Beteiligungen im Baltikum AG
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Stellungnahme zum Insolvenzantrag der Kremlin AG - Seite 3
Auch dieser Vorfall führt zu zusätzlichen Kosten, die Herr Bake verursacht hat. Ob und in wie weit hier ggf. ein Rechtsverstoß vorliegt wird die zuständige Staatsanwaltschaft klären müssen.
Aufgrund der unserer Meinung nach rechtswidrig abgesagten Hauptversammlung der Kremlin AG am 01.06.2016 hat die Beteiligungen im Baltikum AG eine Feststellungsklage gegen die Kremlin AG beim zuständigen Gericht eingereicht, und wird die hieraus entstandenen Schäden gegenüber den verantwortlichen Personen einklagen.
Hätte die Hauptversammlung am 01.06.2016 ordnungsgemäß stattgefunden, hätten die Aktionäre über die Neubesetzung des Aufsichtsrats abstimmen können. Wären die vorgeschlagenen Personen in den Aufsichtsrat gewählt worden, wäre es sicherlich nicht zur Insolvenz gekommen.
Durch die Insolvenz der Kremlin AG entstehen weitere horrende Kosten. Dies alles hätte im Vorfeld vermieden werden können, wenn das Registergericht die vorgeschlagenen Organe vor der gerichtlichen Bestellung geprüft hätte.
Als Aktionärin der Kremlin AG werden wir alles in unserer Macht stehende tun, um die Gesellschaft zu retten. Des Weiteren werden wir mögliche Haftungsansprüche gegen das Land Hamburg prüfen und ggf. gerichtlich durchsetzen.
Aufgrund der fatalen IST-Situation, die auch dem Gericht bekannt ist, gehen wir davon aus, dass wir in Kürze die gerichtliche Ermächtigung für die Durchführung einer Hauptversammlung vom Gericht erhalten werden.
(Ende)
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Aussender: Beteiligungen im Baltikum AG
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[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20160727028 ]