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     689  0 Kommentare Diebold und Wincor Nixdorf erfüllen die letzte Abschlussbedingung zum Unternehmenszusammenschluss

    - Diebold erhält vorbehaltlose kartellrechtliche Genehmigung in
    Polen und erfüllt somit alle Abschlussbedingungen für die geplante
    Übernahme der Wincor Nixdorf AG

    - Übernahmeangebot soll voraussichtlich am 15. August abgewickelt
    sein

    North Canton, Ohio (ots/PRNewswire) - Diebold, Incorporated (NYSE:
    DBD), ein weltweit führender Anbieter von Selbstbedienungstechnik,
    Dienstleistungen und Software im Finanzsektor, gab heute bekannt,
    dass sie die kartellrechtliche Genehmigung in Polen für die geplante
    Übernahme der Wincor Nixdorf AG (FWB: WIN) erhalten haben. Demzufolge
    hat das Unternehmen nun alle kartellrechtlichen Zulassungen erlangt,
    die als Abschlussbedingungen laut der Angebotsunterlage zur Übernahme
    erforderlich sind. Alle notwendigen Abschlussbedingungen zum Vollzug
    der Übernahme sind jetzt erfüllt und man erwartet, dass das
    Übernahmeangebot am 15. August abgewickelt sein wird.

    Logo - http://photos.prnewswire.com/prnh/20080725/DIEBOLDLOGO

    Die Gegenleistung des Übernahmeangebots, das sich insgesamt aus
    9.928.514 neu emittierten Stammaktien von Diebold und ca. 891,7
    Millionen EUR in bar zusammensetzt, wird an die Aktionäre von Wincor
    Nixdorf ausgegeben, die ihre Aktien im Rahmen des Angebots im
    Zeitraum der Abwicklung angedient haben. Diebold hat die Notierung
    der neu ausgegebenen Diebold-Stammaktien an der New Yorker
    Wertpapierbörse beantragt und wird eine Notierung all seiner
    89.907.516 Stammaktien an der Frankfurter Wertpapierbörse beantragen.
    Der Handel mit den angedienten Wincor Nixdorf-Aktien im regulierten
    Markt der Frankfurter Wertpapierbörse wird bei Ablauf der regulären
    Börsenhandelszeiten am 5. August 2016 eingestellt.

    Weitere Informationen über den Unternehmenszusammenschluss von
    Diebold und Wincor Nixdorf findet man unter:
    www.diebold.com/dieboldwincor.

    WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR INVESTOREN UND AKTIONÄRE

    Im Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss mit
    Wincor Nixdorf hat Diebold bei der US-amerikanischen
    Wertpapieraufsichtsbehörde (U.S. Securities and Exchange Commission,
    im folgenden "SEC") eine Registrierungserklärung auf Formular S-4
    eingereicht, die einen Wertpapierprospekt von Diebold im Zusammenhang
    mit dem Übernahmeangebot enthält und die von der SEC am 5. Februar
    2016 für wirksam erklärt wurde. Darüber hinaus hat die deutsche
    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (im folgenden
    "BaFin") am 4. Februar 2016 die Veröffentlichung der deutschen
    Angebotsunterlage im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot genehmigt.
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