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    Borussia Dortmund zurück an die Spitze! (Seite 7572)

    eröffnet am 02.08.06 14:08:34 von
    neuester Beitrag 04.05.24 18:35:38 von
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      schrieb am 10.10.14 18:44:40
      Beitrag Nr. 68.724 ()
      also sich das genehmigte Kapital erweitern zu lassen ist ein logischer Schritt nach dem bei der KE alles rausgehauen wurde, heisst aber noch lange nicht dass gleich noch eine KE folgt, hätte auch überhaupt keinen Sinn, der BVB schwimmt aktuell doch in Geld, um es mal etwas überspitzt zu formulieren,

      http://www.bild.de/sport/fussball/marco-reus/und-ilkay-guend…
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      Avatar
      schrieb am 10.10.14 18:40:23
      Beitrag Nr. 68.723 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.001.312 von echec am 10.10.14 17:55:08
      Zitat von echec: Einladung zur Hauptversammlung am 24.11.2014
      Ausgabe von weiteren 23 Mio. Aktien (= 25%) möglich
      :mad:


      12.2 Es wird ein neues genehmigtes Kapital wie folgt geschaffen und dem entsprechend in § 5 der Satzung (Aktien) Ziffer 3 wie folgt gefasst:

      „3. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 23. November 2019 durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 23.000.000,00 EURO zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Die Kommanditaktionäre haben auf von der Gesellschaft begebene neue Aktien grundsätzlich ein gesetzliches Bezugsrecht. Die neuen Aktien können auch von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Kommanditaktionären zum Bezug anzubieten. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über einen Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Kommanditaktionäre zu entscheiden. Das Bezugsrecht kann ausgeschlossen werden
      a) für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsrechtsverhältnisses ergeben,
      b) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen bis zu einem Betrag von insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses Genehmigten Kapitals 2014
      oder, sollte dieser Betrag niedriger sein, von insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals (jeweils unter Anrechnung der während der Laufzeit dieser Ermächtigung etwaigen Ausnutzung anderweitiger Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG), wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreisnicht wesentlich unterschreitet,
      c) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Beteiligungen, Immobilien, Rechten und Forderungen gegen die Gesellschaft.
      Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.”



      Das wäre das gleiche Strickmuster wie die KE´s vom Sommer 2014.

      Die Größenverhältnisse zwischen Teil I und Teil II wären etwas anders

      2019: Teil I, 10% = 9,2 Mio zu Rest 13,8 Mio Aktien des genehmigten Kapitals von 23 Mio Aktien.

      (2014 war bei Teil I, 10% = 6,1 Mio zu Rest 24,5 Mio Aktien des g. Kap. von 30,6 Mio)

      2014 waren 20% des genehmigten Kapitals ohne Bezugsrecht ausgegeben.
      Bis 2019 dürfen 40% des genehmigten Kapitals von 23 Mio Aktien ohne Bezugsrecht ausgegeben werden.
      Avatar
      schrieb am 10.10.14 18:34:44
      Beitrag Nr. 68.722 ()
      Einladung zur Hauptversammlung am 24.11.2014
      Ausgabe von weiteren 23 Mio. Aktien (= 25%) möglich :mad:

      Tatsächlich ist das schlimmer, als was ich vor 2 Monaten befürchtet habe.

      Wird Geske sich jetzt selber entmachten und der e.V. auch in dem er diesem genehmigten Kapital zustimmt???

      Damit ist die Chance, das der Kurs jemals über 7-8€ steigt null !

      Vor dem Hintergrund des Nullzinsumfeldes - ist es grotesk - an die Ausgabe weiterer Aktien auch nur eine Sekunde zu denken.

      Außer man betrachtet das, als FREE LUNCH.

      Ich kann nur allen freien Aktionäre raten die Stimmen zu sammeln und dagegen zu stimmen. Selbst wenn es ziemlich aussichtlos ist - ein Zeichen sollte man schon setzten.

      Schön wie Watzke umgehend den privaten Aktionären, die an der Kapitalerhöhung teilgenommen haben, in den Rücken gefallen ist.
      Ich nehme auch an das ein Teil des Kursrückganges auf Insider zurückzuführen ist, die von den Plänen gewusst haben - oder clever genug waren zu erkennen, das Watzke begeistert von der letzten Kapitalerhöhung erneut abkassieren will..

      Ich senke Kursziel auf 5€ bis Mitte Juli 2014 (vorher 6€).

      Bezugrechtsauschluss ist egal - die Aktie wird eh zum maximalpreis emittiert werden und niemand wird seinen % Anteil noch halten wollen, wenn Konzerne über den 50% sind (aktuell ca. 30%)

      Bleibt noch anzumerken, das ein Facharzt (Lunow) für innere Medizin in den Aufsichtsrat wandert, ob das gegen die Verletzungsmisere hilft?
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      Avatar
      schrieb am 10.10.14 18:00:33
      Beitrag Nr. 68.721 ()
      Denn es gibt nun mal starke Schwankungen, die vom Unternehmen schlicht unabhängig sind und nicht beeinflussbar...
      Durch die Emission von 28 Mio. neuen Aktien von denen auch 10 Mio. bei Altaktionären gelandet sind, hat der BVB-Sport enormen Nutzten gezogen.

      Wäre nur konsequent, das man einen kleinen Teil an die AG zurückgibt...

      Zumal man dadurch Ausschüttungssumme senkt und eine Valuewert erwirbt...
      Denke aber das wird den Verantwortlichen auch klar sein - die warten jetzt erstmal ab -ob der Kurs noch etwas weiter fällt - und dann werden verbale+ ev. auch Rückkäufe kommen - aktuell arbeitet man ja an den Einladungen zur HV...dan wird man eh nichts offiziell vorher verkünden...
      Avatar
      schrieb am 10.10.14 17:55:08
      Beitrag Nr. 68.720 ()
      Einladung zur Hauptversammlung am 24.11.2014
      Ausgabe von weiteren 23 Mio. Aktien (= 25%) möglich
      :mad:


      12.2 Es wird ein neues genehmigtes Kapital wie folgt geschaffen und dem entsprechend in § 5 der Satzung (Aktien) Ziffer 3 wie folgt gefasst:

      „3. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 23. November 2019 durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 23.000.000,00 EURO zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Die Kommanditaktionäre haben auf von der Gesellschaft begebene neue Aktien grundsätzlich ein gesetzliches Bezugsrecht. Die neuen Aktien können auch von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Kommanditaktionären zum Bezug anzubieten. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über einen Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Kommanditaktionäre zu entscheiden. Das Bezugsrecht kann ausgeschlossen werden
      a) für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsrechtsverhältnisses ergeben,
      b) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen bis zu einem Betrag von insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses Genehmigten Kapitals 2014
      oder, sollte dieser Betrag niedriger sein, von insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals (jeweils unter Anrechnung der während der Laufzeit dieser Ermächtigung etwaigen Ausnutzung anderweitiger Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG), wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreisnicht wesentlich unterschreitet,
      c) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Beteiligungen, Immobilien, Rechten und Forderungen gegen die Gesellschaft.
      Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.”
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      schrieb am 10.10.14 17:32:48
      Beitrag Nr. 68.719 ()
      Es wäre absurd, wenn der BVB ohne jede neue Nachricht einfach mal zum Kursverlauf kommuniziert oder erklärt, dass man auch ohne CL-Teilnahme im kommenden Jahr Gewinne erwartet. Der Markt würde das eher so aufnehmen, dass man nicht mehr mit der CL-Teilnahme rechnet, wenn die Stimmung ist wie derzeit. Da wird alles ins Schlechte gedreht.
      ------------------------------------------------
      Der Verein hätte während oder nach der Kapitalerhöhung sagen sollen,wie es ich DividendenZahlungen 2014 2015 usw. vorstellt..
      Das mit dem "Cashflow" hat sich ja wohl erledigt!

      Und auch was jetzt genau mit den 100 Mio.€ passieren soll...
      ----------------------------------------------------

      Aussagen zum sportlichen der aktuellen Saison sind überflüssig-das macht KLOPP !
      Avatar
      schrieb am 10.10.14 17:19:27
      Beitrag Nr. 68.718 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.000.205 von Swissmogul am 10.10.14 16:43:19
      Zitat von Swissmogul: Heißt das, dasss der Catering Vertrag mit Aramax(?!) zum 06.10. ausgelaufen ist und der BVB das Catering jetzt in Eigenregie betreibt? Das wäre wesentlich zeitiger als gedacht und eine absolut positive Nachricht.

      Nein. Die BVB Event & Catering ist (vorerst nur) für die Vermarktung des Stadions an spielfreien Tagen und die Stadionführungen zuständig.
      http://www.bvb.de/News/Uebersicht/BVB-uebernimmt-Stadion-Ver…

      Grundsätzlich ist natürlich denkbar, dass diese Gesellschaft nach Auslaufen des Aramark-Vertrages das reguläre Catering im Stadion übernimmt. Damit wären zumindest die Grundstrukturen dafür schonmal geschaffen.

      Der Vertrag mit Aramark dürfte noch bis 2015 laufen.
      http://www.cafe-future.net/gv/branchennews/pages/Aramark-Erf… (Die Quelle ist von 2002, aber ich habe bisher nichts gegenteiliges gelesen)
      http://bvb-chat.de/index.php?id=865869 (aus Februar 2014, allerdings nur Sekundärquelle)
      Avatar
      schrieb am 10.10.14 17:05:59
      Beitrag Nr. 68.717 ()
      trotz derzeit 7 guter Bewertungen bin ich anderer Meinung.

      Es ist nicht Aufgabe eines Unternehmens oder einer IR-Abteilung, den Kursverlauf an der Börse zu kommentieren. Im Gegenteil ist es - zumindest für mich - ein schlechtes Zeichen, wenn ein Unternehmen das für nötig erachtet.

      Denn es gibt nun mal starke Schwankungen, die vom Unternehmen schlicht unabhängig sind und nicht beeinflussbar. DIE Aktionäre, an denen eine AG Interesse hat (längerfristige Anleger, die nicht jede Bewegung mitmachen) reagieren darauf gar nicht oder mit langfristiger Perspektive.

      Es wäre absurd, wenn der BVB ohne jede neue Nachricht einfach mal zum Kursverlauf kommuniziert oder erklärt, dass man auch ohne CL-Teilnahme im kommenden Jahr Gewinne erwartet. Der Markt würde das eher so aufnehmen, dass man nicht mehr mit der CL-Teilnahme rechnet, wenn die Stimmung ist wie derzeit. Da wird alles ins Schlechte gedreht.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 10.10.14 16:58:31
      Beitrag Nr. 68.716 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.000.205 von Swissmogul am 10.10.14 16:43:19
      Zitat von Swissmogul: Heißt das, dasss der Catering Vertrag mit Aramax(?!) zum 06.10. ausgelaufen ist und der BVB das Catering jetzt in Eigenregie betreibt? Das wäre wesentlich zeitiger als gedacht und eine absolut positive Nachricht.


      stimmt! das wär doch tatsächlich sehr positiv, sagte Watzke nicht mal dass man nach auslaufen des alten Catering Vertrags etliche Millionen zusätzlich einnehmen würde?
      Avatar
      schrieb am 10.10.14 16:47:39
      Beitrag Nr. 68.715 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.000.205 von Swissmogul am 10.10.14 16:43:19Aramark heißt das Unternehmen, pardon.
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