Diebold und Wincor Nixdorf erfüllen die letzte Abschlussbedingung zum Unternehmenszusammenschluss
- Diebold erhält vorbehaltlose kartellrechtliche Genehmigung in
Polen und erfüllt somit alle Abschlussbedingungen für die geplante
Übernahme der Wincor Nixdorf AG
- Übernahmeangebot soll voraussichtlich am 15. August abgewickelt
sein
Polen und erfüllt somit alle Abschlussbedingungen für die geplante
Übernahme der Wincor Nixdorf AG
- Übernahmeangebot soll voraussichtlich am 15. August abgewickelt
sein
North Canton, Ohio (ots/PRNewswire) - Diebold, Incorporated (NYSE:
DBD), ein weltweit führender Anbieter von Selbstbedienungstechnik,
Dienstleistungen und Software im Finanzsektor, gab heute bekannt,
dass sie die kartellrechtliche Genehmigung in Polen für die geplante
Übernahme der Wincor Nixdorf AG (FWB: WIN) erhalten haben. Demzufolge
hat das Unternehmen nun alle kartellrechtlichen Zulassungen erlangt,
die als Abschlussbedingungen laut der Angebotsunterlage zur Übernahme
erforderlich sind. Alle notwendigen Abschlussbedingungen zum Vollzug
der Übernahme sind jetzt erfüllt und man erwartet, dass das
Übernahmeangebot am 15. August abgewickelt sein wird.
Logo - http://photos.prnewswire.com/prnh/20080725/DIEBOLDLOGO
Die Gegenleistung des Übernahmeangebots, das sich insgesamt aus
9.928.514 neu emittierten Stammaktien von Diebold und ca. 891,7
Millionen EUR in bar zusammensetzt, wird an die Aktionäre von Wincor
Nixdorf ausgegeben, die ihre Aktien im Rahmen des Angebots im
Zeitraum der Abwicklung angedient haben. Diebold hat die Notierung
der neu ausgegebenen Diebold-Stammaktien an der New Yorker
Wertpapierbörse beantragt und wird eine Notierung all seiner
89.907.516 Stammaktien an der Frankfurter Wertpapierbörse beantragen.
Der Handel mit den angedienten Wincor Nixdorf-Aktien im regulierten
Markt der Frankfurter Wertpapierbörse wird bei Ablauf der regulären
Börsenhandelszeiten am 5. August 2016 eingestellt.
Weitere Informationen über den Unternehmenszusammenschluss von
Diebold und Wincor Nixdorf findet man unter:
www.diebold.com/dieboldwincor.
WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR INVESTOREN UND AKTIONÄRE
Im Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss mit
Wincor Nixdorf hat Diebold bei der US-amerikanischen
Wertpapieraufsichtsbehörde (U.S. Securities and Exchange Commission,
im folgenden "SEC") eine Registrierungserklärung auf Formular S-4
eingereicht, die einen Wertpapierprospekt von Diebold im Zusammenhang
mit dem Übernahmeangebot enthält und die von der SEC am 5. Februar
2016 für wirksam erklärt wurde. Darüber hinaus hat die deutsche
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (im folgenden
"BaFin") am 4. Februar 2016 die Veröffentlichung der deutschen
Angebotsunterlage im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot genehmigt.
DBD), ein weltweit führender Anbieter von Selbstbedienungstechnik,
Dienstleistungen und Software im Finanzsektor, gab heute bekannt,
dass sie die kartellrechtliche Genehmigung in Polen für die geplante
Übernahme der Wincor Nixdorf AG (FWB: WIN) erhalten haben. Demzufolge
hat das Unternehmen nun alle kartellrechtlichen Zulassungen erlangt,
die als Abschlussbedingungen laut der Angebotsunterlage zur Übernahme
erforderlich sind. Alle notwendigen Abschlussbedingungen zum Vollzug
der Übernahme sind jetzt erfüllt und man erwartet, dass das
Übernahmeangebot am 15. August abgewickelt sein wird.
Logo - http://photos.prnewswire.com/prnh/20080725/DIEBOLDLOGO
Die Gegenleistung des Übernahmeangebots, das sich insgesamt aus
9.928.514 neu emittierten Stammaktien von Diebold und ca. 891,7
Millionen EUR in bar zusammensetzt, wird an die Aktionäre von Wincor
Nixdorf ausgegeben, die ihre Aktien im Rahmen des Angebots im
Zeitraum der Abwicklung angedient haben. Diebold hat die Notierung
der neu ausgegebenen Diebold-Stammaktien an der New Yorker
Wertpapierbörse beantragt und wird eine Notierung all seiner
89.907.516 Stammaktien an der Frankfurter Wertpapierbörse beantragen.
Der Handel mit den angedienten Wincor Nixdorf-Aktien im regulierten
Markt der Frankfurter Wertpapierbörse wird bei Ablauf der regulären
Börsenhandelszeiten am 5. August 2016 eingestellt.
Weitere Informationen über den Unternehmenszusammenschluss von
Diebold und Wincor Nixdorf findet man unter:
www.diebold.com/dieboldwincor.
WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR INVESTOREN UND AKTIONÄRE
Im Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss mit
Wincor Nixdorf hat Diebold bei der US-amerikanischen
Wertpapieraufsichtsbehörde (U.S. Securities and Exchange Commission,
im folgenden "SEC") eine Registrierungserklärung auf Formular S-4
eingereicht, die einen Wertpapierprospekt von Diebold im Zusammenhang
mit dem Übernahmeangebot enthält und die von der SEC am 5. Februar
2016 für wirksam erklärt wurde. Darüber hinaus hat die deutsche
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (im folgenden
"BaFin") am 4. Februar 2016 die Veröffentlichung der deutschen
Angebotsunterlage im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot genehmigt.