Handelsplattform mit grenzenlosen Wachstumschancen (Seite 252)
eröffnet am 01.11.07 23:41:24 von
neuester Beitrag 19.04.24 18:56:53 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 65.703.645 von Fullhouse1 am 13.11.20 20:15:33Ist doch richtig? Ab 2015 wird nur noch der saldierte Spitzenbetrag zugeführt, sonst ergäben sich über alle Jahre ja nicht die korrekten 28,x Mio?
@Haebi, das ist eine schöne übersichtliche Tabelle, aber die rechte Spalte ist falsch, du kannst nur jeweils die letzten 5 Jahre addieren. Das ist jeweils die Summe im Fond. 5 Geschäftsjahre.
Kann es bitte jemand anders bestätigen, danke.
Kann es bitte jemand anders bestätigen, danke.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.698.134 von habebi am 13.11.20 13:09:26Die Tabellendaten sind leider nicht so übersichtlich wie erhofft, deshalb noch nachgereicht als Grafik. Hier sieht man auch was die letzten Jahre eingeflossen ist.
Und damit soll es dann aber auch wirklich gut sein.
Allen ein schönes WE 👍 und auf eine weitere schöne Woche!
Und damit soll es dann aber auch wirklich gut sein.
Allen ein schönes WE 👍 und auf eine weitere schöne Woche!
So, habs gefunden, GB 2019 der BEG S. 50. Was gibt es Schöneres, als nach so einer Woche, mit TG Umsätzen, die letztes Jahr noch passable Monatsumsätze dargestellt hätten, den GB noch einmal zu lesen. Dort steht "Der Konzernbilanzgewinn beträgt (...) 8.857 T€. Der Bilanzgewinn und die Gewinnrücklagen der BEG AG iHv 28.572 € sind ausschüttungsfähig."
So, jetzt mal bitte die BWLer: Ausgeschüttet wurden 0,6 € auf 13.495.437 (noch prüfen ob die eingezogenen Aktien da schon abgezogen sind, dies ist der Bestand zum 31.12.19). Kann man die Divi-Summe von den 28.572 T€ abziehen und hat dann die Summe, die man aus angesammeltem Gewinn der VJ als "Reserve" ausschütten kann (im Hinterkopf: TG Divi 2020 wird auf der HV 06/21 beschlossen, fliesst erst in 2021 der BEG zu und kann eigentlich erst 2022 ausgeschüttet werden)?
So, jetzt mal bitte die BWLer: Ausgeschüttet wurden 0,6 € auf 13.495.437 (noch prüfen ob die eingezogenen Aktien da schon abgezogen sind, dies ist der Bestand zum 31.12.19). Kann man die Divi-Summe von den 28.572 T€ abziehen und hat dann die Summe, die man aus angesammeltem Gewinn der VJ als "Reserve" ausschütten kann (im Hinterkopf: TG Divi 2020 wird auf der HV 06/21 beschlossen, fliesst erst in 2021 der BEG zu und kann eigentlich erst 2022 ausgeschüttet werden)?
Auch von mir ein grosses Danke habebi,das war für mich neu und sehr lehrreich.Find ich echt spitze so einen harmonisch,informativen Thread auf hohem Niveau.Das war für uns alle eine wunderbar erfolgreiche Woche und wir gehen nun alle weniger dumm & arm ins Wochenende 😇.Am Montag sehe ich dann schon mit freudiger Erwartung detris Ausführungen über die vergangene Woche entgegen.
Schönes Wochende & bleibt alles gesund
Gruß
Edelweiss
Schönes Wochende & bleibt alles gesund
Gruß
Edelweiss
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.698.134 von habebi am 13.11.20 13:09:26Auch von mir Danke für die tolle Ausführung. Hierbei ist mir dann aufgefallen, das ich noch einen Fehler in der Formel für den Bankenfond hatte. 👍
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.699.457 von Fullhouse1 am 13.11.20 15:02:28Egal gleiches Ziel 😜
Ich denke wir sind uns einig und es dürfen gerne auch 30 Mio in den Topf wandern 😬
Ich denke wir sind uns einig und es dürfen gerne auch 30 Mio in den Topf wandern 😬
Es ist müssig hier Haarspalterei zu betreiben, aber du schreibst es ja selbst:
Differenz von 22.022.318 müssten mindestens bei einem Handelsergebnis von 264.000.000 EUR in den Fonds zugeführt werden. Da steht nirgends was, dass die Summe die von vor 5 Jahren eingeflossen ist aufgelöst wird, sondern nur dass die Höhe sich nach dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre richtet.
Also beinhaltet die Abgabe der letzten 5 Geschäftsjahre (20,19,18,17,16)nicht diese von 2015, somit wird diese frei. Aber da die Abgabe für 2020 sehr viel höher ist verrechnet man das Guthaben aus 2015 mit den Vorderungen 2020.
So für mich war es das zu diesem Thema. Das bringt keinem einen Mehrwert.
Differenz von 22.022.318 müssten mindestens bei einem Handelsergebnis von 264.000.000 EUR in den Fonds zugeführt werden. Da steht nirgends was, dass die Summe die von vor 5 Jahren eingeflossen ist aufgelöst wird, sondern nur dass die Höhe sich nach dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre richtet.
Also beinhaltet die Abgabe der letzten 5 Geschäftsjahre (20,19,18,17,16)nicht diese von 2015, somit wird diese frei. Aber da die Abgabe für 2020 sehr viel höher ist verrechnet man das Guthaben aus 2015 mit den Vorderungen 2020.
So für mich war es das zu diesem Thema. Das bringt keinem einen Mehrwert.
Sehr schön habebi.
Ich gehe davon aus, dass Ergebnis 2021 das 2020 er Ergebnis toppen wird.
Erster Punkt ist Degiro.
Zweiter Punkt ist die Hoffnung auf sinkende Ordergebühren bei den etablierten OB.
u.s.w.
Ich gehe davon aus, dass Ergebnis 2021 das 2020 er Ergebnis toppen wird.
Erster Punkt ist Degiro.
Zweiter Punkt ist die Hoffnung auf sinkende Ordergebühren bei den etablierten OB.
u.s.w.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.687.523 von Fullhouse1 am 12.11.20 16:30:36Sorry Fullhouse. Das kann ich so nicht stehen lassen, auch wenn es vielleicht ein bisschen kniefieselig ist 😉
Grundlage der Bildung des Fonds ist §340e Abs. 4 HGB (siehe Anhang). Danach sind mind. 10% des Handelsergebnisses in diesen Fonds einzustellen.
Eine Abführung kann unterbleiben, bzw. eine Auflösung kann nur erfolgen, wenn die Hälfte (50 vom Hundert) des Durchschnitts aus dem aktuellen Jahr und den vier Vorjahren größer ist als der Bestand des Fonds.
Das heißt:
Ausgehend von einer Annahme von 264.000.000 EUR Nettohandelsergebnis für 2020! =147.000.000 für HJ1 + Schätzung 80% davon in HJ2
Durchschnitt für 2020 = (Summe des Handelsergebnisses 2016 – 2020) : 5 = 100.372.673
Höhe des Fonds für 2020 = 50 von Hundert vom Durchscnnitt = 50.186.336
Höhe des Fonds für 2019 = waren 28.164.018
Differenz von 22.022.318 müssten mindestens bei einem Handelsergebnis von 264.000.000 EUR in den Fonds zugeführt werden.
Da steht nirgends was, dass die Summe die von vor 5 Jahren eingeflossen ist aufgelöst wird, sondern nur dass die Höhe sich nach dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre richtet.
Würden wir ab nächstes Jahr wieder auf einen „normalen“ Stand von 2018/19 zurückfallen bekämen wir einen schönen Patzen in 2025 aus dem Topf zurück – aber da bin ich natürlich ganz bei Ari – ich zahl lieber VIEL VIEL mehr in den Topf ein, was gleichbedeutend ist mit ERFOLG von T2G! Ich gehe auch nicht davon aus, dass wir in 2021 wieder auf ein Ergebnis von 2018 zusteuern, sondern denke vielmehr dass die volatilen Zeiten erstmal weiter gehen.
Aber man muss sich das wirklich mal auf der Zunge zergehen lassen, dass T2G 22. Mio in 2020 in den Topf schmeißt und damit bereits ca. 50 Mio im Topf sind, was ja indirekt Eigenkapital darstellt.
Jahr Handelsergebnis (netto) Fonds für BR Höhe Fonds
2010 18.051.277 1.805.127,00 1.805.128
2011 24.435.305 2.443.530,00 4.248.658
2012 16.709.156 1.671.000,00 5.919.574
2013 29.178.446 2.917.844,00 8.837.418
2014 33.538.235 3.354.000,00 12.191.242
2015 43.776.820 2.572.000,00 14.763.796
2016 50.915.180 2.647.000,00 17.411.784
2017 59.690.444 4.294.848,00 21.709.913
2018 63.898.225 3.475.178,01 25.181.890
2019 63.359.515 2.982.207,85 28.164.018
Schätzungen
2020 264.000.000 22.022.318,00 50.186.336
2021 65.000.000 1.408.482,00 51.594.818
2022 65.000.000 530.955,60 52.125.774
2023 65.000.000 110.177,50 52.235.952
2024 65.000.000 164.048,50 52.400.000
2025 65.000.000 -19.900.000,00 32.500.000
Handelsgesetzbuch
§ 340e Bewertung von Vermögensgegenständen
4) In der Bilanz ist dem Sonderposten „Fonds für allgemeine Bankrisiken“ nach § 340g in jedem Geschäftsjahr ein Betrag, der mindestens 10 vom Hundert der Nettoerträge des Handelsbestands entspricht, zuzuführen und dort gesondert auszuweisen. Dieser Posten darf nur aufgelöst werden
1.
zum Ausgleich von Nettoaufwendungen des Handelsbestands sowie
2.
zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags, soweit er nicht durch einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr gedeckt ist,
3.
zum Ausgleich eines Verlustvortrags aus dem Vorjahr, soweit er nicht durch einen Jahresüberschuss gedeckt ist, oder
4.
soweit er 50 vom Hundert des Durchschnitts der letzten fünf jährlichen Nettoerträge des Handelsbestands übersteigt.
Auflösungen, die nach Satz 2 erfolgen, sind im Anhang anzugeben und zu erläutern.
Grundlage der Bildung des Fonds ist §340e Abs. 4 HGB (siehe Anhang). Danach sind mind. 10% des Handelsergebnisses in diesen Fonds einzustellen.
Eine Abführung kann unterbleiben, bzw. eine Auflösung kann nur erfolgen, wenn die Hälfte (50 vom Hundert) des Durchschnitts aus dem aktuellen Jahr und den vier Vorjahren größer ist als der Bestand des Fonds.
Das heißt:
Ausgehend von einer Annahme von 264.000.000 EUR Nettohandelsergebnis für 2020! =147.000.000 für HJ1 + Schätzung 80% davon in HJ2
Durchschnitt für 2020 = (Summe des Handelsergebnisses 2016 – 2020) : 5 = 100.372.673
Höhe des Fonds für 2020 = 50 von Hundert vom Durchscnnitt = 50.186.336
Höhe des Fonds für 2019 = waren 28.164.018
Differenz von 22.022.318 müssten mindestens bei einem Handelsergebnis von 264.000.000 EUR in den Fonds zugeführt werden.
Da steht nirgends was, dass die Summe die von vor 5 Jahren eingeflossen ist aufgelöst wird, sondern nur dass die Höhe sich nach dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre richtet.
Würden wir ab nächstes Jahr wieder auf einen „normalen“ Stand von 2018/19 zurückfallen bekämen wir einen schönen Patzen in 2025 aus dem Topf zurück – aber da bin ich natürlich ganz bei Ari – ich zahl lieber VIEL VIEL mehr in den Topf ein, was gleichbedeutend ist mit ERFOLG von T2G! Ich gehe auch nicht davon aus, dass wir in 2021 wieder auf ein Ergebnis von 2018 zusteuern, sondern denke vielmehr dass die volatilen Zeiten erstmal weiter gehen.
Aber man muss sich das wirklich mal auf der Zunge zergehen lassen, dass T2G 22. Mio in 2020 in den Topf schmeißt und damit bereits ca. 50 Mio im Topf sind, was ja indirekt Eigenkapital darstellt.
Jahr Handelsergebnis (netto) Fonds für BR Höhe Fonds
2010 18.051.277 1.805.127,00 1.805.128
2011 24.435.305 2.443.530,00 4.248.658
2012 16.709.156 1.671.000,00 5.919.574
2013 29.178.446 2.917.844,00 8.837.418
2014 33.538.235 3.354.000,00 12.191.242
2015 43.776.820 2.572.000,00 14.763.796
2016 50.915.180 2.647.000,00 17.411.784
2017 59.690.444 4.294.848,00 21.709.913
2018 63.898.225 3.475.178,01 25.181.890
2019 63.359.515 2.982.207,85 28.164.018
Schätzungen
2020 264.000.000 22.022.318,00 50.186.336
2021 65.000.000 1.408.482,00 51.594.818
2022 65.000.000 530.955,60 52.125.774
2023 65.000.000 110.177,50 52.235.952
2024 65.000.000 164.048,50 52.400.000
2025 65.000.000 -19.900.000,00 32.500.000
Handelsgesetzbuch
§ 340e Bewertung von Vermögensgegenständen
4) In der Bilanz ist dem Sonderposten „Fonds für allgemeine Bankrisiken“ nach § 340g in jedem Geschäftsjahr ein Betrag, der mindestens 10 vom Hundert der Nettoerträge des Handelsbestands entspricht, zuzuführen und dort gesondert auszuweisen. Dieser Posten darf nur aufgelöst werden
1.
zum Ausgleich von Nettoaufwendungen des Handelsbestands sowie
2.
zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags, soweit er nicht durch einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr gedeckt ist,
3.
zum Ausgleich eines Verlustvortrags aus dem Vorjahr, soweit er nicht durch einen Jahresüberschuss gedeckt ist, oder
4.
soweit er 50 vom Hundert des Durchschnitts der letzten fünf jährlichen Nettoerträge des Handelsbestands übersteigt.
Auflösungen, die nach Satz 2 erfolgen, sind im Anhang anzugeben und zu erläutern.
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