Commerzbank ---> Ziel 40 € !!!!!! (Seite 9225)
eröffnet am 03.11.06 12:26:20 von
neuester Beitrag 01.05.24 15:57:11 von
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30.04.24 · wallstreetONLINE Redaktion |
Commerzbank zündet erneut den Turbo – sollte man jetzt noch kaufen?Anzeige |
01.05.24 · wO Newsflash |
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Antwort auf Beitrag Nr.: 43.083.065 von Andrasadam am 24.04.12 21:23:38Du weißt schon, wie ich die Antwort/Frage meinte ...!
Ich schrieb danach, nicht dadurch ...!
Wenn Spaß oder Prokation, vergiss es!
Benni2
Ich schrieb danach, nicht dadurch ...!
Wenn Spaß oder Prokation, vergiss es!
Benni2
Zitat von Andrasadam: bitte mal die quellenangabe,
dies sollte sonst als falschangabe geahndet werden,
und das kann schwer wiegende folgen haben
wenn das nicht wahr ist
kann das richtig teuer werden
Alles nur Zocker hier, Aktionäre wissen das schon lange.
Die Einladung zur HV steht schon seit ewigen Zeiten auf der Homepage der Coba und ohne diesen Tagesordnungspunkt wär die Aktie sicher nicht so eingekracht.
Aber Leute, die nur nach Euro-Kurs und FBGL handeln, bekommen ja keine Fakten mit.
im moment gibt es noch 1,525 dafür
aber es ist ja nur geld
und ich glaube hier haben einige recht gehabt mit 3-4 euro in ein paar jahren
wenn dann 10:1 getauscht wird und es durch ne neue verwässerung weiter sinkt
und dann auch noch das fehlende vertrauen und dann noch
wer weis nicht alles geht es auf 3-4 euro
und das sind dann ca 80% minus
man bin ich froh das ich vorhin verkauft habe
aber es ist ja nur geld
und ich glaube hier haben einige recht gehabt mit 3-4 euro in ein paar jahren
wenn dann 10:1 getauscht wird und es durch ne neue verwässerung weiter sinkt
und dann auch noch das fehlende vertrauen und dann noch
wer weis nicht alles geht es auf 3-4 euro
und das sind dann ca 80% minus
man bin ich froh das ich vorhin verkauft habe
Das Vertrauen hat Blessing schon im Februar verspielt , da er im Januar davon sprach keine Ke durchzuführen und einen Monat später war sie Realität .
Da soll mir noch einer erzählen das B ein guter Mann ist , da kann man besser Hütchenspieler vertrauen
Da soll mir noch einer erzählen das B ein guter Mann ist , da kann man besser Hütchenspieler vertrauen
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.083.065 von Andrasadam am 24.04.12 21:23:38wo steht denn das der kurs 10zu1 wird.
falschaussage kann teuer werden !!
falschaussage kann teuer werden !!
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.083.072 von Delray am 24.04.12 21:25:18verkauf doch
coba......das größte Dreckspapier in meinem Depot
Zitat von benni2:Zitat von thomthem: Es steht als Tagesordnungpunkt auf der HV .Kapitalmassnahmen in Höhe von bis 2,4MRD , um die stille Einlage der Allianz eventuell bedienen zu können sowie die 1,7 MRD an den Staat . Es geht erst mal nur um die Genehmigung , und wer die Coba kennt , kann sich denken was dann passiert .
Es wird genehmigt und schnell durchgeführt (natürlich ohne die dummen Privatanleger), danach geht es steil nach oben ...!
...einzige Frage: Wo steht der CoBa-Kurs zu/vor diesem Zeitpunkt ???
muss ja auch wenn der kurs dann z.B. 10:1 getauscht wird
sollten wir dann 1,30 haben so haben wir dann 13
oder 99 cent so haben wir dann 9,90 euro
aber steil nach oben bringt da nicht viel
weil es danach deutlich unter 13 bzw 9,9 gehen wird
grausam alles was da gemacht wird
so kann kein vertrauen geschaffen werden
achso langsam habe ich genug gemacht
ich glaube ich fahre erstmal wieder in den urlaub
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.083.050 von HAZARD05 am 24.04.12 21:18:21Ein Link hätte gereicht ... so ein Beitrag macht den Thread noch weniger "leserlich"!
Punkt 7 HV 23.05.12
7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands
zur Erhöhung des Grundkapitals (Genehmigtes
Kapital 2012/I) – mit der Möglichkeit zum Ausschluss
des Bezugsrechts der Aktionäre – sowie
entsprechende Satzungsänderung
Das bestehende Genehmigte Kapital gemäß § 4 Absatz 3
der Satzung (Genehmigtes Kapital 2011) wurde in Höhe
von Euro 360 509 967,00 ausgenutzt. Daher soll neben das
nur noch in Höhe von Euro 1 639 490 033,00 bestehende
Genehmigte Kapital 2011 ein weiteres genehmigtes Kapital
in Höhe von bis zu Euro 1 150 000 000,00 mit einer Laufzeit
bis zum 22. Mai 2017 treten, das sowohl gegen Bar- als
auch gegen Sacheinlagen ausgenutzt werden kann (Genehmigtes
Kapital 2012/I).
jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
– um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen;
– um in dem Umfang, in dem es erforderlich ist,
Inhabern von durch die Commerzbank Aktien -
gesell schaft oder durch unmittelbare oder mittelbare
Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der
Commerzbank Aktiengesellschaft (Konzernunternehmen
i.S. v. § 18 Absatz 1 Aktiengesetz) ausgegebenen
oder noch auszugebenden Wandlungs- oder
Options rechten ein Bezugsrecht einzuräumen, wie
es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder
Optionsrechts oder nach Erfüllung einer entsprechenden
Wandlungs- oder Optionspflicht zustehen
würde;
– um Aktien an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der
Geschäftsführung oder Mitarbeiter der Commerzbank
Aktiengesellschaft und unmittelbarer oder mittelbarer
Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der
Commerzbank Aktiengesellschaft (Konzernunternehmen
i.S. v. § 18 Absatz 1 Aktiengesetz) gegen
Sacheinlagen durch Einbringung von Ansprüchen
auf variable Vergütungsbestandteile, Gratifikationen
oder ähnlichen Forderungen gegen die Gesellschaft
oder Konzernunternehmen auszugeben;
– um das Grundkapital gegen Sacheinlagen zu
erhöhen.
Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der
Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.
b) In § 4 der Satzung wird folgender neuer Absatz 6
eingefügt:
„(6) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der
Gesellschaft bis zum 22. Mai 2017 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen
Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrfach, je -
doch insgesamt höchstens um Euro 1 150 000 000,00
zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/I). Dabei ist
den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen;
das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der
Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von
einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten
mit der Verpflichtung übernommen werden,
sie den Aktionären der Commerzbank Aktien gesellschaft
zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht in folgenden Fällen auszuschließen:
– um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen;
– um in dem Umfang, in dem es erforderlich ist,
Inhabern von durch die Commerzbank Aktiengesellschaft
oder durch unmittelbare oder mittelbare
Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der Commerzbank
Aktiengesellschaft (Konzernunternehmen i.S.v.
§ 18 Absatz 1 Aktiengesetz) ausgegebenen oder
noch auszugebenden Wandlungs- oder Options -
rechten ein Bezugsrecht einzuräumen, wie es ihnen
nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts
oder nach Erfüllung einer entsprechenden Wandlungs-
oder Optionspflicht zustehen würde;
– um Aktien an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der
Geschäftsführung oder Mitarbeiter der Commerzbank
Aktiengesellschaft und unmittelbarer oder mittelbarer
Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der
Commerzbank Aktiengesellschaft (Konzernunternehmen
i.S. v. § 18 Absatz 1 Aktiengesetz) gegen
Sacheinlagen durch Einbringung von Ansprüchen
auf variable Vergütungsbestandteile, Gratifikationen
oder ähnlichen Forderungen gegen die Gesellschaft
oder Konzernunternehmen auszugeben;
– um das Grundkapital gegen Sacheinlagen zu
erhöhen.
Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der
Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.“
c) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4
der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung
des Genehmigten Kapitals 2012/I abzuändern oder
nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen
7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands
zur Erhöhung des Grundkapitals (Genehmigtes
Kapital 2012/I) – mit der Möglichkeit zum Ausschluss
des Bezugsrechts der Aktionäre – sowie
entsprechende Satzungsänderung
Das bestehende Genehmigte Kapital gemäß § 4 Absatz 3
der Satzung (Genehmigtes Kapital 2011) wurde in Höhe
von Euro 360 509 967,00 ausgenutzt. Daher soll neben das
nur noch in Höhe von Euro 1 639 490 033,00 bestehende
Genehmigte Kapital 2011 ein weiteres genehmigtes Kapital
in Höhe von bis zu Euro 1 150 000 000,00 mit einer Laufzeit
bis zum 22. Mai 2017 treten, das sowohl gegen Bar- als
auch gegen Sacheinlagen ausgenutzt werden kann (Genehmigtes
Kapital 2012/I).
jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
– um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen;
– um in dem Umfang, in dem es erforderlich ist,
Inhabern von durch die Commerzbank Aktien -
gesell schaft oder durch unmittelbare oder mittelbare
Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der
Commerzbank Aktiengesellschaft (Konzernunternehmen
i.S. v. § 18 Absatz 1 Aktiengesetz) ausgegebenen
oder noch auszugebenden Wandlungs- oder
Options rechten ein Bezugsrecht einzuräumen, wie
es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder
Optionsrechts oder nach Erfüllung einer entsprechenden
Wandlungs- oder Optionspflicht zustehen
würde;
– um Aktien an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der
Geschäftsführung oder Mitarbeiter der Commerzbank
Aktiengesellschaft und unmittelbarer oder mittelbarer
Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der
Commerzbank Aktiengesellschaft (Konzernunternehmen
i.S. v. § 18 Absatz 1 Aktiengesetz) gegen
Sacheinlagen durch Einbringung von Ansprüchen
auf variable Vergütungsbestandteile, Gratifikationen
oder ähnlichen Forderungen gegen die Gesellschaft
oder Konzernunternehmen auszugeben;
– um das Grundkapital gegen Sacheinlagen zu
erhöhen.
Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der
Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.
b) In § 4 der Satzung wird folgender neuer Absatz 6
eingefügt:
„(6) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der
Gesellschaft bis zum 22. Mai 2017 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen
Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrfach, je -
doch insgesamt höchstens um Euro 1 150 000 000,00
zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/I). Dabei ist
den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen;
das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der
Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von
einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten
mit der Verpflichtung übernommen werden,
sie den Aktionären der Commerzbank Aktien gesellschaft
zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht in folgenden Fällen auszuschließen:
– um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen;
– um in dem Umfang, in dem es erforderlich ist,
Inhabern von durch die Commerzbank Aktiengesellschaft
oder durch unmittelbare oder mittelbare
Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der Commerzbank
Aktiengesellschaft (Konzernunternehmen i.S.v.
§ 18 Absatz 1 Aktiengesetz) ausgegebenen oder
noch auszugebenden Wandlungs- oder Options -
rechten ein Bezugsrecht einzuräumen, wie es ihnen
nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts
oder nach Erfüllung einer entsprechenden Wandlungs-
oder Optionspflicht zustehen würde;
– um Aktien an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der
Geschäftsführung oder Mitarbeiter der Commerzbank
Aktiengesellschaft und unmittelbarer oder mittelbarer
Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der
Commerzbank Aktiengesellschaft (Konzernunternehmen
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Sacheinlagen durch Einbringung von Ansprüchen
auf variable Vergütungsbestandteile, Gratifikationen
oder ähnlichen Forderungen gegen die Gesellschaft
oder Konzernunternehmen auszugeben;
– um das Grundkapital gegen Sacheinlagen zu
erhöhen.
Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der
Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.“
c) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4
der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung
des Genehmigten Kapitals 2012/I abzuändern oder
nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen
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