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    SNP kaum beachtet (Seite 113)

    eröffnet am 11.05.06 19:11:40 von
    neuester Beitrag 04.04.24 01:03:16 von
    Beiträge: 1.458
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      schrieb am 27.10.12 12:41:05
      Beitrag Nr. 338 ()
      Und wieder schwache Zahlen, kein Wunder, dass die Prognose gekürzt wurde. EBIT:

      Q1 2011 0,78
      Q2 2011 0,95
      Q3 2011 1,47
      Q4 2011 1,77

      Q1 2012 1,84
      Q2 2012 0,30
      Q3 2012 1,29

      Ich schätze nun ein EPS von etwas über 3,00 EUR/Aktie. Die KGV-Bewertung nähert sich von oben wieder langsam der 15. Noch ist der Titel m.E. nicht billig. Unsicher ist auch, ob sich durch Lizenzgeschäft mit T-Bone tatsächlich große Skaleneffekte erreichen lassen. Bisher fressen steigende Aufwendungen alles wieder auf. Die Visionen von Herr Schneider-Neureither sind bisher keine Realität geworden.
      Avatar
      schrieb am 28.07.12 12:40:44
      Beitrag Nr. 337 ()
      Zitat von Syrtakihans: - Grundsätzlich: Wird Herr S.-N. mit seiner aktuellen Prognose diesmal Recht haben?

      Erstaunlich, dass nach den Q2-Zahlen die 2012er Prognose aufrechterhalten wurde. Um diese noch zu erfüllen, müsste in H2 eine EBIT-Marge von mindestens 27% erreicht werden, wenn der Umsatz 2012 um 20% auf 32 Mio. EUR steigen sollte. In H1 betrug die Marge bekanntlich 11%.

      EBIT in Mio. EUR:

      Q1 2011 0,78 (bereinigt)
      Q2 2011 0,95
      Q3 2011 1,47
      Q4 2011 1,77

      Q1 2012 1,84
      Q2 2012 0,30

      Zitat von Syrtakihans: - Werden die neuen Vertriebsniederlassungen im Ausland tatsächlich das erwartete Geschäft generieren? Man bewegt sich hier vertrieblich auf Neuland.

      Die neue Niederlassung in den USA verursachte einen Verlust von 0,41 Mio. EUR.
      Avatar
      schrieb am 25.05.12 18:12:42
      Beitrag Nr. 336 ()
      Gibt es irgendwelche News von der gestrigen HV? Im Netz ist nichts zu finden, außer die Mitteilung, dass alle Beschlussvorlagen des Vorstandes durchgewunken wurden.
      Avatar
      schrieb am 24.05.12 11:03:55
      Beitrag Nr. 335 ()
      seit heute mit kleiner Posi dabei
      Avatar
      schrieb am 16.04.12 20:47:54
      Beitrag Nr. 334 ()
      Heute ein spannender Kampf um den alten Boden und jetzigen Widerstand bei 60,- EUR. Bei einem Rekordumsatz (für das letzte halbe Jahr) von 6.498 Aktien an allen Deutschen Börsen hängt der Kurs jetzt genau am Widerstand. MACD und RSI im grünen Bereich.

      Viel Erfolg!
      Goldadler

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      Avatar
      schrieb am 12.04.12 20:38:57
      Beitrag Nr. 333 ()
      SNP Schneider-Neureither & Partner AG
      Heidelberg
      – ISIN DE0007203705 –
      – WKN 720370 –
      Einladung zur 12. ordentlichen Hauptversammlung

      Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur 12. ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 24. Mai 2012, 10:00 Uhr, im Portland Forum am Herrenberg, großer Festsaal, Festhallenstraße 1, 69181 Leimen (Einlass ist ab 9:00 Uhr).
      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für die SNP Schneider-Neureither & Partner AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2011, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2011

      Die genannten Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen seit Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus und können im Internet unter www.snp-ag.com (im Bereich: Investor Relations/Hauptversammlung 2012) eingesehen werden. Sie werden zudem der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Sie werden den Aktionären auf Anfrage unverzüglich und kostenlos zugesandt.

      Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 08.03.2012 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zu TOP 1 ist deshalb kein Beschluss durch die Hauptversammlung zu fassen.
      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den Bilanzgewinn der Gesellschaft des Geschäftsjahres 2011 in Höhe von EUR 1.982.312,50 wie folgt zu verwenden:
      - Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,75 je Stückaktie (ISIN DE0007203705) auf 1.127.555 dividendenberechtigte Stückaktien EUR 1.973.221,25
      - Gewinnvortrag EUR 9.091,25
      Bilanzgewinn EUR 1.982.312,50

      Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung gehaltenen 5.195 eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien noch verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 1,75 je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
      5.

      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MOORE STEPHENS TREUHAND KURPFALZ GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Mannheim, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. Diese nimmt auch die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, sofern eine solche erfolgt.
      6.

      Neuwahl sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder

      Die Amtszeit aller amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 24. Mai 2012. Somit sind sämtliche Aufsichtsratsmitglieder neu zu wählen.

      Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 6 Abs. 1 der Satzung aus drei Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre werden von der Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen, und zwar gem. § 6 Abs. 3 der Satzung für die Zeit vom Ablauf der Hauptversammlung am 24.05.2012 bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt:
      a)

      Thomas P. Volk, Vice President EMEA – Large Countries, Dell Inc., wohnhaft in Bobingen;
      b)

      Dr. Michael R. Drill, Vorstandsvorsitzender der Lincoln International AG, wohnhaft in Bad Homburg;
      c)

      Klaus Weinmann, Vorstandsvorsitzender der CANCOM AG, wohnhaft in Aystetten.

      Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

      zu a)
      P&I Personal & Informatik AG Aufsichtsratsvorsitzender

      zu b)
      Shareholder Value Beteiligungen AG Aufsichtsratsvorsitzender
      Lincoln International SAS, Frankreich Aufsichtsratsmitglied
      Lincoln International LLP, England Aufsichtsratsmitglied

      zu c)
      IHK Region Schwaben Vizepräsident
      CANCOM NSG GmbH Beiratsmitglied

      Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Wahl von Herrn Thomas P. Volk vorgesehen ist, ihn als Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen. Herr Volk hat angekündigt, dass er für den Fall seiner Wahl auch bereit sein wird, das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden zu übernehmen.
      7.

      Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands gemäß § 120 Abs. 4 AktG

      Durch das am 5. August 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) wurde die Möglichkeit geschaffen, dass die Hauptversammlung einen konsultativen Beschluss über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder fasst. Von dieser Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden.

      Die Beschlussfassung unter diesem Tagesordnungspunkt bezieht sich auf das derzeit bei der Gesellschaft geltende Vergütungssystem, das Grundlage für die Festsetzung der Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2011 war. Dieses Vergütungssystem ist ausführlich im Vergütungsbericht dargestellt, der im Geschäftsbericht 2011 auf den Seiten 56 bis 61 enthalten ist. Die Informationen sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.snp-ag.com (im Bereich: Investor Relations/Corporate Governance/Vergütungsbericht der SNP AG) verfügbar.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft zu billigen.

      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 1.132.750,00 und ist in 1.132.750 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt, die jeweils eine Stimme gewähren. Hiervon hält die Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 5.195 Aktien als eigene Aktien, aus denen ein Stimmrecht nicht ausgeübt werden kann.

      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 7 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform bei der Gesellschaft angemeldet haben ("Anmeldung") und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz ("Nachweis") erforderlich und ausreichend.

      Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 3. Mai 2012 (d.h. 3. Mai 2012, 0:00 Uhr) zu beziehen ("Nachweiszeitpunkt"). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d.h. Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts.

      Der Nachweis muss ebenso wie die Anmeldung bei der Gesellschaft spätestens am 17. Mai 2012, 24:00 Uhr, in Textform in deutscher oder englischer Sprache unter folgender Adresse eingehen:

      SNP Schneider-Neureither & Partner AG
      c/o PR IM TURM HV-Service AG
      Römerstraße 72–74
      68259 Mannheim
      Fax: +49 (0) 621 / 71 77 213
      E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de

      Aktionäre können ungeachtet der Anmeldung zur Hauptversammlung über ihre Aktien auch nach der Anmeldung weiterhin frei verfügen.

      Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte

      Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

      Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann – aber nicht muss –, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte.

      Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auf elektronischem Wege übermittelt werden, und zwar über die passwortgeschützte Vollmachts-Plattform unter der Internetadresse www.hv-vollmachten.de. Die PIN für die Vollmachts-Plattform ist auf der Eintrittskarte abgedruckt. Ein weiterer Nachweis der Bevollmächtigung erübrigt sich, wenn der Nachweis der Bevollmächtigung, wie vorstehend beschrieben, elektronisch übermittelt wird. Auch die Erteilung einer Vollmacht, sofern die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft erklärt wird, sowie der Widerruf einer erteilten Vollmacht und deren Änderung können unter Nutzung der Vollmachts-Plattform erfolgen.

      Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in § 135 Aktiengesetz diesen gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt werden soll, bedarf – in Ausnahme von vorstehendem Textformerfordernis – die Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen in § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie nach § 135 Aktiengesetz die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 Aktiengesetz diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.

      Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären die Möglichkeit an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Der weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der von den Aktionären erteilten Weisungen aus. Soll der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen Sie zwingend Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen ist die Vollmacht ungültig.

      Diejenigen Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Die Erteilung der Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung und der Widerruf von Weisungen bedürfen der Textform und müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse:

      SNP Schneider-Neureither & Partner AG
      c/o PR IM TURM HV-Service AG
      Römerstraße 72–74
      68259 Mannheim
      Fax: +49 (0) 621/ 71 77 213

      oder über die passwortgeschützte Vollmachts-Plattform unter der Internetadresse www.hv-vollmachten.de zugehen.

      Die notwendigen Unterlagen und Informationen hierzu erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.

      Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz

      Gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,-- erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden ("Ergänzungsanträge"). Das Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und bei der Gesellschaft spätestens am 23. April 2012, 24:00 Uhr, eingehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu übersenden:

      SNP Schneider-Neureither & Partner AG
      Postfach 105080
      69040 Heidelberg

      Gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz kann jeder Aktionär einen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 Aktiengesetz auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse spätestens am 9. Mai 2012, 24:00 Uhr, eingeht.

      Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 Aktiengesetz der Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 Aktiengesetz auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse spätestens am 9. Mai 2012, 24:00 Uhr, eingeht.

      Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge im Internet unter www.snp-ag.com (im Bereich: Investor Relations/Hauptversammlung 2012) zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich machen. Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge werden wir bekanntmachen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.

      Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu richten an:

      SNP Schneider-Neureither & Partner AG
      Postfach 105080
      69040 Heidelberg
      Telefax: +49 (0) 6221 6425-20
      E-Mail: investor.relations@snp-ag.com

      Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 Aktiengesetz). Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte.

      Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 Aktiengesetz stehen den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.snp-ag.com zur Verfügung.

      Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 124a Aktiengesetz zugänglichen Informationen

      Die Informationen nach § 124a Aktiengesetz zur Hauptversammlung finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.snp-ag.com (im Bereich: Investor Relations/Hauptversammlung 2012).



      Heidelberg, im April 2012

      SNP Schneider-Neureither & Partner AG mit Sitz in Heidelberg

      – Der Vorstand –


      ebundesanzeiger vom 12.04.2012
      Avatar
      schrieb am 12.04.12 10:39:45
      Beitrag Nr. 332 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.991.788 von Hawk73 am 02.04.12 20:32:56Zunächst vielen Dank für den Hinweis auf die sicher auch interessanten IT-Werte Atoss und Nexus!

      Ob die geplante Expansion von SNP tasächlich gelingt, ist m.E. zusammen mit der Einschätzung, die sich in den Börsenkusen widerspiegelt, der entscheidende Punkt. Es liegt ganz offensichtlich eine Diskrepanz zwischen den Prognosen seitens SNP und der Bewertung durch den Markt vor, wobei der Markt eher skeptisch ist, Enttäuschungen also schon vorweg nimmt. Genau das sind m.E. die Möglichkeiten sich mit einer Gegenposition zu positionieren, nicht weil man an SNP glaubt oder meint, die Zukunft vorhersehen zu können, sondern weil ein ausichtsreiches Chancen-Risiko-Verhältnis vorliegt, wenn der Markt eher skeptisch ist und diese Meinung in entsprechnde Kurse umgesetzt hat.

      Die beiden Vorstände haben in die Schwäche der vergangenen beiden Wochen 1.285 Aktien erworben und womöglich damit die inzwischen eingetretene Erholung des Kurses eingeleitet. Irgenwelche Meinungen zu diesen Insidertrades?

      Gruß und viel Erfolg!
      Goldadler
      Avatar
      schrieb am 04.04.12 21:49:01
      Beitrag Nr. 331 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.991.164 von Goldadler am 02.04.12 18:43:30Unternehmen, die wachsen, gibt es sehr viele. Und sehr viele davon sind Unternehmen, die wachsen, gibt es sehr viele. Und sehr viele davon sind auch noch finanzschuldenfrei. Das ist nicht der springende Punkt. Und es geht hier m.E. auch nicht darum, ob die Perspektive im Hinblick auf stark wachsendes Geschäft und Ergebnis weiterhin intakt ist, sondern darum, ob die Bewertung an der Börse hiermit im Einklang steht. Wenn die Visionen von Herr Schneider-Neureither aufgehen, dann spiegelt sich in der Börsenbewertung dieses Wachstum nicht ausreichend wieder. Nach den Visionen von Herr S.-N. müsste das KGV nach 2013 ganz deutlich in den einstelligen Bereicht fallen.

      Bisher hat sich Herr S.-N. hinsichtlich des Geschäfts mit SNP T-Bone auf der Zeitskala bereits gewaltig verschätzt, denn in 2009 noch erwartete er einen Anteil von Software an den Erlösen im Wesentlichen durch T-Bone von ca. 50% bereits in 2012 (2011: T-Bone weniger als 10%). Insgesamt ist für mich fragwürdig:

      - Grundsätzlich: Wird Herr S.-N. mit seiner aktuellen Prognose diesmal Recht haben?
      - Sind die wegfallenden Aufträge aus der im Herbst auslaufenden SAP-Kooperation tatsächlich substituierbar? Wie hoch ist überhaupt deren Anteil?
      - Werden die neuen Vertriebsniederlassungen im Ausland tatsächlich das erwartete Geschäft generieren? Man bewegt sich hier vertrieblich auf Neuland.
      - Wird das Aktienpaket des verstorbenen Günter Weispfenning möglicherweise über die Börse abverkauft werden?
      Avatar
      schrieb am 02.04.12 20:32:56
      Beitrag Nr. 330 ()
      Zitat von Goldadler: Wo gibt es das sonst? Einen finanzschuldenfreien Wachstumswert, der sein weiteres Wachstum aus dem Cash Flow bezahlt und noch einen ordentlichen Gewinn abwirft, nebenbei ein paar eigene Aktien einsammelt und eine nennenswerte Dividende zahlt.


      so aus dem Stehgreif fallen mir da Atoss und Nexus ein, beide sind nicht nur Schuldenfrei sondern verfügen über einen hohen Bestand an Barmitteln (sehr viel mehr als SNP).
      Atoss wächst zwar im Umsatz nicht so stark wie SNP, dafür aber im Gewinn.
      Nexus zahlt, wie ich meine, noch keine Dividende, verzeichnet aber ein beachtliches Wachstum.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.04.12 18:43:30
      Beitrag Nr. 329 ()
      Ich betrachte mal die hier allgemein geäußerte Enttäuschung und Skepsis als Kontraindikator und freue mich an den frisch gekauften Stücken.

      Mal zum Einordnen der Aktie: Wo gibt es das sonst? Einen finanzschuldenfreien Wachstumswert, der sein weiteres Wachstum aus dem Cash Flow bezahlt und noch einen ordentlichen Gewinn abwirft, nebenbei ein paar eigene Aktien einsammelt und eine nennenswerte Dividende zahlt. Dass in der Phase der forcierten Expansion (USA/SA, Ausbau der Belegschaft und im Management in 2011) die EBIT-Margen sinken, ist kein Wunder.

      SNP ist ein Technologiewachstumswert, der natürlich mit seinem T-Bone usw. letztendlich auf die Nase fallen kann. Dieses Risikos sollte man sich bewußt sein, aber nicht über die Nachkommastellen beim aktuellen Gewinn jammern.

      Das einzige was stört, ist die geringe Marktkapitalisierung und der noch geringere Freefloat, der dafür sorgt, dass die SNP-Marktbreite für manch Großen einfach zu gering ist und die Aktie eine ziemlich hohe Volatilität hat. Das kann dann aber auch in die entgegengesetzte Richtung ausschlagen und zu ordentlichen Kurssprüngen führen wie in der Vergangenheit. Warten wir also die Zahlen am 26.4. ab!

      Gruß
      Goldadler
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