€ 260.000 verlust bei hypovereinsbank, haftung und verjährung ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.03.06 15:44:48 von
neuester Beitrag 21.04.06 21:11:11 von
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bitte um erfahrungen bzw. urteile usw. für folgenden fall
( dumme bemerkungen sind ausdrücklich unerwünscht!):
von frühjahr 2000 bis mitte 2003 wertpapierverluste in höhe von ca. € 260.000 bei der hypovereinsbank.
es handelte sich fast ausschließlich um risikoaktien der höchsten risikoklasse.
der kunde war bei beginn absoluter anfänger und begann erst im frühjahr 2000 mit aktienhandel.
alle trades wurden durch die hypovereinsbank durchgeführt, zum großen teil mit empfehlungen des sachbearbeiters.
erst einem neuen sachbearbeiter, der mitte 2003 anfing, fiel auf, daß niemals ein ``persönlicher analysebogen`` über anlageziele, anlageverständnis usw. ausgefertigt und vom kunden unterschrieben worden war, was gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
dies wurde dann mitte 2003, als es zu spät war,nachgeholt.
es handelt sich nicht um meine person, sondern um einen verwandten im weiteren familienkreis.
kann jemand helfen bzw. hinweise oder ratschläge geben, gerne auch über board-mail??
die betreffende person ist kurz dem bankrott, die hypovereinsbank hat alle konten gesperrt und die person ist mittlerweile in psychologischer behandlung.
vielen dank für seriöse reaktionen.
gruss
graf_von_kohle
( dumme bemerkungen sind ausdrücklich unerwünscht!):
von frühjahr 2000 bis mitte 2003 wertpapierverluste in höhe von ca. € 260.000 bei der hypovereinsbank.
es handelte sich fast ausschließlich um risikoaktien der höchsten risikoklasse.
der kunde war bei beginn absoluter anfänger und begann erst im frühjahr 2000 mit aktienhandel.
alle trades wurden durch die hypovereinsbank durchgeführt, zum großen teil mit empfehlungen des sachbearbeiters.
erst einem neuen sachbearbeiter, der mitte 2003 anfing, fiel auf, daß niemals ein ``persönlicher analysebogen`` über anlageziele, anlageverständnis usw. ausgefertigt und vom kunden unterschrieben worden war, was gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
dies wurde dann mitte 2003, als es zu spät war,nachgeholt.
es handelt sich nicht um meine person, sondern um einen verwandten im weiteren familienkreis.
kann jemand helfen bzw. hinweise oder ratschläge geben, gerne auch über board-mail??
die betreffende person ist kurz dem bankrott, die hypovereinsbank hat alle konten gesperrt und die person ist mittlerweile in psychologischer behandlung.
vielen dank für seriöse reaktionen.
gruss
graf_von_kohle
Wenn da irgendwo mal stand dass es keine Haftung für die Kaufempfehlung gibt und er die Unterschrift gegeben hat dann ist er sein Geld wohl los.
Klingt zwar hart, ist aber so.
PWER
Klingt zwar hart, ist aber so.
PWER
zu 2:
vielen dank. aber der ``persönliche analysebogen`´ ist erst mitte 2003 nach den verlusten unterschrieben worde.
man kann das doch nicht rückwirkend unterschreiben.
gruss
graf_von_kohle
vielen dank. aber der ``persönliche analysebogen`´ ist erst mitte 2003 nach den verlusten unterschrieben worde.
man kann das doch nicht rückwirkend unterschreiben.
gruss
graf_von_kohle
#2 ist Blödsinn, aber:
Die Verjährung beträgt nur 3 Jahre, dh. für alle Käufe bis 12/02 ist nix mehr zu holen und die Käufe in 03 dürften nicht mit einem großen Verlust geendet haben ...
Die Verjährung beträgt nur 3 Jahre, dh. für alle Käufe bis 12/02 ist nix mehr zu holen und die Käufe in 03 dürften nicht mit einem großen Verlust geendet haben ...
[posting]20.522.423 von graf_von_kohle am 05.03.06 15:57:04[/posting]Wenn das wahr ist dann hat ja der Herr von der Hypobank mit dem Geld deines Freundes gehandelt ohne eine Unterschrift. Das wäre juristisch nicht korrekt!
PWER
PWER
Hallo Graf_von_Kohle,
die Bank ist eindeutig mitschuldig und aus diesem Grund stehen die Chancen sehr gut. Ich würde an seiner Stelle einen guten Anwalt aufsuchen und die Bank auf Formfehler hinweisen. Ist eine Eingung nicht möglich, so würde ich die Bank anzeigen.
Gruß
Erhan
die Bank ist eindeutig mitschuldig und aus diesem Grund stehen die Chancen sehr gut. Ich würde an seiner Stelle einen guten Anwalt aufsuchen und die Bank auf Formfehler hinweisen. Ist eine Eingung nicht möglich, so würde ich die Bank anzeigen.
Gruß
Erhan
Es ist eh schwer, einen Richter zu finden, der bei erlittenen Geldverlusten an der Börse Verständnis für eine Klage hat, da sich ja auch keiner der geldgierigen Anleger beschwert, wenns gut geht. Und wenn es gutgeht und man Gewinne macht, dann doch auch nur auf Kosten anderer. Also hier muss man nicht mit all zuviel richterlichem Verständnis rechnen.
auch ich sehe hier das problem der verjährung...der gesetzgeber hat mit einer gesetzesänderung zu beginn des jahres 2002 die allgemeine verjährungsfrist auf 3 jahre abgesenkt...zuvor war diese 30 jahre...wenn man einmal von speziellen kürzeren verjährungsfristen absieht...wenn keine hemmung der verjährung eingetreten ist, dann könnte sich die bank für alle verluste, die bis ende 2002 entstanden sind auf den eintritt der verjährung berufen..näheres müsste man in diesem fall gesondert prüfen...ohne einen in diesen dingen erfahrenen anwalt wird es wohl nicht gehen...hat der kunde denn eine rechtsschutzversicherung???
invest2002
invest2002
bei der Summe würde ich mal zu einem Fachanwalt gehen.
Normaler Weise muss eine Risikobelehrung stattgefunden haben, sowas gilt nicht nur für Finanztermingeschäfte.
Normaler Weise muss eine Risikobelehrung stattgefunden haben, sowas gilt nicht nur für Finanztermingeschäfte.
[posting]20.522.575 von Cashlover am 05.03.06 16:10:46[/posting]es gibt für dieses rechtsgebiet keinen fachanwalt, sondern nur anwälte, die sich darauf spezialisiert haben...
invest2002
invest2002
ich sehe ebenfalls das Problem einer möglichen Verjährung. Falls diese eingetreten ist, ist die Hypo fein raus.
Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, würde ich eine anwaltliche Prüfung in jedem Fall befürworten.
Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, würde ich eine anwaltliche Prüfung in jedem Fall befürworten.
Hallo,
versuche es mit einem Ombudsmann:
Der BdB ist Träger des Einlagensicherungsfonds für Konten bei den Mitgliedsbanken, Herausgeber der Fachzeitschrift Die Bank und hat für die ihm angeschlossenen Banken ein Verfahren zur Schlichtung von Kundenbeschwerden mit einem neutralen Ombudsmann und unter Einbeziehung von Verbraucherverbänden geschaffen, dessen Ergebnis für die Mitgliedsbanken bindend ist.
Suche das Gespräch mit der Bank (Geschäftsstellenleiter usw.). Kleiner Tipp: Rechtsschutz nicht vergessen!!!
Grüße
versuche es mit einem Ombudsmann:
Der BdB ist Träger des Einlagensicherungsfonds für Konten bei den Mitgliedsbanken, Herausgeber der Fachzeitschrift Die Bank und hat für die ihm angeschlossenen Banken ein Verfahren zur Schlichtung von Kundenbeschwerden mit einem neutralen Ombudsmann und unter Einbeziehung von Verbraucherverbänden geschaffen, dessen Ergebnis für die Mitgliedsbanken bindend ist.
Suche das Gespräch mit der Bank (Geschäftsstellenleiter usw.). Kleiner Tipp: Rechtsschutz nicht vergessen!!!
Grüße
@ graf_von_kohle,
dein kumpel soll sich mal bei einem Anwalt informieren ob die Sache aussicht auf Erfolg hat. Des weiteren würde ich mich mal bei der Verbraucherschutzzentrale informieren usw.
bei 265.000 Euro minus wäre ich sehr kreativ mich überall zu informieren und der Bank mal Dampf machen.
Vielleicht hat dein kumpel ja eine Rechtschutzversicherung oder sowas, so das er sich erstmal kostenlos informieren kann.
Gruß Quadra
dein kumpel soll sich mal bei einem Anwalt informieren ob die Sache aussicht auf Erfolg hat. Des weiteren würde ich mich mal bei der Verbraucherschutzzentrale informieren usw.
bei 265.000 Euro minus wäre ich sehr kreativ mich überall zu informieren und der Bank mal Dampf machen.
Vielleicht hat dein kumpel ja eine Rechtschutzversicherung oder sowas, so das er sich erstmal kostenlos informieren kann.
Gruß Quadra
Gibt es nicht im Internet diverse andere Fälle auch denen ähnliches passiert ist???????????
war auf jeden Fall nicht besonders clever, den Bogen 2003 zu unterschreiben, auch wenn er faktisch keine Relevanz für die Zeit davor hatte.
Könnte nämlich im Nachhinein so interpretiert werden, dass es zumindest eine mündliche Risikobelehrung für den gegenständlichen Zeitraum gegeben hätte oder das der Kunde mit dem Handeln der Bank einverstanden war.
Der Großteil der Verluste dürfte in 2003 längstens eingetreten sein.
Könnte nämlich im Nachhinein so interpretiert werden, dass es zumindest eine mündliche Risikobelehrung für den gegenständlichen Zeitraum gegeben hätte oder das der Kunde mit dem Handeln der Bank einverstanden war.
Der Großteil der Verluste dürfte in 2003 längstens eingetreten sein.
Es gibt hunderte Fälle von Spekulationen in Optionsscheinen etc. mit fehlender Börsentermingeschäftsfähigkeit aus den
1980/1990er Jahren!
Auf Drängen der Banken wurde dann die Verjährungsfrist
von 30 auf 3 Jahre gesenkt, da die Banken im Prinzip noch heute für Altlasten aus dieser Zeit haften müssen:
ich würde ersteinmal die Verluste aus 2003 billanzieren,
und dann entscheiden, ob sich der Gang zum Anwalt überhaupt lohnt!
Einfach mal nach "Börsentermingeschäftsfähigkeit",
"Beraterhaftung" etc. googeln!
1980/1990er Jahren!
Auf Drängen der Banken wurde dann die Verjährungsfrist
von 30 auf 3 Jahre gesenkt, da die Banken im Prinzip noch heute für Altlasten aus dieser Zeit haften müssen:
ich würde ersteinmal die Verluste aus 2003 billanzieren,
und dann entscheiden, ob sich der Gang zum Anwalt überhaupt lohnt!
Einfach mal nach "Börsentermingeschäftsfähigkeit",
"Beraterhaftung" etc. googeln!
es ist mir allerdings vollkommen schleierhaft, warum derjenige, der schon bis 2002 und auch noch 2003
so grosse verluste erlitten hat, sich nicht schon früher hat anwaltlich beraten lassen...man kann mit einem anwalt über das zu zahlende anwaltshonorar auch reden und verhandeln..und wenn man verluste in dieser grössenordnung erlitten hat, sollte man die paar hundert bis ca tausend euro für rechtlichen rat auch noch übrig haben.
invest2002
so grosse verluste erlitten hat, sich nicht schon früher hat anwaltlich beraten lassen...man kann mit einem anwalt über das zu zahlende anwaltshonorar auch reden und verhandeln..und wenn man verluste in dieser grössenordnung erlitten hat, sollte man die paar hundert bis ca tausend euro für rechtlichen rat auch noch übrig haben.
invest2002
[posting]20.523.037 von infilTRADER am 05.03.06 16:48:22[/posting]..ich würde in jedem Fall sofort zum Anwalt (mit entsprechendem Interessenschwerpunkt) gehen, denn jeder Tag kann entscheidend sein, jedenfalls richtig Geld kosten (bzw nicht mehr zurückbringen). Im schlimmsten Fall schießt Du/er noch etwas Geld hinterher- im Besten sieht es ganz anders aus.
..der Anwaltsverein kann Dir sicher weiterhelfen, wo sich welche in Deiner Umgebung befinden..
Bei deinem Freund scheint es sich um einen Fall von
Aufklärungs- UND Beraterhaftung zu handeln, ich denke,
jeder einigermaßen passable Anwalt kann die Verluste aus
2003 zzgl. Zins mittels 2 o. 3 anwaltlicher Schreiben
von der HVB zurückholen -
das oben Gesagte vermute ich jedenfalls nicht-wissend!
http://www.wer-weiss-was.de/theme65/article1684667.html
Titel:
Re: Warum streiken Banken bei Optionsgeschäften
Autor: J a n e W e i n b e r g e r
Datum: 4.9.2003 09:10 Uhr
Hallo Mo,
ich war bis vor 2 Jahren als Vermögensbetreuerin bei einer Bank angestellt. Ich
habe diese dann in Richtung einer Fondsgesellschaft verlassen.
Aber während meiner Zeit bei der Bank, habe ich es erlebt, wie Kunden eines
anderen Beraters plötzlich an die Bank herantraten und Schadenersatz forderten,
für die entstandenen Totalverluste im Optionsscheingeschäft. Man hat sich
außergerichtlich geeinigt, obwohl der Beraterbogen zu diesem Zeitpunkt korrekt
ausgefüllt war und der Kunde alle Infos u. Materialien uber eine
Börsentermingeschäftsfähigkeit erhalten hatte. naja, und der Berater war dann
sowieso die längste Zeit Berater gewesen. Seit dem durften wir noch
Optionsscheinaufträge entgegennehmen, wo oben stand, -auf Wunsch des Kunden,
ohne Beratung-. Aber ob das vor Gericht Bestand hat, kann ich mir auch nicht
vorstellen.
Ich selbst habe auch schon oft genug Optionsscheine gekauft. Aus Erfahrung kann
ich dir da sagen, daß ich ca. +/- 0 bei der Gesamtheit der Geschäfte
erwirtschaftet habe. Das Problem bei mir war es oft, dass meine Vermutungen
richtig lagen, z. B. das der Euro steigt, dann kann ich einen Call-OS auf den
Euro kaufen. Hätte ich das 2000 mit einem Schein mit der Laufzeit 2001/2002
gemacht, tja dann wäre von meinem Geld nicht viel übrig geblieben. Anders herum
wäre es gelaufen, wenn ich letztes Jahr einen Schein mit Laufzeit z. B: 6/20003
gekauft hätte. Es ist eben immer eine Glückssache.
Viele Grüße
Jane W.
Titel:
Beratung und Aufklärung sind zwei paar Schuhe
Autor: I v o
Datum: 4.9.2003 21:04 Uhr
Hallo Jane,
man muss immer zwischen Beratung und Aufklärung unterscheiden.
Aufsichtsrechtlich ist es theoretisch ausreichend den Kunden via Finanztermingeschäftsfähigkeit (so heißt das Teil seit dem 4 Finanzmarktföderungsgesetz) und via Brochüre zu den einzelnen Produkten aufzuklären.
In die Beraterhaftung kommst du erst rein, wenn du in einer Beratung eine Empfehlung abgibst. Hier scheinen ja demnach eher die Fehler passiert zu sein.
Wobei die Urteile doch generell recht individuell ausfallen, falls es zu einem Prozess kommt.
Gruß Ivo
Titel:
Re: Beratung und Aufklärung sind zwei paar Schuhe
Autor: J a n e W e i n b e r g e r
Datum: 5.9.2003 09:16 Uhr
Hallo Ivo,
du hast vollkommen recht, mit dem was du schreibst. Klar sind hier Fehler u. a.
auch in der Beratung passiert. Mit dem Ganzen wollte ich auch bloß mal ein
Beispiel anbringen, warum die Banken mit Optionsscheinen so vorsichtig sind. Ich
denke mal auch, daß einige Berater Ende der der 90 er Jahre auch viel, viel
lockerer mit dem Thema umgegangen sind als jetzt. Man hat ja gut Geld mit
Optionsscheinen verdienen können und die Kunden waren in der Hinsicht verwöhnt,
aber wie man kurze Zeit später festgestellt hat, es geht eben auch anders herum.
Aufklärungs- UND Beraterhaftung zu handeln, ich denke,
jeder einigermaßen passable Anwalt kann die Verluste aus
2003 zzgl. Zins mittels 2 o. 3 anwaltlicher Schreiben
von der HVB zurückholen -
das oben Gesagte vermute ich jedenfalls nicht-wissend!
http://www.wer-weiss-was.de/theme65/article1684667.html
Titel:
Re: Warum streiken Banken bei Optionsgeschäften
Autor: J a n e W e i n b e r g e r
Datum: 4.9.2003 09:10 Uhr
Hallo Mo,
ich war bis vor 2 Jahren als Vermögensbetreuerin bei einer Bank angestellt. Ich
habe diese dann in Richtung einer Fondsgesellschaft verlassen.
Aber während meiner Zeit bei der Bank, habe ich es erlebt, wie Kunden eines
anderen Beraters plötzlich an die Bank herantraten und Schadenersatz forderten,
für die entstandenen Totalverluste im Optionsscheingeschäft. Man hat sich
außergerichtlich geeinigt, obwohl der Beraterbogen zu diesem Zeitpunkt korrekt
ausgefüllt war und der Kunde alle Infos u. Materialien uber eine
Börsentermingeschäftsfähigkeit erhalten hatte. naja, und der Berater war dann
sowieso die längste Zeit Berater gewesen. Seit dem durften wir noch
Optionsscheinaufträge entgegennehmen, wo oben stand, -auf Wunsch des Kunden,
ohne Beratung-. Aber ob das vor Gericht Bestand hat, kann ich mir auch nicht
vorstellen.
Ich selbst habe auch schon oft genug Optionsscheine gekauft. Aus Erfahrung kann
ich dir da sagen, daß ich ca. +/- 0 bei der Gesamtheit der Geschäfte
erwirtschaftet habe. Das Problem bei mir war es oft, dass meine Vermutungen
richtig lagen, z. B. das der Euro steigt, dann kann ich einen Call-OS auf den
Euro kaufen. Hätte ich das 2000 mit einem Schein mit der Laufzeit 2001/2002
gemacht, tja dann wäre von meinem Geld nicht viel übrig geblieben. Anders herum
wäre es gelaufen, wenn ich letztes Jahr einen Schein mit Laufzeit z. B: 6/20003
gekauft hätte. Es ist eben immer eine Glückssache.
Viele Grüße
Jane W.
Titel:
Beratung und Aufklärung sind zwei paar Schuhe
Autor: I v o
Datum: 4.9.2003 21:04 Uhr
Hallo Jane,
man muss immer zwischen Beratung und Aufklärung unterscheiden.
Aufsichtsrechtlich ist es theoretisch ausreichend den Kunden via Finanztermingeschäftsfähigkeit (so heißt das Teil seit dem 4 Finanzmarktföderungsgesetz) und via Brochüre zu den einzelnen Produkten aufzuklären.
In die Beraterhaftung kommst du erst rein, wenn du in einer Beratung eine Empfehlung abgibst. Hier scheinen ja demnach eher die Fehler passiert zu sein.
Wobei die Urteile doch generell recht individuell ausfallen, falls es zu einem Prozess kommt.
Gruß Ivo
Titel:
Re: Beratung und Aufklärung sind zwei paar Schuhe
Autor: J a n e W e i n b e r g e r
Datum: 5.9.2003 09:16 Uhr
Hallo Ivo,
du hast vollkommen recht, mit dem was du schreibst. Klar sind hier Fehler u. a.
auch in der Beratung passiert. Mit dem Ganzen wollte ich auch bloß mal ein
Beispiel anbringen, warum die Banken mit Optionsscheinen so vorsichtig sind. Ich
denke mal auch, daß einige Berater Ende der der 90 er Jahre auch viel, viel
lockerer mit dem Thema umgegangen sind als jetzt. Man hat ja gut Geld mit
Optionsscheinen verdienen können und die Kunden waren in der Hinsicht verwöhnt,
aber wie man kurze Zeit später festgestellt hat, es geht eben auch anders herum.
Die Frage ist auch, ob eine Rechtsschutzversicherung hier eintreten würde. Meines Wissens sind solche Rechtsstreitigkeiten ausdrücklich nicht abgedeckt.
Dann haben wir noch die Problematik der unterschiedlichen Ansichten von zwei Senaten des BGH. Der sogenannte Bankensenat soll sehr Banken freundlich sein.
Massive juristische Drohungen sollten die Bank jedoch zu einer Vergleichs/Kulanz-Lösung zwingen.
Und Presse-Arbeit könnte bei dieser Sache auh helfen.
Dann haben wir noch die Problematik der unterschiedlichen Ansichten von zwei Senaten des BGH. Der sogenannte Bankensenat soll sehr Banken freundlich sein.
Massive juristische Drohungen sollten die Bank jedoch zu einer Vergleichs/Kulanz-Lösung zwingen.
Und Presse-Arbeit könnte bei dieser Sache auh helfen.
@graf-von-kohle:
dein bekannter soll sich (sofern er psychisch dazu in der lage ist) an einen exzellenten anwalt wenden.
herr tilp http://www.tilp.de/ macht auf diesem sektor in aller regel einen ganz ausgezeichneten job und wäre daher für mich die erste wahl!
beste grüße & viel erfolg
sinius
dein bekannter soll sich (sofern er psychisch dazu in der lage ist) an einen exzellenten anwalt wenden.
herr tilp http://www.tilp.de/ macht auf diesem sektor in aller regel einen ganz ausgezeichneten job und wäre daher für mich die erste wahl!
beste grüße & viel erfolg
sinius
[posting]20.524.347 von NATALY am 05.03.06 18:37:03[/posting]Wie kann man denn die DSW empfehlen.Herr H O C K E R der Präsident war AR-Vorsitzender bei der CBB-Holding AG und hat da nicht nur keinen Durchblick geschoben sondern die Aktionäre vera....t.Er soll auch zu Vorzugspreiesen Immos eingekauft haben,der Kahrmann Spezi.
1. Schritt: in persönlichem Gespräch mit Ombudsmann, Verbraucherzentrale, Anwalt und Bildzeitung drohen.
2. Schritt: Ombudsmann
3. Schritt: Verbraucherzentrale
4. Schritt: Aufgeben!
Anwälte sind teuer und pumpen den Streitwert noch schön auf!
"Das mit der Verjährung ist doch kein Thema, da gabs mal was ähnliches". "Das machen wir schon." "Kein Problem." "Da müssen wir wohl in Revision gehen." Und am Ende: "Vielleicht sollten wir doch mal über einen Vergleich nachdenken. Da kriegen wir mit Sicherheit noch so 20 Mille!" (nachdem die 1. Verhandlung und Revision bereits wenige 10 bis 20 Mille und Nerven gekostet haben)
Dies ist nur die persönliche Meinung des Autors und keine Rechtsberatung.
2. Schritt: Ombudsmann
3. Schritt: Verbraucherzentrale
4. Schritt: Aufgeben!
Anwälte sind teuer und pumpen den Streitwert noch schön auf!
"Das mit der Verjährung ist doch kein Thema, da gabs mal was ähnliches". "Das machen wir schon." "Kein Problem." "Da müssen wir wohl in Revision gehen." Und am Ende: "Vielleicht sollten wir doch mal über einen Vergleich nachdenken. Da kriegen wir mit Sicherheit noch so 20 Mille!" (nachdem die 1. Verhandlung und Revision bereits wenige 10 bis 20 Mille und Nerven gekostet haben)
Dies ist nur die persönliche Meinung des Autors und keine Rechtsberatung.
[posting]20.525.303 von DAX2500 am 05.03.06 19:59:25[/posting]der ombudsmann ist bei diesen summen nach meinen informationen nicht mehr zuständig...
invest2002
invest2002
[posting]20.525.303 von DAX2500 am 05.03.06 19:59:25[/posting]dein vorurteil gegen anwälte kann ich nicht verstehen und jeder, dem der anwalt egal in welchem bereich schon einmal geholfen hat, hat dazu sicher auch eine andere meinung als du...aber auch bei anwälten gibt es natürlich wie in jedem beruf solche und solche...
invest2002
invest2002
[posting]20.523.557 von Eustach_I. am 05.03.06 17:36:47[/posting]das kann man im vorfeld abklären und sollte dem anwalt überlassen werden, da er sich in der regel besser auskennt...ich kenne fälle, da hat der sachbearbeiter einer rechtsschutzversicherung dem kunden abgeraten, etwas zu unternehmen, was sich dann im nachhinein als falsch herausgestellt hat...ich verstehe eh nicht, wie man dort nachfragen kann, die einem das geld für eine anwaltliche vertretung bezahlen müssen..da ist doch der interessenkonflikt vorprogrammiert...
invest2002
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[posting]20.523.426 von infilTRADER am 05.03.06 17:25:58[/posting]Die von Dir zitierten Postings von http://www.wer-weiss-was.de sind -da es in diesen um Optionsgeschäfte ging- im Fall von #1 nicht einschlägig, da es dort um Aktien geht (für deren Handel ist keine Termingeschäftsfähigkeit erforderlich).
@graf_von_kohle
ich würde mich in diesem Fall auch mal an einen Anwalt mit Spezialgebiet Anlegerschutzrecht o.ä. wenden.
Grüße K1
@graf_von_kohle
ich würde mich in diesem Fall auch mal an einen Anwalt mit Spezialgebiet Anlegerschutzrecht o.ä. wenden.
Grüße K1
[posting]20.525.303 von DAX2500 am 05.03.06 19:59:25[/posting]..Unsinn. Offensichtlich ist der Bekannte nicht in der Lage, die Verjährung zu "stoppen". Und jeder Tag mehr, dem das droht, kann den Schaden vergrößern.
Um so ein "blabla" zu vermeiden, muss man eben eine gute Adresse aufsuchen. Und die wird einem auch schon beim ersten Gespräch über Kosten/Nutzen aufklären und kein Gebührenschneider sein. Sonst ist es ein schlechter Anwalt..
Um so ein "blabla" zu vermeiden, muss man eben eine gute Adresse aufsuchen. Und die wird einem auch schon beim ersten Gespräch über Kosten/Nutzen aufklären und kein Gebührenschneider sein. Sonst ist es ein schlechter Anwalt..
Poogle mal nach Pennystocks UND Börsentermingeschäftsfähigkeit:
http://www.google.de/search?as_q=Pennystocks+B%F6rsenterming…
http://www.uni-leipzig.de/bankinstitut/dokumente/2003-06-23-…
http://www.dnjv.org/ecb/bankenhaftung.pdf
Ausgehend hiervon hat das Berufungsgericht eine
Pflichtverletzung der Beklagten im Zusammenhang mit
dem Ankauf von Aktien der Firma H. rechtsfehlerhaft
verneint.
1. In den Tatsacheninstanzen hat sich die Klägerin vor
allem auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
berufen, wonach derjenige, der Geldanlagen in am
amerikanischen OTC (Over-the-Counter)-Markt gehandelte
Penny Stocks (Billigaktien) vermittelt, gesteigerten
Aufklärungspflichten unterliegt. Dem liegt die
Erwägung zugrunde, daß für den OTC-Handel mit
Penny Stocks eine Marktenge typisch ist, die Kursmanipulationen
durch Broker und Aktieninhaber begünstigt,
und daß demzufolge für den Anleger ein unkontrollierbares
zusätzliches Risiko besteht, welches in
keinem Zusammenhang mit der Ungewißheit über den
wirtschaftlichen Erfolg der emittierenden Aktiengesellschaft
steht. Deshalb ist über die besonderen Gefahren
der Spekulation in Penny Stocks umfassend aufzuklären,
was angesichts der schwierigen wirtschaftlichen
Zusammenhänge schriftlich zu geschehen hat
(BGH, Versäumnisurteil vom 22. Januar 1991 und Urteil
vom 5. März 1991 - XI ZR 151/89 - NJW 1991,
1108 f; 1947 f).
Diese Rechtsprechung ist, wie das Berufungsgericht
zu Recht angenommen hat, hier nicht einschlägig.
Nach den Ausführungen des Sachverständigen, denen
das Berufungsgericht insoweit gefolgt ist, ist der NASDAQ
Stock Market aufgrund der Handelstechnik, der
Überwachung und der Vielzahl professioneller Market
Maker (Broker/Dealer-Firmen) nicht mit dem den Entscheidungen
aus dem Jahre 1991 zugrundeliegenden
(sonstigen) OTC-Markt vergleichbar. Darüber hinaus
kann im allgemeinen von Penny Stocks nur gesprochen
werden, wenn der Kaufpreis der Aktie weniger
als 5 US-Dollar beträgt (vgl. Joswig, DB 1995, 2253,
2254 f). Im hier in Rede stehenden Zeitraum lag der
Kurs der H.-Aktie, ungeachtet aller Schwankungen,
deutlich über diesem Wert.
2. Der Umstand, daß die für die Klägerin erworbenen
H.-Aktien nicht als Penny Stocks im Sinne der Rechtsprechung
des Bundesgerichtshofs angesehen werden
können, rechtfertigt indes nicht den vom Berufungsgericht
- verfahrensfehlerhaft - gezogenen Umkehrschluß,
daß insoweit überhaupt keine besonderen
Aufklärungs- und Beratungspflichten bestanden
haben.
http://www.google.de/search?as_q=Pennystocks+B%F6rsenterming…
http://www.uni-leipzig.de/bankinstitut/dokumente/2003-06-23-…
http://www.dnjv.org/ecb/bankenhaftung.pdf
Ausgehend hiervon hat das Berufungsgericht eine
Pflichtverletzung der Beklagten im Zusammenhang mit
dem Ankauf von Aktien der Firma H. rechtsfehlerhaft
verneint.
1. In den Tatsacheninstanzen hat sich die Klägerin vor
allem auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
berufen, wonach derjenige, der Geldanlagen in am
amerikanischen OTC (Over-the-Counter)-Markt gehandelte
Penny Stocks (Billigaktien) vermittelt, gesteigerten
Aufklärungspflichten unterliegt. Dem liegt die
Erwägung zugrunde, daß für den OTC-Handel mit
Penny Stocks eine Marktenge typisch ist, die Kursmanipulationen
durch Broker und Aktieninhaber begünstigt,
und daß demzufolge für den Anleger ein unkontrollierbares
zusätzliches Risiko besteht, welches in
keinem Zusammenhang mit der Ungewißheit über den
wirtschaftlichen Erfolg der emittierenden Aktiengesellschaft
steht. Deshalb ist über die besonderen Gefahren
der Spekulation in Penny Stocks umfassend aufzuklären,
was angesichts der schwierigen wirtschaftlichen
Zusammenhänge schriftlich zu geschehen hat
(BGH, Versäumnisurteil vom 22. Januar 1991 und Urteil
vom 5. März 1991 - XI ZR 151/89 - NJW 1991,
1108 f; 1947 f).
Diese Rechtsprechung ist, wie das Berufungsgericht
zu Recht angenommen hat, hier nicht einschlägig.
Nach den Ausführungen des Sachverständigen, denen
das Berufungsgericht insoweit gefolgt ist, ist der NASDAQ
Stock Market aufgrund der Handelstechnik, der
Überwachung und der Vielzahl professioneller Market
Maker (Broker/Dealer-Firmen) nicht mit dem den Entscheidungen
aus dem Jahre 1991 zugrundeliegenden
(sonstigen) OTC-Markt vergleichbar. Darüber hinaus
kann im allgemeinen von Penny Stocks nur gesprochen
werden, wenn der Kaufpreis der Aktie weniger
als 5 US-Dollar beträgt (vgl. Joswig, DB 1995, 2253,
2254 f). Im hier in Rede stehenden Zeitraum lag der
Kurs der H.-Aktie, ungeachtet aller Schwankungen,
deutlich über diesem Wert.
2. Der Umstand, daß die für die Klägerin erworbenen
H.-Aktien nicht als Penny Stocks im Sinne der Rechtsprechung
des Bundesgerichtshofs angesehen werden
können, rechtfertigt indes nicht den vom Berufungsgericht
- verfahrensfehlerhaft - gezogenen Umkehrschluß,
daß insoweit überhaupt keine besonderen
Aufklärungs- und Beratungspflichten bestanden
haben.
hallo, freunde,
danke zunächst !
die antworten halten sich bemerkenswert im freundlichen und sachlichen bereich.
ich komme gerade von einer geschäftsreise zurück, schnee ohne ende, autobahmn gesperrt usw. ich habe momentan nicht die nerven, um zu antworten.
morgen garantiert, denn ich habe größtes interesse der armen sau von familienmitglied zu helfen.
danke nochmals !
gruss
graf_von_kohle
danke zunächst !
die antworten halten sich bemerkenswert im freundlichen und sachlichen bereich.
ich komme gerade von einer geschäftsreise zurück, schnee ohne ende, autobahmn gesperrt usw. ich habe momentan nicht die nerven, um zu antworten.
morgen garantiert, denn ich habe größtes interesse der armen sau von familienmitglied zu helfen.
danke nochmals !
gruss
graf_von_kohle
nochmals vielen dank für eure kommentare.
wir haben heute morgen nochmals kriegsrat gehalten.
es gibt folgende möglichkeiten:
1. die sache ist bisher nur über die hauptfiliale gelaufen.
an die zentrale in münchen wenden und druck machen, notfalls mit drohungen.
2. es exisitiert eine rechtsschutzversicherung. anfrage, ob übernahme erfolgt.
3. antrag auf prozesskostenhilfe. hbei dieser höhe, fraglich.
4. direkter gang an die öffentlichkeit. also focus, spiegel, fernsehmagazine usw. beziehungen dahin sind vorhanden.
nachteil: der name des geschädigten würde an die öffentlichkeit gezerrt.
5. prozesskostenfinanzierer. bei dieser höhe möglich, aber... es muss ein anwalt gefunden werden, der zunächst kostenlos die klageschrift erstellt, damit der der prozesskostenfinanzierer prüfen kann.
6. direktanfrage bei ra. tilp.
7. ombudsdmann.
weitere vorschläge sind willkommen. auch diskussion, welcher der vorgenannten punkte der richtige sein könnte.
danke !
gruss
graf_von_kohle
wir haben heute morgen nochmals kriegsrat gehalten.
es gibt folgende möglichkeiten:
1. die sache ist bisher nur über die hauptfiliale gelaufen.
an die zentrale in münchen wenden und druck machen, notfalls mit drohungen.
2. es exisitiert eine rechtsschutzversicherung. anfrage, ob übernahme erfolgt.
3. antrag auf prozesskostenhilfe. hbei dieser höhe, fraglich.
4. direkter gang an die öffentlichkeit. also focus, spiegel, fernsehmagazine usw. beziehungen dahin sind vorhanden.
nachteil: der name des geschädigten würde an die öffentlichkeit gezerrt.
5. prozesskostenfinanzierer. bei dieser höhe möglich, aber... es muss ein anwalt gefunden werden, der zunächst kostenlos die klageschrift erstellt, damit der der prozesskostenfinanzierer prüfen kann.
6. direktanfrage bei ra. tilp.
7. ombudsdmann.
weitere vorschläge sind willkommen. auch diskussion, welcher der vorgenannten punkte der richtige sein könnte.
danke !
gruss
graf_von_kohle
[posting]20.552.777 von graf_von_kohle am 07.03.06 11:59:29[/posting]Mitgliedschaft bei www.sdk.org berechtigt zu einer ersten kostenlosen Rechtsberatung. (Glaube ich).
Vielleicht hilft in diesem Zusammenhang auch eine solche Kanzlei: http://www.aktionaere-wehrt-euch.de/
Wie immer keine Rechts,- oder sonstige Dingens-B(e)ratung
Vielleicht hilft in diesem Zusammenhang auch eine solche Kanzlei: http://www.aktionaere-wehrt-euch.de/
Wie immer keine Rechts,- oder sonstige Dingens-B(e)ratung
die angelegenheit ist inzwischen sehr viel weiter.
der fall ist der zentrale der hypovereinsbank seit 2 1/2 monaten bis in die oberen etagen bekannt. zig interventionen blieben unbeantwortet bzw. wurden mit hinhaltetaktik beantwortet.
die zuständige filiale hat frist gestellt auf ausgleich der gesamten konten.
das würde bedeuten versteigerung von haus und etw.
ich beabsichtige, ab sofort alle prominenten fernsehmagazine für den fall zu interessieren ( kontakte habe ich), alle politmagazine wie spiegel, focus, stern usw. und plane aktionen vor den filialen, die zuständig sind und der zentrale ( hungerstreik,, ankettung, plakate, handzettel an alle besucher usw.
wer hat erfahrungen bzw. wer, der ähnliche erfahrungen hat, hat interesse an an gründung einer interessengemeinschaft bzw. am gemeinsamen kampf.
ich bin zu allem fähig für mein familienmitglied.
austausch zunächst über bord-mail.
gruss
graf_von_kohle
der fall ist der zentrale der hypovereinsbank seit 2 1/2 monaten bis in die oberen etagen bekannt. zig interventionen blieben unbeantwortet bzw. wurden mit hinhaltetaktik beantwortet.
die zuständige filiale hat frist gestellt auf ausgleich der gesamten konten.
das würde bedeuten versteigerung von haus und etw.
ich beabsichtige, ab sofort alle prominenten fernsehmagazine für den fall zu interessieren ( kontakte habe ich), alle politmagazine wie spiegel, focus, stern usw. und plane aktionen vor den filialen, die zuständig sind und der zentrale ( hungerstreik,, ankettung, plakate, handzettel an alle besucher usw.
wer hat erfahrungen bzw. wer, der ähnliche erfahrungen hat, hat interesse an an gründung einer interessengemeinschaft bzw. am gemeinsamen kampf.
ich bin zu allem fähig für mein familienmitglied.
austausch zunächst über bord-mail.
gruss
graf_von_kohle
Jetzt hör mir mal gut zu, Graf von Kohle...
Habe als Student in den späteh 80igern mit japanischen Optionsscheinen aus 2.000 DM rd. 320.000 DM gemacht und dann auf Kredit davon wieder 400.000 DM verzockt. Zahle ich heute noch ab. Hatte damals keinen einzigen "Risikobogen" ausgefüllt und hätte den Verlust wohl locker vor Gericht einklagen können. ABER...man muß bitte auch etwas ANSTAND beweisen, und für seine eigene GIER gerade stehen. Bei GEWINNEN hätte sich Dein Verwandter wohl auch kaum beschwert oder!!!????
Man, reißt Euch zusammen....
Habe als Student in den späteh 80igern mit japanischen Optionsscheinen aus 2.000 DM rd. 320.000 DM gemacht und dann auf Kredit davon wieder 400.000 DM verzockt. Zahle ich heute noch ab. Hatte damals keinen einzigen "Risikobogen" ausgefüllt und hätte den Verlust wohl locker vor Gericht einklagen können. ABER...man muß bitte auch etwas ANSTAND beweisen, und für seine eigene GIER gerade stehen. Bei GEWINNEN hätte sich Dein Verwandter wohl auch kaum beschwert oder!!!????
Man, reißt Euch zusammen....
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