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    Umtauschangebot annehmen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.12.10 19:46:59 von
    neuester Beitrag 17.12.10 06:04:58 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.162.021
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      Avatar
      schrieb am 15.12.10 19:46:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      :p Offensichtlich schießt der Kurs die Höhe, weil das Umtauschangebot attraktiv erscheint.

      Aber: Soll man es wirklich annehmen? Dem Vernehmen nach ist die Substanz der 5,87%-Anleihe per Endfälligkeit 2023 zu 100% angesichert durch eine Bürgschaft Deutschlands. Wie sicher sind aber die zum Eintausch angebotenen Papiere?
      Avatar
      schrieb am 16.12.10 08:05:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      und wie sicher ist der Garant Deutschland ?
      Avatar
      schrieb am 16.12.10 08:07:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zitat von herding: :p Offensichtlich schießt der Kurs die Höhe, weil das Umtauschangebot attraktiv erscheint.

      Aber: Soll man es wirklich annehmen? Dem Vernehmen nach ist die Substanz der 5,87%-Anleihe per Endfälligkeit 2023 zu 100% angesichert durch eine Bürgschaft Deutschlands. Wie sicher sind aber die zum Eintausch angebotenen Papiere?


      Habe dir eine Nachricht ins Postfach gelegt, vielleicht hilft sie dir
      Avatar
      schrieb am 17.12.10 00:07:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke für die Nachricht im Postfach! Ja, bei bondboard.de hatte ich auch einiges gefunden. Aber diese konkreten Berechnungen, das Umtauchangebot entspreche einem Kurs von gut 80 Euro, die hatte ich noch nicht gesehen. Also werfe ich meinen Umtauchauftrag morgen in den Postkasten.

      Wer allerdings auch immer sagt, die 410300 sei eine Finanzinnovation mit in der Folge steuerpflichtigem Kursgewinn, der gibt zunächst den Standpunkt derer wieder (ich gehörte dazu), die bei der Argentinienpleite damals mit genau diesem Papier Kursverluste durch Verkauf realisiert haben und die diese Kursverluste seinerzeit steuerlich geltend machen wollten. Damals hat mir das Finanzamt nein gesagt, es sei keine Finanzinnovation, das stelle meine Bank nur so dar, damit ich steuerlich den Verlust geltend machen könne. Keinen Pfennig hat man mir angerechnet. Jetzt hatte ich natürlich überlegt, die augenblicklich gehaltenen Papiere mit Gewinn zu verkaufen statt zu tauschen und den Zugewinn steuerfrei einzustreichen unter Berufung auf die damalige FA-Argumentation.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.12.10 06:04:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.725.427 von herding am 17.12.10 00:07:20Alles klar dann


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