 35, zH Frau Sandra Grünwald, zugeht. Jedem so
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen.
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG) Aktionäre, deren
Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem
Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung
samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge
zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft (www.snt.at) zugänglich gemacht werden. Bei einem
Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle
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