Neuer Ärger für die Commerzbank AG / KWAG-Rechtsanwälte
Schiffsfonds CFB 162 ein Betrugsmodell? - Seite 2
Entwicklung von Schiffspreisen. "Wären diese Angaben enthalten
gewesen, hätten die Anleger leicht erkennen können, dass sie ein
Schiff zu historischen Höchstpreisen erwerben", sagt Ahrens Die
Investoren des CFB 162 traten dem Fonds in einem sogenannten
Markthoch bei, also zu Zeiten hoher Charterraten, hohe Schiffspreise
und einer hohen Zahl von Neubestellungen. "Einem Hoch folgt aufgrund
der über der Nachfrage liegenden Neutonnage zwangsläufig ein
Markttief, man nennt das Schweinezyklus."
Irreführend seien auch die Prospektangaben zur "Einsparung bei
Betriebskosten durch Ausflaggung". Der Prospekt suggeriere ein
enormes Einsparungspotential, ohne gleichzeitig die Risiken und
gesetzlichen Grundlagen zu benennen. Ahrens: "Sowas habe ich vorher
noch in keinem anderen Prospekt gesehen." Seine Kanzlei habe die
Darstellungen zur Ausflaggung mit entsprechenden Aussagen in
Prospekten anderer führender Anbieter von Schiffsfonds verglichen.
"Ähnlich stümperhafte und bestenfalls rudimentäre Informationen
findet man nur im CFB-162-Propekt."
Was zunächst nach schlechten Nachrichten klinge, könne für die
Anleger aber durchaus eine Chance sein, doch noch ohne Verluste aus
der Investition auszusteigen. Ahrens: "Prospektfehler bieten Ansätze
für Schadensersatzansprüche aufgrund sogenannter Prospekthaftung."
Anleger würden dann so gestellt, als hätten sie die Beteiligung nie
gezeichnet und bekommen ihr gesamtes eingesetztes Kapital zurück,
sagt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Anders als bei
der Beraterhaftung könnten Anleger hier auch gemeinsam und damit
kostengünstig vorgehen. Zwar gebe es nach deutschem Recht keine
"Sammelklagen", aber das sogenannte Kapitalanlegermusterverfahren
(KapMuG) biete ähnliche Möglichkeiten. Die Bremer Kanzlei bereite
eine solche "Kollektivklage" zurzeit vor. Wegen der im Jahr 2017
einsetzenden Verjährung sollten CFB-162-Anleger aber kurzfristig
aktiv werden.
Kanzleiprofil KWAG - Rechtsanwälte:
KWAG - Rechtsanwälte mit Sitz in Bremen gehört zu den größten vor
allem im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in
Norddeutschland und zählt bundesweit zu den ersten Adressen in diesem
Rechtsbereich. Gründungspartner sind die Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen. Die
Kanzlei ist auf die Durchsetzung von Anlegerinteressen ebenso
spezialisiert wie auf die Begleitung von Investitionsentscheidungen,
Sanierungsgesprächen und Verhandlungen mit Banken für kleine und
mittelständische Unternehmen. Daneben stellt die Kanzlei ihre
juristischen Kompetenzen bei der anlegerfreundlichen Konzeptionierung
von Finanzmarktprodukten zur Verfügung, inklusiv des Bereichs
Crowdfunding und Crowdlending. KWAG - Rechtsanwälte positioniert sich
ausschließlich und eindeutig an der Seite von Kapitalanlegern und
Investoren. Die klare Orientierung am Anlegerinteresse und die
langjährige umfassende Erfahrung im Wirtschafts- und
Kapitalanlagerecht machen KWAG - Rechtsanwälte zu einem verlässlichen
Partner für private und geschäftliche Mandanten, vor, während und
nach wichtigen Anlageentscheidungen. Daneben vertritt die Kanzlei die
Interessen geschädigter Käufer im VW-Abgas-Skandal und gegen das
Lkw-Kartell und bietet profunde juristische Beratung im Immobilien-
und Umweltrecht.
OTS: KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen
newsroom: http://www.presseportal.de/nr/80462
newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_80462.rss2
Pressekontakt:
Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens, KWAG - Rechtsanwälte,
Lofthaus 4, Am Winterhafen 3a, 28217 Bremen, info@kwag-recht.de,
Tel.: 0421 520948-0, Fax: 0421 520948-9, www.kwag-recht.de
Anleger aber durchaus eine Chance sein, doch noch ohne Verluste aus
der Investition auszusteigen. Ahrens: "Prospektfehler bieten Ansätze
für Schadensersatzansprüche aufgrund sogenannter Prospekthaftung."
Anleger würden dann so gestellt, als hätten sie die Beteiligung nie
gezeichnet und bekommen ihr gesamtes eingesetztes Kapital zurück,
sagt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Anders als bei
der Beraterhaftung könnten Anleger hier auch gemeinsam und damit
kostengünstig vorgehen. Zwar gebe es nach deutschem Recht keine
"Sammelklagen", aber das sogenannte Kapitalanlegermusterverfahren
(KapMuG) biete ähnliche Möglichkeiten. Die Bremer Kanzlei bereite
eine solche "Kollektivklage" zurzeit vor. Wegen der im Jahr 2017
einsetzenden Verjährung sollten CFB-162-Anleger aber kurzfristig
aktiv werden.
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allem im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in
Norddeutschland und zählt bundesweit zu den ersten Adressen in diesem
Rechtsbereich. Gründungspartner sind die Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen. Die
Kanzlei ist auf die Durchsetzung von Anlegerinteressen ebenso
spezialisiert wie auf die Begleitung von Investitionsentscheidungen,
Sanierungsgesprächen und Verhandlungen mit Banken für kleine und
mittelständische Unternehmen. Daneben stellt die Kanzlei ihre
juristischen Kompetenzen bei der anlegerfreundlichen Konzeptionierung
von Finanzmarktprodukten zur Verfügung, inklusiv des Bereichs
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Investoren. Die klare Orientierung am Anlegerinteresse und die
langjährige umfassende Erfahrung im Wirtschafts- und
Kapitalanlagerecht machen KWAG - Rechtsanwälte zu einem verlässlichen
Partner für private und geschäftliche Mandanten, vor, während und
nach wichtigen Anlageentscheidungen. Daneben vertritt die Kanzlei die
Interessen geschädigter Käufer im VW-Abgas-Skandal und gegen das
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