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    Neuer Ärger für die Commerzbank AG / KWAG-Rechtsanwälte  1819  0 Kommentare Schiffsfonds CFB 162 ein Betrugsmodell? - Seite 2


    Entwicklung von Schiffspreisen. "Wären diese Angaben enthalten
    gewesen, hätten die Anleger leicht erkennen können, dass sie ein
    Schiff zu historischen Höchstpreisen erwerben", sagt Ahrens Die
    Investoren des CFB 162 traten dem Fonds in einem sogenannten
    Markthoch bei, also zu Zeiten hoher Charterraten, hohe Schiffspreise
    und einer hohen Zahl von Neubestellungen. "Einem Hoch folgt aufgrund
    der über der Nachfrage liegenden Neutonnage zwangsläufig ein
    Markttief, man nennt das Schweinezyklus."

    Irreführend seien auch die Prospektangaben zur "Einsparung bei
    Betriebskosten durch Ausflaggung". Der Prospekt suggeriere ein
    enormes Einsparungspotential, ohne gleichzeitig die Risiken und
    gesetzlichen Grundlagen zu benennen. Ahrens: "Sowas habe ich vorher
    noch in keinem anderen Prospekt gesehen." Seine Kanzlei habe die
    Darstellungen zur Ausflaggung mit entsprechenden Aussagen in
    Prospekten anderer führender Anbieter von Schiffsfonds verglichen.
    "Ähnlich stümperhafte und bestenfalls rudimentäre Informationen
    findet man nur im CFB-162-Propekt."

    Was zunächst nach schlechten Nachrichten klinge, könne für die
    Anleger aber durchaus eine Chance sein, doch noch ohne Verluste aus
    der Investition auszusteigen. Ahrens: "Prospektfehler bieten Ansätze
    für Schadensersatzansprüche aufgrund sogenannter Prospekthaftung."
    Anleger würden dann so gestellt, als hätten sie die Beteiligung nie
    gezeichnet und bekommen ihr gesamtes eingesetztes Kapital zurück,
    sagt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Anders als bei
    der Beraterhaftung könnten Anleger hier auch gemeinsam und damit
    kostengünstig vorgehen. Zwar gebe es nach deutschem Recht keine
    "Sammelklagen", aber das sogenannte Kapitalanlegermusterverfahren
    (KapMuG) biete ähnliche Möglichkeiten. Die Bremer Kanzlei bereite
    eine solche "Kollektivklage" zurzeit vor. Wegen der im Jahr 2017
    einsetzenden Verjährung sollten CFB-162-Anleger aber kurzfristig
    aktiv werden.

    Kanzleiprofil KWAG - Rechtsanwälte:

    KWAG - Rechtsanwälte mit Sitz in Bremen gehört zu den größten vor
    allem im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in
    Norddeutschland und zählt bundesweit zu den ersten Adressen in diesem
    Rechtsbereich. Gründungspartner sind die Fachanwälte für Bank- und
    Kapitalmarktrecht Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen. Die
    Kanzlei ist auf die Durchsetzung von Anlegerinteressen ebenso
    spezialisiert wie auf die Begleitung von Investitionsentscheidungen,
    Sanierungsgesprächen und Verhandlungen mit Banken für kleine und
    mittelständische Unternehmen. Daneben stellt die Kanzlei ihre
    juristischen Kompetenzen bei der anlegerfreundlichen Konzeptionierung
    von Finanzmarktprodukten zur Verfügung, inklusiv des Bereichs
    Crowdfunding und Crowdlending. KWAG - Rechtsanwälte positioniert sich
    ausschließlich und eindeutig an der Seite von Kapitalanlegern und
    Investoren. Die klare Orientierung am Anlegerinteresse und die
    langjährige umfassende Erfahrung im Wirtschafts- und
    Kapitalanlagerecht machen KWAG - Rechtsanwälte zu einem verlässlichen
    Partner für private und geschäftliche Mandanten, vor, während und
    nach wichtigen Anlageentscheidungen. Daneben vertritt die Kanzlei die
    Interessen geschädigter Käufer im VW-Abgas-Skandal und gegen das
    Lkw-Kartell und bietet profunde juristische Beratung im Immobilien-
    und Umweltrecht.

    OTS: KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/80462
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_80462.rss2

    Pressekontakt:
    Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens, KWAG - Rechtsanwälte,
    Lofthaus 4, Am Winterhafen 3a, 28217 Bremen, info@kwag-recht.de,
    Tel.: 0421 520948-0, Fax: 0421 520948-9, www.kwag-recht.de
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