Kabel Deutschland will an die Börse gehen - ob das was wird ???? (Seite 48)
eröffnet am 23.02.10 10:28:35 von
neuester Beitrag 31.10.23 13:52:59 von
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Was für ein trauriger Kundenservice - nur Unannehmlichkeiten - 1 Stunde für nichts und wieder nichts telfoniert-Kabel D.genau wie die Telekom und 02 usw.traurige Versager ihrer Zunft
Kabel Deutschland Holding AG: Weisung den Widerruf der Zulassung der Aktien zum Handel im regulären Markt zu beantragen (Delisting)
Kabel Deutschland Holding AG / Schlagwort(e): Delisting
03.09.2015 12:29
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Unterföhring, 3. September 2015 - Der Vorstand der Kabel Deutschland
Holding AG mit Sitz in Unterföhring ("Gesellschaft"), ISIN DE000KD88880,
hat heute eine Weisung des herrschenden Unternehmens, der Vodafone Vierte
Verwaltungs AG, erhalten, gegenüber der Frankfurter Wertpapierbörse den
Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im
regulierten Markt sowie zum Handel im Teilbereich des regulierten Marktes
mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zu beantragen
(sogenanntes Delisting).
Nach Wirksamwerden der Entscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse, die
Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der
Frankfurter Wertpapierbörse zu widerrufen, werden die Aktien der
Gesellschaft nicht mehr in einem regulierten Markt einer Börse im Inland
oder einem vergleichbaren Markt im Ausland gehandelt werden. Derzeit
rechnet der Vorstand der Gesellschaft damit, dass der Handel der Aktien der
Gesellschaft in dem regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse
voraussichtlich spätestens sechs Monate nach Veröffentlichung der
Widerrufsentscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse endet. Die
Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Freiverkehr der Börsen
Hamburg und Hannover wird von dem Delisting nicht unmittelbar betroffen.
03.09.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Kabel Deutschland Holding AG
Betastraße 6-8
85774 Unterföhring
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 960 100
Fax: +49 (0)89 960 10 888
E-Mail: presse@kabeldeutschland.de
Internet: www.kabeldeutschland.com
ISIN: DE000KD88880
WKN: KD8888
Indizes: MDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung
Kabel Deutschland Holding AG / Schlagwort(e): Delisting
03.09.2015 12:29
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Unterföhring, 3. September 2015 - Der Vorstand der Kabel Deutschland
Holding AG mit Sitz in Unterföhring ("Gesellschaft"), ISIN DE000KD88880,
hat heute eine Weisung des herrschenden Unternehmens, der Vodafone Vierte
Verwaltungs AG, erhalten, gegenüber der Frankfurter Wertpapierbörse den
Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im
regulierten Markt sowie zum Handel im Teilbereich des regulierten Marktes
mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zu beantragen
(sogenanntes Delisting).
Nach Wirksamwerden der Entscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse, die
Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der
Frankfurter Wertpapierbörse zu widerrufen, werden die Aktien der
Gesellschaft nicht mehr in einem regulierten Markt einer Börse im Inland
oder einem vergleichbaren Markt im Ausland gehandelt werden. Derzeit
rechnet der Vorstand der Gesellschaft damit, dass der Handel der Aktien der
Gesellschaft in dem regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse
voraussichtlich spätestens sechs Monate nach Veröffentlichung der
Widerrufsentscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse endet. Die
Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Freiverkehr der Börsen
Hamburg und Hannover wird von dem Delisting nicht unmittelbar betroffen.
03.09.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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85774 Unterföhring
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 960 100
Fax: +49 (0)89 960 10 888
E-Mail: presse@kabeldeutschland.de
Internet: www.kabeldeutschland.com
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in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart
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Antwort auf Beitrag Nr.: 50.018.970 von goldenshare am 21.06.15 17:12:28
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Kabel Deutschland Holding AG: Verhandlung erst im Dezember 2015
von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der zum Vodafone-Konzern gehörenden Vodafone Vierte Verwaltungs AG mit der Kabel Deutschland Holding AG (als beherrschtem Unternehmen) hat das Landgericht München I den Termin zur mündlichen Verhandlung auf Donnerstag, den 10. Dezember 2015, 10:30 Uhr, verlegt (statt dem ursprünglich angesetzten 11. Juni 2015).
Als Grund wurde die "Ermöglichung einer sachgerechten Vorbereitung für alle Verfahrensbeteiligten" genannt.
LG München I, Az. 5 HK O 6321/14
Vogel, E. u.a. ./. Vodafone Vierte Verwaltungs AG
80 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Franz L. Heiss, 80801 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Vodafone Vierte Verwaltungs AG:
Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf
(Rechtsanwalt Stephan Oppenhoff, Rechtsanwalt Dr. Kay-Uwe Neumann)
Eingestellt von RA Martin Arendts um 10:42
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Kabel Deutschland Holding AG: Verhandlung erst im Dezember 2015
von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der zum Vodafone-Konzern gehörenden Vodafone Vierte Verwaltungs AG mit der Kabel Deutschland Holding AG (als beherrschtem Unternehmen) hat das Landgericht München I den Termin zur mündlichen Verhandlung auf Donnerstag, den 10. Dezember 2015, 10:30 Uhr, verlegt (statt dem ursprünglich angesetzten 11. Juni 2015).
Als Grund wurde die "Ermöglichung einer sachgerechten Vorbereitung für alle Verfahrensbeteiligten" genannt.
LG München I, Az. 5 HK O 6321/14
Vogel, E. u.a. ./. Vodafone Vierte Verwaltungs AG
80 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Franz L. Heiss, 80801 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Vodafone Vierte Verwaltungs AG:
Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf
(Rechtsanwalt Stephan Oppenhoff, Rechtsanwalt Dr. Kay-Uwe Neumann)
Eingestellt von RA Martin Arendts um 10:42
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.602.239 von straßenköter am 20.04.15 14:46:40https://www.spruchverfahren-direkt.de/incoming/2015-04-28/Ka…
Der aktuelle Verfahrensstand
zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Vodafone Vierte Verwaltungs AG (Antragsgegnerin) als herrschender Gesellschaft und der Kabel Deutschland Holding AG (Zielgesellschaft) als beherrschter Gesellschaft
Die Antragsgegnerin hat mit der Zielgesellschaft am 20. Dezember 2013 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Diesem Vertrag hat die außerordentliche Hauptversammlung der Zielgesellschaft am 13. Februar 2014 zugestimmt.
Darin verpflichtet sich die Antragsgegnerin, eine indirekte Tochtergesellschaft der Vodafone Group Plc., unter anderem den außenstehenden Aktionären der Zielgesellschaft eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von 3,77 Euro brutto (netto 3,17 Euro) bzw. eine Barabfindung in Höhe von 84,53 Euro zu zahlen. Betroffen sind insgesamt rund 20,74 Millionen Stück Aktien der Zielgesellschaft, was 23,43 Prozent des Grundkapitals entspricht. Zu den betroffenen Aktionären zählen die Hedgefonds bzw. Vermögensverwalter der Elliot-Gruppe, der Blackrock-Gruppe und der britischen Barclays Bank, welche insgesamt 20,43 Prozent der außenstehenden Aktien halten.
Zum Zwecke der Bestimmung einer höheren angemessenen Barabfindung und eines angemessenen Ausgleichs haben Aktionäre der Zielgesellschaft gemäß §§ 304 Abs. 3 S. 3, 305 Abs. 5 S. 2 AktG Anträge auf Einleitung eines Spruchverfahrens gestellt. Diese Anträge sind unter Az. 5 HK O 6321/14 beim Landgericht München I anhängig.
Medienberichten zufolge verlangt Elliot auf der Grundlage eines Privatgutachtens von Rödl & Partner eine Erhöhung der Barabfindung auf mindestens 225 Euro (Manager Magazin Nr. 8/2014, S. 17). Andere Minderheitsaktionäre bezifferten den Wert der Kabel Deutschland-Aktien, sofern sie überhaupt ihre Anträge bezifferten, unter 150 Euro.
Auch der Verein Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK). ist an dem Spruchverfahren beteiligt. Er führt in seinem Antrag unter anderem an, dass eines der Wertgutachten von einer ehemaligen Partnerin der Anwaltskanzlei Linklaters LPP verfasst wurde, obwohl letzere Vodafone bei der Übernahme anwaltlich beraten hat. Darüber hinaus wird kritisiert, dass der bis dato übliche Planungsturnus für die Fünf-Jahres-Planrechnung der übernommenen Gesellschaft unter dem Regime von Vodafone verändert wurde, Wachstumsziele für die Geschäftsbereiche TV sowie Internet und Telefonie mithin unplausibel nach unten korrigiert worden seien. Darüber hinaus seien keine Verbundeffekte durch die Eingliederung der Kabel Deutschland Holding AG in die Bewertung eingeflossen.
Ebenfalls am Spruchverfahren beteiligt ist die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger (VzfK). Auch sie sieht die Zielgesellschaft deutlich unterbewertet. So führe ein Vergleich mit dem Erwerb des niederländischen Kabelnetzbetreibers Ziggo N.V. durch Liberty Global Plc. nur zwei Wochen zuvor zu Transaktionspreisen, welche die hier angebotene Barabfindung deutlich überstiegen, argumentiert die VzfK.
Die Antragsgegnerin ist aufgefordert, auf die Anträge der Minderheitsaktionäre auf Festsetzung einer höheren angemessenen Barabfindung und Ausgleichs zu erwidern.
(Stand: 15. September 2014)
Der aktuelle Verfahrensstand
zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Vodafone Vierte Verwaltungs AG (Antragsgegnerin) als herrschender Gesellschaft und der Kabel Deutschland Holding AG (Zielgesellschaft) als beherrschter Gesellschaft
Die Antragsgegnerin hat mit der Zielgesellschaft am 20. Dezember 2013 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Diesem Vertrag hat die außerordentliche Hauptversammlung der Zielgesellschaft am 13. Februar 2014 zugestimmt.
Darin verpflichtet sich die Antragsgegnerin, eine indirekte Tochtergesellschaft der Vodafone Group Plc., unter anderem den außenstehenden Aktionären der Zielgesellschaft eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von 3,77 Euro brutto (netto 3,17 Euro) bzw. eine Barabfindung in Höhe von 84,53 Euro zu zahlen. Betroffen sind insgesamt rund 20,74 Millionen Stück Aktien der Zielgesellschaft, was 23,43 Prozent des Grundkapitals entspricht. Zu den betroffenen Aktionären zählen die Hedgefonds bzw. Vermögensverwalter der Elliot-Gruppe, der Blackrock-Gruppe und der britischen Barclays Bank, welche insgesamt 20,43 Prozent der außenstehenden Aktien halten.
Zum Zwecke der Bestimmung einer höheren angemessenen Barabfindung und eines angemessenen Ausgleichs haben Aktionäre der Zielgesellschaft gemäß §§ 304 Abs. 3 S. 3, 305 Abs. 5 S. 2 AktG Anträge auf Einleitung eines Spruchverfahrens gestellt. Diese Anträge sind unter Az. 5 HK O 6321/14 beim Landgericht München I anhängig.
Medienberichten zufolge verlangt Elliot auf der Grundlage eines Privatgutachtens von Rödl & Partner eine Erhöhung der Barabfindung auf mindestens 225 Euro (Manager Magazin Nr. 8/2014, S. 17). Andere Minderheitsaktionäre bezifferten den Wert der Kabel Deutschland-Aktien, sofern sie überhaupt ihre Anträge bezifferten, unter 150 Euro.
Auch der Verein Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK). ist an dem Spruchverfahren beteiligt. Er führt in seinem Antrag unter anderem an, dass eines der Wertgutachten von einer ehemaligen Partnerin der Anwaltskanzlei Linklaters LPP verfasst wurde, obwohl letzere Vodafone bei der Übernahme anwaltlich beraten hat. Darüber hinaus wird kritisiert, dass der bis dato übliche Planungsturnus für die Fünf-Jahres-Planrechnung der übernommenen Gesellschaft unter dem Regime von Vodafone verändert wurde, Wachstumsziele für die Geschäftsbereiche TV sowie Internet und Telefonie mithin unplausibel nach unten korrigiert worden seien. Darüber hinaus seien keine Verbundeffekte durch die Eingliederung der Kabel Deutschland Holding AG in die Bewertung eingeflossen.
Ebenfalls am Spruchverfahren beteiligt ist die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger (VzfK). Auch sie sieht die Zielgesellschaft deutlich unterbewertet. So führe ein Vergleich mit dem Erwerb des niederländischen Kabelnetzbetreibers Ziggo N.V. durch Liberty Global Plc. nur zwei Wochen zuvor zu Transaktionspreisen, welche die hier angebotene Barabfindung deutlich überstiegen, argumentiert die VzfK.
Die Antragsgegnerin ist aufgefordert, auf die Anträge der Minderheitsaktionäre auf Festsetzung einer höheren angemessenen Barabfindung und Ausgleichs zu erwidern.
(Stand: 15. September 2014)
Elliott beantragt beim Landgericht München I weitere Sonderprüfungen bei Kabel Deutschland Holding AG
(DGAP-Media / 2015-04-20 / 14:35)
- Der Großaktionär Elliott, der 13,5 Prozent der Kabel Deutschland-Aktien
hält, hat heute beim Landgericht München I zwei erneute Sonderprüfungen bei
Kabel Deutschland sowie die gerichtliche Bestellung zweier Sonderprüfer
beantragt.
- Gegenstand der Sonderprüfungen soll eine vertiefte Untersuchung des
Verhaltens des KDG-Vorstandes im Zusammenhang mit der Übernahme durch
Vodafone sein. Eine vorangegangene Sonderprüfung hatte eine Reihe von
besorgniserregenden Ergebnissen zutage gefördert, die aus Sicht von Elliott
dringend der vollständigen Aufklärung bedürfen.
München, 20. April 2015 - Elliott Associates, L.P. und Elliott
International, L.P. haben heute gemeinsam mit verbundenen Gesellschaften
("Elliott") bekannt gegeben, dass Elliott beim Landgericht München I
erneute Sonderprüfungen der Kabel Deutschland Holding AG ("KDG") und die
gerichtliche Bestellung zweier Sonderprüfer beantragt hat.
Gemäß dem Antrag soll der bisherige Sonderprüfer, Martin Schommer von der
Constantin GmbH, mit einer weiteren Prüfung beauftragt werden, die sich
auch auf den Zeitraum nach dem 31. März 2013 erstreckt. Dieser Sonderprüfer
kann damit unabhängig die aufgrund des ersten Prüfungsberichtes im Raume
stehenden möglichen Pflichtverletzungen des KDG-Vorstandes untersuchen.
Zusätzlich soll ein weiterer Sonderprüfer bestellt werden, der die vom
ersten Sonderprüfer beklagte Behinderung seiner Arbeit untersuchen kann.
Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Kabel Deutschland Holding AG
am 20. März 2015 wurde der Antrag von Elliott für zwei erneute
Sonderprüfungen zum Verhalten der KDG-Organe im Umfeld der Übernahme durch
Vodafone und die Bestellung zweier Prüfer mit der Stimmenmehrheit von
Vodafone abgelehnt. Über 20 Prozent der anwesenden Aktionäre sprachen sich
für die Sonderprüfungen aus.
Das Ergebnis der Abstimmung macht aus Sicht von Elliott deutlich, dass
neben Elliott auch die überwiegende Zahl der Minderheitsaktionäre ein
berechtigtes Interesse an einer weiteren Aufklärung der fraglichen
Sachverhalte hat. Der Sonderprüfungsbericht war im Dezember 2014 durch
Kabel Deutschland veröffentlicht worden und untersuchte das Verhalten der
KDG-Organe vor der öffentlichen Übernahme durch Vodafone.
In seiner Untersuchung, die sich auf den Zeitraum bis zum 31. März 2013
beschränkte, ist der Sonderprüfer unter anderem zu folgenden Ergebnissen
gekommen:
- Die intern durch Kabel Deutschland und seine beratenden Investmentbanken
erstellte Unternehmensbewertung kam zu signifikant höheren Werten als der
von Vodafone im Zuge der Übernahme gebotene und von Vorstand und
Aufsichtsrat der KDG zur Annahme empfohlene Preis.
- Mit Blick auf die intern erstellte Unternehmensbewertung ist die
gemeinsame Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Kabel Deutschland
Holding AG, in der sie den Kabel Deutschland-Aktionären die Annahme des
Vodafone-Angebots nahegelegt haben, daher unplausibel.
Im Zusammenhang mit der Einreichung des Antrags hat Elliott das folgende
Statement veröffentlicht:
"Nachdem der Erwerber Vodafone seine Stimmenmehrheit auf der
zurückliegenden außerordentlichen Hauptversammlung dazu genutzt hat, die
weitere Untersuchung der Übernahme von Kabel Deutschland durch Vodafone zu
blockieren, haben wir uns entschieden, ein Gericht um die Einsetzung zweier
Sonderprüfer zu ersuchen. Wie zu erwarten war, haben das Management von
Kabel Deutschland und der Großaktionär Vodafone offensichtlich kein
Interesse an einer Aufarbeitung der in der ersten Sonderprüfung ermittelten
Ergebnisse, die den Vorstand und Aufsichtsrat von Kabel Deutschland
teilweise schwer belasten. Die Minderheitsaktionäre, die möglicherweise
durch die Handlungen der Organe von Kabel Deutschland und Vodafone
geschädigt wurden, haben ein berechtigtes Interesse, dass die Vorwürfe
aufgeklärt werden. Dieses Ziel werden wir nun über den Rechtsweg weiter
verfolgen."
Über Elliott
Elliott Associates, L.P. und Elliott International, L.P. verfügen gemeinsam
über ein Fondsvolumen von mehr als 25 Milliarden US-Dollar. Im Jahr 1977
gegründet, ist Elliott einer der ältesten Hedgefonds, die nach wie vor vom
selben Management geführt werden. Zu den Fondsinvestoren von Elliott
gehören große Institutionen, vermögende Privatpersonen und Familien sowie
Mitarbeiter des Unternehmens.
Elliott wird bei seinen Investitionen in Europa von Elliott Advisors (UK)
Limited beraten, einer von der Financial Conduct Authority (FCA)
zugelassenen Investmentgesellschaft.
###
Medien-Kontakt:
Charles Barker Corporate Communications
Thomas Katzensteiner / Tobias Eberle
+49 69 79 40 90 25
+49 69 79 40 90 24
Thomas.Katzensteiner@charlesbarker.de
Tobias.Eberle@charlesbarker.de
Ende der Pressemitteilung
---------------------------------------------------------------------
Emittent/Herausgeber: Elliott Advisors (UK) Limited
Schlagwort(e): Finanzen
2015-04-20 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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(DGAP-Media / 2015-04-20 / 14:35)
- Der Großaktionär Elliott, der 13,5 Prozent der Kabel Deutschland-Aktien
hält, hat heute beim Landgericht München I zwei erneute Sonderprüfungen bei
Kabel Deutschland sowie die gerichtliche Bestellung zweier Sonderprüfer
beantragt.
- Gegenstand der Sonderprüfungen soll eine vertiefte Untersuchung des
Verhaltens des KDG-Vorstandes im Zusammenhang mit der Übernahme durch
Vodafone sein. Eine vorangegangene Sonderprüfung hatte eine Reihe von
besorgniserregenden Ergebnissen zutage gefördert, die aus Sicht von Elliott
dringend der vollständigen Aufklärung bedürfen.
München, 20. April 2015 - Elliott Associates, L.P. und Elliott
International, L.P. haben heute gemeinsam mit verbundenen Gesellschaften
("Elliott") bekannt gegeben, dass Elliott beim Landgericht München I
erneute Sonderprüfungen der Kabel Deutschland Holding AG ("KDG") und die
gerichtliche Bestellung zweier Sonderprüfer beantragt hat.
Gemäß dem Antrag soll der bisherige Sonderprüfer, Martin Schommer von der
Constantin GmbH, mit einer weiteren Prüfung beauftragt werden, die sich
auch auf den Zeitraum nach dem 31. März 2013 erstreckt. Dieser Sonderprüfer
kann damit unabhängig die aufgrund des ersten Prüfungsberichtes im Raume
stehenden möglichen Pflichtverletzungen des KDG-Vorstandes untersuchen.
Zusätzlich soll ein weiterer Sonderprüfer bestellt werden, der die vom
ersten Sonderprüfer beklagte Behinderung seiner Arbeit untersuchen kann.
Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Kabel Deutschland Holding AG
am 20. März 2015 wurde der Antrag von Elliott für zwei erneute
Sonderprüfungen zum Verhalten der KDG-Organe im Umfeld der Übernahme durch
Vodafone und die Bestellung zweier Prüfer mit der Stimmenmehrheit von
Vodafone abgelehnt. Über 20 Prozent der anwesenden Aktionäre sprachen sich
für die Sonderprüfungen aus.
Das Ergebnis der Abstimmung macht aus Sicht von Elliott deutlich, dass
neben Elliott auch die überwiegende Zahl der Minderheitsaktionäre ein
berechtigtes Interesse an einer weiteren Aufklärung der fraglichen
Sachverhalte hat. Der Sonderprüfungsbericht war im Dezember 2014 durch
Kabel Deutschland veröffentlicht worden und untersuchte das Verhalten der
KDG-Organe vor der öffentlichen Übernahme durch Vodafone.
In seiner Untersuchung, die sich auf den Zeitraum bis zum 31. März 2013
beschränkte, ist der Sonderprüfer unter anderem zu folgenden Ergebnissen
gekommen:
- Die intern durch Kabel Deutschland und seine beratenden Investmentbanken
erstellte Unternehmensbewertung kam zu signifikant höheren Werten als der
von Vodafone im Zuge der Übernahme gebotene und von Vorstand und
Aufsichtsrat der KDG zur Annahme empfohlene Preis.
- Mit Blick auf die intern erstellte Unternehmensbewertung ist die
gemeinsame Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Kabel Deutschland
Holding AG, in der sie den Kabel Deutschland-Aktionären die Annahme des
Vodafone-Angebots nahegelegt haben, daher unplausibel.
Im Zusammenhang mit der Einreichung des Antrags hat Elliott das folgende
Statement veröffentlicht:
"Nachdem der Erwerber Vodafone seine Stimmenmehrheit auf der
zurückliegenden außerordentlichen Hauptversammlung dazu genutzt hat, die
weitere Untersuchung der Übernahme von Kabel Deutschland durch Vodafone zu
blockieren, haben wir uns entschieden, ein Gericht um die Einsetzung zweier
Sonderprüfer zu ersuchen. Wie zu erwarten war, haben das Management von
Kabel Deutschland und der Großaktionär Vodafone offensichtlich kein
Interesse an einer Aufarbeitung der in der ersten Sonderprüfung ermittelten
Ergebnisse, die den Vorstand und Aufsichtsrat von Kabel Deutschland
teilweise schwer belasten. Die Minderheitsaktionäre, die möglicherweise
durch die Handlungen der Organe von Kabel Deutschland und Vodafone
geschädigt wurden, haben ein berechtigtes Interesse, dass die Vorwürfe
aufgeklärt werden. Dieses Ziel werden wir nun über den Rechtsweg weiter
verfolgen."
Über Elliott
Elliott Associates, L.P. und Elliott International, L.P. verfügen gemeinsam
über ein Fondsvolumen von mehr als 25 Milliarden US-Dollar. Im Jahr 1977
gegründet, ist Elliott einer der ältesten Hedgefonds, die nach wie vor vom
selben Management geführt werden. Zu den Fondsinvestoren von Elliott
gehören große Institutionen, vermögende Privatpersonen und Familien sowie
Mitarbeiter des Unternehmens.
Elliott wird bei seinen Investitionen in Europa von Elliott Advisors (UK)
Limited beraten, einer von der Financial Conduct Authority (FCA)
zugelassenen Investmentgesellschaft.
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+49 69 79 40 90 25
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Tobias.Eberle@charlesbarker.de
Ende der Pressemitteilung
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Emittent/Herausgeber: Elliott Advisors (UK) Limited
Schlagwort(e): Finanzen
2015-04-20 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
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http://www.dgap.de
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Kabel Deutschland Holding AG
--
Ein Bloomberg Bericht vom 21. März 2015 informierte, dass die Aktionäre der Kabel Deutschland Holding AG (Kabel Deutschland)ein Angebot abgelehnt haben, einen Sonderprüfer für die erneute Prüfung der Übernahme des Unternehmens durch die Vodafone Group Plc als Jockey aktivistischer Investoren für einen höheren Preis für ihre Anteile an dem Unternehmen zu benennen. Der Bericht fügte hinzu, dass die Elliott Management Corp. Kabel Deutschland aufgrund der Zustimmung zu dem Akquisitionspreis von €87/Aktie eine Pflichtverletzung gegenüber deren Aktionären beschuldigte. Gemäß Elliott bewertete ein Bericht durch einen in Frankfurt ansässigen Wirtschaftsprüfer, Constantin GmbH, Kabel Deutschland mit €104/Aktie. Vodafone hat den Preis als unrealistisch bezeichnet und sagte, dass ein unabhängiger Prüfer einen volumengewichteten durchschnittlichen Aktienpreis des Unternehmens von €84,53 angesetzt hat. Vodafones Angebot beinhaltete eine Dividende von €2,50/Aktie. Der komplette Untersuchungsbericht über Kabel Deutschland ist zum kostenlosen Download verfügbar unter:
http://register.performancefinancial.de/de/?c=Kabel%20Deutsc…
--
Ein Bloomberg Bericht vom 21. März 2015 informierte, dass die Aktionäre der Kabel Deutschland Holding AG (Kabel Deutschland)ein Angebot abgelehnt haben, einen Sonderprüfer für die erneute Prüfung der Übernahme des Unternehmens durch die Vodafone Group Plc als Jockey aktivistischer Investoren für einen höheren Preis für ihre Anteile an dem Unternehmen zu benennen. Der Bericht fügte hinzu, dass die Elliott Management Corp. Kabel Deutschland aufgrund der Zustimmung zu dem Akquisitionspreis von €87/Aktie eine Pflichtverletzung gegenüber deren Aktionären beschuldigte. Gemäß Elliott bewertete ein Bericht durch einen in Frankfurt ansässigen Wirtschaftsprüfer, Constantin GmbH, Kabel Deutschland mit €104/Aktie. Vodafone hat den Preis als unrealistisch bezeichnet und sagte, dass ein unabhängiger Prüfer einen volumengewichteten durchschnittlichen Aktienpreis des Unternehmens von €84,53 angesetzt hat. Vodafones Angebot beinhaltete eine Dividende von €2,50/Aktie. Der komplette Untersuchungsbericht über Kabel Deutschland ist zum kostenlosen Download verfügbar unter:
http://register.performancefinancial.de/de/?c=Kabel%20Deutsc…
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.386.746 von tonisoprano am 20.03.15 21:09:01
Schreibe doch erst einmal, worum es geht, bevor es um den nächsten Punkt geht:
http://www.t-online.de/wirtschaft/unternehmen/id_73357310/wi…
Zitat von tonisoprano: War das nun alles oder kommt da noch nen juristisches Nachspiel
Schreibe doch erst einmal, worum es geht, bevor es um den nächsten Punkt geht:
http://www.t-online.de/wirtschaft/unternehmen/id_73357310/wi…
War das nun alles oder kommt da noch nen juristisches Nachspiel
Für Chartinvestoren und langjährige Aktionäre zum Halten interessant, sonst ist Kabel Deutschland viel zu teuer:
http://www.investresearch.net/kabel-deutschland-aktie/
http://www.investresearch.net/kabel-deutschland-aktie/
Kabel Deutschland will an die Börse gehen - ob das was wird ????