Hauptversammlung 2025
Vorab gesagt, ich halte die WCM auf diesem Kursniveau und bezogen
auf das letzte Abfindungsangebot von 2,02 Euro/Aktie für eine gute
Kaufoption. Es besteht weiterhin ein Beherrschungsvertrag mit der
TLG. Damit sind 0,11 Euro/Aktie Garantiedividende sicher auch wenn
es keine Nachbesserung wegen der Beendigung des Spruchverfahrens
mehr geben wird.
https://www.spruchverfahren-direkt.de/?p=3390
Das sind aber immer noch 5,5% Dividendenrendite.
Da die WCM delistet ist und keine Berichtspflichten mehr bestehen,
ist man hinsichtlich der Kennzahlen sehr zugeknöpft. Die
Vorstellung des Jahresergebnisses 2024 durch den Vorstand Armin
Heidenreich war dann auch gefühlt mit keinen 10 Minuten kaum noch
zu unterbieten. Der Jahresabschluss ist dann auch nur sehr verkürzt
veröffentlicht. Man bilanziert auch nicht mehr nach IFRS:
https://ir.wcm.de/wcm.de/Documents/Pdfs/HAUPTVERSAMMLUNG/HAU…
Zwei Fragesteller versuchten auf der HV dann weitere Details zu
erfahren.
Im Geschäftsjahr 2024 wurde eine Immobilie verkauft. Der Käufer
wurde erwartungsgemäß aus Vertrauensschutzgründen nicht genannt. Es
war aber weder die Mutter TLG, noch die Großmutter
Aroundtown.
Im Bestand befinden sich aktuell noch 8 Büro- und 2
Handels-immobilien. Sie befinden sich zu 75% in der Region
Rhein-Main. Die Immobilien haben zum 31.12.2024 einen Buchwert von
207,1 Mio. Euro, nach 282,8 Mio. Euro 2023 nach dem Verkauf der
Büroimmobilie. Die Buchwerte sind durch externe Wirtschaftsprüfer
bestätigt worden. Auf die Handelsimmobilien entfallen ca. ¼ des
Werts, wobei eine Handelsimmobilie diesen Wert fast alleine
abdeckt.
Die Anschaffungskosten für alle Objekte wurden mit 234,5 Mio. Euro
angegeben. Die Berechnung war zeitintensiv weil einige, die
meisten?, Objekte als Share-Deals erworben wurde. Die Rett-Blocker
bestehen weiterhin. Die Buchwerte nach HGB und fortgeführter
planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibung betragen 169 Mio.
Euro.
Der Kassenbestand entspricht ferner dem Fremdkapital und die
Eigenkapitalquote beträgt gut 71%.
Das Vermögen der WCM ist ca. 9% des Portfoliowertes der TLG.
Es werden 500.000,- Euro für Dienstleistungen der TLG
bezahlt.
Der Vorstand erhält keine Tantiemen. Diese sind mit denen der TLG
abgedeckt.
Die Herleitung des Bilanzgewinns 2024 in Mio. Euro ergibt sich
wie folgt:
Erträge aus Ausleihungen und Beteiligungen +3,4
Zinsen und ähnliche Erträge +8,7
Abschreibungen – 4,6*
Zinsaufwendungen -6,5
Sonstige Erträge und Aufwendungen +0,6
Steuern -0,2
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr +2,2
= Bilanzgewinn 3,6
*Die Abschreibungen ergaben sich aus der Wertberichtigung der WCM
Handelsmärkte GmbH. Der Ankermieter ist ausgezogen und es entstehen
höhere Umbaukosten
WCM hat noch erhebliche Verlustvorträge von rd. 180 Mio. Euro für
die Körperschafts- und 130 Mio. Euro für die Gewerbesteuer. Diese
dürften noch aus der Ehlerdingzeit stammen, als der Versuch der
Commerzbankübernahme scheiterte. Es bestand die Vermutung, dass ein
Squeeze-Out sinnvoll sein könnte, damit die Mutter TLG oder später
die Aroundtown diese zur Gewinnverrechnung nutzen kann. Allerdings
ist der § 8c des Körperschaftsteuergesetzes (KStG), der bei
Anteilsübertragungen zu einer anteiligen Minderung oder zum Wegfall
von Verlustvorträgen führen kann, problematisch. Damit es keinen
Gestaltungsmissbrauch gibt, wäre zur Nutzung der Verlustvorträge
wohl nur ein Downstream-Merger möglich, d.h. die TLG müsste auf die
WCM verschmolzen werden.
Der Übergang von steuerlichen Verlusten bzw. von
Verlustvorträgen ist bei einer Verschmelzung nach § 12 Abs. 3 i. V.
mit § 4 Abs. 2 Satz 2
UmwStG ausgeschlossen, wenn die Verlust-Kapitalgesellschaft als
übertragender Rechtsträger fungiert. Damit scheidet eine
Verschmelzung der Verlust-Kapitalgesellschaft auf ihre
Muttergesellschaft (Aufwärts-Verschmelzung) ebenso aus wie die
Verschmelzung auf eine Schwester-Kapitalgesellschaft
(Seitwärts-Verschmelzung). Eine steuerliche Verlustnutzung kommt
somit grds. nur in Betracht, wenn eine Gewinn-Kapitalgesellschaft
auf eine Verlust-Kapitalgesellschaft verschmolzen wird.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/870872/
https://www.ey.com/de_de/technical/steuernachrichten/verschm…
https://www.juhn.com/fachwissen/umwandlung-umstrukturierung/…
Für einen Upstream-Merger beständen nur ein Sockelbetrag von einer
Million und die 70%:
Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags: Für die Jahre
2020 und 2023 ist der steuerliche Verlustrücktrag durch die
Corona-Steuerhilfegesetze auf 10 Mio. EUR erweitert worden (ab VZ
2024 beträgt der Höchstbetrag für den Verlustrücktrag wieder 1 Mio.
EUR). Darüber hinaus ist der Rücktragszeitraum für Verluste ab dem
Verlustentstehungsjahr 2022 dauerhaft auf zwei Jahre ausgeweitet
worden und erfolgt in die unmittelbar vorangegangenen beiden
Veranlagungszeiträume.
Erweiterung des steuerlichen Verlustvortrags: Für die VZ 2024 bis
einschl. 2027 wurde mit dem Wachstumschancengesetz der Prozentsatz
zur Berechnung des Höchstbetrags des den unbeschränkt
vortragsfähigen Fehlbetrag von 1 Mio. EUR übersteigenden
Fehlbetrags bei der KSt von 60 % auf 70 % erhöht.
https://www.haufe.de/id/beitrag/verluste-koerperschaftsteuer…
Spannend bleibt wie die WCM oder besser die TLG weiter verfährt. Es
ist zu erwarten, dass die Objekte weiter abverkauft werden. Das
entspricht nach meiner Erfahrung dem Vorgehen der israelischen
Investoren. Abwarten und auf günstige Gelegenheiten warten. Ich
gehe davon aus, dass man aber die Gesellschaft nicht auflösen wird,
ohne die hohen Verlustvorträge zu nutzen. Nach Verrechnung der
zukünftigen Gewinne der WCM dürfte, wenn es vermutlich nicht zu
einem Downstream-Merger kommt, eine Gewinngesellschaft die
Resthülle der WCM kaufen und sich auf diese verschmelzen.
Insgesamt komme ich zu dem Schluss, dass damit die WCM deutlich
mehr Wert ist, als die aktuell bezahlten 2 Euro.