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    Lufthansa AG: Wie geht`s weiter? (Seite 1730)

    eröffnet am 31.05.06 08:19:44 von
    neuester Beitrag 05.05.24 12:13:15 von
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      Avatar
      schrieb am 21.04.15 11:25:46
      Beitrag Nr. 4.426 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.605.731 von D 55 am 20.04.15 22:09:22Daran brauch man sich sicher nicht festmachen .

      1. gibts bei W. 0 halt leider keine Korrekturmöglichkeit ( wenns man versendet ist)

      2. Denke ich es ist auch so zu verstehen

      3. ist es nicht inmer einfach die kleine richtigen Tasten zu Treffen auf den Mobilteilen( wenigstens nicht für mich )

      4. Ist das völlig unwensentlich ob jemand die deutsche Rechtschreibung nun gut oder schlecht beherrscht. ( zumal nicht jeder in diesem Land geboren ist )

      5. Gibts wirchtigere Dinge bei diesem Wert als sowas - eine Analyse der Bilanz wäre mir Deinerseits da lieber.
      Avatar
      schrieb am 20.04.15 22:09:22
      Beitrag Nr. 4.425 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.605.230 von Expertchen007 am 20.04.15 21:02:05Hoffentlich besser als die Rechtschreibung :laugh:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.04.15 21:32:24
      Beitrag Nr. 4.424 ()
      Hauptversammlung 2015

      Sehr interessante Programmpunkte hinzugefügt...

      http://investor-relations.lufthansagroup.com/veranstaltungen…
      Avatar
      schrieb am 20.04.15 21:02:15
      Beitrag Nr. 4.423 ()
      Schick eine Beschwerde an den Schreiber des Spiegel-Artikels. Die Drohgebärden der Opfer-Anwälte sind Fakt.
      Avatar
      schrieb am 20.04.15 21:02:05
      Beitrag Nr. 4.422 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.604.909 von Snowdragon am 20.04.15 20:11:01Mister Schlau ,

      klagen tut keiner aus D , sondern die Angehörigen der verünklückten US Bürger.

      Meld Dich ab - eh alles überflüsdsig Deinerseits.

      Chance das die Klage Anklang findet und vom Gericht angenommen wird liegt bei ca. 5 %

      Darum mach ich mir keinerlei Kopf.

      Ja ich beherrsche Jura aus dem FF - nur das es klar ist.
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      schrieb am 20.04.15 20:11:01
      Beitrag Nr. 4.421 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.604.036 von KingsGambit am 20.04.15 18:06:16Unglaublich! Zuerst lauter Flugsicherheitsexperten und Betroffenheitsbeauftragte.
      Nun die selben Hansel plötzlich alle Rechtsexperten mit abgeschlossenem Jurastudium.
      Da bleibt mir echt die Spucke weg.
      Zum Glück interessiert eure Meinung zu diesem Thema weder die Lufthansa noch irgendeinen Angehörigen, Rechtsanwalt oder Richter.

      Hat von euch schon mal jemand nur in einem fremdsprachigen EU-Land geklagt? Falls nicht dann würde ich das mal jedem empfehlen. Dann ist hier nämlich ganz schnell Ruhe im Karton.
      Aber ja ne klar! Ist ja alles ganz einfach und nur Pille Palle. Kennt doch jeder die Gepflogenheiten, die Voraussetzungen, die Gesetze und das Rechtsystem eines jeden Landes aus dem Eff Eff.
      Und dann in Amerika klagen wollen! Als Nicht US-Bürger. Da schmeiß ich mich doch glatt weg.

      Und weshalb wird hier denn schon von Klagen gefaselt? Das ist die typische deutsche Mentalität. Vorbei mit der Trauer, jetzt will ich Kohle sehen. Und zwar soviel wie möglich.

      Nun wird erstmal die individuelle Entschädigung berechnet. Und auch diese wird nicht in einer Summe ausbezahlt werden, sondern über die Jahre verteilt.

      Experten gibt es hier. Der Hammer. Von Expertchen gar nicht zu reden.

      Bin mal gespannt welches Fachgebiet hier als nächstes ausgerollt wird.:laugh::laugh::laugh:
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      Avatar
      schrieb am 20.04.15 18:06:16
      Beitrag Nr. 4.420 ()
      Wie dem auch sei, Fakt ist jedenfalls, dass einige Anwälte die Möglichkeit einer US-Klage jetzt schon als Druckmittel nutzen. Ob die Familien gut beraten sind, Geldgeilen Anwälten in einen langwierigen US-Prozess zu folgen, das steht auf einem anderen Blatt.
      Realistisch gesehen muss die LH m.E. dafür sorgen, dass die Bleibe (Haus, Wohnung) der Familien dauerhaft gesichert wird, dass das Einkommen bzw. die Rente der Familien auf das vorige Einkommen aufgestockt wird, dass die Ausbildung der Kinder gesichert wird.
      500000€ pro Familie + bis zu 200000€ pro Kind, je nach Alter, sind m.E. durchaus angebracht.
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.04.15 17:16:27
      Beitrag Nr. 4.419 ()
      Wie schon berichtet, muß ein Richter (Bezirksgericht, Bundesgericht, wer weiß das schon?) in USA eine Klage eines deutschen Geschädigten annehmen. Ich glaube, daß das sehr spekulativ wär, jetzt dazu eine Aussage zu treffen.
      Wegen der besonderen Situation (Vorsatz?) und der aufmerksamen Öffentlichkeit halte ich es für eher wahrscheinlich, daß die Versicherung das zahlt, was sie zahlen muß, und daß LH selber die individuell berechneten Beträge auf eine Höhe aufstockt, die auch von der Öffentlichkeit als angemessen empfunden wird. Das Problem ist ja weniger der Schadensersatz (der läßt sich in den meisten Fällen berechnen) sondern ein "Ausgleich" für den seelischen Schmerz, wenn man da überhaupt von Ausgleich sprechen kann. Was jedenfalls aus meiner Sicht nicht passieren darf, ist, daß es hier vor deutschen Gerichten zu Klagen kommt oder, vorher schon, in den Medien über verzweifelte Anspruchsberechtigte berichtet wird.
      Avatar
      schrieb am 20.04.15 15:41:17
      Beitrag Nr. 4.418 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.602.119 von KingsGambit am 20.04.15 14:29:46Wenn das so einfach wäre, würde das sicher öfters erfolgen, insbesondere wenn es um Schadenersatz geht.

      Im übrigen werden die Angehörigen sicher ein paar Jahre warten müssen, wenn sie sich nicht direkt mit der Lufthansa einigen.
      Avatar
      schrieb am 20.04.15 14:29:46
      Beitrag Nr. 4.417 ()
      Zitat aus dem Spiegel:
      "Nach der amerikanischen Rechtstradition sei es möglich, in diesem Rahmen auch die Fälle von Bürgern anderer Nationalitäten zu verhandeln - besonders dann, wenn die Abweichungen in der Rechtsordnung gross seien. Ob dies geschehe, liege im Ermessen des Richters."
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