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    Beteiligungen im Baltikum AG  653  0 Kommentare Stellungnahme zum Insolvenzantrag der Kremlin AG - Seite 2

    Des Weiteren besteht unsererseits der Verdacht, dass die neuen Organe der Kremlin AG kein Interesse daran haben, die Insolvenz in irgendeiner Art und Weise abzuwenden.

    Beispielsweise haben die Klosterbrauerei Königsbronn AG und die Beteiligungen im Baltikum AG jeweils angeboten, bestehende Darlehen zu stunden, unter der Voraussetzung, dass die Herren Mindermann, Bake und Deibert von ihren Ämtern zurück treten. Damit hätte eine Insolvenz vermieden werden können und es hätten Weichen für einen Neustart bei der Kremlin AG gestellt werden können.

    Das Gegenteil war aber der Fall, das Angebot wurde nicht angenommen und somit vorsätzlich die Insolvenz der Kremlin AG herbeigeführt.

    Ebenso verwunderlich in diesem Zusammenhang ist die Aussage der Kremlin AG in ihrer adhoc Mitteilung vom 04.06.2016 die wie folgt lautet:

    "Inzwischen konnte ein weiterer Vorgang aufgedeckt werden, der dazu geführt hat, dass der Vorstand heute einen Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt hat.
    Mit Vertrag vom 10. November 2015 erwarb die Kremlin AG eine Immobilie in der Meeboldstr. 50, 52 in Heidenheim an der Brenz zu einem Kaufpreis von 395.000 Euro".

    Über den Kauf der Immobilie und den Vorgang wurde bereits auf der Hauptversammlung der Kremlin AG am 22.01.2016 in Berlin berichtet. Da der Vorgang somit seit Monaten bekannt war stellt sich berechtigterweise die Frage, ob und wie gut sich Herr Mindermann in die Geschäfte der Kremlin AG eingearbeitet hat, wenn er nicht einmal die adhoc Meldung zu diesem Vorgang kennt.

    Wir beabsichtigen im Zuge einer Sonderprüfung, die der Gesellschaft entstandenen Schäden feststellen zu lassen, und werden diese im Rahmen von Ersatzansprüchen gegen die verursachenden Organe einklagen.

    Fälschlicherweise wird dem Aufsichtsratsmitglied Herrn Patrick Kennter, der ebenfalls Aufsichtsrat bei der Beteiligungen im Baltikum AG ist, unterstellt, er habe das Herausgabeverlangen der Geschäftsunterlagen gegen Herrn Wolfgang Wilhelm Reich (ehemals Vorstand der Kremlin AG) nicht mitgetragen. Richtig ist vielmehr, dass Herr Kenntner an einem Aufsichtsratsbeschluss, den Herr Bake diesbezüglich gefasst hat, nicht mitgewirkt hat. Der Forderung gegenüber Herrn Bake, den Aufsichtsratsbeschluss aufzuheben ist Herr Bake nicht nachgekommen. Herr Kenntner hat Feststellungsklage auf Nichtigkeit des Aufsichtsratsbeschluss beim Landgericht Hamburg erhoben.

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    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
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