checkAd

    Kabel Deutschland will an die Börse gehen - ob das was wird ???? (Seite 48)

    eröffnet am 23.02.10 10:28:35 von
    neuester Beitrag 31.10.23 13:52:59 von
    Beiträge: 818
    ID: 1.156.142
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 147.806
    Aktive User: 0

    Werte aus der Branche Telekommunikation

    WertpapierKursPerf. %
    0,9000+18,42
    9,0000+12,50
    1,4589+12,09
    166,50+11,90
    18.283,00+10,39
    WertpapierKursPerf. %
    18,430-6,64
    13,470-7,68
    2,1500-11,52
    8,5100-27,22
    30,00-41,18

    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 48
    • 82

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 09.09.15 20:37:36
      Beitrag Nr. 348 ()
      Was für ein trauriger Kundenservice - nur Unannehmlichkeiten - 1 Stunde für nichts und wieder nichts telfoniert-Kabel D.genau wie die Telekom und 02 usw.traurige Versager ihrer Zunft
      Avatar
      schrieb am 03.09.15 12:47:08
      Beitrag Nr. 347 ()
      Kabel Deutschland Holding AG: Weisung den Widerruf der Zulassung der Aktien zum Handel im regulären Markt zu beantragen (Delisting)

      Kabel Deutschland Holding AG / Schlagwort(e): Delisting

      03.09.2015 12:29

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      DGAP - ein Service der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Unterföhring, 3. September 2015 - Der Vorstand der Kabel Deutschland
      Holding AG mit Sitz in Unterföhring ("Gesellschaft"), ISIN DE000KD88880,
      hat heute eine Weisung des herrschenden Unternehmens, der Vodafone Vierte
      Verwaltungs AG, erhalten, gegenüber der Frankfurter Wertpapierbörse den
      Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im
      regulierten Markt sowie zum Handel im Teilbereich des regulierten Marktes
      mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zu beantragen
      (sogenanntes Delisting).

      Nach Wirksamwerden der Entscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse, die
      Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der
      Frankfurter Wertpapierbörse zu widerrufen, werden die Aktien der
      Gesellschaft nicht mehr in einem regulierten Markt einer Börse im Inland
      oder einem vergleichbaren Markt im Ausland gehandelt werden. Derzeit
      rechnet der Vorstand der Gesellschaft damit, dass der Handel der Aktien der
      Gesellschaft in dem regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse
      voraussichtlich spätestens sechs Monate nach Veröffentlichung der
      Widerrufsentscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse endet. Die
      Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Freiverkehr der Börsen
      Hamburg und Hannover wird von dem Delisting nicht unmittelbar betroffen.


      03.09.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Kabel Deutschland Holding AG
      Betastraße 6-8
      85774 Unterföhring
      Deutschland
      Telefon: +49 (0)89 960 100
      Fax: +49 (0)89 960 10 888
      E-Mail: presse@kabeldeutschland.de
      Internet: www.kabeldeutschland.com
      ISIN: DE000KD88880
      WKN: KD8888
      Indizes: MDAX
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
      in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart

      Ende der Mitteilung
      Avatar
      schrieb am 21.06.15 17:14:44
      Beitrag Nr. 346 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.018.970 von goldenshare am 21.06.15 17:12:28
      Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Kabel Deutschland Holding AG: Verhandlung erst im Dezember 2015
      von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

      In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der zum Vodafone-Konzern gehörenden Vodafone Vierte Verwaltungs AG mit der Kabel Deutschland Holding AG (als beherrschtem Unternehmen) hat das Landgericht München I den Termin zur mündlichen Verhandlung auf Donnerstag, den 10. Dezember 2015, 10:30 Uhr, verlegt (statt dem ursprünglich angesetzten 11. Juni 2015).

      Als Grund wurde die "Ermöglichung einer sachgerechten Vorbereitung für alle Verfahrensbeteiligten" genannt.

      LG München I, Az. 5 HK O 6321/14
      Vogel, E. u.a. ./. Vodafone Vierte Verwaltungs AG
      80 Antragsteller
      gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Franz L. Heiss, 80801 München
      Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Vodafone Vierte Verwaltungs AG:
      Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf
      (Rechtsanwalt Stephan Oppenhoff, Rechtsanwalt Dr. Kay-Uwe Neumann)
      Eingestellt von RA Martin Arendts um 10:42
      Avatar
      schrieb am 21.06.15 17:12:28
      Beitrag Nr. 345 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.602.239 von straßenköter am 20.04.15 14:46:40https://www.spruchverfahren-direkt.de/incoming/2015-04-28/Ka…

      Der aktuelle Verfahrensstand

      zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Vodafone Vierte Verwaltungs AG (Antragsgegnerin) als herrschender Gesellschaft und der Kabel Deutschland Holding AG (Zielgesellschaft) als beherrschter Gesellschaft

      Die Antragsgegnerin hat mit der Zielgesellschaft am 20. Dezember 2013 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Diesem Vertrag hat die außerordentliche Hauptversammlung der Zielgesellschaft am 13. Februar 2014 zugestimmt.

      Darin verpflichtet sich die Antragsgegnerin, eine indirekte Tochtergesellschaft der Vodafone Group Plc., unter anderem den außenstehenden Aktionären der Zielgesellschaft eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von 3,77 Euro brutto (netto 3,17 Euro) bzw. eine Barabfindung in Höhe von 84,53 Euro zu zahlen. Betroffen sind insgesamt rund 20,74 Millionen Stück Aktien der Zielgesellschaft, was 23,43 Prozent des Grundkapitals entspricht. Zu den betroffenen Aktionären zählen die Hedgefonds bzw. Vermögensverwalter der Elliot-Gruppe, der Blackrock-Gruppe und der britischen Barclays Bank, welche insgesamt 20,43 Prozent der außenstehenden Aktien halten.

      Zum Zwecke der Bestimmung einer höheren angemessenen Barabfindung und eines angemessenen Ausgleichs haben Aktionäre der Zielgesellschaft gemäß §§ 304 Abs. 3 S. 3, 305 Abs. 5 S. 2 AktG Anträge auf Einleitung eines Spruchverfahrens gestellt. Diese Anträge sind unter Az. 5 HK O 6321/14 beim Landgericht München I anhängig.

      Medienberichten zufolge verlangt Elliot auf der Grundlage eines Privatgutachtens von Rödl & Partner eine Erhöhung der Barabfindung auf mindestens 225 Euro (Manager Magazin Nr. 8/2014, S. 17). Andere Minderheitsaktionäre bezifferten den Wert der Kabel Deutschland-Aktien, sofern sie überhaupt ihre Anträge bezifferten, unter 150 Euro.

      Auch der Verein Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK). ist an dem Spruchverfahren beteiligt. Er führt in seinem Antrag unter anderem an, dass eines der Wertgutachten von einer ehemaligen Partnerin der Anwaltskanzlei Linklaters LPP verfasst wurde, obwohl letzere Vodafone bei der Übernahme anwaltlich beraten hat. Darüber hinaus wird kritisiert, dass der bis dato übliche Planungsturnus für die Fünf-Jahres-Planrechnung der übernommenen Gesellschaft unter dem Regime von Vodafone verändert wurde, Wachstumsziele für die Geschäftsbereiche TV sowie Internet und Telefonie mithin unplausibel nach unten korrigiert worden seien. Darüber hinaus seien keine Verbundeffekte durch die Eingliederung der Kabel Deutschland Holding AG in die Bewertung eingeflossen.

      Ebenfalls am Spruchverfahren beteiligt ist die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger (VzfK). Auch sie sieht die Zielgesellschaft deutlich unterbewertet. So führe ein Vergleich mit dem Erwerb des niederländischen Kabelnetzbetreibers Ziggo N.V. durch Liberty Global Plc. nur zwei Wochen zuvor zu Transaktionspreisen, welche die hier angebotene Barabfindung deutlich überstiegen, argumentiert die VzfK.

      Die Antragsgegnerin ist aufgefordert, auf die Anträge der Minderheitsaktionäre auf Festsetzung einer höheren angemessenen Barabfindung und Ausgleichs zu erwidern.

      (Stand: 15. September 2014)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.04.15 14:46:40
      Beitrag Nr. 344 ()
      Elliott beantragt beim Landgericht München I weitere Sonderprüfungen bei Kabel Deutschland Holding AG

      (DGAP-Media / 2015-04-20 / 14:35)

      - Der Großaktionär Elliott, der 13,5 Prozent der Kabel Deutschland-Aktien
      hält, hat heute beim Landgericht München I zwei erneute Sonderprüfungen bei
      Kabel Deutschland sowie die gerichtliche Bestellung zweier Sonderprüfer
      beantragt.

      - Gegenstand der Sonderprüfungen soll eine vertiefte Untersuchung des
      Verhaltens des KDG-Vorstandes im Zusammenhang mit der Übernahme durch
      Vodafone sein. Eine vorangegangene Sonderprüfung hatte eine Reihe von
      besorgniserregenden Ergebnissen zutage gefördert, die aus Sicht von Elliott
      dringend der vollständigen Aufklärung bedürfen.



      München, 20. April 2015 - Elliott Associates, L.P. und Elliott
      International, L.P. haben heute gemeinsam mit verbundenen Gesellschaften
      ("Elliott") bekannt gegeben, dass Elliott beim Landgericht München I
      erneute Sonderprüfungen der Kabel Deutschland Holding AG ("KDG") und die
      gerichtliche Bestellung zweier Sonderprüfer beantragt hat.

      Gemäß dem Antrag soll der bisherige Sonderprüfer, Martin Schommer von der
      Constantin GmbH, mit einer weiteren Prüfung beauftragt werden, die sich
      auch auf den Zeitraum nach dem 31. März 2013 erstreckt. Dieser Sonderprüfer
      kann damit unabhängig die aufgrund des ersten Prüfungsberichtes im Raume
      stehenden möglichen Pflichtverletzungen des KDG-Vorstandes untersuchen.
      Zusätzlich soll ein weiterer Sonderprüfer bestellt werden, der die vom
      ersten Sonderprüfer beklagte Behinderung seiner Arbeit untersuchen kann.

      Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Kabel Deutschland Holding AG
      am 20. März 2015 wurde der Antrag von Elliott für zwei erneute
      Sonderprüfungen zum Verhalten der KDG-Organe im Umfeld der Übernahme durch
      Vodafone und die Bestellung zweier Prüfer mit der Stimmenmehrheit von
      Vodafone abgelehnt. Über 20 Prozent der anwesenden Aktionäre sprachen sich
      für die Sonderprüfungen aus.

      Das Ergebnis der Abstimmung macht aus Sicht von Elliott deutlich, dass
      neben Elliott auch die überwiegende Zahl der Minderheitsaktionäre ein
      berechtigtes Interesse an einer weiteren Aufklärung der fraglichen
      Sachverhalte hat. Der Sonderprüfungsbericht war im Dezember 2014 durch
      Kabel Deutschland veröffentlicht worden und untersuchte das Verhalten der
      KDG-Organe vor der öffentlichen Übernahme durch Vodafone.

      In seiner Untersuchung, die sich auf den Zeitraum bis zum 31. März 2013
      beschränkte, ist der Sonderprüfer unter anderem zu folgenden Ergebnissen
      gekommen:

      - Die intern durch Kabel Deutschland und seine beratenden Investmentbanken
      erstellte Unternehmensbewertung kam zu signifikant höheren Werten als der
      von Vodafone im Zuge der Übernahme gebotene und von Vorstand und
      Aufsichtsrat der KDG zur Annahme empfohlene Preis.

      - Mit Blick auf die intern erstellte Unternehmensbewertung ist die
      gemeinsame Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Kabel Deutschland
      Holding AG, in der sie den Kabel Deutschland-Aktionären die Annahme des
      Vodafone-Angebots nahegelegt haben, daher unplausibel.


      Im Zusammenhang mit der Einreichung des Antrags hat Elliott das folgende
      Statement veröffentlicht:

      "Nachdem der Erwerber Vodafone seine Stimmenmehrheit auf der
      zurückliegenden außerordentlichen Hauptversammlung dazu genutzt hat, die
      weitere Untersuchung der Übernahme von Kabel Deutschland durch Vodafone zu
      blockieren, haben wir uns entschieden, ein Gericht um die Einsetzung zweier
      Sonderprüfer zu ersuchen. Wie zu erwarten war, haben das Management von
      Kabel Deutschland und der Großaktionär Vodafone offensichtlich kein
      Interesse an einer Aufarbeitung der in der ersten Sonderprüfung ermittelten
      Ergebnisse, die den Vorstand und Aufsichtsrat von Kabel Deutschland
      teilweise schwer belasten. Die Minderheitsaktionäre, die möglicherweise
      durch die Handlungen der Organe von Kabel Deutschland und Vodafone
      geschädigt wurden, haben ein berechtigtes Interesse, dass die Vorwürfe
      aufgeklärt werden. Dieses Ziel werden wir nun über den Rechtsweg weiter
      verfolgen."



      Über Elliott

      Elliott Associates, L.P. und Elliott International, L.P. verfügen gemeinsam
      über ein Fondsvolumen von mehr als 25 Milliarden US-Dollar. Im Jahr 1977
      gegründet, ist Elliott einer der ältesten Hedgefonds, die nach wie vor vom
      selben Management geführt werden. Zu den Fondsinvestoren von Elliott
      gehören große Institutionen, vermögende Privatpersonen und Familien sowie
      Mitarbeiter des Unternehmens.

      Elliott wird bei seinen Investitionen in Europa von Elliott Advisors (UK)
      Limited beraten, einer von der Financial Conduct Authority (FCA)
      zugelassenen Investmentgesellschaft.



      ###


      Medien-Kontakt:

      Charles Barker Corporate Communications
      Thomas Katzensteiner / Tobias Eberle
      +49 69 79 40 90 25
      +49 69 79 40 90 24
      Thomas.Katzensteiner@charlesbarker.de
      Tobias.Eberle@charlesbarker.de


      Ende der Pressemitteilung

      ---------------------------------------------------------------------

      Emittent/Herausgeber: Elliott Advisors (UK) Limited
      Schlagwort(e): Finanzen

      2015-04-20 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch
      DGAP - ein Service der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
      verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
      Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
      http://www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------
      2 Antworten

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1895EUR +1,61 %
      Einer von wenigen in einer elitären Gruppe!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 14.04.15 14:37:49
      Beitrag Nr. 343 ()
      Kabel Deutschland Holding AG

      --

      Ein Bloomberg Bericht vom 21. März 2015 informierte, dass die Aktionäre der Kabel Deutschland Holding AG (Kabel Deutschland)ein Angebot abgelehnt haben, einen Sonderprüfer für die erneute Prüfung der Übernahme des Unternehmens durch die Vodafone Group Plc als Jockey aktivistischer Investoren für einen höheren Preis für ihre Anteile an dem Unternehmen zu benennen. Der Bericht fügte hinzu, dass die Elliott Management Corp. Kabel Deutschland aufgrund der Zustimmung zu dem Akquisitionspreis von €87/Aktie eine Pflichtverletzung gegenüber deren Aktionären beschuldigte. Gemäß Elliott bewertete ein Bericht durch einen in Frankfurt ansässigen Wirtschaftsprüfer, Constantin GmbH, Kabel Deutschland mit €104/Aktie. Vodafone hat den Preis als unrealistisch bezeichnet und sagte, dass ein unabhängiger Prüfer einen volumengewichteten durchschnittlichen Aktienpreis des Unternehmens von €84,53 angesetzt hat. Vodafones Angebot beinhaltete eine Dividende von €2,50/Aktie. Der komplette Untersuchungsbericht über Kabel Deutschland ist zum kostenlosen Download verfügbar unter:

      http://register.performancefinancial.de/de/?c=Kabel%20Deutsc…
      Avatar
      schrieb am 22.03.15 21:20:46
      Beitrag Nr. 342 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.386.746 von tonisoprano am 20.03.15 21:09:01
      Zitat von tonisoprano: War das nun alles oder kommt da noch nen juristisches Nachspiel


      Schreibe doch erst einmal, worum es geht, bevor es um den nächsten Punkt geht:
      http://www.t-online.de/wirtschaft/unternehmen/id_73357310/wi…
      Avatar
      schrieb am 20.03.15 21:09:01
      Beitrag Nr. 341 ()
      War das nun alles oder kommt da noch nen juristisches Nachspiel
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.01.15 14:18:23
      Beitrag Nr. 340 ()
      Avatar
      schrieb am 13.01.15 17:42:30
      Beitrag Nr. 339 ()
      Für Chartinvestoren und langjährige Aktionäre zum Halten interessant, sonst ist Kabel Deutschland viel zu teuer:
      http://www.investresearch.net/kabel-deutschland-aktie/
      • 1
      • 48
      • 82
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      Investoren beobachten auch:

      WertpapierPerf. %
      +0,65
      +0,97
      +0,65
      -0,99
      +0,22
      +2,53
      +0,77
      -0,22
      +0,39
      +0,22
      Kabel Deutschland will an die Börse gehen - ob das was wird ????