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    Da Vinci Luxury AG  852  0 Kommentare Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Da Vinci Luxury AG - Seite 2


    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts (jede Aktie gewährt ein Stimmrecht) sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft einen von ihrer Depotbank in Textform erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln.
    Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 10. August 2016 beziehen und unter Berücksichtigung der satzungsgemäßen Meldefrist von 6 Tagen, spätestens am 25. August 2016, der Gesellschaft zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft über die genannte Hinterlegungsstelle, werden den Aktionären die Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt.
    Anfragen und Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung, Anfragen und eventuelle Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungs-punkt gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG ("Anträge von Aktionären") sind ausschließlich zu richten an:
    Vinci Luxury AG
    Marburger Straße 1
    10789 Berlin
    Tel: 030-210036540
    Fax: 030-210036502
    Mail: info@davinci-luxury.com
    Anfragen, Anträge und Gegenanträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung, sowie eventuelle Stellungnahmen des Vorstandes werden veröffentlicht unter 'Investor Relations' auf der Home-page der Gesellschaft: www.davinci-luxury.com. Dort stehen auch der Geschäftsbericht 2015 und die aktuelle Einladung zur Hauptversammlung als PDF-Dateien zur Verfügung.
    DA VINCI LUXURY AG
    Der Vorstand

    Stimmrechtsvertretung

    Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtig-ten - auch durch eine Vereinigung von Aktionären - ausgeübt werden. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre selbst rechtzeitig anmelden. Vollmachten und Weisungen können schriftlich und per Fax erteilt werden; Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und die diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen können nach Maßgabe des § 135 AktG bevollmächtigt werden.
    Unsere Gesellschaft möchte ihren Aktionären die Stimmrechtsvertretung erleichtern. Der Vorstand hat deshalb einen Vertreter für die weisungsge-bundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre bestellt, und zwar Herrn Johann Strauß, Saarlouiser Str. 42, 66740 Saarlouis. Von dieser Möglichkeit können alle Aktionäre Gebrauch machen, die we-der selbst erscheinen noch ihre Depot führende Bank oder einen sonstigen Dritten mit der Ausübung ihres Stimmrechts beauftragen wollen. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne Weisungen sind die Vollmachten nicht wirksam. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, die bei der Depot führenden Bank zu bean-tragen ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sowie der weiteren Unterlagen zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter sicher zu stellen, sollte die Bestellung möglichst früh bei der Depotbank eingehen.

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    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
    Da Vinci Luxury AG Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Da Vinci Luxury AG - Seite 2 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Montag, 31. August. 2016, 11:00 Uhr im Hotel DE ROME Behrenstrasse 37, D-10117 Berlin Tagesordnung: TOP 1 Vorlage des …