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    Zecotek Photonics - die Aktie 2008 (Seite 2852)

    eröffnet am 29.11.07 14:46:26 von
    neuester Beitrag 25.04.24 11:43:24 von
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      Avatar
      schrieb am 19.12.07 21:00:51
      Beitrag Nr. 546 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.815.197 von Feivel65 am 19.12.07 15:18:24In Österreich ist die Rechtslage eindeutig so, dass die Spekulationsfrist mit Kaufdatum beginnt. Daher wird Anlegern in Österreich empfohlen Ihre Orders und Kontoauszüge aufzuheben und vorzulegen.
      Außerdem kann man selbst bestimmen, welches Aktienpaket man verkauft, eines mit älterem Kaufdatum oder wenn es passt und Spekulationsverluste eines Papiers gegen Gewinne eines anderen zu verrechnen sind, muss die Finanz akzeptieren, dass auch später angeschaffte Papiere verkauft werden.
      Nur wenn man keine Belege vorweisen kann gilt "FIFO"

      Übrigens finde ich Pippis Ausführungen durchaus amüsant, sie zwingen zumindest zur Reflexion des eigenen Tuns, Aussagen über Gehirnkranke sollten eine Sperre nach sich ziehen. Mir kommen bei solchen Mitaktionären eher Zweifel ob ich richtig investiert bin.
      Avatar
      schrieb am 19.12.07 17:19:06
      Beitrag Nr. 545 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.816.094 von darthcampy am 19.12.07 16:16:37Und Tschüß.
      Avatar
      schrieb am 19.12.07 16:57:21
      Beitrag Nr. 544 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.816.094 von darthcampy am 19.12.07 16:16:37fall doch nicht auf jedes Psychogequatsche rein.....
      Avatar
      schrieb am 19.12.07 16:36:01
      Beitrag Nr. 543 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.816.094 von darthcampy am 19.12.07 16:16:37Blödsinn - pippi ist hier nur als psychologisches Trübsal unterwegs, da er weiß , dass Börse auch viel mit Psychologie zu tun hat !!
      Avatar
      schrieb am 19.12.07 16:29:40
      Beitrag Nr. 542 ()
      U.Internet. Die waren doch schon am Neuen Markt unterwegs. Ja, ich glaube da wirst du dich wohler fühlen. Zecotek ist einfach zu schierig zu verstehen. ;)

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      schrieb am 19.12.07 16:16:37
      Beitrag Nr. 541 ()
      ich denke das wars... siehe postings von pippi... ich hab reisleine gezogen und abgesichert. meine aufmerksamkeit lenk ich jetzt auf united internet ag, die sind bekannt, massig news und absolut strong buy.
      Avatar
      schrieb am 19.12.07 16:06:17
      Beitrag Nr. 540 ()
      Wann gehts wieder berauf oder wars das für Zectek
      Avatar
      schrieb am 19.12.07 15:21:54
      Beitrag Nr. 539 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.813.727 von medimmune am 19.12.07 12:59:2950K der 60K sind von mir. :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 19.12.07 15:18:24
      Beitrag Nr. 538 ()
      Also ich glaube, dass die Spekulationsfrist doch von neuem beginnt, wenn ich das da oben lese. Im Depot steht auch das Umtauschdatum, also Dezember 2007. Ich glaube kaum, dass die Systeme der Banken bei der automatisierten Erstellung der Kapitalertragssteuer-Bescheinigung für das Finanzamt das richtig machen.
      Avatar
      schrieb am 19.12.07 14:53:56
      Beitrag Nr. 537 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.814.497 von medimmune am 19.12.07 14:15:37Yup, merci. Hier trotzdem mal ne Info.



      Unternehmensfusion, Aktientausch, Aktiensplit

      Auch ohne eigenes Zutun kann sich im Depot eines Anlegers vieles ändern, manches hat dabei steuerliche Konsequenzen. Beteiligte Aktionäre konnten ihre alten Papiere in die neuen Werte umtauschen und tappten in die Steuerfalle.

      Unternehmensfusion:
      Hier müssen Aktionäre besonders aufpassen. Werden nämlich bei einer Fusion alte Aktien in Titel des neuen Unternehmens umgetauscht, schlägt der Fiskus zu, da dieser Vorgang steuerlich als Verkauf gilt. Hatte der Anleger die Papiere noch nicht länger als zwölf Monate im Depot und sind diese in dieser Zeit gestiegen, ist der erzielte Gewinn zu versteuern. Im umgekehrten Fall können aber auch Verluste geltend gemacht werden. Doch es kommt noch dicker. Hat der Anleger dann die neuen Aktien im Depot, beginnt hierfür auch die Spekulationsfrist von neuem - also aufpassen!

      Aktiensplit:
      Steht eine Aktie sehr hoch, betreiben Unternehmen zunehmend Kurskosmetik durch einem Aktiensplit, um dadurch das Papier für einen Kauf wieder attraktiver zu machen. Bei dieser Methode werden in einem vorher festgelegten Verhältnis die Aktien geteilt. das Grundkapital einer AG neu verteilt, aus einer werden dann beispielsweise zehn Aktien.Lag der Wert einer Aktie beispielweise bei 100 Euro, so besitzt nach einem Split im Verhältnis 1:4 ein Aktionär statt einer Aktie nun vier im Wert von je 25 Euro. Sein Anteilsvermögen bleibt also vor und nach dem Split gleich, es verteilt sich lediglich auf mehr Aktien. Da es sich hier steuerrechtlich weder um einen Kauf noch um einen Verkauf handelt, fällt keine Steuer an. Auch an der Frist ändert sich nichts. Der Kauftag der ursprünglichen Aktien ist als Anschaffungszeitpunkt für alle gesplitteten Aktien maßgebend.

      Bonusaktien:
      Wann beginnt die Spekulationsfrist? Vom Zeitpunkt des Erwerbs der Altaktien oder bei Zuteilung der Bonusaktien? Verwaltung und Rechtsprechung sehen in der Zuteilung von Bonusaktien Kapitaleinnahmen und damit einen neuen Anschaffungsvorgang. Die Spekulationsfrist für die Bonusaktien beginnt ab dem Zeitpunkt, in dem die Gesellschaft die Ausgabe der Bonusaktien beschließt oder eine Bedingung wie eine Mindesthaltefrist erfüllt ist.

      Junge Aktien:
      Erhöht eine AG ihr Kapital, bietet sie die neuen Anteile meist unter dem aktuellen Börsenkurs an. Wer diese Offerte annimmt, muss anschließend zweimal rechnen. Die bisherigen Anschaffungskosten der Altaktien vermindern sich um den Teil, der durch die Abspaltung auf die Bezugsrechte entfällt. Dieser Wert ist nach dem Verhältnis des niedrigsten Börsenkurses der Bezugsrechte am ersten Handelstag zum niedrigsten Börsenschlusskurs der Altaktien am letzten Tag vor dem Bezugsrechtshandel zu ermitteln.
      Die Ausübung von Bezugsrechten ist als Veräußerung der Rechte anzusehen. Erfolgt die Ausübung innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung der Altaktien, liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor. Werden durch Ausübung der Bezugsrechte erlangte Aktien innerhalb eines Jahres nach Ausübung der Bezugsrechte veräußert, ist der dabei erzielte Gewinn ebenfalls als Veräußerungsgewinn steuerpflichtig.

      Aktienverschmelzung:
      Bei der Verschmelzung von Aktiengesellschaften erhalten die Altaktionäre entweder Aktien der neuen Firma oder eine Abfindung. Hierbei werden entweder zwei Gesellschaften auf eine bereits bestehende oder auf eine neu gegründete Kapitalgesellschaft übertragen. Erhalten Anleger Aktien der aufnehmenden Firma, so ist dies bei ausländischen Firmen ebenfalls als Spekulationsgeschäft zu versteuern. Bei deutschen Aktiengesellschaften gibt es eine Ausnahmeregel: Es beginnt zwar eine neue, einjährige Spekulationsfrist, im Tausch der Papiere sieht das Finanzamt aber keinen Verkauf. Um diesen Vorteil auszunutzen, müssen Aktionäre einige Formalien beachten, auf die die neue Firma jedoch hinweist.

      Vorzugsaktien:
      Wird diese Wertpapiergattung von der Gesellschaft in Stammaktien umgewandelt, erhält der Aktionär lediglich eine neue rechtliche Position. Etwa dass er bei der Hauptversammlung mitstimmen darf. Dieser Vorgang ist steuerlich unbedeutend, das Kaufdatum der ehemaligen Vorzugsaktien weiterhin maßgebend. Ist die Spekulationsfrist von einem Jahr bereits abgelaufen, können die neuen Stämme bereits am ersten Tag steuerfrei verkauft werden.
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