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    EANS-Hauptversammlung  659  0 Kommentare S&T AG / Einberufung der Hauptversammlung - Seite 3




    · Jahresabschluss mit Lagebericht

    · Corporate-Governance-Bericht

    · Konzernabschluss mit Konzernlagebericht

    · Vorschlag für die Gewinnverwendung

    * Bericht des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung
    jeweils für das Geschäftsjahr 2015

    * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-10,
    * Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats zu Tagesordnungspunkt 6
    * Bericht des Vorstands und Aufsichtsrats zu Tagesordnungspunkt 8
    * Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 9
    * Satzungsgegenüberstellung
    * Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
    * Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
    * vollständiger Text dieser Einberufung.

    C.Hinweise auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)

    1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)
    Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
    die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
    Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
    auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
    gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
    24. Mai 2016 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 4021
    Linz, Industriezeile 35, zH Frau Sandra Grünwald, zugeht. Jedem so
    beantragten Tagesordnungs­punkt muss ein Beschlussvorschlag samt
    Begründung beiliegen.

    Die Aktionärseigen­schaft ist durch die Vorlage einer
    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt
    wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
    Monaten vor Antragstel­lung Inhaber der Aktien sind und die zum
    Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
    Tage sein darf. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
    in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
    einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Hinsichtlich der
    übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
    Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

    2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG) Aktionäre, deren
    Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu je­dem
    Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung
    samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge
    zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
    anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
    Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
    Gesellschaft (www.snt.at) zugänglich gemacht werden. Bei einem
    Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle
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