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    iQ Power AG - Kapitalerhöhung 2006: Fakten, Fragen, Antworten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.10.06 13:31:39 von
    neuester Beitrag 25.01.07 16:23:53 von
    Beiträge: 219
    ID: 1.085.191
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      Avatar
      schrieb am 01.10.06 13:31:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die Diskussion im gegenwärtigen iQ Power Hauptthread
      http://www.wallstreet-online.de/informer/community/thread.ht…
      geht um alle möglichen Aspekte von Interesse für die iQ Power Aktie, die Firma iQ Power AG, ihre Produkte, Dienstleistungen, Entwicklungschancen usw. und für die Investoren der iQ Power AG.
      Nicht jeder ist an der gesamten Diskussion interessiert, aber jeder im Aktienbuch der iQ Power AG verzeichnete Investor wird mit der Frage konfrontiert, ob er an der Kapitalerhöhung (KE) teilnehmen soll, und was die KE für ihn und sein Investment bedeutet.

      Ich möchte hier einen Thread ausschließlich zur KE eröffnen, der spätestens mit der Meldung über ihren Abschluss getrost geschlossen werden soll.
      Zweck des Threads soll es sein,
      - die Fakten zu diesem Punkt in möglichst konzentrierter Form zusammen zu tragen,
      - ein Forum zu Fragen auf jedem Niveau von Vorkenntnissen zu geben,
      - aber Antworten zu häufigen Fragen nur einmal geben zu müssen.

      Die konkrete Diskussion über die möglichen institutionellen Investoren und den erwarteten bzw. erhofften/befürchteten Emissionskurs sollte hier nicht geführt werden, sonst wird die Information verwässert.

      Bitte in der nächsten halben Stunde hier noch nicht posten.

      Manni
      Avatar
      schrieb am 01.10.06 13:36:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      29.09.2006
      iQ Power beantragt Börsenzulassung im Geregelten Markt (General Standard) und beschliesst Kapitalerhöhung

      Der Verwaltungsrat der iQ Power AG (nachfolgend „Gesellschaft“) hat gestern beschlossen, die Börsenzulassung im Geregelten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapier-börse zu beantragen und das Grundkapital der Gesellschaft durch die Ausgabe von bis zu 23.302.637 neuer Namenaktien („Neue Aktien“) um bis zu CHF 699.079,11 zu erhöhen.

      Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gestern einen Wertpapierprospekt der Gesellschaft für das öffentliche Angebot der Neuen Aktien sowie die Zulassung sämtlicher Aktien der Gesellschaft zum Geregelten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gebilligt. Die Gesellschaft wird den Wertpapierprospekt am heutigen 29. September 2006 auf ihrer Internetseite unter www.iqpower.com veröffentlichen.

      Durch die Emission der Neuen Aktien wird das gegenwärtig im Handelregister eingetragene nominale Aktienkapital der Gesellschaft gestützt auf das am 4. Mai 2006 geschaffene genehmigte Kapital von CHF 1.398.158,25 um maximal CHF 699.079,11 auf maximal CHF 2.097.237,36 erhöht. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung, bei der das Bezugsrecht der Aktionäre, mit Ausnahme der in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan und Australien ansässigen Aktionäre, indirekt gewahrt werden soll. Die CALYON Corporate und Investmentbank, Messeturm, Friedrich-Ebert-Anlage 49, D-60308 Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend „CALYON“) wird sich voraussichtlich zur Übernahme der Neuen Aktien verpflichten und wird die Neuen Aktien diesen Aktionären anbieten. Vor Abschluss eines Übernahmevertrags besteht seitens der CALYON keine Verpflichtung, das indirekte Bezugsangebot durchzuführen oder die Neuen Aktien zu übernehmen. Die CALYON ist insbesondere berechtigt, dass indirekte Bezugsangebot zu verschieben oder abzusagen. Zudem wird der Übernahmevertrag voraussichtlich vorsehen, dass die CALYON bis zur Zeichnung der Neuen Aktien unter bestimmten Voraussetzungen vom Übernahmevertrag zurücktreten kann.

      Für je 19 alte Aktien können die bestehenden Aktionäre zehn Neue Aktien der Gesellschaft beziehen. Die Zeitspanne, in der die Bezugsrechte indirekt ausgeübt werden können, wird voraussichtlich den Zeitraum vom 2. Oktober 2006 bis 11. Oktober 2006 (jeweils einschließlich) umfassen. Der im Bookbuildingverfahren zu ermittelnde Ausgabepreis wird voraussichtlich ab dem 16. Oktober 2006 veröffentlicht und beträgt höchstens EUR 3,86 pro Neue Aktie. Neue Aktien, die nicht durch Ausübung von indirekten Bezugsrechten übernommen werden, wird die CALYON verschiedenen Investoren zu Marktbedingungen anbieten. Das indirekte Bezugsangebot wird heute in der Börsen-Zeitung und am 3. Oktober 2006 im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht.

      Die Notierungsaufnahme der alten und der Neuen Aktien der Gesellschaft im Geregelten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt voraussichtlich am 19. Oktober 2006.

      Wichtiger Hinweis:
      Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen sind nicht für die Publikation oder zur Veröffentlichung in den USA, Kanada, Australien oder Japan gedacht oder freigegeben und beinhalten kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in diesen Ländern. Hierin erwähnte Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den Bestimmungen des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (\\\"U.S. Securities Act\\\") registriert. Ohne eine solche Registrierung dürfen diese Wertpapiere nicht angeboten oder verkauft werden, mit Ausnahme von Wertpapieren, die gemäß einer Ausnahme von den Registrierungserforder-nissen des U.S. Securities Act angeboten und verkauft werden. Öffentliche Angebote von Wertpapieren der iQ Power AG in den USA dürfen nur mittels eines Prospekts gemacht werden. Ein solcher Prospekt müsste von iQ Power AG erhältlich sein und detaillierte Informationen über iQ Power AG, deren Geschäftstätigkeit sowie deren Vermögens-, Finanz- und Ertragslage enthalten.

      Weder diese Mitteilung noch die darin enthaltenen Informationen stellen ein Angebot zum Verkauf, die Einladung eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren oder einen Wertpapierprospekt dar. Aktionäre sollten die in diesem Dokument genannten Aktien nur auf der Grundlage des Wertpapierprospektes der Gesellschaft kaufen, der am heutigen
      29. September 2006 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.iqpower.com veröffentlicht wird. Darüber hinaus sollten Aktionäre ihren Steuer- und/oder Finanzberater konsultieren.
      Avatar
      schrieb am 01.10.06 13:45:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ein Link zum "iQ Power Wertpapierprospekt 2006" (PDF-Datei, 244 Seiten) ist auf der Startseite der Homepage der iQ Power AG http://www.iqpower.com zu finden oder, unter Beachtung der folgenden Einschränkung (zumindest momentan) direkt zugänglich unter
      http://www.iqpower.com/microsite/iQ_Power_Wertpapierprospekt…

      Die auf dieser Website enthaltenen Informationen sind auschließlich für Personen bestimmt, die ihren Wohnsitz und Aufenthaltsort in Deutschland oder der Schweiz haben. Eine Investitionsentscheidung bezüglich der Aktien der iQ POWER AG sollte nur aufgrund des im Einklang mit den deutschen kapitalmarktrechtlichen Vorschriften veröffentlichten Wertpapierprospekt getroffen werden.

      Die folgenden Informationen stellen weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder Australien dar. Die Aktien der iQ POWER AG (die "Aktien") dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach der derzeit gültigen Fassung des U.S. Securities Act von 1933 verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die iQ POWER AG beabsichtigt nicht, das Angebot von Aktien vollständig oder teilweise in den Vereinigten Staaten zu registrieren oder ein öffentliches Aktienangebot in den Vereinigten Staaten durchzuführen.

      Die auf dieser Website enthaltenen Informationen sind nicht zur Weitergabe außerhalb Deutschlands und der Schweiz bestimmt und dürfen insbesondere nicht in den Vereinigten Staaten, Kanada, Japan oder Australien verbreitet werden.
      Avatar
      schrieb am 01.10.06 13:55:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Frage, ob während der zeichnungsfrist und der Buchbildungsfrist neue kursrelevante Informationen zu erwarten sind, wurde wiederholt diskutiert.
      Dabei ist zu beachten, dass eine solche Meldung nur unter Beachtung einer besonderen Form möglich wäre:

      Wertpapierprospektgesetz – WpPG

      § 16
      Nachtrag zum Prospekt


      (1) Jeder wichtige neue Umstand oder jede wesentliche Unrichtigkeit in Bezug auf die im Prospekt enthaltenen Angaben, die die Beurteilung der Wertpapiere beeinflussen könnten und die nach der Billigung des Prospekts und vor dem endgültigen Schluss des öffentlichen Angebots oder der Einführung oder Einbeziehung in den Handel auftreten oder festgestellt werden, müssen in einem Nachtrag zum Prospekt genannt werden. Der Anbieter oder Zulassungsantragsteller muss den Nachtrag bei der Bundesanstalt einreichen. Der Nachtrag ist innerhalb von höchstens sieben Werktagen nach Eingang bei der Bundesanstalt nach § 13 zu billigen. Nach der Billigung muss der Anbieter oder Zulassungsantragsteller den Nachtrag unverzüglich in derselben Art und Weise wie den ursprünglichen Prospekt nach § 14 veröffentlichen.

      (2) Die Zusammenfassung und etwaige Übersetzungen davon sind um die im Nachtrag enthaltenen Informationen zu ergänzen.

      (3) Anleger, die vor der Veröffentlichung des Nachtrags eine auf den Erwerb oder die Zeichnung der Wertpapiere gerichtete Willenserklärung abgegeben haben, können diese innerhalb einer Frist von zwei Werktagen nach Veröffentlichung des Nachtrags widerrufen, sofern noch keine Erfüllung eingetreten ist. § 8 Abs. 1 Satz 3 bis 5 ist mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass an die Stelle der im Prospekt als Empfänger des Widerrufs bezeichneten Person die im Nachtrag als Empfänger des Widerrufs bezeichnete Person tritt. Der Nachtrag muss an hervorgehobener Stelle eine Belehrung über das Widerrufsrecht nach Satz 1 enthalten.


      Ein solcher Nachtrag ist wegen des Aufwandes sicher nichts, was man freiwillig oder gar vorsätzlich macht.
      Notwendig könnte ein Nachtrag werden,
      - wenn Korrekturen gemacht werden müssten
      - oder wenn eine zuvor nur Insidern bekannte Information, deren Veröffentlichung im Firmeninteresse zurückgehalten worden war, an einzelne Investoren durchgesickern würde.

      Manni
      Avatar
      schrieb am 01.10.06 13:57:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ab sofort ist die Bühne frei für weitere Fakten, Fragen...
      ...und vor allem für Freunde, die darauf Antworten geben können!

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      Avatar
      schrieb am 01.10.06 14:01:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.318.836 von ManfredBeck am 01.10.06 13:55:46@MB!!

      So,die 1/2 Stunde ist rum:eek:

      Erste Frage:Ist IQ-Power finanziell klamm????

      Zweite Frage:Wird dadurch nicht das KGV,was es doch überhaupt noch nicht gibt,irgendwann verwässert????
      Avatar
      schrieb am 01.10.06 14:21:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.318.890 von WildeMathilde am 01.10.06 14:01:46Eigentlich genau die Art Fragen, die nicht hierher sollten, Hildchen.
      Dennoch eine extrem kurze Antwort:

      Erste Frage: Ist IQ-Power finanziell klamm?
      Ohne neue Finanzmittel sind meines Wissens weder die geplanten Investitionen möglich noch die Aufrechterhaltung des Betriebes bis zum Zeitpunkt, zu dem durch entsprechende Erlöse vollständige Kostendeckung erreicht wird.
      Der gewählte Weg der Finanzierung - Erhöhung des Eigenkapitals - schafft meiner Ansicht nach eine gute Voraussetzung für die fortgesetzte Unabhängigkeit der Firma.

      Zweite Frage: Wird dadurch nicht das KGV, was es doch überhaupt noch nicht gibt, irgendwann verwässert?
      Selbstverständlich sind zukünftige Gewinne nach der KE auf bedeutend mehr Aktien aufzuteilen. Anderseits schafft die KE notwendige Voraussetzungen, in absehbarer Zeit solche Gewinne zu erwirtschaften. Wie diese beiden Aspekte relativ zueinander zu bewerten sinnd, entscheidet die Börse.

      Noch einmal: Bitte hier mehr organisatorische Fragen und Verständnisfragen zur KE stellen!

      Manni
      Avatar
      schrieb am 01.10.06 14:27:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.319.143 von ManfredBeck am 01.10.06 14:21:31dann mache ich das mal:

      1. sind auch teilausführungen bei der wahrnehmung der bezugsrechte möglich, sowohl vom emittenden als auch vom käufer ?

      2. kann die ke abgesagt werden, und wenn ja, aus welchen gründen ?

      3. sollte ich die bezugsrechte jetzt schon wahrnehmen, kann ich diese bis ultimo auch wieder rückgängig machen, und wenn ja, aus welchen gründen (ich weiß, diese frage müßte ich meiner depotbank stellen) ?
      Avatar
      schrieb am 01.10.06 14:27:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wieso kann ich die mir zustehenden Bezugsrechte nicht über die Börse veräußern?

      Wenn dem so ist, nmuss ich nämlich die Orgie mit meiner Bank nicht schon wieder veranstallten.:mad:
      Avatar
      schrieb am 01.10.06 14:45:17
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.319.192 von jernsk! am 01.10.06 14:27:08Meine letzte Antwort für eine Weile. Ich werde mich jetzt ums Essen und danach um den Sonntagnachmitag kümmern. :D

      1. sind auch teilausführungen bei der wahrnehmung der bezugsrechte möglich, sowohl vom emittenden als auch vom käufer ?
      Ich denke ja.
      - Bei Überzeichnung bekommt jeder der bereit ist den Emissionskurs zu zahlen, nur einen entsprechenden Anteil.
      - Die Information, dass man "maximal" eiune bestimmte Zahl von Stücken durch die KE zeichnen kann, spricht dafür, dass man auch ein kleineres Volumen ordern kann.

      2. kann die ke abgesagt werden, und wenn ja, aus welchen gründen ?
      Meines Wissens nach auf jeden Fall wenn es in der Schweiz (Firmensitz), Deutschland (Wohn- oder Geschäftssitz der meisten Investoren) oder Frankreich (Zentrale von Crédit Agricole) Bomben regnet - andere Gründe habe ich bisher noch nicht gefunden.
      Wer mehr weiß, bitte ergänzen / korrigieren!

      3. sollte ich die bezugsrechte jetzt schon wahrnehmen, kann ich diese bis ultimo auch wieder rückgängig machen, und wenn ja, aus welchen gründen (ich weiß, diese frage müßte ich meiner depotbank stellen) ?
      Ich glaube, ein Rücktrittsrecht gibt es nur wenn sich am Prospekt etwas ändert (Erhöhung des Maximalkurses, Verlängerung der Zeichnungsphase o.ä.)

      Manni
      Avatar
      schrieb am 01.10.06 14:54:30
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo MB,
      nach KE hat IQ 2 Aktien ?:confused:
      Avatar
      schrieb am 01.10.06 14:54:58
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.319.192 von jernsk! am 01.10.06 14:27:08zu Punkt 2

      siehe Rücktrittsrecht Pkt 4.4.2 Seite 38
      Avatar
      schrieb am 01.10.06 15:07:18
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.319.199 von Tabulator am 01.10.06 14:27:35verzeih Tabu, deine Fareg hatte ich übersehen.

      Wieso kann ich die mir zustehenden Bezugsrechte nicht über die Börse veräußern?

      rein formal:
      4.3.6 Bezugsrechtshandel
      Ein börslicher Bezugsrechtshandel im Zusammenhang mit dem indirekten Bezugsangebot der Aktien der iQ Power findet nicht statt.


      Warum dieser Weg gewählt wurde, müsstest du IR fragen.
      Wenn der Emissionskurs über dem Börsenkurs ist, zahl dir sowieso keiner was für das bezugsrecht.
      Anderseits darfst du wahrscheinlich auch deine nicht börslich gehandelten Stücke eines Wertpapiers (deine Bezugsrechte haben doch eine WLN, oder?) jemand anders übertragen. Wenn du also jemand findest, der an deinen Betugsrechten interessiert ist - probieren geht über studieren.

      Manni
      Avatar
      schrieb am 01.10.06 15:10:42
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.319.552 von ManfredBeck am 01.10.06 15:07:18ja, die bezugsrechte haben eine wkn: A0LC91

      aber ob diese so einfach übertragbar sind..... :confused:
      Avatar
      schrieb am 01.10.06 18:04:30
      Beitrag Nr. 15 ()
      Da der(mein) Antrag maschinell eingelesen wird, frage ich mich, was unter (2)Disposition einzutragen ist:confused:

      Ein Limit kann ich mir nicht vorstellen, auch nicht, dass dort eine beliebige Stückzahl unter dem 19:10 Bezugsverhältniss einzutragen ist!
      Avatar
      schrieb am 01.10.06 18:32:45
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.322.867 von MrRipley am 01.10.06 18:04:30@ mr. ripley

      das werde ich in den nächsten tagen meine bank auch fragen.....

      ich denke auch, es wird keine teil-order akzeptiert...
      Avatar
      schrieb am 01.10.06 18:38:00
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hallo Manni und Co.,

      finde den Thread klasse.

      Vorallem Lobenswert ist Euer Einsatz privater Zeit und nicht enden wollender Geduld !

      Dafür ganz schlicht und einfach: Danke ! :kiss:


      Ein paar Fragen : Organisatorisch oder nicht, sie beschäftigen mich.

      1. Welchen Vorteil habe ich als Altaktionär, an der KE überhaupt mitzumachen ? Ich gehe das Risiko ein von den Insties überboten zu werden und muss im Falle meines Scheiterns im Nachgang in Kaufpanik verfallen ?

      2. Muss iQ Power die gesamte Anzahl von 23Mio Aktien an den Mann bringen oder kann als Ergebnis dieser KE auch eine Veräußerung von nur 15Mio Aktien dastehen ?

      3. Wenn ja zu Frage 2, dann die Frage: Wird dann das Bezugsrecht angepasst ?

      4. Besteht durch die Vergabe von großen Paketen an wenige Institutionelle nicht die Gefahr einer Übernahme durch ein Schweinepriesterangebot seitens eines Mitbewerbers ?

      So genug Fragen aus der Rippe geschnitten.

      iQuigley ... in der Haut meines Bänkers will ich morgen nicht stecken.. :D:laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.10.06 18:43:16
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.323.737 von jernsk! am 01.10.06 18:32:45hi all,
      jernsk, auf Seite 31 steht folgendes:

      Sobald ein Aktionär sein Bezugsrecht nicht oder nur teilweise ausübt, sinkt seine Beteiligung am Aktienkapital und an den Stimmrechten der IQ Power.

      Das bedeutet für mich, dass Teilzeichnungen möglich sein müssen.

      Goya
      Avatar
      schrieb am 01.10.06 19:38:40
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.323.971 von iQuigley am 01.10.06 18:38:00iQuigley and all,

      4.3.2. Ausgabepreis und Zahl der Aktien

      Der Höchstpreis zu dem neue Aktien bezogen werden können, beträgt 3,86€, dem höchsten Kurs der Aktien der Gesellschaft im ersten Halbjahr 2006. Der Ausgabepreis zu dem die Aktien abgegeben werden wird mit Hilfe des im Bookbuilding Verfahren erstellten Orderbuchs festgelegt, das voraussichtlich vom 12. Okt. 2006 bis voraussichtlich zum 16.Okt.2006 geöffnet ist.
      Dem Orderbuch liegen Kaufangebote zu Grunde, die von den Investoren, denen die CALYON die nicht bezogenen Aktien anbietet, abgegeben wurden. Die Festsetzung des Plazierungspreises und der Zahl der zu plazierenden Aktien erfolgt im Hinblick auf eine angestrebte Erlösmaximierung. Der Ausgabepreis, zu dem die angebotenen Aktien einheitlich abgerechnet werden und die Zahl der gezeichneten Aktien werden voraussichtlich am 16.Okt. durch den Verwaltungsrat festgelegt und voraussichtlich am selben Tag durch Ad-hoc Mitteilung und auf der Internetseite der Gesellschaft , am 17.Okt.in der "Börsenzeitung", Deutschland und am 19. Okt. 2006 im "Schweizerischen Handelsblatt" Schweiz, veröffentlicht.

      Sofern die Anzahl der nicht bezogenen Aktien zu gering ausfällt,um das Bookbuilding auf Basis eines Orderbuchs durchzuführen, werden die IQ Power und die CALYON einen festen Plazierungspreis zu Marktbedingungen festlegen und als Nachtrag zu diesem Prospekt veröffentlichen. ( ist hier nicht ein "nicht" zu viel? )

      Soviel mal zum Einstieg,

      4.3.3., 4.3.4. und 4.3.5 beantworten die restlichen Fragen.

      Muss jetzt mit meinem Weibe zum Essen gehen.

      Auf ein spannendes Jahresende.;)

      Goya
      Avatar
      schrieb am 01.10.06 20:25:06
      Beitrag Nr. 20 ()
      ..und auch noch die Risiken auf Seite 15-16 lesen ;)

      http://www.iqpower.com/microsite/iQ_Power_Wertpapierprospekt…

      Charly
      Avatar
      schrieb am 01.10.06 21:14:52
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.319.552 von ManfredBeck am 01.10.06 15:07:18Also, ich habe zwar kräftig ausgeteilt, aber in erster Linie, um mal ein paar Leute aufzuwecken. Und wenn ich sage, dass man besser die Finger lässt von Sachen, von denen man nichts versteht, ist das ein gutgemeinter Ratschlag und heisst nicht im Umkehrschluss, dass ich viel von KE verstehe.

      Da ich es aber grossartig von Manfred finde, dass er sich entschuldigt hat, möchte ich die Gelegenheit nutzen, ein bisschen was beizutragen und eventuell auch was dazuzulernen. :)

      Frage von Tabulator:
      Wieso kann ich die mir zustehenden Bezugsrechte nicht über die Börse veräußern?

      Welchen Vorteil hätte IQ dabei? Richtig, gar keinen.
      Nachteil? Die Bezugsrechte und dann entsprechend die Aktien fallen in die Hände von weiss nicht wem. Es scheint also, dass IQ weitere Institutionelle Investoren in der Hinterhand hat, die die nicht ausgeführten Bezugsrechte aufnehmen werden wollen. ;)

      @iQuigley
      2. Können auch 15mio sein, der Rest wird dann wahrscheinlich von Instis aufgenommen (so wird auch der Plan sein).
      3. Nein.
      4. IQ hat derzeit keinen einzigen >5%-Aktionär, von Grossaktionären zu sprechen ist daher nicht akut. Auch sorgen Grossaktionäre eher für Stabilität als für Gefahr.

      By the way, die Frage von Hilde ist ok, da es hier sich hier ja um eine Frage handelt. Im Hauptthread werden aber genau diese Themen derart unsachgemäss argumentiert (und eben nicht gefragt), wie z.B. "KE scheisse, weil KGV verwässert", dass es einem die Fussnägel umkrempelt, und ich vielleicht über das Ziel hinausschiesse. Sollte aber nur einer aufgewacht sein, ist es schon gut.

      So, Peace on Earth. :)
      Avatar
      schrieb am 01.10.06 21:59:22
      Beitrag Nr. 22 ()
      Bezugsverhältnis 1,9:1, dh. für 19 alte Aktien gibts zusätzlich 10 neue Aktien.

      ..wohin tendiert der Aktienkurs während der KE und wo steht der Aktienkurs nach der KE ?

      Charly



      Zusammenfassung des Angebots

      Gegenstand dieses Prospekts für die Zwecke des öffentlichen Angebots sind bis zu 23.302.637 auf den Namen lautende neue Aktien der iQ Power im Nennwert von je CHF 0,03 und mit voller
      Dividendenberechtigung ab dem 1. Januar 2006 (ISIN: CH0020609688 / WKN: A0DQVL / CUSIP:H4304K110 / Valorennummer: 2060968) („Neue Aktien“), aus der vom Verwaltungsrat der Gesellschaft am 28. September 2006 beschlossenen und voraussichtlich am 16. Oktober 2006 festzustellenden Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen aus dem von der Generalversammlung am 4. Mai 2006 geschaffenen genehmigten Kapital („Angebot“). Globaler Koordinator und Global Bookrunner ist die CALYON S.A., Corporate and Investment Bank, Niederlassung Deutschland, Messeturm, Friedrich-Ebert-Anlage 49, D-60308 Frankfurt am Main, Deutschland („CALYON“).
      Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung, bei der das Bezugsrecht der Aktionäre, mit Ausnahme der in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan und Australien ansässigen Aktionäre,
      indirekt gewahrt wird, da sich die CALYON zur Übernahme der Aktien aus der Kapitalerhöhung verpflichten und die Aktien diesen Aktionären zu einem Bezugsverhältnis von 1,9 : 1 (berechnet auf Basis der bezugsberechtigten Aktien im Verhältnis zum Beschluss des Verwaltungsrates betreffend die Ausgabe von maximal 23.302.637 Aktien) anbieten wird. Das bedeutet, dass jeder Aktionär (mit Ausnahme der in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan und Australien ansässigen Aktionäre) auf je 19 alte bezugsberechtigte Aktien der Gesellschaft 10 Neue Aktien von der CALYON beziehen kann. Das Bezugsrecht für Spitzen ist ausgeschlossen, das heißt es wird auf ganze Aktien abgerundet. Etwaige auf Grund des indirekten Bezugsangebots nicht bezogene Neue
      Aktien wird die CALYON verschiedenen Investoren zu Marktbedingungen anbieten.
      Der Ausgabepreis für den Bezug der Neuen Aktien beträgt höchstens EUR 3,86, dem höchsten Kurs der Aktien der Gesellschaft im ersten Halbjahr 2006. Der Ausgabepreis, zu dem die angebotenen Aktien einheitlich abgerechnet werden, wird im Bookbuilding-Verfahren auf Basis eines Orderbuchs voraussichtlich am 16. Oktober 2006 durch Ad-hoc Mitteilung und auf der Internetseite der Gesellschaft, am 17. Oktober 2006 in der „Börsen-Zeitung“, Deutschland, und am 19. Oktober 2006 im „Schweizerischen Handelsamtsblatt“, Schweiz, veröffentlicht. Sofern die Anzahl der nicht bezogenen Aktien zu gering ausfällt, um ein Bookbuilding auf Basis des Orderbuchs durchzuführen, werden die iQ Power und die CALYON einen festen Platzierungspreis zu Marktbedingungen festlegen und als Nachtrag zu diesem Prospekt veröffentlichen. Der
      Ausgabepreis für die Aktien zuzüglich der üblichen Effektenprovision ist von den Erwerbern voraussichtlich bis spätestens am 19. Oktober 2006 zu entrichten. Im Zusammenhang mit dem indirekten Bezugsrechtsangebot der Neuen Aktien ist ein börslicher Bezugsrechtshandel von der Gesellschaft nicht vorgesehen.
      Avatar
      schrieb am 01.10.06 22:41:22
      Beitrag Nr. 23 ()
      Wohin der Kurs bis zur KE geht kann Dir niemand sagen, sicher ist jedenfalls, das auf "heute" bezogen keine Verwässerung stattfindet solange der Ausgabekurs gleich oder größer dem aktuellen Börsenkurs sein wird.
      Was sich ändert ist die Akienanzahl auf die zukünftige Gewinne aufgeteilt werden, aber auch da gibt es die Möglichkeit seitens IQ-Power diese zu einem späteren mit einem Aktienrückkaufprogramm wieder zu reduzieren ( die Aktienanzahl, nicht die Gewinne ;) ).
      Das durch die KE eingesammelte Geld ermöglicht es IQ-Power schnell zu wachsen, es können so schneller Gewinne fließen die natürlich auch den Altaktionären zugute kommen.
      Für die Altaktionäre ist es jetzt wichtig, dass der aktuelle Kurs und damit auch der Ausgabekurs für die neuen Aktien hoch gehalten wird. Den Rest erledigt die Zeit für uns, denn wenn wir am geregelten Markt sind ( keine 3 Wochen ), die Produktion angelaufen ist ( kein halbes Jahr mehr ), werden sich nicht nur Einzelinvestoren die heute zweifeln sondern sich auch der ein oder ander Fond sich auf die AKtie stürzen. :)


      Bye Hansi
      Avatar
      schrieb am 01.10.06 22:44:19
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.331.016 von Charly_2 am 01.10.06 21:59:22Weils Ringo im Haupt-Thread (29.09.06, 10.15 Uhr) so schön erklärt hat und die Fragen immer wieder kommen, stell ich's hier doch mal in Kopie rein, vielleicht erübrigt sich dann die ein oder andere Frage - ausser Ringo liegt falsch, hört sich aber alles seeehr logisch an):

      "Also, das Ganze funktioniert im Bookbuilding in etwa so:

      1. Pre-Marketing-Phase wird die Preisspanne mit großen Investoren abgestimmt. Die Bank erkundet das Interesse potenzieller Investoren an den neuen Aktien. In Anlehnung an deren unverbindliche Preisangebote wird die Preisspanne festgelegt und in

      2. der Marketing-Phase (2.-11. Okt.) öffentlich bekannt gegeben. Ab 02. Oktober kennen wir dann die Preisspanne, zu der wir ordern können. Daran schließt sich

      3. das eigentliche Bookbuilding (Order Taking) an: Institutionelle wie private Anleger haben bis 11.10. die Möglichkeit, ihre Kaufaufträge (gegebenenfalls mit Limit) abzugeben. Diese Kaufaufträge bestehen aus einem Preis (der innerhalb der Preisspanne liegen muss) und der gewünschten Anzahl an Aktien, die der Anleger zu diesem Preis erwerben möchte. Am Ende dieser Phase wird

      4. aus den vorliegenden Zeichnungswünschen ein Emissionspreis festgelegt (Closing). Der Emissionspreis ist bei 3,86 € gedeckelt.

      5. Alle unter diesem Preis abgegebenen lim. Gebote werden von der Aktienvergabe ausgeschlossen. Anleger, die einen höheren Preis als den endgültigen Emissionspreis gezahlt hätten, kaufen nun zum Emissionspreis. Sollte das Kontingent der zu emittierenden Aktien dabei überschritten werden, muss die tatsächliche Zuteilung vom Emissionskonsortium festgelegt oder die Anzahl der zu begebenden Aktien erhöht werden.

      Also ran an die Sparschweine
      Gruß
      ringo"
      Avatar
      schrieb am 01.10.06 22:50:35
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.331.016 von Charly_2 am 01.10.06 21:59:22Îch würde folgendes Vermuten: Da wir die Bezugsrechte nicht handeln können, dürfte über diese Schiene kein Druck auf den Kurs ausgeübt werden. Auch halte ich es für unwahrscheinlich, daß jemand seine Aktien verkauft, um den Kauf der neuen Aktien zu finanzieren, da man ja nicht den Ausgabekurs kennt, einzig wenn der Kurs in den nächsten Tagen neue Rekorde erreicht könnte man vielleicht damit rechnen. Zumindest 2. der sonst üblichen Gründe, warum Aktien während der Bezugszeit häufig fallen, sind also nicht gegeben. Aber ob das für einen stabilen oder gar steigenden Kurs reicht, ist schwer zu sagen.
      Avatar
      schrieb am 01.10.06 23:06:36
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.332.100 von lion67 am 01.10.06 22:44:19Richtig, ran an die sparschweine. taktisch falsch - strategisch aber richtig. für die longs sollte sich diese frage von selbst beantworten.:cool:
      Avatar
      schrieb am 01.10.06 23:10:11
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.329.572 von jimmy007 am 01.10.06 21:14:52In der Tat, eine sehr logische Erklärung für den verbotenen Bezugsrechtehandel. Thanx
      Avatar
      schrieb am 01.10.06 23:16:20
      Beitrag Nr. 28 ()
      Habe es bislang auch noch bei keiner ke erlebt, dass ein handel mit bezugsrechten möglich ist - ist weder im interesse der ag noch der konsortialbank. sinnvoll erachte ich auf jedenfall nach eigenen möglichkeiten die bookbuildingspanne nach oben zu drücken.
      Avatar
      schrieb am 02.10.06 00:12:53
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.332.728 von sham69 am 01.10.06 23:16:20An was für KE´s hast du bisher teilgenommen? Bei den 4, wo ich bisher teilgenommen habe, konnte das Bezugsrecht immer gehandelt werden. Sowas ist eigentlich der normalfall, denn das Bezugsrecht ist in der Regel das Eigentum des Aktionärs und der kann damit machen, was er will. Allerdings ist die Kombination, mit der wir es zu tun haben, auch ziemlich abweichend vom normalen. Es ist kein Recht zum beziehen von neuen Aktien, sondern ein Recht zum Zeichnen von Aktien, was meiner Meinung nach auch zur garantierten Lieferung der Aktien führt, sollte der geforderte Preis das eigene Gebot nicht übersteigen, also nicht das ärgerliche "ihnen wurden 50 oder 100 Aktien zu gelost".
      Avatar
      schrieb am 02.10.06 01:10:31
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.333.636 von Neonjaeger am 02.10.06 00:12:53Ein Bezugsrecht ist nicht das Eigentum des Aktionärs sondern nur ein Recht.
      Würden Bezugsrechte gehandelt, würde die an der GV geforderte und beschlossene Altaktionärsbeteiligung keinen Sinn mehr ergeben!
      Würdest Du es gerne sehen, wenn deine Rechte an jedermann veräussert werden, der dem Unternehmen mehr Schaden als Nutzen bringen könnte - sei er nun Neuninvestor oder ein böser Schelm...?!

      iQ sucht sich seine Investoren aus - clever!
      iQ sorgt dafür, dass möglichst Wenige möglichst viel investieren - clever ...oder?
      iQ bleibt seinen Aktionären treu - auch clever!
      iQ mach das Richtige, das ist bestimmt auch clever!

      usw.
      Avatar
      schrieb am 02.10.06 09:06:44
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.333.636 von Neonjaeger am 02.10.06 00:12:53Natürlich kann der Bezugsrechthandel ausgeschlossen werden:rolleyes:;)
      Avatar
      schrieb am 02.10.06 10:18:32
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.333.875 von MrRipley am 02.10.06 01:10:31IQ macht eine KE mit bis zu 23 mio Aktien, dafür müssen Abnehmer gefunden werden, und das werden bestimmt nicht nur Altaktionäre sein, sondern auch Institutionelle, die eine ganze Bandbreite von Interessen verfolgen, von short bis long

      IQ braucht das Geld, sonst würden sie ja keine KE machen. Es geht darum, Geld einzunehmen. Das ist der Hauptsinn, und nicht Altaktionäre zufrieden zu stellen.

      Die Investoren, die durch die KE bedient wurden, müssen schon nicht mehr über die Börse kaufen. Der Kaufdruck wird über Monate abnehmen.

      Da die Investoren teilweise nur kurzfristige Interessen (wie oben gesagt: es gibt nunmal die ganze Bandbreite bei einer derartigen KE) verfolgen, nimmt der Verkaufdruck über Monate oder auch länger zu.

      IQ kündigt eine obere bookbuilding-Spanne von 3,84 an. Immerhin rund 50% über dem Freitags-Kurs:eek::D und etwa auf ATH. Die machen damit das Gegenteil von Dumping, was aber ihr gutes Recht ist, schließlich wollen sie viel einnehmen (von den zukünftigen Aktionären). Mein gutes Recht ist es, das als Preistreiberei weit über das obere Limit hinaus zu empfinden.
      Trotz Potentials ist ein MK von 300 mio €, die so etwa bei 68 mio Aktien und 4€ Kurs zu stande kommen, für ein Firma, die im letzten Jahr ganze 92T € Umsatz hatte, viel zu hoch. Da ist dann aber bis weit in eine laufende Produktion und hohen Stückzahlenoutput alles mögliche eingepreist.

      Durch die hohe MK und die KE hat der Kurs für mich einen unkalkulierbaren Charakter bekommen. Für Jahre glaube ich trotz ev. guter News nicht mehr an signifikante Anstieg. Die Vola wird aber weiter beträchtlich hoch sein.

      Disclaimer: Meine Meinung, nicht mehr. Aktien hab ich im Moment nicht, ich hätte aber auch mit keine andere Prognose zu den Folgen
      der KE.
      Avatar
      schrieb am 02.10.06 10:26:05
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.338.083 von DitjvomDiyk am 02.10.06 10:18:32Firma, die im letzten Jahr ganze 92T € Umsatz hatte

      Sorry, Verschreiber, das ist der Umsatz des letzten halben Jahres (Jan - Jun 06)
      Avatar
      schrieb am 02.10.06 10:27:25
      Beitrag Nr. 34 ()
      Zum jetzigen zeitpunkt hast du recht - aber siehe cheuvreux studie mit
      der fairen bewertung von 4,40 euro, siehe rentabilitätsvorschau/wachstumsprognosen von iq, bzw, rechne doch aus wie sich die umsatzzahlen in 2007 entwickeln, wenn die ersetn 3,5 mio
      batterien verkauft werden. eingedenk sicherlich der ganzen eventualitäten die auf den ersten 30 seiten des prospekts genannt werden - aber eben auch s. 88 des prospekts, dass in einer zweiten phase die produktion auf 7 mio per anno erhöht werden kann.
      an der börse wird die zukunft gehandelt.
      Avatar
      schrieb am 02.10.06 11:05:37
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.333.875 von MrRipley am 02.10.06 01:10:31Ein Bezugsrecht ist das Eigentum des Aktionärs und der kann damit machen, was er will. In unserem Fall haben wir aber gar kein Bezugsrecht im klassischen Sinne, sondern die Konstruktion wird "indirektes Bezugsrecht" genannt. Ein riesengroßer Unterschied. Daß heißt, wir benutzen hier für zwei unterschiedliche Dinge den selben Begriff, daher die Verwirrung.
      Avatar
      schrieb am 02.10.06 11:38:22
      Beitrag Nr. 36 ()
      Seid ihr bitte so lieb und konzentriert euch auf Fakten, Fragen Antworten.

      Ansichten und Meinungen über den wahrscheinlichen oder möglichen Kurs und andere Folgen der KE bitte im Hauptthread.

      Manni
      Avatar
      schrieb am 02.10.06 11:53:24
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.338.920 von Neonjaeger am 02.10.06 11:05:37Da findet man ja praktisch nichts über das "indirekte Bezugsrecht".

      Kann da jemand etwas mehr dazu beitragen?
      Vorallem was sind die Gründe, dass ich kein direktes Bezugsrecht habe.
      Avatar
      schrieb am 02.10.06 12:13:28
      Beitrag Nr. 38 ()
      Also in der Chevreux Studie wurde ein KZ von 4,40 EUR genannt. Müsste man dieses KZ nun nicht korrigieren aufgrund der höheren Gesamtanzahl an Aktien und somit verändertem (niedrigerem) KGV und (höheren) Bewertung?

      Sprich, das KZ müsste nun deutlich unter 4,40 EUR liegen. Insofern erschließt sich mir auch, warum die Aktie bisher nicht steigt sondern erstmal seitens der Anlegerschaft abgewartet wird.
      Avatar
      schrieb am 02.10.06 12:24:40
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.339.757 von Tabulator am 02.10.06 11:53:24@ Tabulator

      wenn ich den börsenprosket zur ke richtig verstanden habe, liegt das direkte bezugsrecht bei calyon....
      Avatar
      schrieb am 02.10.06 12:51:35
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.338.920 von Neonjaeger am 02.10.06 11:05:37Zum Thema "Bezugsrechtshandel" meine Überlegungen:

      Der Begriff "indirektes Bezugsrecht" bedeutet nicht "abgeschwächtes" oder "eingeschränktes" Bezugsrecht, sondern bezieht sich darauf, dass jeder, der sein Bezugsrecht ausübt, die Stücke nicht von der iQ Power AG erhält, sondern von CALYON.
      (Nach Abschluss des vorgesehenen Vertrages verkauft nämlich die iQ Power AG zunächst die gesamte Tranche zum Nominalwert an CALYON.)

      Anhand der Extremfälle soll zunächst erläutert werden, worum es beim Stichwort "Bezugsrechtshandel" geht:
      - Ist der Emissionskurs über dem Börsenkurs, wird niemand für das Bezugsrecht etwas bezahlen: Interessenten an kleinen und mittleren Stückzahlen kaufen die Aktie billiger an der Börse, Interessenten an großen Stückzahlen wenden sich an CALYON zur teilnahme am book building.
      - Wäre der Emissionskurs deutlich unter dem Börsenkurs, so hätte das Bezugsrecht (zugegebenermaßen nachträglich) einen Wert. Für die Investoren die an der KE nicht oder nur teilweise teilnehmen können, wäre die Realisierung dieses Wertes ein Ausgleich für ihren schwindenden proportionalen Anteil an der Firma und für die versäumte Gelegenheit, günstiger als an der Börse zu kaufen.*)

      Der Entschluss, keinen Bezugsrechtshandel an der Börse einzurichten, beinhaltet kein "Verbot" der Übertragung von Bezugsrechten und der Zeichnung neuer Aktien auf Grund übertragener Bezugsrechte.
      Wer sein Bezugsrecht übertragen will, darf dies also sicher tun, weil eine solche Übertragung nicht prinzipiell ausgeschlossen werden kann.
      ..... [Der völlige Ausschluss der Übertragung wäre gegebenenfalls ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Eigentum.**) ]
      Er muss "nur" einen Interessenten finden sowie mit diesem Interessenten die Formalia der Übertragung klären.
      Dann geht es zur Kernfrage: Was wäre ein sinnvoller Preis für ein Bezugsrecht, das zu transferieren schwierig ist, und dessen Wert erst im Nachhinein abgeschätzt werden kann, wenn nämlich die nicht ausgeübten Bezugsrechte als Startvolumen des book building dienen?

      Bei der hohen Volatilität der Aktie wären die Bezugsrechte bei börslichem Handel einer mehrfach höheren Volatilität unterworfen. Verdoppelung und Halbierung des Kurses für das bezugsrecht könnten schnell aufeinander folgen, bis zur völligen Wertlosigkeit des Bezugsrechts bei steigendem Interesse an der Aktie - ein Paradies für Zocker, die schlechtest mögliche PR für die Aktie.

      FAZIT: Der Ausschluss des börslichen Handels macht extrem viel Sinn, weil so ein börslicher Handel vor dem book building keinen Sinn machen würde.
      Eine außerbörsliche Übertragung der Bezugsrechte ist sicher möglich, aber es dürfte schwer fallen, irgend einen zahlenden Interessenten zu finden, solange der vermutete Emissionskurs zumindest in der Nähe des jetzigen Börsenkurses liegt.

      Manni

      *) Wenn z.B. ein Interessent bereit wäre für 19000 Bezugsrechte z.B. je 0,05 € zu zahlen (Summe 950 €), weil er davon ausgeht, dass für die 10000 Aktien, die er (maximal) zugeteilt bekäme, der Emissionskurs deutlich mehr als 0,095 € unter dem Börsenkurs liegt, dann wäre dieser Betrag für den nicht zeichnenden Altaktionär eben ein Trostpflaster für den niedrigen Emissionskurs.
      **) Hätte die iQ Power AG eine Streuung von Bezugsrechten auf ihr nicht bekannte, möglicherweise missliebige Investoren verhindern wollen, dann hätte im Wertpapierprospekt ein Vorkaufsrecht einer bestimmten Stelle formuliert werden müssen. Nicht nur wäre das organisatorisch ein absurder Aufwand, es würde auch nichts bringen, weil die gleichen "nicht bekannten, möglicherweise missliebigen Investoren" ungehindert die Aktie direkt an der Börse erwerben können.
      Avatar
      schrieb am 02.10.06 13:11:38
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.340.844 von ManfredBeck am 02.10.06 12:51:35..stimmt so nicht, Bezugsrechte dürfen nicht in die USA, Kanada, etc. übertragen werden!

      ..steht so im Prospekt ;)

      Charly
      Avatar
      schrieb am 02.10.06 13:19:21
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.341.192 von Charly_2 am 02.10.06 13:11:38absolut korrekter Einwand! Danke!
      Avatar
      schrieb am 02.10.06 13:57:01
      Beitrag Nr. 43 ()
      He Leute,
      wenn ich richtig gelesen habe, geht ihr von falschen Voraussetzung beim maximalen Kapitalerhöhungskurs aus.
      Der maximale Kurs für die Kapitalerhöhung ist pro
      Aktie CHF 3,86 - also Schweizer Franken -.
      Dies entspricht derzeit ca. 2,436 Euro
      .
      Als sind die neuen Aktien nicht 50% teurer als der vergangene
      Freitag-Kurs sondern biller als der derzeitige Kursstand.
      Frohes Kaufen ! (wenn man sich dazu entschlossen hat !)
      Avatar
      schrieb am 02.10.06 14:04:04
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.341.910 von schnellrauf am 02.10.06 13:57:01Sorry, das ist falsch. Es steht ausdrücklich 3,86 EUR im Prospekt (nimm nur die Seite 17) ;)
      Avatar
      schrieb am 02.10.06 14:05:29
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.341.910 von schnellrauf am 02.10.06 13:57:01Hallo Schnellrauf
      ist effektiv EURO 3,86

      Gruß
      SV FAN
      Avatar
      schrieb am 02.10.06 14:10:18
      Beitrag Nr. 46 ()
      :laugh:
      Da sind wohl viele jetzt hektisch geworden.
      Es sind definitiv 3,86 EUR und das wird auch wörtlich begründet, da es sich um den Höchstkurs der letzten 6 Monate handelt, wenn ich es richtig im Kopf habe...
      Avatar
      schrieb am 02.10.06 14:19:38
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.340.844 von ManfredBeck am 02.10.06 12:51:35Für die Investoren die an der KE nicht oder nur teilweise teilnehmen können, wäre die Realisierung dieses Wertes ein Ausgleich für ihren schwindenden proportionalen Anteil an der Firma und für die versäumte Gelegenheit, günstiger als an der Börse zu kaufen

      Da ich für eine Ausübung der indirekten Bezugsrechte keine Kohle habe, möchte ich doch wohl den Ausgleich für mein Vesäumnis bekommen. Sofern ich eines bekomme könnte. Wieso soll Ceylon dies anstelle von mir bekommen.:mad:

      Das ist ungerecht!:cry:
      Avatar
      schrieb am 02.10.06 14:23:47
      Beitrag Nr. 48 ()
      Ich habe bei IQ München angerufen.
      Auskunft: Höchstkurs 3,86 Euro.
      Auf meinem Bankschreiben steht allerdings definitiv: 3,86 CHF.
      Auskunft IQ München - ich soll (und werde) über meine Bank
      klären, ob dort evtl. ein Fehler vorliegt.
      Viele Grüße
      Avatar
      schrieb am 02.10.06 14:34:53
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.342.293 von Tabulator am 02.10.06 14:19:38Können wir die "Ungerechtigkeit" im Hauptthread diskutieren?
      Es gibt keine andere Antwort: Finde einen Käufer und klärt den Papier- und Geldkram*), und der Käufer kann "deine" Stücke von CALYON abfordern.

      Manni

      *) Macht natürlich nur Sinn, wenn der Aufwand für Korrespondenz, Vertrag und Gebühren geringer ist als der mögliche Erlös!!!
      Avatar
      schrieb am 02.10.06 15:03:55
      Beitrag Nr. 50 ()
      @ der doktor
      der Cheuvreux-Studie liegt IQPower in einer bestimten Unternehmensphase zu Grunde ( nämlich mit geplantem Werk in Gwangju )
      jetzt kommt ein eigenes Werk in Dortmund ( dafür dient die KE ) dazu
      also erhöht die KE die Substanz des Unternehmens
      der höhere Unternehmenswert wird in Zukunft auf eine höhere Aktienanzahl aufgeteilt, dasselbe gilt für künftige Gewinne, die durch das zusätzliche Werk ja höher sind als durch Gwangju alleine

      somit ist die KE grundsätzlich kursneutral

      everl
      Avatar
      schrieb am 02.10.06 15:04:02
      Beitrag Nr. 51 ()
      @ der doktor
      der Cheuvreux-Studie liegt IQPower in einer bestimten Unternehmensphase zu Grunde ( nämlich mit geplantem Werk in Gwangju )
      jetzt kommt ein eigenes Werk in Dortmund ( dafür dient die KE ) dazu
      also erhöht die KE die Substanz des Unternehmens
      der höhere Unternehmenswert wird in Zukunft auf eine höhere Aktienanzahl aufgeteilt, dasselbe gilt für künftige Gewinne, die durch das zusätzliche Werk ja höher sind als durch Gwangju alleine

      somit ist die KE grundsätzlich kursneutral

      everl
      Avatar
      schrieb am 02.10.06 17:19:07
      Beitrag Nr. 52 ()
      Hallo zusammen
      der nette Herr von Consors hat mir folgendes erzählt:
      1. man kann sowohl das Bezugsrechte für alle Aktien, die
      einem (im Verhältnis 19:10) zustehen oder auch nur für Teile davon ausüben.
      2. wenn man nur einen Teil will, verfallen die Bezugsrechte für den ungewollten Rest.
      3. der Ausgabepreis steht noch nicht fest, ist aber auf 3,86 EURO
      limitiert.
      4. mit der Anzahl der Aktien, die man beziehen will kann man auch ein persönliches Limit angeben. Liegt der Ausgabepreis darüber bekommt man keine Aktien, liegt er darunter bekommt man alle, weil man ja für alle die Rechte besitzt.
      Jetzt müßte nur noch einer den Preis wissen :mad:
      Gruß Ginella
      Avatar
      schrieb am 02.10.06 19:47:14
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.341.910 von schnellrauf am 02.10.06 13:57:01also das stimmt nicht mit deiner aussage:

      Der maximale Kurs für die Kapitalerhöhung ist pro
      Aktie CHF 3,86 - also Schweizer Franken -.
      Dies entspricht derzeit ca. 2,436 Euro.


      Telefonanruf an Investor-Relation hat gerade geklärt, dass der max. Ausgabekurs 3,86 EUR beträgt, nicht CHF.
      Avatar
      schrieb am 02.10.06 20:12:12
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.350.301 von sinus45m am 02.10.06 19:47:14Danke sinus45m,
      siehe mein Mail Nr. 48. Dort hatte ich bereits geschrieben,
      das IQ München auf telef.Anfrage den Maximalkurs in Euro bestätigt hatte mit dem Hinweis, ich solle bei meiner Bank prüfen, ob sich dort ein Fehler eingeschlichen hat.
      Trotzdem herzlichen Dank
      Avatar
      schrieb am 02.10.06 20:19:38
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.343.135 von everl am 02.10.06 15:04:02Nicht ganz so. Die Cheuvreux-Studie geht von der Entwicklung beider Märkte als dem wahrscheinlichsten Szenario aus, mit dem auch gerechnet wurde.
      Die jetzige KE ist grundsätzlich genau so drin wie ein eigenes Werk und zukünftige Lizenzvergaben, eben die ganze erwartete Entwicklung für die beiden Märkte.

      Was definitiv nicht drin ist sind
      - andere Produkte, weil die als im Volumen (im Vergleich zu den hohen Stückzahlen der MagiQ) für unbedeutend angenommen worden waren, und
      - andere Märkte (Nord- und Südamerika, andere Teile Asiens...)


      Die KE bedeutet eine Verwässerung der immateriellen Güter (Patente und andere geheime Verfahren) => tendenziell klar kursdrückend.
      Die KE erhöht natürlich auch den Firmenwert um das eingenommene Kapital => bei einem fairen Emissionskurs kursneutral.
      Die KE beseitigt die Unsicherheiten bezüglich Finanzierung bis zum Breakeven, verringert die Sorgen um Übernahme oder räuberische Maßnahmen möglicher Kreditgeber, ermöglicht Investitionen in wirtschaftlich idealem Umfang, verstärkte F&E (mit möglichen neuen Patenten...) etc. => tendenziell klar kursfördernd.

      "Die Börse" wird entscheiden, welches Moment am stärksten beachtet wird.

      Manni
      Avatar
      schrieb am 02.10.06 22:14:38
      Beitrag Nr. 56 ()
      Im Hauptthread wird über die Methode der Kursfestsetzung diskutiert. Genannt wurden bisher
      - der Durschnittskurs an der Börse über eine Zeitspanne
      - der Durchschnittskurs der eingegangenenn Order
      - der Kurs der benötigt wird, das volumen von 23 Millionen voll zu bekommen.

      Der "iQ Power Wertpapierprospekt 2006" gibt glücklicherweise eine klare Antwort in Abschnitt 4.3.2 Ausgabepreis und Zahl der Aktien auf S. 36:
      Die Festsetzung des Platzierungspreises und der Zahl der zu platzierenden Aktien erfolgt im Hinblick auf eine angestrebte Erlösmaximierung.

      1. Szenario

      Ich nehme zunächst die Zahlen, die von hachingfan in Posting #1980 im Hauptthread angenommen worden sind.
      Limit
      (€/Stück)
      Georderte Aktien, die bei
      dem Limit dazu kommen
      Gesamtzahl von Aktien bis
      herunter zu diesem Limit
      Erlös (€)
      ohne10.000.00010.000.000(bis zu) 38.600.000
      3,605.000.00015.000.00054.000.000
      3,002.000.00017.000.00051.000.000
      2,952.000.00019.000.00056.050.000
      2,902.000.00021.000.00060.900.000
      2,852.000.00023.000.00065.550.000

      Die folgenden niedrigeren Gebote zu 2,80 € und tiefer bleiben unberücksichtigt, weil bei der hier dargestellten Verteilung der Gebote für das maximale Volumen der KE kein höherer Erlös erzielt werden kann.

      Szenario 2
      Zunächst sieht es so aus, als würden einfach von oben her die "besten 23 Millionen" genommen und der unterste für das volle Volumen benötigte Kurs entscheidet. Aber bereits der Unterschied zwischen den Zeilen zu 3,60 und 3,00 € oben deutet an, dass es auch ganz anders ausgehen kann. Hier die gleiche Übung mit veränderten, nämlich um die 3 € konzentrierten und unten weniger dichten Ordern:
      Limit
      (€/Stück)
      Georderte Aktien, die bei
      dem Limit dazu kommen
      Gesamtzahl von Aktien bis
      herunter zu diesem Limit
      Erlös (€)
      ohne10.000.00010.000.000(bis zu) 38.600.000
      3,602.000.00012.000.00043.200.000
      3,202.000.00014.000.00044.800.000
      3,004.000.00018.000.00054.000.000
      2,901.000.00019.000.00055.100.000
      2,801.000.00020.000.00056.000.000
      2,601.000.00021.000.00054.600.000
      2,401.000.00022.000.00052.800.000
      2,101.000.00023.000.00048.300.000

      In diesem Fall wird nicht das gesamt Volumen ausgeschöpft, weil bei Einbeziehen der nächsten Order der Erlös wieder sinkt.

      Welche Zahlen man sich wünscht ist das eine, wie das Verfahren funktioniert das andere. Es soll auch mal egal sein, in welchem Beispiel der höhere Erlös steht.
      Wichtig sind folgende Beobachtungen:
      - In der Nähe des Maximalerlöses erhöhen "viele" weitere Aktien den Kurs nur wenig
      ... - Szenario 1: 6.000.000 Stücke um 3,00-2,90 € erhöhen den Erlös gerade um 6.900.000 €; 4.000.000 Stücke zu 3,00 und 2,95 € bringen gerade eiunen Mehrerlös von 2.050.000 €
      ... - Szenario 2: 1.000.000 Stücke zum Emissionskurs von 2,80 € zusätzlich bringen gerade einen Mehrerlös von 900.000 €
      - Wenn die KE volumenmäßig stark nachgefragt wird, kann es sein, dass sie zu genau dem Kurs erfolgt, zu dem die meisten Order limitiert sind (und die untere Hälfte geht leeer aus)
      - Wenn die KE volumenmäßig weniger nachgefragt ist, und unten haufenweise weit gestreute Abstauberorder kommen, besteht immer noch die Hoffnung auf einen vernünftigen Emissionskurs, weil Zusatzvolumen durch Abstauberorder den Gesamterlös eher verringert.
      - Wenn die Order ungünstig verteilt sind, kann es im Extremfall dazu kommen, dass sehr viele Aktien nur eine geringe Erlössteigerung bringen.


      Jeder ist eingeladen, sich selbst mit eigenen Phantasiezahlen hin zu setzen und zu schauen, was rum kommt. Die Statistiker können sich mit verschieden schiefen Verteilungen vergnügen...
      ... aber allein das Orderbuch entscheidet darüber, wo der Maximalerlös zustande kommt.

      Manni
      Avatar
      schrieb am 02.10.06 23:19:45
      Beitrag Nr. 57 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.354.285 von ManfredBeck am 02.10.06 22:14:38Manni, ich bin beeindruckt. Bis Szenario 1 hat's mein Hirn auch geschafft, aber bislang habe ich noch nicht konsequent weitergedacht (Szenario 2). Danke!

      Gruß, lion67
      Avatar
      schrieb am 02.10.06 23:53:35
      Beitrag Nr. 58 ()
      Neuer Aktionärsbrief von heute 2.10.2006


      Sehr geehrte Aktionärin,
      sehr geehrter Aktionär,

      fünf Monate nach der Generalversammlung in Zug am 4. Mai dieses Jahres und der klaren mehrheitlichen Entscheidung der Aktionäre von iQ POWER für eine Aufnahme von frischem Kapital durch die Gesellschaft, um damit das bevorstehende starke Wachstum von iQ POWER zu finanzieren, ist es nun so weit: Mit der Genehmigung unseres Wertpapierprospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist ab sofort der Weg frei für die anstehende Kapitalerhöhung.

      Die auf der Generalversammlung gemachte Zusage, unsere Aktionäre an dieser Kapitalerhöhung durch Bezugsrecht teilhaben zu lassen, haben wir gehalten. Mit dem heutigen Tag beginnt der Zeitraum, in dem Sie dieses Bezugsrecht ausüben können. Diese Frist endet mit dem 11. Oktober 2006.

      Mit dem Bezugsrecht geben wir Ihnen die Chance, an der Kapitalmaßnahme zu partizipieren. Wir empfehlen Ihnen, diese Gelegenheit ernsthaft für sich zu prüfen. Wenn Sie von Ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen wollen, setzen Sie sich bitte mit ihrer Depot führenden Bank in Verbindung.

      Mittlerweile haben sich eine ganze Reihe von interessierten Aktionärinnen und Aktionären mit Fragen bezüglich dieser Kapitalerhöhung an mich gewandt. Unsere Abteilung Investor Relations hat deshalb einen Katalog der am häufigsten gestellten Fragen und den Antworten dazu für Sie zusammengestellt. Im Bereich Investor Relations auf dieser Website finden Sie diesen Fragenkatalog als Download.

      Für die Beantwortung individueller Fragen nehmen Sie bitte mit unserer Abteilung Investor Relations, Frau Dr. Eva Reuter, direkt Kontakt auf unter der Telefon +41 - 41 - 7 666 926.

      Das frische Kapital, das iQ POWER jetzt schöpft, soll dem Unternehmen die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen, um damit unsere ehrgeizigen Ziele hinsichtlich Markterfolg und Wachstum der Gesellschaft planvoll und zügig vorantreiben zu können.

      Realität wird auch das angestrebte Ziel, mit dem Listing im General Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse iQ POWER in ein höheres Marktsegment zu führen. Damit gewinnt das Unternehmen deutlich an Attraktivität für internationale institutionelle Investoren. In diesem Zusammenhang ist auch zu sehen, dass es uns gelang, Cheuvreux als Designated Sponsor zu gewinnen, um hierdurch die Liquidität unserer Aktie am General Standard zu erhöhen.

      Insgesamt sind wir mit dem bisher Erreichten im Jahr der Umsetzung recht zufrieden.

      Nicht unerwähnt lassen möchte ich die enormen Kraftanstrengungen, die uns das Erreichen dieser Meilensteine abverlangt hat. An dieser Stelle gilt mein Dank allen Kolleginnen und Kollegen, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie externen Partnern, die über lange Zeit auf diese Ziele zugearbeitet haben.


      Bleiben Sie uns gewogen.

      Mit den besten persönlichen Grüssen,

      Peter E. Braun
      iQ Power AG | Zug
      Avatar
      schrieb am 03.10.06 00:05:16
      Beitrag Nr. 59 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.356.759 von westminster am 02.10.06 23:53:35Wann ist den der reingestellt worden? Danke für die Info!
      Avatar
      schrieb am 03.10.06 00:16:43
      Beitrag Nr. 60 ()
      Dann gibt es heute was zu recherchieren. investor realtions never sleeps. danke westminster.
      Avatar
      schrieb am 03.10.06 00:23:55
      Beitrag Nr. 61 ()
      Wurde der Preis auf EUR 3,86 festgesetzt?
      Nein, EUR 3,86 beträgt der Höchstpreis, zu dem die Neuen Aktien bezogen werden
      können. Der Ausgabepreis, zu dem die angebotenen Aktien abgegeben werden, wird mit
      Hilfe des im Bookbuilding-Verfahren erstellten Orderbuchs festgelegt, oder, sofern die
      Anzahl der nicht bezogenen Aktien zu gering ausfällt, um das Bookbuilding auf Basis
      eines Orderbuchs durchzuführen, zu Marktbedingungen festgelegt




      Wie ist daß denn gemeint...wird ja immer komplizierter. Ich glaub ich muß zum Steuerberater. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.10.06 00:51:07
      Beitrag Nr. 62 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.357.494 von Boersi am 03.10.06 00:23:55Heisst das dann soviel wie:

      1. Wenn viele Aktien gezeichnet werden, zählt der aktuelle Börsenkurs.

      2. Wenn unerwarteter Weise nur wenig Aktien gezeichnet werden, wird das Bookbuilding Verfahren angewendet.


      Ergo, wenn meine Interpretation stimmt, zählt höchstwahrscheinlich der aktuelle Börsenkurs!

      ...es bleibt spannend... :cool:
      Avatar
      schrieb am 03.10.06 01:02:06
      Beitrag Nr. 63 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.358.407 von Boersi am 03.10.06 00:51:07Nö das heisst es eben nicht.
      Es ist genau das Gegenteil.

      1. Wenn viele Aktien gezeichnet werden, wird das Bookbuilding Verfahren angewendet.

      2. Wenn unerwarteter Weise nur wenig Aktien gezeichnet werden,
      zählt der aktuelle Börsenkurs.
      Avatar
      schrieb am 03.10.06 01:14:01
      Beitrag Nr. 64 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.358.792 von Tabulator am 03.10.06 01:02:06Bist Du dir da 100% sicher?

      Anzahl der nicht bezogenen Aktien zu gering ausfällt

      --> ...es wenig verfallene Bezugsrechte gibt...., heisst doch im Klartext, wenn viele Aktien gezeichnet werden :confused:


      Also entweder ich hab da einen Gedankenfehler.
      Ich glaub ich blick das nicht. :cry:
      Avatar
      schrieb am 03.10.06 01:14:36
      Beitrag Nr. 65 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.354.285 von ManfredBeck am 02.10.06 22:14:38Leider weiss ich nicht wie ich eine Tabelle malen kann.:D

      Ich gehe von einem Gauss aus.

      3,86 1.000.000 1.000.000 3.860.000
      3,60 2.000.000 3.000.000 10.800.000
      3,20 3.000.000 6.000.000 19.200.000
      3,00 4.000.000 10.000.000 30.000.000
      2,90 4.000.000 14.000.000 40.600.000
      2,80 4.000.000 18.000.000 50.400.000
      2,60 3.000.000 21.000.000 54.600.000
      2,40 2.000.000 23.000.000 55.200.000
      2,30 1.000.000 24.000.000 55.200.000

      Somit kämen alle Aktionäre zum Zug und sogar zu einem günstigerem Kurs wie Heute.
      Avatar
      schrieb am 03.10.06 01:21:26
      Beitrag Nr. 66 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.359.208 von Boersi am 03.10.06 01:14:01Da steht doch das nicht am falschen Ort.:laugh:

      Ich geh schlafen.
      Avatar
      schrieb am 03.10.06 01:29:26
      Beitrag Nr. 67 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.359.460 von Tabulator am 03.10.06 01:21:26Hmmm... ich auch.

      Gute Nacht! ;)
      Avatar
      schrieb am 03.10.06 12:18:59
      Beitrag Nr. 68 ()
      Hier wird ja schon fleissig gerechnet..

      Aber was geschieht eigentlich, wenn keiner die Papiere haben will?

      Die meisten hier im Board haben geschrieben, dass sie schon bis Unterkante Oberlippe in IQP investiert sind. Auch die laufenden Nachkäufe per Eimerchen haben wohl bei einigen das Depot bereits ordentlich gefüllt.

      Da jedoch zum Erreichen der geplanten Ziele vermutlich eine Mindestmenge an Kapital erforderlich sein wird, frage ich mich nun, was meine Anteile noch wert sind, wenn ich die Kapitalerhöhung zwar mitmache - der Rest der Welt jedoch nicht.

      (Übrigens finde ich es ziemlich daneben, wenn ich zwar für eine Kapitalerhöhung stimme - hierfür jedoch meinen Anteil nicht bringen will....)
      Avatar
      schrieb am 03.10.06 12:19:22
      Beitrag Nr. 69 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.359.727 von Boersi am 03.10.06 01:29:26Book building oder Börsenkurs? Ich dachte, der Prospekt wäre klar - offenbar gibt es doch Verwirrung.

      4.3.2 Ausgabepreis und Zahl der Aktien
      ... Sofern die Anzahl der nicht bezogenen Aktien zu gering ausfällt, um das Bookbuilding auf Basis eines Orderbuchs durchzuführen, werden die iQ Power und die CALYON einen festen Platzierungspreis zu Marktbedingungen festlegen und als Nachtrag zu diesem Prospekt veröffentlichen.


      Wenn sehr viele Aktien von den Altaktionären gezeichnet werden, ist wenig Platz für book building.
      Wenn wenige Aktien von den Altaktionären gezeichnet werden, ist viel Platz für book building.

      Der Verwaltungsrat geht davon aus, dass die jetzigen Aktionäre deutlich weniger als 23 Millionen Aktien in Ausübung ihrer Bezugsrechte direkt zeichnen werden, also davon dass ein book building zustande kommen wird.
      Wenn wider Erwarten doch die meisten Altaktionäre direkt zeichnen (oder ihr bezugsrecht von anderen ausüben lassen), wird ein Emissionskurs nahe am Börsenkurs festgesetzt.

      Manni
      Avatar
      schrieb am 03.10.06 12:40:42
      Beitrag Nr. 70 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.359.230 von Tabulator am 03.10.06 01:14:36Du hast vollkommen recht, dass man beliebig viele Verteilungen hinsichtlich Form, Lage des Medians und Gesamtvolumen durchspielen kann und jeweils zu anderen Ergebnissen kommt.
      Ich würde allerdings nicht von einer Gauss-Verteilung ausgehen, weil
      - unlimitiert georderte Aktien von Anfang an einen bestimmten größeren Anteil vom Gesamtvolumen ausmachen können
      - die Kursspanne zwischen dem vermuteten Ausgabekurs und dem höchsten "vernünftigen" Emissionskurs geringer ist als die Kursspanne nach unten. (Ich gehe davon aus dass unter allen insgesamt georderten Aktien eine ganze Reige "Abstauberorder" dabei sein werden.)

      Je nachdem, wieviele Angebote überhaupt eingehen, wird das für limitierte Order zur Verfügung stehende Volumen von oben her
      - kurz oberhalb oder in der Nähe des Börsenkurses erreicht (zahlreiche Order, hohes Zusatzvolumen beim jeweils nur wenig niedrigerem Limit)
      - erst unterhalb des Börsenkutrses erreicht (wenige Order, geringes Zusatzvolumen beim jeweils deutlich geringeren Limit)

      Im ersten Fall ist der Maximalerlös fast sicher beim "niedrigsten" Kurs, der das gesamte Emissionsvolumen gerade auffüllt.

      Im zweiten Fall kann der Maximalerlös bei einem geringeren Emissionsvolumen erreicht werden, weil das jeweilige Zusatztvolumen bei Absenkung des Limits nicht reicht, um die Erlösverringerung bei Absenkung des Limits (für die zu höheren Limits oder unlimitiert georderten Aktien) auszugleichen.

      Manni
      Avatar
      schrieb am 03.10.06 14:48:05
      Beitrag Nr. 71 ()
      Jetzt hätte ich mal zwei Fragen an die Banker oder Börsianer im Thread:

      Ich stelle mit zunächst ein worst case Szenario vor:
      Unlimitiert oder zu einem Kurs bis herunter zu 2,50 € limitiert würden 16 Mio geordert. Dann käme lange nichts, weil sich eine Bande abgesprochen hätte, entweder "oben" oder zu 2,00 € zu ordern - und dort stünden dann dann 20 Mio.
      Der Erlös bei 2,50 € Emissionskurs wäre 40 Mio€, bei 2,00 € aber 46 Mio€ - der Emissionskurs wäre 2,00 €. Zu diesem Kurs liegt aber eine Überzeichnung vor.

      1. Wie wird vorgegangen, wenn die KE zum Emissionskurs überzeichnet ist?
      Erfolgt dann die Zuteilung
      - proportional für alle Kauforder, oder
      - vollständig für alle Kauforder oberhalb des Emissionskurses, und der Rest proportional unter den Ordern genau zum Emissionskurs?
      (in dem obigen Szenario gäbe es je nachdem
      - entweder 23/36 des georderten Volumens für alle
      - oder das volle Ordervolumen für alle Order bis 2,50 € und 7/20 des Ordervolumens bei 2,00 €.)

      2. Kann ein Interessent bei book building mehrere Angebote abgeben?
      Wer bereit ist, für sein Ordervolumen einen relativ hohen Kurs zu bezahlen, der könnte für das gleiche Investitionsvolumen bei einem niedrigeren Emissionskurs natürlich mehr Stücke bekommen. Kann ein Orderpaket entsprechend gestaltet werden?

      LimitOrdervolumen
      zusätzlich
      Ordervolumen
      insgesamt
      Kaufpreis des
      gesamten Pakets
      3,60
      3,20
      3,00
      2,88
      2,50
      2,40
      2,00
      1.000.000
      125.000
      75.000
      50.000
      190.000
      60.000
      300.000
      1.000.000
      1.125.000
      1.200.000
      1.250.000
      1.440.000
      1.500.000
      1.800.000
      3.600.000
      3.600.000
      3.600.000
      3.600.000
      3.600.000
      3.600.000
      3.600.000

      Wenn ein derartiges Orderpaket zulässig ist, hätte der Auftraggeber in dem ganz oben dargestellten Szenario
      - schon bei einem Emissionskurs 2,50 € deutlich mehr Stücke als wenn er nur ein Angebot "ganz oben" abgegeben hätte.
      - Wenn bei einem Emissionskurs von 2,00 € alle proportionl berücksichtigt werden, bekäme er 23/36 von 1.800.000 Stücken, also 1.150.000 Stücke - ein ganzes Ende mehr als 23/36 von 1.000.000, rund 634.000 Stücke.
      - Wenn bei einem Emissionskurs von 2,00 € alle höheren Order voll bedient werden bekäme er 1.500.000 +7/20 von 300.000, zusammen 1.605.000 Stücke.

      Besonders interessant wäre die Abgabe eines ganzen Orderpakets, wenn der Interessent bis zum "fairen Kurs" (in seinen Augen!) das Zielvolumen aufteilen würde, aber relativ kurz darunter noch eine weitere, sehr große Order platzieren würde.
      In dem Fall wäre das Risiko abgefangen, bei einem unerwartet niedrigen Emissionskurs mit einem kleinen Volumen abgespeist zu werden, obwohl man bereit war, deutlich mehr zu investieren.

      Tur mir leid, dass ich die Überlegungen, welche die Grundlage meiner beiden Frragen sind, nicht kürzer darlegen konnte.

      Manni
      Avatar
      schrieb am 03.10.06 15:17:39
      Beitrag Nr. 72 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.377.075 von ManfredBeck am 03.10.06 14:48:05Zu 1.
      Die KE kann nicht überzeichnet sein. Genau daher kommt ja die Berechnung von 10/19. Wenn also alle aktuellen Aktionäre ihr Bezugsrecht zu 100% ausüben, dann kommt man genau auf die 23mio Aktien. Mehr geht nicht.

      Zu 2.
      Nein. Man gibt an, wieviele Aktien man zu welchem Preis bereit ist zu beziehen. Sollte der Emissionpreis höher liegen, geht man leer aus, liegt er darunter, dann zahlt man den niedrigeren Preis. Jeder Aktionär, der sein Bezugsrecht ausüben möchte, muss also quasi seine Einschätzung des Firmenwertes zum KE-Zeitpunkt preisgeben.

      Tur mir leid, dass ich die Überlegungen, welche die Grundlage meiner beiden Frragen sind, nicht kürzer darlegen konnte.
      Macht nichts, ich hab mir eh nicht alles durchgelesen... ;) :laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.10.06 15:28:31
      Beitrag Nr. 73 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.377.075 von ManfredBeck am 03.10.06 14:48:05zu 1

      In dem Fall wäre es die 23/36 Zuteilung

      da Emissionspreise einheitlich sind.

      Nur wie kann die das Bookbildung überzeichnet werden??
      es sind 23 Mio Aktien zu beziehen, diese begründen sich aus der Verhältnismäßigkeit des Altbestandes zu neuen Aktien 19:10
      Du kannst doch nicht Aktien zeichnen die du gar nicht angeboten bekommen hast.
      Wenn alle zeichnen ergeben das genau 100% - also kann es keine Überzeichnung aus dem Bezugsrecht geben.



      IQ bzw CALYON würde in Erwägung ziehen nur die 16 Mio auszugeben
      ( sofern das Kapital reicht)
      Wenn ich richtig gelesen habe müssen die nicht alle Aktien zwangsweise ausgeben.

      Extrembeispiel hierzu

      20 Mio Order ohne Limit
      3 Mio Order zu 0,30 € ( habe nach unten noch keine Deckelung beschrieben sehen)

      gehen jetzt die 23 Mio zu 0,30 € raus?

      Wäre eine schöne Verarschung
      Avatar
      schrieb am 03.10.06 15:42:04
      Beitrag Nr. 74 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.377.764 von jimmy007 am 03.10.06 15:17:39Danke für deine Antwort!
      Leider merke ich erst durch diese Antwort, dass ich etwas weg gelassen habe, was nur durch Gedanken lesen oder einen Nachtrag für andere verständlich wird. :rolleyes:

      Meine Fragen in #71 beziehen sich auf die book building Phase, also mögliche Kauforder von institutionellen Investoren für jene Stücke, die nicht*) über das Bezugsrecht beansprucht werden - also vermutlich den größeren Teil der KE.
      Da könnte es durchaus sein, dass jemand mit einem Portfolio von 1000 Mio€ sich sagt: "Probieren kann ich es: Ich ordere 5.000.000 Stücke zu 2,00 € - bekomme ich sie, habe ich mit 1 % ein großes Gewicht in iQ Power mit einer guten Aussicht auf überdurchschnittliche Performance. Bekomme ich keine - so what."

      Wir alle gehen davon aus bzw. hoffen, dass in der dritten Woche Kauforder in einem insgesamt deutlich höheren Volumen eingehen als maximal zur Verfügung steht - sonst ist wenig mit book building.
      Genau auf die Vorgänge in der dritten Woche haben sich meine Fragen gerichtet - sorry dass ich nicht von Anfang an so klar war.

      Manni

      *) Hätte jemand ein Bezugsrecht auf 1.800.000 Stücke, die in meinem Beispiel vorkommen, dann müsste er ja jetzt 3.420.000 Stücke haben, also deutlich mehr als 5 % des jetzigen Grundkapitals - und so viel hat eben keiner.
      Avatar
      schrieb am 03.10.06 15:54:15
      Beitrag Nr. 75 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.378.016 von homer64 am 03.10.06 15:28:31Wenn deine Antwort zu 1. zutrifft, wird meine Frage 2. in #71 umso bedeutender!

      Dein Extrembeispiel mit einem Restvolumen von 3.000.000 Stücken zu 0,30 € wäre eindeutig nach dem Verfahren der Erlösmaximierung zu entscheiden: 23 Mio * 0.30 €/Stück ergäne 6,9 Mio€ - die 20.000.000 Unlimitierten aber ein vielfaches davon => die Superabstauberorder würde keinesfalls bedient, der Emissionskurs bliebe oben.

      Zur Frage der Überzeichnung habe ich gerade geantwortet: Meine Fragen in #71 beziehen sich auf Kaufangebote von Instis in Woche 3 - hoffentlich kommt da ordentlich Volumen zusammen! Je mehr je lieber!

      Manni
      Avatar
      schrieb am 03.10.06 16:21:40
      Beitrag Nr. 76 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.378.448 von ManfredBeck am 03.10.06 15:42:04:confused:

      Moment mal.
      Vorneweg betone ich, dass ich mich in der Materie nicht wirklich gut auskenne.

      Ich erfinde jetzt auch einfach mal ein Beispiel:
      Bookbuilding findet doch in der Phase der Altaktionäre statt. Angenommen es gibt von den Altaktionären Angebote 10mio Aktien zu 2,20€ und abwärts zu beziehen. Nur 3mio wären bereit, die Aktien zu 2,70€ zu nehmen. Im zweiten Fall käme also weniger Geld zusammen, dafür aber zu einem höheren Kurs.

      In der Praxis wird es so aussehen, dass IQ mit Investoren verhandeln wird und auch bereits sehr genaue Preisvorstellungen dieser Herren und Damen kennen.

      Wenn man also tatsächlich schon vorher weiss, dass Instis Kaufinteresse an 20mio Aktien zu max 2,70€ haben, dann wird man nur 3mio an die Altaktionäre vergeben und den Rest an die Instis.

      Die Herangehensweise wird in der Praxis iterativ sein. Man führt Besprechungen, überlegt sich, welchen Insti man überhaupt an Board haben möchte, wie man die Kleinaktionäre zufrieden stellt etc.

      Darüber hinaus hat man natürlich auch eigene Vorstellungen zum Preis und sollte sich nicht genügend Nachfrage zu jenem Preis einstellen, dann muss sich IQ natürlich Gedanken machen, was die optimale Lösung wäre. Weniger Kapital, weniger Verwässerung etc.

      Ich finde das Verhalten von IQ an dieser Stelle nicht sonderlich erfreulich, da keine Aussagen kommen, wieviel man gedenkt, einnehmen zu wollen, ob man strategische Partner in der Hinterhand hat etc.

      Ich bin nicht investiert und gebe zu, auf einen Einstieg zu lauern, ich habe also ein Interesse an kurzfristig fallenden Kursen. Wenn man sich den Kursverlauf aber mal objektiv anschaut, kommt man einfach nicht an dem Schluss vorbei, dass hier Marktkräfte aktuell kein Interesse an steigenden Kursen haben, und so leid es mir tut, IQ macht auch nicht einen gegenteiligen Eindruck. Vorsicht, Solidität, Seriösität? Mag alles sein, aber Fakt ist, dass dem Kurs dann, wenn es wichtig wäre, die Luft ausgeht, als ob ein Grosser billig rein will und es auch tut...

      Kurzfristig bin ich skeptisch, langfristig optimistisch. :)
      Avatar
      schrieb am 03.10.06 16:40:11
      Beitrag Nr. 77 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.379.607 von jimmy007 am 03.10.06 16:21:40Na, bis dahin bin ich noch auf der Seite zum Antworten geben. Nochmals aus dem Wertpapierprospekt (Hervorhebungen von mir):

      4.3.2 Ausgabepreis und Zahl der Aktien

      ...Der Ausgabepreis, zu dem die angebotenen Aktien abgegeben werden, wird mit Hilfe des im Bookbuilding-Verfahren erstellten Orderbuchs festgelegt, das voraussichtlich vom 12. Oktober 2006 bis voraussichtlich zum 16. Oktober 2006 geöffnet ist. Dem Orderbuch liegen die Kaufangebote zu Grunde, die von den Investoren, denen die CALYON die nicht bezogenen Aktien anbietet, abgegeben wurden....


      Der Emissionskurs bildet sich also in der dritten Woche aus den Kaufordern von Instis.
      Darum geht es, wenn über technische Fragen zur Ermittlung des Emissionskurses und über die Zuteilung von Aktien gesprochen wird.

      Manni
      Avatar
      schrieb am 03.10.06 17:03:52
      Beitrag Nr. 78 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.380.128 von ManfredBeck am 03.10.06 16:40:11Ok, sorry.

      Letztenendes wird mit Sicherheit ausreichend Interesse vorhanden sein. Das Dumme ist, ich weiss nicht, was ausreichend ist, da IQ es nicht verrät. Es sind aber mit Sicherheit genügend Gespräche geführt worden, dass eine ausreichende Anzahl zu einem ausreichenden Preis ausgegeben werden kann.

      Zum Fall der "Überzeichnung":
      Es ist absolut sicher, dass man als Altaktionär auch alle Bezugsrechte ausüben kann, sofern man bereit war, mindestens den KE-Preis zu bezahlen. Man wird den Preis also iterativ festsetzen, meinetwegen bei 2,40€. Alle Altaktionäre, die min. 2,40 zu zahlen bereit waren bekommen ihre volle Stückzahl, der Rest geht leer aus und die übrigen Aktien gehen an Instis zu 2,40. Man muss sich eben wie gesagt iterativ nähern und nicht rein mathematisch, denn möglicherweise steigt der Insti nur ein, wenn er mindestens 5mio Stück bekommt, aber nicht zu mehr als x€ etc. Das ist wie gesagt keine reine Mathematik sondern Abwägen von Vorteilen, Nachteilen, Knock-out-Kriterien, öffentliche Meinung, strategische überlegungen etc.

      Kann ein Interessent bei book building mehrere Angebote abgeben?
      Als Aktionär hast du das Formular auszufüllen. Als Grossinvestor steht es dir natürlich frei, mit Calyon und IQ zu telefonieren, und die Bedingungen für dein Investment zu kommunizieren.
      Avatar
      schrieb am 03.10.06 18:39:06
      Beitrag Nr. 79 ()
      Jedenfalls gebe ich ab sofort meine Bemühung um Antworten auf dem Gebiet des book building auf, weil ich befürchte dass ein kräftiger Wind mein Feigenblat abreißen könnte.:rolleyes:

      Ich habe mir gerade zwei Artikel durch gesehen, die bei Google recht weit ober erscheinen und eine ansprechende Quelle haben, nämlich
      econ.mckenna.edu/papers/2000-35.pdf und
      faculty.london.edu/fcornelli/pricing23.pdf
      Der zweite wird für einen in der Wolle gefärbten Statistiker eine Menge hergeben.

      Folgende Erkenntnisse:
      - Wie Jimmy007 schon geschrieben hat, geht das ganze Bookbuilding iterativ, d.h., da wird eine Weile hin und her verhandelt, ehe sich Investoren und Underwriter (und iQ Power) einig werden.
      - CALYON hat keine mechanische Funktion der Orderregistrierung und Kursberechnung, sondern hat die Aufgabe, mit der eigenen Einschätzung der iQ Power neue Aktien aus der KE bei Instis zu platzieren, nämlich jenen Teil der nicht bereits durch Ausübung von Bezugsrechten beansprucht ist.
      - In Richtung eines "niedrigen" Kurses weist die allgemeine Erfahrung mit großen Aktienangeboten, die regelmäßig unter dem von der Börse (später) als "fair" eingeschätzten Wert platziert werden
      - In Richtung eines "hohem" Kurses weist die aktive Rolle von CALYON, möglichen Investoren den von ihnen selbst geschätzten Wert der Firma und der Aktie darzulegen, um von daher (zunächst unverbindliche) Kaufangebote einzuholen. CALYON kann da schlecht von den 4,40 € weg. *)

      Was von der früheren Diskussion stehen bleibt:
      - Der höchste Erlös wird häufig, aber nicht zwingend beim vollen Volumen erreicht.
      - Das Bookbuilding in der dritten Woche entscheidet über den Emissionskurs auch für diejenigen Aktionäre die ihre Bezugsrechte (oder teile davon) ausüben.

      Was neu dazu kommt:
      - Der Emissionskurs entsteht nicht nach einmaligem Abgeben von Angeboten, sondern durch eine Verengung des Kursfensters, was wiederum die gegebenenfalls zu ordernden Volumina beeinflusst.
      - Es gibt verschiedene Vorgehendweisen von Underwritern und möglichen Investoren, die unsereiner kaum versteht und sicher nicht in ihrer Bedeutung überschauen kann.
      - die in den Beispielrechnungen angenommene Kursspanne zwischen den verschiedenen Kaufangeboten ist für ein Bookbuilding viel zu weit.

      Manni

      *) Die Investoren entscheiden dann, ob sie bereit sind, von diesem unter bestimmten Annahmen abgeschätzten "fairen Wert" von 4,40 € z.B.
      - 50 % (=> 2,20 €)
      - 65 % (=> 2,86 €)
      oder irgend etwas anderes zu bezahlen.
      Avatar
      schrieb am 03.10.06 18:42:49
      Beitrag Nr. 80 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.383.248 von ManfredBeck am 03.10.06 18:39:06Manni

      bei den Links fehlt was
      Avatar
      schrieb am 03.10.06 20:42:26
      Beitrag Nr. 81 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.374.034 von ManfredBeck am 03.10.06 12:19:22Moin,

      kann ich das so verstehen, daß die Chancen für einen KE-Kurs nahe am Marktkurs in dem Maße steigen, wie Altaktionäre ihre Bezugsrechte ausüben? Die Entscheidung Kursfindung durch Bookbuilding vs. KE-Kurs ähnlich Marktkurs ja/nein ist ja recht digital, die Kriterien dafür sind nicht bekannt...

      Beim Bookbuilding hege ich ja instinktiv noch die Hoffnung auf Kurse unter Marktkurs; ich muß allerdings gestehen, nicht alle von Mannfred, homer und Jimmy diskutierten technischen Feinheiten des Bookbuildings verstanden zu haben.

      Im Umkehrschluß:
      die Eintrittswahrscheinlichkeit für die Hoffnung einer Kompensation der "dilution" durch einen Kursvorteil bei der KE verhält sich umgekehrt proportional zur Quote der Bezugsrechtausübung?

      tjomasz
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 10:38:41
      Beitrag Nr. 82 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.383.343 von homer64 am 03.10.06 18:42:49seltsam, hier hoffentlich besser
      http://econ.mckenna.edu/papers/2000-35.pdf
      http://faculty.london.edu/fcornelli/pricing23.pdf
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 10:55:06
      Beitrag Nr. 83 ()
      hallo,

      hat vielleicht jemand die credit agricole studie in pdf?

      ich brauche diese.

      vielen dank

      mario
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 11:00:58
      Beitrag Nr. 84 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.386.856 von tjomasz am 03.10.06 20:42:26iQ Power rechnet nicht damit, dass eine große Mehrzahl der Bezugsrechte ausgeübt wird - nur dann würde CALYON einen Ausgabekurs direkt am Marktkurs orientieren.
      Im viel wahrscheinlicheren Fall, dass ein Großteil der neuen Aktien eben []nicht[/U] von den jeweiligen Altaktionären gezeichnet wird, wird ein Bookbuilding durchgeführt.
      Vermutlich fängt CALYON mit einem gewissen Fenster an und dann wird geschaut, welche unverbindlichen Kaufangebote so herein kommen.
      - Reicht das Interssen (Volumen) nicht aus, d.h. könnte im Fall einer Absenkung der Kursspanne möglicherweise ein höheres Volumen und damit ein höherer Erlös erzielt werden, so wäre das der nächste Schritt.
      - Ist das Interesse hoch, dass im Kursfenster sogar mehr als die verfügbaren Stücke nachgefragt sind, könnte bei höherem Kurs ein höherer Erlös erzielt werden. Dann würde das Fenster etwas nach oben verlegt (oder nur das untere Limit hoch gezogen)

      Bei der Verhandlung über den Emissionskurs sind die Investoren die stärkste Gruppe. Die interessierten Investoren schauen sich außer dem Wertpapierprospekt natürlich auch die Cheuvreux-Analyse, den Chart und das Interesse der Altaktionäre an.

      Schaumermoj
      Manni
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 11:03:44
      Beitrag Nr. 85 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.393.814 von ManfredBeck am 04.10.06 11:00:58kannst du mir bitte die cheuvreuy studie zukommen lassen?

      danke
      mario
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 11:09:18
      Beitrag Nr. 86 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.393.860 von sinus45m am 04.10.06 11:03:44Die ist der Öffentlichkeit nicht zugängig. Frag mal im Hauptthread nach - vielleicht kann dir dort jemand einen privaten Link geben.
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 11:43:31
      Beitrag Nr. 87 ()
      Natürlich dürfen in diesem thread nicht die Antworten auf häufig gestellte Fragen geben, die von iQ Power selbst gegeben wurden. Für Vor- und Nachwort siehe den Link ganz unten auf der IR-Startseite der Homepage (http://www.iqpower.com/index.php?pid=4) Hier die F&A:

      • Was ist ein Bezugsrecht?
      Jeder Aktionär der Gesellschaft hat nach schweizerischem Aktienrecht bei Kapitalerhöhungen ein Recht auf den Bezug neuer Aktien in dem Verhältnis, in dem er alte Aktien besitzt (Bezugsrecht), sofern dies in dem Beschluss über die Kapitalerhöhung nicht ausgeschlossen wird (siehe Ziffer 4.13.4 des Prospekts).

      • Muss ich mein Bezugsrecht komplett ausüben, oder kann ich nur Teile davon wahrnehmen?
      Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 1,9 : 1 können auf je 19 alte bezugsberechtigte Aktien der Gesellschaft bis zu 10 Neue Aktien bezogen werden, d.h. das Bezugsrecht muss nicht komplett ausgeübt werden. Es können auch weniger Aktien bezogen werden (siehe Ziffer 4.3.1 des Prospekts).

      • Warum ist das Ausübungsverhältnis 1,9:1?
      Das vorstehende Bezugsverhältnis ist berechnet auf Basis der bezugsberechtigten Aktien, wenn alle Aktien aus der Kapitalerhöhung ausgegeben werden. Auf Basis der 44.218.993 bezugsberechtigten Aktien im Verhältnis zu maximal 23.302.637 auszugebenden Aktien wurde das Bezugsverhältnis auf 1,9 : 1 gerundet (siehe Ziffer 4.3.1 des Prospekts).

      • Kann ich die Bezugsrechte über die Börse veräußern?
      Nein. Ein börslicher Bezugsrechtshandel findet nicht statt (siehe Ziffer 4.3.6 des Prospekts).

      • Wurde der Preis auf EUR 3,86 festgesetzt?
      Nein, EUR 3,86 beträgt der Höchstpreis, zu dem die Neuen Aktien bezogen werden können. Der Ausgabepreis, zu dem die angebotenen Aktien abgegeben werden, wird mit Hilfe des im Bookbuilding-Verfahren erstellten Orderbuchs festgelegt, oder, sofern die Anzahl der nicht bezogenen Aktien zu gering ausfällt, um das Bookbuilding auf Basis eines Orderbuchs durchzuführen, zu Marktbedingungen festgelegt (siehe Ziffer 4.3.2 des Prospekts).

      • Wenn ich ausübe, kenne ich den Preis also nicht?
      Richtig, der Ausgabepreis, zu dem die angebotenen Aktien einheitlich abgerechnet werden, und die Zahl der gezeichneten Aktien werden voraussichtlich erst am 16. Oktober 2006, also nach Ablauf der Bezugsfrist, durch den Verwaltungsrat der Gesellschaft festgelegt und voraussichtlich am selben Tag durch Ad-hoc Mitteilung und auf der Internetseite der Gesellschaft, am 17. Oktober in der „Börsen-Zeitung“, Deutschland, und am 19. Oktober 2006 im „Schweizerischen Handelsamtsblatt“, Schweiz, veröffentlicht (siehe Ziffer 4.3.2 des Prospekts).

      • Ist der Preis für die Aktionäre, die ihr Bezugsrecht ausüben, und für die Investoren, denen die CALYON die Aktien anbietet, der gleiche?
      Ja (siehe Ziffer 4.3.2 des Prospekts).

      • Kann ich von der Zeichnung zurücktreten?
      Grundsätzlich nicht, es sei denn, die Bedingungen für das in dem Prospekt beschriebene Angebot werden geändert oder der Ausgabepreis wird zu Marktbedingungen festgelegt, weil die Anzahl der nicht bezogenen Aktien zu gering ausfällt, um das Bookbuilding auf Basis eines Orderbuchs durchzuführen (siehe Ziffer 4.3.5 des Prospekts).

      • Kann die Kapitalerhöhung abgesagt werden?
      Ja, insbesondere wenn die CALYON keinen Übernahmevertrag mit der Gesellschaft schließt, findet das Angebot nicht statt (siehe Ziffer 4.4.2 des Prospekts).

      • Warum erhöht sich das Grundkapital nur um bis zu CHF 699.079,11?
      Der Nennwert jeder Aktie beträgt CHF 0,03. Bei einer Ausgabe von bis zu 23.302.637 neuen Aktien kann sich das Grundkapital daher um bis zu CHF 699.079,11 erhöhen. Vom Nennwert zu unterscheiden ist der Ausgabepreis der Aktien, der bis zu EUR 3,86 betragen kann. Die Differenz zwischen diesen Beträgen wird als Aufgeld oder Agio bezeichnet (siehe Ziffer 4.1 und 4.3.2 des Prospekts).
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 11:48:02
      Beitrag Nr. 88 ()
      Hallo...


      ich habe soeben mit meiner Depot-Bank (Cortal Consors) telefoniert, welche mir folgende Auskünfte gab:

      1. ich kann auch nur Teile der Bezugsrechte wahrnehmen; im Formular unter "Sonstige Dispositionen" einzutragen und

      2. ich kann den Preis für die Neuen Aktien, die ich zu kaufen gedenke,
      nicht limitieren; das einzige, was zum Preis feststeht, ist der Höchstkurs von 3,86 Euro.

      Ich ordere also die Katze im Sack. Hat jemand andere Auskünfte, dann bitte ich hier um dringende Aufklärung; vielleicht hat sich die Consors-Dame auch "nur" vertan.
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 11:57:51
      Beitrag Nr. 89 ()
      Geil :eek:
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 12:00:06
      Beitrag Nr. 90 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.394.775 von jernsk! am 04.10.06 11:48:02Da hat Deine Bank aber absolut keine Ahnung - natürlich kannst Du limitieren, alles andere wäre ja völlig irre. Du kannst immer selbst entscheiden, bis zu welchem Kurs Du bereit bist, Aktien zu kaufen oder zu verkaufen - auch bei einer KE;)

      Telefonier noch mal mit denen. Die müssen bei Deiner Order (und um eine solche handelt es sich hier - Du orderst Aktien unter Ausübung Deines Bezugsrechts) ein Limit annehmen;)
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 12:06:50
      Beitrag Nr. 91 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.395.024 von FordP. am 04.10.06 12:00:06Schade ;):D
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 12:07:08
      Beitrag Nr. 92 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.394.964 von Boersi am 04.10.06 11:57:51Was?

      ;)
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 12:12:36
      Beitrag Nr. 93 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.395.024 von FordP. am 04.10.06 12:00:06Das würde ich auch so sehen.... diese Hotline-Leute sind nicht unbedingt die fittesten...

      Vielleicht ruft mal jemand anderes bei seiner Bank an und fragt nach dem Feld im Formular, in welches er das Limit eintragen kann.

      Meine Consors-Hotline meinte sogar, das Bezugsrechte-Formular würde dadurch ungültig werden, sollte ich im Feld "Sonstige Disposition" ein Limit eintragen.....

      Ich werde es in den nächsten Tagen noch einmal probieren; vielleicht habe ich dann jemand kompetenteren am Telefon....

      Oder ist es vielleicht erst der zweite Schritt.... wenn ich die Bezugsrechte (teil)ausübe, bekomme ich dann zur Bookbuilding-Phase ein anderes Formular, in welches ich ein Order-Limit eintragen kann ?
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 12:16:17
      Beitrag Nr. 94 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.395.264 von jernsk! am 04.10.06 12:12:36Gib die Order doch mündlich auf;)

      Bei mir steht in der Info ausdrücklich:

      "Limitsetzung möglich; das Bezugsrecht verfällt, wenn das vom Aktionär festgesetzte Preislimit unter dem endgültigen Bezugspreis liegt"

      ;)
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 12:17:08
      Beitrag Nr. 95 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.394.775 von jernsk! am 04.10.06 11:48:02Junge....selbst wenn das Bezugsrecht zum Höchstkurs von 3,86€ ausgeführt wird bist du umso dicker im PLUS mit deinen schon vorhandenen Aktien.Habt ihr in der Schule kein Mathe gelernt?:laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 12:19:39
      Beitrag Nr. 96 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.395.339 von Andonis79 am 04.10.06 12:17:08Irrtum:rolleyes: - wenn Du die neuen für 3,86 bekommst, heißt das noch lange nicht, dass der Börsenkurs auch da hin geht;)
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 12:22:51
      Beitrag Nr. 97 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.395.370 von FordP. am 04.10.06 12:19:39Der große Irrtum bei der Kapitalerhöhung ist dass es um 3,86 EUR geht .....es geht aber um 3,86 CHF und das sind umgerechnet 2,53 EUR also entspricht ungefähr dem aktuellen Kurs von daher...!!
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 12:25:30
      Beitrag Nr. 98 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.395.414 von BrokerPK am 04.10.06 12:22:51Nein, der große Irrtum ist, dass der Ausgabekurs der neuen Aktien nichts, aber auch gar nichts mit dem momentanen Börsekurs zu tun hat;)
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 12:37:19
      Beitrag Nr. 99 ()
      Hier herscht große Unsicherheit. Viele haben noch keine KE mitgemacht. Ich übrigens auch noch nicht.
      Von meiner Seite her werde ich die KE nicht in anspruch nehmen.Werde mich weiterhin auf meinen Bauch verlassen wann ich nachkaufe, ist jetzt schon 11x passiert.
      ob ich die Aktien 10 cent billiger bekomme oder nicht ist mir egal, verkaufen werde ich erst wenn sie im zweistelligen Eurobereich sind, das wird vielleicht noch 2 Jahre dauern aber ich bin erst 37 Jahre.Ich habe noch ein bißchen zeit für die Rente.:lick:
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 12:37:48
      Beitrag Nr. 100 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.395.414 von BrokerPK am 04.10.06 12:22:51nicht schon wieder.

      wo hast du denn den Witz gehoert ?

      die Aktien haben einen Nennwert in CHF, werden aber nicht in der Schweoz gehandelt, sondern in D und zwar in EURO.

      weshalb sollte nun eine KE in CHF moeglich sein ?

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 12:43:39
      Beitrag Nr. 101 ()
      Broker, erst lesen, dann posten.

      :p

      Für je 19 alte Aktien können die bestehenden Aktionäre zehn Neue Aktien der Gesellschaft beziehen. Die Zeitspanne, in der die Bezugsrechte indirekt ausgeübt werden können, wird voraussichtlich den Zeitraum vom 2. Oktober 2006 bis 11. Oktober 2006 (jeweils einschließlich) umfassen. Der im Bookbuildingverfahren zu ermittelnde Ausgabepreis wird voraussichtlich ab dem 16. Oktober 2006 veröffentlicht und beträgt höchstens EUR 3,86 pro Neue Aktie. Neue Aktien, die nicht durch Ausübung von indirekten Bezugsrechten übernommen werden, wird die CALYON verschiedenen Investoren zu Marktbedingungen anbieten. Das indirekte Bezugsangebot wird heute in der Börsen-Zeitung und am 3. Oktober 2006 im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht.

      Die Notierungsaufnahme der alten und der Neuen Aktien der Gesellschaft im Geregelten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt voraussichtlich am 19. Oktober 2006.
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 12:44:11
      Beitrag Nr. 102 ()
      Bitte seid so lieb und konzentriert ihr euch wieder auf "Fakten, Fragen und Antworten".

      Die Frage zur Limitierung ist sicher für viele interessant - "offizielle" Antworten von Bankseite sind daher willkommen.
      Ob man beim Bookbuilding mitmachen kann, hängt vom Volumen ab, an dem man interessiert ist - "Eintrittspreise" wird CALYON schon mitteilen (ich denke unter sechsstellig geht da gar nichts).

      @BrokerPK
      Was den Höchstkurs betrifft entscheidet nicht das Schreiben der Bank, sondern der "iQ Power Wertpapierprospekt 2006"; gugsu dort Abschnitt 4.3.2 oder ganz schnell hier im Thread die #87

      Manni
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 12:52:21
      Beitrag Nr. 103 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.395.647 von JamesBraun am 04.10.06 12:37:48steht auf dem Weisungsschreiben meiner Bank schwarz auf Weiß !!

      CHF!!!!!
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 13:00:38
      Beitrag Nr. 104 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.395.927 von BrokerPK am 04.10.06 12:52:21diese Weisungsschreiben werden von den Banken erstellt, wobei die Informationen des ausgebenden Unternehmens zugrundeliegen.

      da ich nicht davon ausgehe, das iQ POWER verschiedenen Banken unterschiedliche Informationen gibt, wird der Fehler bei deiner Bank liegen.

      die Mitarbeiter wuerden mich sicher gerne mal kennenlernen..:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 13:38:25
      Beitrag Nr. 105 ()
      Hallo,

      was ich bisher noch nirgends gelesen habe, gibt es einen Stichtag, zu dem meine IQP Altaktien im Depot sein müssen, damit ich die Bezugsrechte ausüben kann?

      Oder einfach ausgedrückt, könnte ich jetzt meine Aktien verkaufen, aber trotzdem ein Zeichnungsgebot für meine schon eingebuchten Bezugsrechte abgeben??

      Oder verfallen dann auch meine Bezugsrechte, wenn ich jetzt Aktien verkaufe??
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 13:50:44
      Beitrag Nr. 106 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.396.824 von jettschuff am 04.10.06 13:38:25Kapitalerhöhung der IQ POWER AG WKN A0DQVL -IQPB-



      Sehr geehrter Kunde,

      die IQ POWER AG unterbreiten nachfolgendes Bezugsangebot:

      Aktionäre mit Bestand an IQ POWER AG WKN A0DQVL -IQPB- per Ex-Tag 02. Oktober 2006 erhalten im Verhältnis 19:10 die Möglichkeit neue Aktien zu erwerben. Sie erhalten somit für 19 Bezugsrechte 10 neue AktieN unter Zuzahlung des Ausgabepreises. Der Bezugspreis wird am 16. Oktober 2006 im Bookbuilding Verfahren festgelegt (max. EUR 3,86).

      Nicht ausgeübte Bezugsrechte werden am Ende der Bezugsfrist ohne weitere Anzeige wertlos ausgebucht.


      Bitte erteilen Sie Ihren Auftrag zum Erwerb der jungen Aktien auf Grund Ihrer Bezugsrechte am Ende Dieser Information unter "Beantworten"


      Der Auftrag muss bis spätestens 08.10.2006 bei Nordnet vorliegen!.
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 14:07:34
      Beitrag Nr. 107 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.397.026 von HaGe1 am 04.10.06 13:50:44Danke
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 14:57:46
      Beitrag Nr. 108 ()
      Wenn ein bezugsrechtshandel nicht vorgesehen ist, wird die sache kompliziert und undurchsichtig - also alles was so verwirrend aufgemacht ist - ist auf deutsch gesagt -- nix -

      da mitzumachen bringt nichts - die aktie kann wahrscheinlich später billiger gekauft werden -
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 15:11:45
      Beitrag Nr. 109 ()
      Professor remaerk, deine Meinung ist - äh - originell :D - kannst du sie auch begründen ? :laugh:
      everl :p
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 15:13:39
      Beitrag Nr. 110 ()
      besonders gerne wollen wir wissen, warum die Sache kompliziert und undurchsichtig wird ohne Bezugsrechte-Handel
      oder meintest du, das Ganze ist für dich zu kompliziert ?? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 15:25:06
      Beitrag Nr. 111 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.395.264 von jernsk! am 04.10.06 12:12:36Hi,
      habe von der comdirect noch immer keinen Vordruck für die Ausübung der Bezugsrechte erhalten - soll noch diese Woche kommen.

      Ich hab daraufhin gerade mit der comdirect telefoniert; die behaupten auch, eine Limitierung sei nicht möglich.

      Das kann doch nicht wahr sein:confused::mad:

      Ich bleib da am Ball. Ohne Limit macht das gar keinen Sinn. Dann bleiben auch genug Stücke für die Insties übrig. Vielleicht soll das ja auch so sein.

      Gruß
      ringo
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 15:34:36
      Beitrag Nr. 112 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.398.926 von ringo_houstrup am 04.10.06 15:25:06Noch einmal: Bei der Ausübung des BR handelt es sich um die Aufgabe einer Order unter Ausübung des BR - und da kann man natürlich limitieren;)
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 15:35:55
      Beitrag Nr. 113 ()
      Ich würde ja die KE gerne mitmachen.:eek:

      Leider habe ich nicht das nötige Grossgeld.:laugh::laugh::laugh:

      Haching, hast Du deine 700'000 Euro schon aufgetrieben.;)
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 16:20:31
      Beitrag Nr. 114 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.399.182 von Tabulator am 04.10.06 15:35:55nein:cry::cry:...mir droht jetzt eine riesige Zwangsverwässerung...:cry::cry:
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 16:31:08
      Beitrag Nr. 115 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.397.026 von HaGe1 am 04.10.06 13:50:44Meine Bank will den Auftrag zur Wahrnehmung der Bezugsrechte bis zum 10.10.2006 um 10:00 Uhr per Fax vorliegen haben.

      Nochmals Überlegungen zum Preislimit/Orderaufgabe:

      Ich glaube langsam auch, daß eine Limitierung bei der Ausübung der Rechte nicht möglich ist; bei allen anderen mir bekannten KE war der Preis für die Neuen Aktien den Anlegern vorher bekannt (siehe diverse Telekom-Tranchen, teilweise sogar mit Rabatten für Belegschafts-Mitglieder und Altaktionäre).

      Deshalb wird von Credit Agricole Lyon auch als oberstes Limit der Preis von 3,86 Euro genannt.... im (un)günstigsten Falle, also bei voller Ausübung der Bezugsrechte und weiterer Nachfrage, wird dies der Preis sein können.
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 16:43:56
      Beitrag Nr. 116 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.400.663 von jernsk! am 04.10.06 16:31:08Also ohne Limit kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
      Wie soll man denn so einen Ar... voll Aktien zu einem Preis von über einem Eu. über Börsenkurs an den Mann/Frau oder sonstwem bringen???
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 16:55:02
      Beitrag Nr. 117 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.400.994 von BrauKa am 04.10.06 16:43:56Das Ergebnis ist: die Altaktionäre werden nicht an der Kapitalerhöhung teilnehmen, weil sie den Preis nicht kennen und das Risiko eines Kaufes über Börsenkurs nicht begrenzen können.

      Tolle Kapitalerhöhung!

      Dann wollen wir mal hoffen, dass genügend Großinvestoren bereitstehen, um 23 Mio Stücke aufzunehmen. Weitere Szenarien möchte ich mir lieber nicht denken.
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 17:08:12
      Beitrag Nr. 118 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.401.263 von ringo_houstrup am 04.10.06 16:55:02Also so ein "Ding" könnte IQ nur bringen, wenn sie in vorraus wüssten, das alle neuen Anteile von wem auch immer genommen würden. Nur, es wird doch schon mal einer bei seiner Bank angerufen haben um zu erfahren, wie das mit dem Limit ist?!?!
      Ansonsten mach ich es halt, obwohl ich von meinen Bezugrechten keinen Gebrauch machen werde. Habe meine letzen $s zu 2,70 "verheizt":cry::cry::cool:
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 17:17:45
      Beitrag Nr. 119 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.400.994 von BrauKa am 04.10.06 16:43:56Meine Begeisterung schwindet auch zusehends; es bleibt als einziger positiver Aspekt, daß bei dieser KE-Maßnahme die Altaktionäre immerhin überhaupt mit Bezugsrechten bedacht werden und das der Preis der Neuen Aktien für alle gleich hoch sein wird.

      Aber nochmal: kennt ihr eine KE, bei der der Preis nicht vorher feststand... wie gesagt, bei der Telekom diverse Tranchen, eine zu 65 Euro, soweit ich mich richtig erinnere.

      Ein Bookbuilding-Verfahren kenne ich nur bei einem Börsengang einer Firma, die bisher nicht börsennotiert war...


      Fragt doch nochmal Eure Banken nach Limitierung bei der Wahrnehmung der Bezugsrechte.
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 17:34:46
      Beitrag Nr. 120 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.401.863 von jernsk! am 04.10.06 17:17:45Hab mal bei Consors angerufen. Die Lady die ich am Rohr hatte (wirklich nette Stimme:D) hatte auch nur das schriftlich vorliegen, was wir auch haben. Aber sie will sich morgen mal schlau machen.
      Man ist das alles spannent!!!!
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 17:36:05
      Beitrag Nr. 121 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.402.268 von BrauKa am 04.10.06 17:34:46so "spannent", das ich spannend schon falsch schreibe:cry::cry::D
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 17:41:39
      Beitrag Nr. 122 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.401.611 von BrauKa am 04.10.06 17:08:12Sag mal liest hier auch mal wer mit?:mad::mad:

      Natürlich kann die Order von neuen Aktien unter Ausübung des Bezugsrechtes limitiert werden!!! Was denn sonst? Ist eine normale Order, die Ihr aufgebt - nur halt unter Ausübung eines Bezugsrechtes, das verfällt, wenn der Ausgabekurs über Eurem Limit liegt!!!

      Genau so steht es auch in meiner Bankinfo - wenn das bei Euch nicht der Fall ist, kann ich nur raten, die Bank zu wechseln!!;)
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 17:43:41
      Beitrag Nr. 123 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.402.302 von BrauKa am 04.10.06 17:36:05"Limitsetzung möglich; das Bezugsrecht verfällt, wenn das vom Aktionär festgesetzte Preislimit unter dem endgültigen Bezugspreis liegt."

      So steht es in meiner Bankinfo - und nur so ist es auch logisch;)
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 17:46:56
      Beitrag Nr. 124 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.402.488 von FordP. am 04.10.06 17:43:41OK, wäre sonst wirklich etwas merkwürdig gewesen:kiss:
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 18:55:57
      Beitrag Nr. 125 ()
      Ich habe soeben von der Direktanlage das Schreiben erhalten.
      Bezugspreis: Maximal Euro 3,86, endgültiger Preis voraussichtlich am 16.10. festgesetzt.
      Angebot: Limitsetzung möglich, das Bez.Recht verfällt, wenn das vom Aktionär festgesetzte Preislimit unter dem endgült. Bez.Preis liegt.
      Spesen: keine eigenen Spesen, fremde Spesen werden belastet.
      aufi-aufi
      lisaduck :cool:
      Avatar
      schrieb am 05.10.06 12:00:09
      Beitrag Nr. 126 ()
      sbroker lässt mir folgende Möglichkeit:

      Ich/Wir beauftrage(n) Sie, das Bezugsangebot für einen Altbestand von Stück................anzunehmen.


      ...und dann wundern die sich, dass die Hotlines heiß laufen...das versteht doch kein Mensch...

      ich kann weder ein Limit setzen, noch kann ich einfach die Stückzahl eingeben, die ich beziehen will, was eigentlich am einfachsten wäre...
      Avatar
      schrieb am 05.10.06 12:44:07
      Beitrag Nr. 127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.417.082 von hachingfan am 05.10.06 12:00:09Und ich habe eben Antwort von Consors bekommen.
      "Eine Limitangabe bei Ihrer Weisung ist bei dieser Kapitalmaßnahme leider nicht möglich. Bitte haben Sie hierfür Verständnis"
      :confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 05.10.06 12:48:25
      Beitrag Nr. 128 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.417.725 von BrauKa am 05.10.06 12:44:07Dann frag doch Deine Bank, warum es bei der direktanlage.at AG , Die Bank für Wertpapieranleger, möglich ist.
      Frag sie, ob sie schlechter arbeiten.
      Avatar
      schrieb am 05.10.06 12:53:57
      Beitrag Nr. 129 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.417.792 von lisaduck am 05.10.06 12:48:25"Wenn Sie Internetkunde sind, bitten wir Sie, bei Annahme der oben angeführten Kapitalmaßnahme Ihre Weisung ausschließlich telefonisch unter
      0810/201221 für Österreich oder unter
      01803/005667 für Deutschland zu erteilen.

      Vielleicht lässt Ihr Eure Bank dort anrufen. Dann können sie sich informieren.
      Avatar
      schrieb am 05.10.06 13:02:19
      Beitrag Nr. 130 ()
      Gerade hat ein Investor ein für den Tagesverlauf sehr wertvolles Signal gesetzt, nämlich dafür gesorgt, dass die 2,43 € wieder gehandelt wurden.
      Wenn noch jemand Kraft und Lust hat, etwas für den Kurs zu tun, dann bitte die Geldseite auffüllen - da ist bis einschließlich 2,40 € rein gar nichts drin - ein bisschen bei 2,41 € wäre da schon beruhigend (und die werden leider recht sicher bedient - immer noch besser als bei 2,36 €!)
      Überhaupt scheint es günstiger zu sein, den Punkt den man jeweils machen will, nicht durch einen dickeren Trade, sondern durch zwei oder drei (eben weniger dicke) Trades zu machen.

      Manni
      Avatar
      schrieb am 05.10.06 13:06:59
      Beitrag Nr. 131 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.418.043 von ManfredBeck am 05.10.06 13:02:19:mad: ... und jetzt stelle ich selbst so ein Posting aus Versehen in den Fakten, Frage, Antworten Thread :mad:
      Macht mir den Fehler nicht nach!
      Bitte "rein nüchtern" die KE als solche Mit Fakten, Fragen und Antworten diskutieren.
      Danke.
      (und das gilt auch für Manni) :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 05.10.06 13:18:25
      Beitrag Nr. 132 ()
      Hi,
      wie einige sicher schon bemerkt haben hat das Bezugsrecht die WKN A0LC91. Die Aktie von IC-Power hat die Bezeichnung A0DQVL.
      Meine Frage ist, wie werden sich den die alten Aktien im Kurs verhalten, wenn die neuen z.B. zu 3 € gekauft werden.
      Steigt dann der Kurs der alten Aktien? Warum sollte ich nicht gleich alte Aktien kaufen, wo liegt denn der Vorteil für den, der ein Bezuigsrecht hat?
      Vielen Dank.
      Gruß
      621Paul
      Avatar
      schrieb am 05.10.06 13:46:17
      Beitrag Nr. 133 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.418.345 von 621Paul am 05.10.06 13:18:25Du musst deine eigene Einschätzung machen, und vor dir selbst dazu stehen:
      - Rechnest du mit einem Emissionskurs oberhalb des Börsenkurses, kauf an der Börse.
      - Rechnest du mit einem Emissionskurs unterhalb des Börsenkurses, dann übe dein Bezugsrecht aus, entweder unlimiert oder limitiert.

      Da kann dir keiner die Entscheidung abnehmen, was du mit deinem eigenen Geld machst.

      Manni
      Avatar
      schrieb am 05.10.06 13:48:14
      Beitrag Nr. 134 ()
      Danke Manni !

      Gruß
      621Paul
      Avatar
      schrieb am 05.10.06 13:59:48
      Beitrag Nr. 135 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.417.792 von lisaduck am 05.10.06 12:48:25So Lisa, und genau das ist der Punkt.
      Fassen wir mal zusammen:
      Wir haben da eine KE,

      -von der keiner weis, was sie am Ende bringen wird/kann/darf,
      -die in der Art und Weise der Ausführung selbst Schweizer Bänker
      zum grübeln anregt,
      -die in der Art und Weise der Ausführung deutsche Bänker anscheinend vollständig überfordert, da wir je nach Bank mit oder ohne Limit, in Eus oder Chf oder sonstwie ordern können.

      Welch Glück, das die Bezugsrechte nur in Deutschland und der Schweiz gelten. Sonst hätte die auch noch die Lira wieder ausgegraben:D!?!?
      Man könnte denken, man wäre in einer Frittenbude und nicht bei einem (vieleicht mal) global Player:confused:
      Avatar
      schrieb am 05.10.06 14:11:10
      Beitrag Nr. 136 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.419.128 von BrauKa am 05.10.06 13:59:48Das jetzt als Gemeckere gegen IQ verstehen, aber irgentwer baut da Mist.
      Avatar
      schrieb am 05.10.06 14:13:08
      Beitrag Nr. 137 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.419.128 von BrauKa am 05.10.06 13:59:48warum greifst du diese Halbwahrheiten auf und machst daraus das Schwert fuer deinen persoenlichen Angriff auf iQPower ?

      das tut nur jemand der unzufrieden ist oder dessen Erwartungen nicht erfuellt wurden.

      :(
      Avatar
      schrieb am 05.10.06 14:16:37
      Beitrag Nr. 138 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.419.336 von JamesBraun am 05.10.06 14:13:08Bitte weiterlesen!! Das ist KEIN Angriff auf IQ.
      Mache mir halt meine Gedanken über die ungleichen Bankinfos.
      Und das es eben diese gibt, dürfte keine Halbwarheit sein!?!?
      Avatar
      schrieb am 05.10.06 14:27:02
      Beitrag Nr. 139 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.419.401 von BrauKa am 05.10.06 14:16:37die unterschiedlichen Bankinfos gibt es wohl, aber zu unterstellen, der Fehler sei bei einer Frittenbude namens iQ Power zu finden, geht mir zu weit.

      denn der Fehler liegt m.E. bei den Bankangestellten, die aus einer gleichlautenden Mitteilung von iQ an alle Banken eben aufgrund ihrer Unfaehigkeit verschiedene Informationen fuer die Aktionaere gemacht haben.

      Fuer mich ein ganz klarer Fluechtigkeitsfehler :
      - aha, die neuen Aktien haben einen Nennwert von o,o3 CHF
      - also ist der Ausgabepreis maximal 3,86 aeh, moment, ach ja CHF.

      und schon steht iQ fuer dich als Verursacher diesen Lapsus da....
      Avatar
      schrieb am 05.10.06 14:28:51
      Beitrag Nr. 140 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.419.313 von BrauKa am 05.10.06 14:11:10BrauKa,
      den Mist verursachen die Banker-Bubis, die nicht lesen können, bzw. in deren Hirn das nicht hineingeht, was geschrieben steht.
      Ich habe von meiner direktanlage den klaren Text bekommen.
      Also haben die auch klare Vorlagen. Und sind geübt im Lesen.
      Kann ja sein, daß den Mist ein Obergscheiter an die Filialen verbreitet hat, dann können die nichts dafür. :confused:
      Avatar
      schrieb am 05.10.06 14:31:40
      Beitrag Nr. 141 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.419.614 von JamesBraun am 05.10.06 14:27:02Haaaallllooo,

      na gut, werde mich extra bei Dir dafur entschuldigen, das es vielleicht so aussah, das ich mit der Frittenbude IQ gemeint haben könnte. Hab ich aber nicht! Oder glaubst Du ist hätte sonst so viele Anteile!!!????!?!?
      So jetzt hoffentlich wieder :kiss:
      Avatar
      schrieb am 05.10.06 14:34:10
      Beitrag Nr. 142 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.419.614 von JamesBraun am 05.10.06 14:27:02stimmt, und das obwohl sie ja beim Betreff den Depotstand und die ISIN und die WKN angeben. Bei der WKN hätten sie schon denken müssen.
      Avatar
      schrieb am 05.10.06 14:36:57
      Beitrag Nr. 143 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.419.728 von BrauKa am 05.10.06 14:31:40eben weil ich dich aus dem iQ Wohnzimmer kenne, war ich so verwundert ueber deine Suche nach dem Haar in der Suppe....

      :D
      Avatar
      schrieb am 05.10.06 14:39:37
      Beitrag Nr. 144 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.419.128 von BrauKa am 05.10.06 13:59:48Und noch was, BrauKa,
      die Art und Weise der KE wurde von schweizer Bänkern gestaltet.
      Sicher hatten die die beratende Funktion.
      Avatar
      schrieb am 05.10.06 15:01:50
      Beitrag Nr. 145 ()
      Jetz gehts doch wieder rübber ins Wohnzimmer, da gibts Sofas unn Kaffee unn auch was zum trinke, hier issen Bürro!
      Solange ihr hier rumsteht unn labert kann ja keiner mehr rein unn seine neuen Fakten oder seine Fragen abgeben!
      Avatar
      schrieb am 05.10.06 15:11:40
      Beitrag Nr. 146 ()
      BrauKa macht seinem Ärger Luft über die Bankheinis, die nach seiner Ansicht eher eine Frittenbude betreuen sollten als einen künftigen Global Player...
      und schon prügeln alle den armen BrauKa, weil er angeblich IQ runtergemacht hätte

      das schreibt everl im Bewusstsein, noch nie schlampig gelesen und voreilig gepostet zu haben ( verdammt, wo ist der smilie mit meinem Heiligenschein ??)

      everl
      Avatar
      schrieb am 05.10.06 15:16:15
      Beitrag Nr. 147 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.420.506 von everl am 05.10.06 15:11:40:kiss::kiss::kiss: Du verstehst mich:kiss::kiss::kiss:
      Avatar
      schrieb am 05.10.06 15:26:28
      Beitrag Nr. 148 ()
      @ manni

      ok, bin wech....:D


      @ everl

      pruegeln sieht anders aus....;)

      @ BrauKa

      "Man könnte denken, man wäre in einer Frittenbude und nicht bei einem (vieleicht mal) global Player."

      drueck dich halt klar und deutlich aus.:p
      Avatar
      schrieb am 06.10.06 09:45:25
      Beitrag Nr. 149 ()
      Die neusten telefonischen Bankauskünfte zur limitierten Ausübung der Bezugsrechte
      1. consors: es kann ein Limit gesetzt werden - mit dem Risiko der Nichtzuteilung, wenn der Ausgabepreis höher liegt

      2. comdirect: es kann kein Limit gesetzt werden, weil allein die Ausübungsquote im Bookbuilding-Verfahren den Preis bildet.

      Die Verwirrung bleibt also. Ich hatte es bisher so verstanden, dass das Bookbuilding ausschließlich durch das Teilnahmeinteresse der Institutionellen durchgeführt wird und der so festgestellte Bezugspreis auch für die Altaktionäre gilt. Aus meiner Sicht sollte hier ein limit möglich sein, da diese Order nicht in das Bookbuilding einfließen.

      Fazit: Es gilt, was die jeweils depotführende Bank gegenüber ihren Kunden vorgibt. Im Zweifel ergeben sich durch Falschberatung unter Umständen Schadenersatzansprüche der Kunden gegenüber der depotführenden Bank.

      Gruß ringo
      Avatar
      schrieb am 06.10.06 11:07:51
      Beitrag Nr. 150 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.434.930 von ringo_houstrup am 06.10.06 09:45:25Danke für die Info!
      Die Begründung von comdirect ist definitiv falsch, weil der Emissionskurs im Bookbuilding nicht nach der Ausübungsquote der Altaktionäre sondern nach dem Prinzip der Erlösmaximierung ermittelt und festgelegt wird.

      Manni
      Avatar
      schrieb am 06.10.06 12:07:17
      Beitrag Nr. 151 ()
      Aviso der Comdirekt
      zu Depotverwahrung IQP


      Bezugsangebot der IQ Power AG

      die ob genannte Gesellsch. unterbreitet folg. Angebot:


      Bezugsverhaeltnis: Stck 19 zu Stk 10
      kleinste beziehbare Einheit: Stk 10
      Notierung der Bezugsrechte Es findet kein Boersenhandel statt
      Kurs d alten Gattung: 2,43 Euro p.Stueck

      Ihr Bezugsrecht setzt sich wie folgt zusammen:
      WKN ... Trennverhaeltnis alter Bestand Bestand Bezugsrechte
      AODQVL Stk 1 zu Stk 1 .. ..


      Eine Weisung ueber die Verwendung der Bezugsrecht wird bis 09.10.erbeten.
      Avatar
      schrieb am 06.10.06 12:54:58
      Beitrag Nr. 152 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.436.596 von ManfredBeck am 06.10.06 11:07:51comdirect bezieht sich zur Begründung auf eine Bankeninformation der iq power ag. Diese Infoschrift sei zur Information depotfühender Banken herausgegeben worden und nicht allgemein zugänglich.

      Wie gesagt, es handelt sich jeweils um telefonische Auskünfte, die nach meiner Einschätzung keineswegs belastbar sind. Das gilt insbesondere auch für die consors- Aussage. Die dortige Erstauskunft lautete auch: kein Limit. Die sind dann innerhalb von 1 Minute umgeschwenkt, als ich etwas beharrlich nachgebohrt habe.

      Im Ergebnis kann man mit diesen Auskünften leider nichts anfangen. Da muss jeder für sich alleine so gut wie möglich durch. Vielleicht lesen die Banken ja mit - also bitte, wie ist es richtig?

      gruß ringo
      Avatar
      schrieb am 06.10.06 13:16:56
      Beitrag Nr. 153 ()
      SBroker hat einen Bezugspreis von EUR 3,86 angegeben. Eine Limitierung war auf dem Weisungsblatt nicht vorgesehen. Laut tel. Auskunft bestätigte man mir aber die Möglichkeit der Limitierung und ich sollte mein Limit samt meiner Telefonnummer auf dem Blatt vermerken.
      Avatar
      schrieb am 06.10.06 13:26:43
      Beitrag Nr. 154 ()
      Obwohl es ausdrücklich heißt, kein Bezugsrechthandel möglich,
      würde ich meine Bezugrechte gerne verkaufen (also zu Geld machen),
      wer von Euch weiß, ob das machbar ist ((möchte ja nicht handeln, verkaufen möchte ich sie !!!)
      Blattl:keks:
      Avatar
      schrieb am 06.10.06 13:53:01
      Beitrag Nr. 155 ()
      Habe heute mit SBroker telefoniert. Die haben mir gesagt, dass ich das Limit einfach auf die Order schreiben soll (mit Telefonnummer). Da ich danach immer noch verunsichert war, habe ich mit Frau Reuter von IQ-Power telefoniert, die mir dies auch bestätigt hat.:Dhttp://img.wallstreet-online.de/smilies/kiss.gif
      :kiss:
      Avatar
      schrieb am 06.10.06 14:37:53
      Beitrag Nr. 156 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.439.222 von Kleeblatt007 am 06.10.06 13:26:43Macht er von dem Angebot dagegen nicht Gebrauch, kann er die ihm zustehenden Bezugsrechte über die Börse veräußern. Der Veräußerungsgewinn ist dann die Entschädigung für den Kursverlust, den er auf seinen Aktienbesitz nach Bezugsrechtsabschlag hinnehmen muß und der dadurch entsteht, daß sich der Kurswert aller bisher ausgegebenen Aktien zusammengenommen aufgrund der vorgenommenen Kapitalerhöhung auf eine höhere Anzahl von Aktien verteilt.
      Avatar
      schrieb am 06.10.06 14:46:30
      !
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      Avatar
      schrieb am 06.10.06 14:47:44
      Beitrag Nr. 158 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.440.489 von schwechater am 06.10.06 14:37:53Hi, die DAB-Bank gibt auf meinem Auftrag einen Bezugspreis von 3,86 € an.
      Das ist aber doch nur der lt. IQ_Power der max. mögliche Bezugspreis.
      Ich muss mich schon wundern, was dort für Lehrbuben sitzen, die noch nicht einmal in der Lage sind, etwas richtig abzuschreiben bzw. wiederzugeben.
      Wenn ich bei der DAB-Bank zeichne, werde ich den "Bezugspreis" in "max. Bezugspreis" bzw. "Limit" abändern.

      Gruß
      621Paul
      Avatar
      schrieb am 06.10.06 14:55:36
      Beitrag Nr. 159 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.440.702 von WARREN. am 06.10.06 14:46:30dafür gibt´s jetzt auch 8 mal so viele Aktien :p

      hast dich im Board geirrt :D
      Avatar
      schrieb am 06.10.06 15:15:37
      Beitrag Nr. 160 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.440.489 von schwechater am 06.10.06 14:37:53Bitte erzähl keine Standardsprüche wie es meistens gemacht wird, wenn der Handel von Bezugsrechten an der Börse im iQ Power Wertpapierprospekt 2006 ausdrücklich ausgeschlossen isz.
      Es gibt keine börsliche Notierung der "iQ Power AG Anrechte", ISIN CH0026179173

      Wer seine Bezugsrechte verkaufen will braucht
      1. einen willigen Käufer, der bereits Aktionär der iQ Power AG ist, und
      2. eine geschickte Hand für den Papierkrieg und extrem kooperative Bank(en), damit die Bezugsrechte von Depot zu Depot umgebucht werden und der Käufer noch schnell ausüben kann.

      Manni

      ps: Ich hätte fast die Aufzählung oben fortgesetzt mit
      3. Wer es heute damit supereilig hat, darf die letzte Woche nicht geschlagen haben.
      Aber das würde in diesen nüchternen Thread nicht passen, deswegen habe ich mir auch verkniffen, so etwas zu schreiben.
      Avatar
      schrieb am 06.10.06 15:47:26
      Beitrag Nr. 161 ()
      Gerade bekam ich das erst gestern verfasste :rolleyes: Schreiben der Citibank und damit noch eine weitere Version zur Frage von Limitangaben beim Ausüben des Bezugsrechts:
      "Die Aktionäre haben keine Möglichkeit, im Rahmen des Bookbuilding-Verfahrens an der Preisfeststellung mitzuwirken. Daher ist es nicht möglich, bei der Auftragserteilung ein Preislimit vorzugeben."

      Glücklicherweise ist das Schreiben der "iQ Power AG, Zug" und der "Calyon Corporate and Investment Bank, Niederlassung Deutschland, Frankfurt" vom 29. September 2006 dabei, das ich noch auf Rosinen durchlesen werde.
      In diesem Schreiben steht weder etwas über die Möglichkeit noch etwas über die Unmöglichkeit, mit Limit zu ordern.

      Ich denke, das erklärt das Durcheinander zu diesem Punkt.
      Ett guud!

      Manni
      Avatar
      schrieb am 06.10.06 15:51:49
      Beitrag Nr. 162 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.441.469 von ManfredBeck am 06.10.06 15:15:37Ich brauche Graumarktkurse.... :cry:
      Avatar
      schrieb am 06.10.06 15:57:19
      Beitrag Nr. 163 ()
      Nochmaliges Telefonat mit Cortal:

      man kann handschriftlich limitieren auf dem Formblatt.... aber genau wüßte er es nicht... der Kollege, der die Order aufnimmt/eingibt, würde nächste Woche bei der emittierenden Firma anrufen...

      Diese Call(center)- Boys/Girls... tststs

      Wenn ich meinen Job so machen würde...
      Avatar
      schrieb am 06.10.06 15:57:55
      Beitrag Nr. 164 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.442.539 von jernsk! am 06.10.06 15:51:49Mann Leute,

      macht euch doch nicht ins Hemd.

      Die absichtliche Kompliziertheit dieser KE beweist mir nur, daß eigentlich schon alles in trockenen Tüchern ist. Eigentlich will iQ Power keine Aktien an Altaktionäre ausgeben, da wohl bereits genügend willige Investoren die Hände offen halten.

      Wäre iQ auf uns Kleinanleger angewiesen gewesen, dann hätten sie es uns auch verständlich beigebracht. Durch diese, für den Ottonormalverbrauche, fast unverständliche KE, werden die Kleinanleger dermaßen verunsichert, daß viele wohl nicht zeichnen werden. Ich denke iQ wollte es so. Kein Versprechen gebrochen und doch die eigenen Ziele konsequent verfolgt! ;)
      Avatar
      schrieb am 06.10.06 16:17:55
      Beitrag Nr. 165 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.442.539 von jernsk! am 06.10.06 15:51:49Scheiß auf Graumarktkurse tschuldigung-:keks:

      3,86€ und du bist auf jeden Fall dabei

      caipi
      Avatar
      schrieb am 06.10.06 16:48:54
      Beitrag Nr. 166 ()
      @schwechater:
      Ein Verkauf der Bezugsrechte bedeutet dann Verlustgeschäft...:cry:
      Schaumermoi
      Blattl
      Avatar
      schrieb am 06.10.06 16:58:15
      Beitrag Nr. 167 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.442.732 von Boersi am 06.10.06 15:57:55... Deshalb übrigens auch das Verbot zum Verkauf der BZR´s! Sie haben es nicht nötig, daß diejenigen, die nicht zeichnen wollen oder können, die BZR´s weiterveräußern, weil sie schon jemanden haben, der sie abnimmt.
      Avatar
      schrieb am 06.10.06 17:01:28
      Beitrag Nr. 168 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.442.732 von Boersi am 06.10.06 15:57:55Das kann ja alles sein, aber ich kann nicht verstehen, das so viele Banken so viele verschiedene Versionen verbreiten. So viele Deppen können doch da garnicht rumlaufen!?? (Oder doch?)
      Den Bock hat ja wohl ING-Diba abgeschossen. Damit sie sich nicht mit der Frage nach Eus oder Chf auseinandersetzten mussten, haben die einfach NICHTS über den Preis geschrieben!!:eek:
      Ich meine, das das alles vielleicht kein so gutes Licht auf IQ werfen könnte, wenn die Banken das nicht auf die Reihe bekommen.
      Mal gespannt, ob wir nach der KE dazu von IQ was hören werden!?!
      Avatar
      schrieb am 06.10.06 17:13:45
      Beitrag Nr. 169 ()
      Zwei Pralinen aus dem Schreiben von iQ Power und Calyon an die Banken vom 29. Oktober 2006

      Was ist jetzt schwerer, Zeitreise oder Logik?
      "Das Bezugsrecht der Aktionäre ... wird dadurch indirekt gewahrt, dass sich die CALYON ... durch einen voraussichtlich am 16. Oktober 2006 zu schließenden Übernahmevertrag dazu verpflichten wird, die Neuen Aktien zu übernehmen und die den Aktionären der iQ Power AG (...) in der Zeit vom 2. Oktober 2006 bis 11. Oktober 2006 vorab anzubieten."

      Gibt es die Aktien jetzt zu Marktbedingungen oder zu Marktbedingungen?
      "Soweit am Ende der Bezugsfrist nicht alle bezugsberechtigten Aktionäre von ihrem indirekten bezugsrecht Gebrauch machen werden, stehen sämtliche nicht bezogenen neuen Aktien der CALYON für die freie Platzierung bei Investoren zu Marktbedingungen zur Verfügung. ...
      Sofern die Anzahl der nicht bezogenen Aktien zu gering ausfällt, um ein Bookbuilding auf Basis des Orderbuchs durchzuführen, werden die iQ Power AG und die CALYON den Platzierungspreis zu Marktbedingungen festlegen...
      "

      Übrigens ist das Schreiben an die Banken in einem Punkt unzweideutig klar:
      "Der Ausgabepreis beträgt höchstens EUR 3,86..."
      Avatar
      schrieb am 06.10.06 17:32:34
      Beitrag Nr. 170 ()
      was ihr euch hier so die köpfe zerbrecht...:look:

      also ich mache mir den spass und order die mindestanzahl von 10 stück zum höchstpreis von 3,86 € :lick:
      Avatar
      schrieb am 06.10.06 17:59:20
      Beitrag Nr. 171 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.445.884 von Milbe am 06.10.06 17:32:34Also ich denke nachwievor das der "Bezugspreis"Kurs an der Börse ermittelt wird.Und sollte bis dahin der Preis über 4 Euro liegen, hat man die möglichkeit ein schnäppchen zu machen.Aber eher unwahrscheinlich.
      Ich ordere auch ein paar...wobei ich denke das nach der KE die teile um einiges billiger sein werden. :D

      Interessiert mich aber net, weil ich langfristig denke. :D
      Avatar
      schrieb am 06.10.06 18:32:15
      Beitrag Nr. 172 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.445.884 von Milbe am 06.10.06 17:32:34wundere dich aber nicht, wenn dann die Bankspesen vielleicht ein vielfaches davon sind :laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.10.06 19:26:40
      Beitrag Nr. 173 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.441.469 von ManfredBeck am 06.10.06 15:15:37Ja.. Sorry, ich bin weit - weit zurueck mit der Bestandsaufnahme der fakten
      Fuer mich stellt sich lediglich die Frage. Wo der Vorteil der KE fuer den Anleger aus unmittelbarer Sicht liegt:

      Wenn ich Aktien kaufen will, kaufe ich sie doch ueber die Boerse ( direkt ).

      Wenn ich als `Altaktionär´ honorigerweise das `Recht ´zugestanden bekomme, die neuen Aktien zu kaufen ( zeichnen ), ist das nicht mehr von dem selben? Noch dazu wo ins Himmelblau hinein kaufe, falls unlimitiert gekauft - bis hin zu 3,8 Euro..? :confused:

      Deshalb verstehe ich es nicht,..

      mfG., ein Himmelblauer
      Avatar
      schrieb am 06.10.06 20:56:08
      Beitrag Nr. 174 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.450.406 von schwechater am 06.10.06 19:26:40schwechater


      wenn Du "unlimitiert kaufst" wie du dich ausdrüchst, bekommst Du die Aktien zu dem Kurs, zu dem das Bookbuilding den finalen Preis festsetzt.

      Wenn Du mit einem eingetragenen Limit kaufst kann es sein, dass du gar keine Aktien bekommst, wenn im Bookbuilding ein Kurs festgeleft wird, der ein paar Cent über deinem Limit liegt. So einfach ist das.

      W. :cool:
      Avatar
      schrieb am 06.10.06 21:06:12
      Beitrag Nr. 175 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.444.551 von BrauKa am 06.10.06 17:01:28BRAUKA

      komisch ist das schon, dass die Banken alle keine Ahnung haben und jeder was anderes sagt, wo die doch alle offenbar die selbe Information als Wertpapiermeldung (WM) bekommen haben.

      Jedenfalls steht es so auf der Website von iQ Power. Und die Information, die die Banken bekommen haben, kann man sich dort auch runterladen.

      Eigentlih müßte man die Banken damit festnageln und denen das Papier unter die Nase reiben, wenn die wieder mal keine Ahnung haben. :laugh:

      Steht auf der Website von iQ unter Investor Relations:

      http://www.iqpower.com/index.php?pid=4&ID=18bbb68e39e4bcf462…

      W. :cool:
      Avatar
      schrieb am 06.10.06 21:25:52
      Beitrag Nr. 176 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.453.662 von westminster am 06.10.06 21:06:12Danke!
      Dass diese Info öffentlich zugänglich wird, darauf haben wir gewartet!
      Von berufener Stelle das klärende Wort zum Thema "Ordern mit Limit"!

      Die bezugsberechtigten Aktionäre können Ihre Bezugsaufträge mit Preislimit aufgeben. Die Depotbanken werden gebeten die Aufträge zum Bezug von Aktien der iQ Power AG unter Angabe der Stückzahl sortiert nach Bezugspreislimits an die abwickelnde Stelle in der Bundesrepublik Deutschland weiterzuleiten.
      Avatar
      schrieb am 06.10.06 23:14:36
      Beitrag Nr. 177 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.453.384 von westminster am 06.10.06 20:56:08was ich sagen wollte:.. wenn ich jetzt eine Kaufabsicht abgebe - fuer die KE - und vor der Preisfestsetzung, koennen mich 100 Stucke 378 Euro kosten. ( unlimitiert aufgegeben )

      Wenn ich Montags aus der Boerse zugreife, seh ich was ich habe - und habs moeglicherweise billiger. ( wesentlich billiger )

      Was also um Himmels Willen noetigt mich zur Annahme, einen moeglicherweise besseren Fang/Preis nach dem 16. zu sehen?

      Krieg ich sonst keine Aktien mehr? :confused:

      Glaub ich uebers bookbuilding den Preis mit-hochhalten zu koennen?

      fg., :confused:
      Avatar
      schrieb am 07.10.06 11:17:08
      Beitrag Nr. 178 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.456.687 von schwechater am 06.10.06 23:14:36Schwechater

      wenn du VOR der Preisfestsetzung (Bookbuilding) orderst, dann kosten dich deine 100 Aktien so lange erst einmal nichts, bis der ENDGÜLTIGE Preis im Bookbuilding-Verfahren ermittelt wurde.

      Wenn der ermittelte Preis dann im Booklbuilding z.B. EUR 2,85 betragen sollten, dann kosten dich deine 100 Stück eben 285 Euro. Mehr nicht. Du bekommst den gleichen Preis wie alle anderen auch.

      Ist doch nicht sooo schwer zu verstehen. ;)

      Wenn Du am Montag statt dessen deine 100 Stücke zu beispielsweise EUR 2,58 bekommst, dann hast du Glück gehabt :-)

      W. :cool:
      Avatar
      schrieb am 07.10.06 20:41:23
      Beitrag Nr. 179 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.462.619 von westminster am 07.10.06 11:17:08was noch zu verstehen sein sollte.. :look:


      warum .. soll :confused: ich uebers ,bookbuilding´ bestellen, wenn ich Aktien im Boersenhandel erstehen kann..?

      hehe :keks:

      Eine seltsame Form von Glueck suchen und Glueck haben.. :)
      Avatar
      schrieb am 08.10.06 01:23:13
      Beitrag Nr. 180 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.476.383 von schwechater am 07.10.06 20:41:23..


      Investiere nur in eine Aktie, deren Geschäft du auch verstehst.

      Warren Buffett

      »

      :D
      Avatar
      schrieb am 08.10.06 17:38:48
      Beitrag Nr. 181 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.483.791 von JamesBraun am 08.10.06 01:23:13Du willst mir nicht weiterhelfen..

      :)
      Avatar
      schrieb am 08.10.06 18:03:45
      Beitrag Nr. 182 ()
      @ALL
      Wir haben Post von iQ POWER bekommen ... sogar am heiligen Sonntag ! :kiss:

      iQ Power Kapitalerhöhung / Bezugsrecht

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      in der Anlage erhalten Sie im PDF-Fomat eine Zusammenfassung der Informationen, wie sie als Wertpapiermeldung (WM) im Rahmen der Kapitalerhöhung von iQ POWER an sämtliche Banken ergangen ist und somit allen Kreditinstituten im Wortlaut zur Verfügung steht. Diese Information finden Sie ebenfalls auf unserer Website unter der Rubik "Investor Relations".

      http://www.iqpower.com/index.php?pid=4&ID=79660b796381903237…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.iqpower.com/index.php?pid=4&ID=79660b796381903237…


      Wie Sie aus dieser Information ersehen, können Sie bei Ausübung Ihres Bezugsrechts auch eine Teilmenge der Ihnen maximal zustehenden Anzahl an Aktien erwerben (beziehen). Auch können Sie bei Ihrem Auftrag an Ihre Depot-führende Bank ein Preislimit angeben. Beides hatte in den vergangenen Tagen wiederholt zu widersprüchlichen Aussagen seitens einiger Banken geführt und damit zu Verunsicherung bei unseren Aktionären.

      Wir hoffen Ihnen mit dieser Information gedient zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüssen,

      Ihr iQ POWER Investor Relations Team.




      W . :cool:
      Avatar
      schrieb am 08.10.06 19:00:00
      Beitrag Nr. 183 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.494.692 von schwechater am 08.10.06 17:38:48ich befürchte, dir ist nicht zu helfen.....

      :D
      Avatar
      schrieb am 08.10.06 23:39:46
      Beitrag Nr. 184 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.498.796 von JamesBraun am 08.10.06 19:00:00versuchs doch mal mit Worten..

      " Investiere nur in eine Aktie, deren Geschäft du auch verstehst "

      Ich kann mir nicht vorstellen, dass es 'das Geschaeft IQ's ist, KE's oder Bookbuildinverfahren durchzufuehren.

      fg., :confused:
      Avatar
      schrieb am 09.10.06 06:34:59
      Beitrag Nr. 185 ()
      Guten morgen heute ist der letzte tag seine bezugsrechte wahtzunehmen.
      Avatar
      schrieb am 09.10.06 11:12:26
      Beitrag Nr. 186 ()
      Meine Frist zur Wahrnehmung der Bezugsrechte endet bei Consors erst morgen, dem 10.10.2006 um 10:00 Uhr.
      Avatar
      schrieb am 09.10.06 11:46:47
      Beitrag Nr. 187 ()
      Da die Zeit zur Wahrnehmung der Bezugsrechte von Seiten der iQ Power bzw. Calyon aus
      ===>>> bis Mittwochabend einschließlich <<<===
      läuft, sind alle früheren "Schlusstermine" der Depotbanken ein Ausdruck dessen, was sie sich hinsichtlich "mit Sicherheit" erreichbarer höchster interner Verarbeitungszeit und Kommunikationszeit zutrauen:

      - Banken die sich sicher sind, diese beiden Aufgaben schnell bewältigen zu können, setzen ihren "Schlusstermin" später.
      - Banken die entweder lange interne Kommunikationswege haben oder sich ihrer internen Verfahren nicht so sicher sind, beschränken mit einem früheren "Schlusstermin" den Entscheidungsspielraum ihrer Kunden.

      Manni
      Avatar
      schrieb am 11.10.06 13:46:18
      Beitrag Nr. 188 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.514.033 von ManfredBeck am 09.10.06 11:46:47klingt nach nem Plan.

      Fakt ist, dass für Zeichnungswillige mit schnellen oder auch langsamen Bänkern heute Abend Schicht im Schacht ist.

      Dann gehts auf die Zielgerade der DE.

      iQuigley :cool:
      Avatar
      schrieb am 12.10.06 17:00:11
      Beitrag Nr. 189 ()
      Vor Montag wird wohl erstmal tote Hose mit der Aktie sein.:keks:
      Avatar
      schrieb am 12.10.06 17:53:38
      Beitrag Nr. 190 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.582.835 von marlene9374 am 12.10.06 17:00:11Am Montag abend werden wir Fakten und Antworten haben und keine Toten Hosen auf dem Kreuzzug ins Glück.
      Avatar
      schrieb am 15.10.06 11:37:05
      Beitrag Nr. 191 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.584.273 von ManfredBeck am 12.10.06 17:53:38Genau!

      Hier der Zeitplan zum Endspurt:

      12. bis 16. Oktober 2006 Platzierung der nicht bezogenen Neuen Aktien
      16. Oktober 2006 Preisfestsetzung und Zuteilung
      16. Oktober 2006 Zeichnung und Liberierung (Einzahlung) der Neuen Aktien durch die
      CALYON
      16. Oktober 2006 Feststellungsbeschluss des Verwaltungsrats der Gesellschaft über die
      Kapitalerhöhung
      16. Oktober 2006 Veröffentlichung des Ausgabepreises und der Zahl der Neuen Aktien
      durch Ad-hoc Mitteilung und auf der Internetseite der Gesellschaft.
      17. Oktober 2006 Veröffentlichung des Ausgabepreises und der Zahl der Neuen Aktien
      in der „Börsen-Zeitung“, Deutschland
      17. Oktober 2006 Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister
      18. Oktober 2006 Zulassungsbeschluss der Frankfurter Wertpapierbörse
      19. Oktober 2006 Veröffentlichung des Ausgabepreises und der Zahl der Neuen Aktien
      im „Schweizerischen Handelsamtsblatt“, Schweiz
      19. Oktober 2006 Notierungsaufnahme im Geregelten Markt (General Standard)

      Viele Grüße
      Wollas
      Avatar
      schrieb am 16.10.06 13:07:40
      Beitrag Nr. 192 ()
      der neuordnung wegen..
      Avatar
      schrieb am 20.10.06 14:17:09
      Beitrag Nr. 193 ()
      an diejenigen, die neue aktien gezeichnet haben:

      habt ihr diese bereits in euer depot eingebucht bekommen?


      gruss

      mario - sinus45m
      Avatar
      schrieb am 20.10.06 20:30:29
      Beitrag Nr. 194 ()
      Ich habe keine Aktien gezeichnet. Soviel ich weiss werden diese am 23.Oktober erstmals gehandelt.
      Avatar
      schrieb am 24.10.06 11:20:35
      Beitrag Nr. 195 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.741.121 von sinus45m am 20.10.06 14:17:09Die neuen sind noch nicht da :mad: Von der Bank auch noch keine Antwort erhaltem.
      Avatar
      schrieb am 25.10.06 09:49:36
      Beitrag Nr. 196 ()
      Bin u.a. beim SBroker.
      Bis heute noch nicht eingebucht.

      MfG
      Skini
      Avatar
      schrieb am 25.10.06 13:17:21
      Beitrag Nr. 197 ()
      Hab da mal ne Frage:
      von den ursprünglich angebotenen ca.24Mio Aktien wurden ja nur
      5,7 vergeben. Wenn ich mich recht erinnere, läuft die Genemigung der KE aber bis 2008. Was heist das jetzt? Können/werden die rechtlichen Teile noch auf den Markt gebracht und wenn ja, gibt es vorher wieder ein Prospekt, oder gilt das "alte" noch bis 2008.
      Das würde aber dann heissen, das die KE noch nicht abgeschlossen wäre?!?:confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 25.10.06 13:20:56
      Beitrag Nr. 198 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.842.568 von BrauKa am 25.10.06 13:17:21sorry, sollte "restlichen Teile" heissen:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 25.10.06 13:29:26
      Beitrag Nr. 199 ()
      zu 2,20 will keiner 4.000 kaufen, musst schon mehr bieten :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 25.10.06 13:38:16
      Beitrag Nr. 200 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.842.568 von BrauKa am 25.10.06 13:17:21@BrauKa:

      Die aktuelle KE hätte maximal über alle 24 Mio gehen können, ging aber eben nur über 5,7 Mio. Es sind also noch rund 18 Mio, die ausgegeben werden können.
      D.h. wenn dieser Rest irgendwann vor Fristende des Vorratsbeschlusses ausgegeben wird, dann ist das eine neue KE mit neuem Prospekt etc.
      Avatar
      schrieb am 25.10.06 13:40:24
      Beitrag Nr. 201 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.842.980 von Sam_Hall am 25.10.06 13:38:16Aha, Danke
      Avatar
      schrieb am 25.10.06 13:41:44
      Beitrag Nr. 202 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.842.568 von BrauKa am 25.10.06 13:17:21Das WP hat 12 monate Gültigkeit, sofern bei fundamentaler Änderung der Sachlage der WP mittels Nachtrag mitgepflegt wird.

      So verstehe ich mit meinem geringen Bänkerwissen das Wertpapierprospektgesetz.

      Gibt es nachzulesen bei bafin.de.

      iQuigley
      Avatar
      schrieb am 25.10.06 14:00:52
      Beitrag Nr. 203 ()
      Aber wir hoffen ja schließlich ggf. auf fundamentale Änderungen...
      So im Stil "Ziel dieser neuerlichen KE ist die kurzfristige Erhöhung der Produktionskapazitäten, um die enorme Nachfrage befriedigen zu können..." *g*
      Avatar
      schrieb am 26.10.06 11:01:34
      Beitrag Nr. 204 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.843.395 von Sam_Hall am 25.10.06 14:00:52Hi,
      die Comdirect-bank hat am 25.10.06 die neuen Aktien gleich unter der WKNR. A0DQVL eingebucht.
      Bei der DAB-Bank tat sich allerdings noch nichts.

      Gruß
      621Paul
      Avatar
      schrieb am 01.11.06 11:55:23
      Beitrag Nr. 205 ()
      Hi IQ-Investierte,
      es wäre schön, wenn mir einmal jemand mitteilen würde, ob er bei der DAB-Bank seine Bezugsrechte wahrnehmen konnte bzw. ob er die Aktien aus den Bezugsrechten schon eingebucht bekommen hat.Leider hat diese Bank heute wegen des Feiertages geschlossen und es ist keine Auskunft zu erhalten.

      Gruß
      621Paul
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 17:40:52
      Beitrag Nr. 206 ()
      Also nochmal,

      weist jemand, wie lange es dauert eine KE vorzubereiten, ich meine jetzt von der ersten internen Idee bis zur Veröffentlichung der Selben??
      Wüsse zu gerne, wann bzw. bei welchem Kurs die KE geplant wurde. Die 24000000 Stück werden B+B nicht geträumt haben, denke ich. Kann es sein, das man versuch hat im Zuge der allgemeinen Begeisterung für die Aktie eine Art Durchfinanzierung zu fahren?? Oder rechnet man vielleicht noch gar nicht so bald mit wirklichen Einnahmen und wollte sich ein dickes finanzielles Polster verschaffen? Oder andersherum, kann es sein, das nach dem eher kläglichen Ergebniss die nächste KE nicht lange auf sich warten lässt?
      Wurde seinerzeit eingentlich mal genauer hinterfragt, für was genau die, ich glaube, 2 Mio Eus waren die es als "Vorablizenzgebühr" von SK gab. Kann es sein, das die ersten Magiq 80 die gebaut werden keine Euronen bringen, weil man die Knete dafür ja bereits bekommen hat???
      Fragen über Frangen, und ich bin immer noch gespannt, ob mir da jemand eine VERNÜNFTIGE Antwort geben kann!!!!!!!!!!!!
      Grüße
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 12:45:24
      Beitrag Nr. 207 ()
      Hallo erst mal....

      Was hat es mit der Neuen WKN Nummer auf sich???

      WKN: A0LC91 ISIN CH0026179173

      Gruß Fr@@nco
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 13:02:42
      Beitrag Nr. 208 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.146.190 von Fr@@nco am 05.11.06 12:45:24sind das nicht deine ein- bzw. wieder ausgebuchte Bezugsrechte
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 14:21:50
      Beitrag Nr. 209 ()
      Heute am 7.11.06 sind die bestellten Stücke noch immer nicht auf meinem Depot (S-Broker) gutgeschrieben :mad: An wen kann man sich - außer an die eigene Bank - wenden und beschweren? Sonst noch jemand ohne Fahrschein?
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 16:34:33
      Beitrag Nr. 210 ()
      Falls es dich beruhigt.
      Auch ich bin Kunde der DAB-Bank und habe meine Aktien auch noch nicht eingebucht bekommen.
      Gruss patten
      Avatar
      schrieb am 12.11.06 21:38:01
      Beitrag Nr. 211 ()
      ebenso s-broker, auch noch nichts eingebucht ...
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 12:44:07
      Beitrag Nr. 212 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.108.020 von BrauKa am 03.11.06 17:40:52Brauka,

      ich kann Dir nur sagen, daß sie schon Einnahmen haben, aber nicht wie viel.
      Seit Mitte August werden doch Leute der Lizenznehmer in Dortmund geschult. Und das ist nicht umsonst.
      Aber warte bis übermorgen, da müssen B u. B. die Hosen runterlassen und berichten.

      Ich nehme an, daß sie momentan genügend Geld für den Bau der neuen Fabrik in Dortmund haben. Sie bekommen ja auch noch Förderungen.

      Ich glaube, sie bekamen seinerzeit 1,5 Mio. als Lizenzvorschuß.
      Dieser Betrag muß bilanziert werden unter irgendeinem Unterkonto von Verbindlichkeiten. Erst wenn die Produktion los geht, wird dieser Betrag in die Einnahmen/Überschußrechnung aufgenommen.

      Daß eine Kapitalerhöhung kommen mußte, das wußten wir alle. Es sollte die letzte sein vor dem Produktionsstart. Ich glaube, B u B haben sich da an das Zeitliche gehalten und nicht an die Aktienhöhe.

      Auf daß auch der morgige Tag bald vergehen werde und wir uns dann am 15. ganz gierig auf die Mitteilungen stürzen können. Auch wenn wir diese schon erahnt haben.
      Ich bin mir sicher, daß am 15. was kommt, die Zeit bis dahin war eh so lange und der Kurs muß wieder rauf gehen. Außerdem weiß ich von einigen, daß sie bei keiner Meldung an diesem Tag schmeissen werden. Und IQP weiß das sicher auch.

      Aufi-aufi
      lisaduck :cool::rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 12:55:12
      Beitrag Nr. 213 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.357.422 von lisaduck am 13.11.06 12:44:07es ist unglaublich was für ein Mist hier geschrieben wird.

      Tut mir leid, wollte mich nicht aufregen aber dieser geistige Dünnschiss ......

      aufi aufi Mädel

      crbn
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 13:07:12
      Beitrag Nr. 214 ()
      Die letzten, die zur vergangen KE noch Fragen haben (z.B., wann die Aktien endlich im Depot erscheinen), stellen diese in anderen Threads.

      Allgemeine Diskussionen aber brauchen ein allgemeines Forum.
      Der Thread "iQ Power AG - Kapitalerhöhung 2006: Fakten, Fragen, Antworten"

      wird hiermit geschlossen.
      Bitte nicht mehr hier posten!!!

      Manni
      Avatar
      schrieb am 20.01.07 11:04:45
      Beitrag Nr. 215 ()
      ein wenig mehr Öffentlichkeit schadet uns wohl wirklich nicht.

      Wir fallen zuück, also ran.breites Grinsen

      http://www.boerse-online.de/aktionen/leseraktie/485383.html
      Avatar
      schrieb am 25.01.07 00:57:42
      Beitrag Nr. 216 ()
      Wenn potente Investoren wirklich scharf auf die Aktien einer Firma sind, dann kann man schnell, nahe am High und fast ohne Abschlag auf den aktuellen Kurs eine KE durchziehen. So wie GPC das heute gemacht hat.
      Wenn potente Investoren kein großes Interesse haben, dann dauert das lang (schon die Länge des bookbuilding und die lange Zeit von Ankündigung bis zur Eröffnung gaben größeren Investoren gute short Möglichkeiten, fand ich schon ziemlich schlecht, wie IQ das gemacht hat), es muss ziemlich unten angesetzt werden und danach geht der Kurs noch weiter in die Knie, weils eben nicht erfolgversprechend aussah..

      Beide haben ein Produkt kurz vor Vermarktung, aber die Unterschiede in der Wahrnehmung beider Unternehmen sind doch krass.

      Sorry, will euch eigentlich nicht auf der Nase rumtreten, aber allein an der Art der Durchführung der KE bei IQ war einiges für den weiteren Kursverlauf zu sehen.
      Avatar
      schrieb am 25.01.07 07:29:27
      Beitrag Nr. 217 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.165.043 von DitjvomDiyk am 25.01.07 00:57:42Sorry.aber du wirst noch große Augen machen,
      wenn du den Kursverlauf der nächsten zwei Jahre beobachten wirst.:D
      fantabo:keks:
      Avatar
      schrieb am 25.01.07 08:23:03
      Beitrag Nr. 218 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.169.499 von fantabo am 25.01.07 07:29:27:rolleyes: meinst du nicht das wir den kurs nochmal unter 2€ sehen werden
      Avatar
      schrieb am 25.01.07 16:23:53
      Beitrag Nr. 219 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.170.063 von Gk1968 am 25.01.07 08:23:03Liebe Leute, lasst es doch gut sein. Die Diskussion gehört eindeutig in den Hauptthread.
      Der Thread "iQ Power AG - Kapitalerhöhung 2006: Fakten, Fragen, Antworten"
      wird hiermit ein zweites Mal und hoffentlich dauerhaft geschlossen.Bitte nicht mehr hier posten!!!

      Manni


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