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    Mercurius AG (früher CFI Fairpay AG) mit KGV von unter 5 (Seite 25)

    eröffnet am 06.04.11 15:55:47 von
    neuester Beitrag 19.07.23 07:41:41 von
    Beiträge: 251
    ID: 1.165.345
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    ISIN: DE000A0HHKA7 · WKN: A0HHKA
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      schrieb am 08.05.11 07:38:46
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.452.601 von Beachwetter1 am 04.05.11 17:09:07...die gewählte Form von Ausschüttungen aus dem EK müsste für Kleinanleger den Vorteil bringen, dass diese steuerfrei sind, oder?
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      schrieb am 04.05.11 17:09:07
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.451.889 von Muckelius am 04.05.11 15:52:21Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob mir das fast schon penetrante Auszahlen des EK's gefällt. Ein Gedanke kommt mir da schon: Lass uns möglichst viel Geld auszahlen, bevor das Geschäftsmodel platzt, da die Zinsen zu hoch gestiegen sind... oder die Rückkaufswerte der LV aufgrund Kapitalschnitte bei Staatsanleihen der PIGS gesunken sind. Meinungen dazu?
      1 Antwort
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      schrieb am 04.05.11 15:52:21
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.413.930 von Papapaulskifahren am 26.04.11 21:55:16aus dem elektr. Bundesanzeiger:


      Frankfurt am Main
      WKN: A0HHKA
      ISIN: DE000A0HHKA7

      Einladung zur Hauptversammlung 2011

      Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur

      ordentlichen Hauptversammlung

      am Mittwoch, den 15. Juni 2011, um 14:00 Uhr

      (Einlass ab 13:00 Uhr)

      in den Geschäftsräumen der Mercurius Gruppe,

      Börsenstraße 2–4, 2. Obergeschoss, 60313 Frankfurt am Main.





      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MERCURIUS AG und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem Bericht über die Lage des Konzerns für das Geschäftsjahr 2010 und dem Bericht des Aufsichtsrats

      Die vorstehenden Unterlagen sind unter der Internetadresse www.mercurius.de abrufbar (§ 175 Abs. 2 S. 4 AktG). Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären zudem auf Anfrage kostenlos und unverzüglich zugesandt.
      2.

      Entlastung der Mitglieder des Vorstands

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
      3.

      Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RG TREUHAND Revisionsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für die MERCURIUS AG und den MERCURIUS-Konzern für das Geschäftsjahr 2011 zu wählen.
      5.

      Satzungsänderung zur Anpassung des Unternehmensgegenstands

      Zur Anpassung des Unternehmensgegenstandes an die Anforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und zum Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft, soll der satzungsmäßige Unternehmensgegenstand geändert beziehungsweise erweitert werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

      㤠2.1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
      2.1

      Gegenstand des Unternehmens ist (i) der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Kapitallebens- und Rentenversicherungen, fondsgebundenen Lebensversicherungen sowie weiteren Versicherungstarifen, von Forderungen jeder Art, von Unternehmen, Teilen von Unternehmen und Beteiligungen und von sonstigen Vermögensgegenständen im In- und Ausland, (ii) die Vermittlung von versicherungsbesicherten Darlehen (Policendarlehen), von Verträgen über den nicht-ratierlichen Erwerb von Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträgen auf dem Zweitmarkt, von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und von Darlehen, (iii) die Anlageberatung und die Vermittlung von Verträgen über den Erwerb von Investmentanteilen im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG), (iv) die Versicherungsvermittlung, (v) die Projektentwicklung sowie die Verwaltung, die Vermietung und der Kauf- und Verkauf von Immobilien jeder Art, einschließlich aller sonstigen Geschäfte, die damit in Zusammenhang stehen, sowie (vi) die Konzipierung und Strukturierung von Vermögensanlageprodukten, die keine Finanzinstrumente nach § 1 Abs. 11 KWG darstellen, und die damit zusammenhängende Erbringung von Beratungsleistungen. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die einem Erlaubnisvorbehalt nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz oder nach dem Gesetz über das Kreditwesen unterliegen.

      § 2.2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
      2.2

      Die Gesellschaft kann durch Tochterunternehmen und/oder Treuhandvereine bzw. -gesellschaften insbesondere Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen jeder Art und sonstige Dienstleistungen und Geschäfte, die damit zusammenhängen, einschließlich des Erwerbs, des Haltens und der Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, betreiben, soweit das jeweilige Tochterunternehmen und/oder der/die jeweilige Treuhandverein bzw. -gesellschaft die dafür erforderliche Erlaubnis hat.“
      6.

      Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln, eine anschließende Kapitalherabsetzung und Änderung von § 5.1 der Satzung

      Die Gesellschaft verfügt ausweislich ihres Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 über eine Kapitalrücklage in Höhe von EUR 8.689.832,00. Die Gesellschaft benötigt diese Kapitalrücklage nicht in voller Höhe. Die Kapitalrücklage soll folglich in einem Umfang von EUR 595.592,00 aufgelöst und die so frei werdenden Mittel zur Auszahlung an die Aktionäre verwendet werden. Die nach der Auflösung verbleibende Kapitalrücklage in Höhe von voraussichtlich EUR 8.094.240,00 erscheint für den Geschäftsbetrieb als ausreichend.

      Eine unmittelbare Auszahlung der Kapitalrücklage an die Aktionäre ist gesetzlich nicht möglich. Um eine Auszahlung dennoch zu erreichen, soll in einem ersten Schritt das Grundkapital aus Gesellschaftsmitteln erhöht werden. Hierbei wird der aufzulösende Teil der Kapitalrücklage in Grundkapital umgewandelt. Die Erhöhung soll ohne Ausgabe neuer Aktien erfolgen. In einem zweiten Schritt soll das Grundkapital der Gesellschaft im Wege einer ordentlichen Kapitalherabsetzung wieder auf den ursprünglichen Betrag reduziert werden. Auch hierbei erfolgt keine Veränderung der Aktienzahl.

      Die Auszahlung eines in diesem Wege frei werdenden Kapitals darf aufgrund von Regelungen des Aktiengesetzes zum Schutze von Gläubigern erst nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten vorgenommen werden, gerechnet ab dem Tag, an dem die Bekanntmachung der Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft erfolgt ist.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

      „a) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

      Das Grundkapital der Gesellschaft, eingeteilt in 2.382.368 Stückaktien, wird aus Gesellschaftsmitteln von EUR 2.382.368,00 um EUR 595.592,00 auf EUR 2.977.960,00 erhöht durch Umwandlung von EUR 595.592,00 der in der Bilanz zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen Kapitalrücklage.

      Die Kapitalerhöhung erfolgt ohne Ausgabe neuer Aktien. Der auf jede Stückaktie anteilig entfallende Betrag am Grundkapital der Gesellschaft erhöht sich im gleichen Verhältnis wie das Grundkapital.

      Diesem Beschluss wird die vom Vorstand und Aufsichtsrat festgestellte, von der RG TREUHAND Revisionsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüfte und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresbilanz zum 31. Dezember 2010 zugrunde gelegt. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen.

      § 5.1 der Satzung wird in Anpassung an die vorstehende Kapitalerhöhung wie folgt neu gefasst:
      5.1.

      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 2.977.960,00 (in Worten: Euro zwei Millionen neunhundertsiebenundsiebzigtausendneunhundertsechzig). Es ist eingeteilt in 2.382.368 auf den Inhaber lautende Stückaktien.

      b) Ordentliche Kapitalherabsetzung

      Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 2.977.960,00, eingeteilt in 2.382.368 Stückaktien, wird um EUR 595.592,00 auf EUR 2.382.368,00 herabgesetzt. Die Herabsetzung auf EUR 2.382.368,00 erfolgt gemäß den Vorschriften des Aktiengesetzes über die ordentliche Kapitalherabsetzung durch Herabsetzung des auf jede Aktie entfallenden Anteils am Grundkapital zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals (EUR 0,25 je Stückaktie) an die Aktionäre. Eine Zusammenlegung oder Einziehung der Aktien erfolgt nicht. Der auf jede Stückaktie entfallende anteilige Betrag am Grundkapital verringert sich in demselben Verhältnis wie das Grundkapital.

      § 5.1 der Satzung wird in Anpassung an die vorstehende Kapitalerhöhung wie folgt neu gefasst:
      5.1.

      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 2.382.368,00 (in Worten: zwei Millionen dreihundertzweiundachtzigtausenddreihundertachtundsechzig Euro). Es ist eingeteilt in 2.382.368 auf den Inhaber lautende Stückaktien.

      c) Aufschiebende Bedingung

      Die Beschlussfassung nach 6. b) steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Hauptversammlung zu dem unter TOP 6. a) vorgeschlagenen Beschluss über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Der Vorstand wird angewiesen, bei der Anmeldung der Beschlussfassung nach 6. b) zur Eintragung im Handelsregister sicherzustellen, dass die Eintragung der Beschlussfassung erst nach der vorherigen Eintragung der Beschlussfassung nach TOP 6. a) in das Handelsregister erfolgt.

      d) Ermächtigung

      Der Vorstand wird ermächtigt, den Betrag in Höhe von EUR 595.592,00 nach Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister und nach Ablauf der sechsmonatigen Wartefrist für die Rückzahlung des herabgesetzten Grundkapitals und einer möglicherweise erforderlichen Befriedigung oder Besicherung von Gläubigern der Gesellschaft an die Aktionäre auszuzahlen.“
      7.

      Wahl des Aufsichtsrats

      Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 9.1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen. Die satzungsmäßige Amtsdauer der Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr nicht mitgerechnet wird, in dem die Amtszeit beginnt.

      Mit Ablauf der Hauptversammlung am 15. Juni 2011 endet das Amt des Herrn Bernd Groebler.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:

      „Herrn Dieter Behrens, Geschäftsführer der AA ASSET CONSULT GmbH, Buchenweg 10, 61184 Karben, bis zur Beendigung der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 beschließt.“

      Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag nicht gebunden.


      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 2.382.368,00 und ist eingeteilt in 2.382.368 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung ebenfalls 2.382.368 beträgt.

      Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 9817 Aktien im Wert von EUR 45.151,05. Die Anzahl eigener Aktien kann sich bis zur Hauptversammlung noch ändern, jedoch stehen der Gesellschaft aus eigenen Aktien aufgrund gesetzlicher Regelungen keine Rechte zu; insbesondere ruht das Stimmrecht aus eigenen Aktien. Die Zahl eigener Aktien der Gesellschaft ist daher von der vorgenannten Anzahl der gesamten Aktien abzuziehen, um die Zahl der in der Hauptversammlung teilnahme- und stimmberechtigten Aktien zu erhalten.


      Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes:

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 8. Juni 2011 unter der nachstehenden Adresse bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache schriftlich oder auf einem im Rahmen der Einberufung zusätzlich zugelassenen Wege und unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes angemeldet haben. Ausreichend ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 25. Mai 2011 (0:00 Uhr) zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse bis spätestens am 8. Juni 2011 zugehen:

      MERCURIUS AG
      c/o PR IM TURM HV-Service AG
      Römerstraße 72–74
      68259 Mannheim
      Telefax: +49-621-71 77 213
      E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de

      Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die Aktionäre Eintrittskarten, auf denen die Zahl der dem Inhaber zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.


      Stimmrechtsvertretung:

      Jeder Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten (z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl) ausüben lassen. Die Vollmacht kann – einer die gesetzlichen Regelungen der §§ 134, 135 AktG verdrängenden Satzungsregelung zufolge – schriftlich, per Fax oder elektronisch wie folgt erteilt werden:
      a) schriftlich: MERCURIUS AG
      Investor Relations
      Börsenstraße 2–4
      60313 Frankfurt am Main,

      b)
      per Fax:
      +49-69-50 951 72 99,

      c)
      elektronisch:
      Nur unter Verwendung einer elektronischen Signatur: ir@mercurius.de.



      Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Hierbei handelt es sich um einen Mitarbeiter der Gesellschaft, der aufgrund von Bevollmächtigungen durch Aktionäre gemäß den von diesen erteilten Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten abstimmt. Dem Stimmrechtsvertreter müssen dazu Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne Weisungen ist eine Vollmachtserteilung ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können schriftlich, per Fax oder elektronisch und unter Verwendung der hierfür auf den Eintrittskarten vorgesehenen Vollmachts- und Weisungsformulare erteilt werden. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen Form erforderlich. Vollmacht und Weisungen müssen bis spätestens zum 10. Juni 2011 bei der Gesellschaft eingegangen sein. Wir bitten um Verständnis, dass später eingehende Vollmachten nicht mehr berücksichtigt werden können. Ausführlichere Informationen zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre nach Anmeldung und Übersendung des Nachweises über ihren Anteilsbesitz zusammen mit der Eintrittskarte.

      Alle bisher zulässigen Formen der Teilnahme an der Hauptversammlung, so auch die Teilnahme durch einen Vertreter, insbesondere auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, werden durch dieses Angebot zur Stimmrechtsausübung selbstverständlich nicht berührt und bleiben nach wie vor in vollem Umfang möglich. Für die Vollmachtserteilung an Dritte ist das auf der Eintrittskarte vorgesehene oder das auf Verlangen von der Gesellschaft in Textform übersandte Vollmachtsformular zu verwenden.


      Fragen und Anträge von Aktionären:

      Aktionäre, die beabsichtigen, auf der Hauptversammlung Fragen zu stellen, werden gebeten, diese der Gesellschaft möglichst vor der Hauptversammlung mitzuteilen, um dem Vorstand Gelegenheit zur Vorbereitung der Antworten zu geben.

      Anfragen und Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126 und 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

      MERCURIUS AG
      Investor Relations
      Börsenstraße 2–4
      60313 Frankfurt am Main
      Telefax: +49-69-50 951 72 99

      Wir werden alle nach § 126 AktG zugänglich zu machenden Anträge von Aktionären unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse www.mercurius.de veröffentlichen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.


      Veröffentlichung im Internet, ausgelegte Unterlagen

      Die folgenden Unterlagen sind vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetadresse der Gesellschaft unter www.mercurius.de zugänglich und liegen zudem in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Börsenstraße 2–4, 60313 Frankfurt am Main, zur Einsicht durch die Aktionäre aus:


      Zu Tagesordnungspunkt 1:


      der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2010, der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2010, der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010.

      Diese Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen erteilt die Gesellschaft jedem Aktionär unverzüglich und kostenfrei Abschriften der vorgenannten Unterlagen.

      Die Einladung zur Hauptversammlung wurde am 04. Mai 2011 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.



      Frankfurt am Main, im April 2011

      MERCURIUS AG

      Der Vorstand



      Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
      Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte PR IM TURM HV-Service AG, z. Hd. Frau Krämer, Römerstraße
      72–74, 68259 Mannheim, Fax 0621/70 99 07.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.04.11 21:55:16
      Beitrag Nr. 8 ()
      Sieht doch prima aus und in diesem Jahr gibt es den Sonderertrag aus dem Skontren-Verkauf, weiterhin günstige Refinanzierungssätze und die neue Immobilie scheint auch interessant für Investoren. Vermute mit der HV-Einladung wissen wir auch, wann es die nächste EK-Rückzahlung gibt.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.04.11 16:03:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.333.336 von Muckelius am 07.04.11 12:38:12der geschäftsbericht für 2010 ist online:

      http://ir.mercurius.de/cgi-bin/show.ssp?id=6000&companyName=…

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      Avatar
      schrieb am 07.04.11 12:38:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.331.418 von Muckelius am 07.04.11 07:28:40heute vormittag wurde in Block von 8000 Aktien zum Kurs von 3,56 Euro umgesetzt! Für diese Aktie ist das eine Menge!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.04.11 07:28:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.328.757 von Muckelius am 06.04.11 16:22:02ein Rückkaufprogramm für eigene Aktien läuft auch noch...


      DGAP-News: Mercurius AG: Mercurius AG startet Aktienrückkauf

      Mercurius AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

      01.02.2011 / 11:56

      Frankfurt am Main, 01. Februar 2011 - Die Mercurius AG hat auf Ihrer Hauptversammlung am 8. Juni 2010 beschlossen, dass die Gesellschaft vom Tage der Beschlussfassung an ermächtigt ist, mehrmals eigene Aktien bis zu 10 % des derzeitigen Grundkapitals, d. h. bis zu 238.236 Stück, über die Frankfurter Wertpapierbörse zurückzukaufen. Der Vorstand der Mercurius AG hat den Beschluss gefasst, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen.
      Der Aktienrückkauf soll ab dem 1. Februar 2011 beginnen und spätestens am 31. Dezember 2011 beendet werden.

      Der Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Mittelwert des Schlusskurses des elektronischen Handelssystems XETRA der Deutschen Börse AG an den letzten drei Handelstagen vor der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.
      Darüber hinaus wurde das mit dem Aktienrückkauf beauftragte Institut verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 5 der Verordnung (EG) Nr.2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 (EG-VO) einzuhalten.
      Die Informationen über den Erwerb der Aktien der Mercurius AG gemäß Artikel 4 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 werden im Internet unter www.mercurius.de im Bereich Investor Relations abrufbar sein.
      Unternehmensprofil:

      Die Mercurius-Gruppe ist eine Finanzdienstleistungsplattform für alternative Investments und Asset Management mit angeschlossener Wertpapierhandelsbank. Unternehmertum, Kapitalmarkterfahrung und unser Netzwerk sind unsere Stärken.

      Das Dienstleistungsspektrum der Mercurius Handelsbank GmbH umfasst Asset Management, Trading, Institutional Sales und Strukturierte Produkte.
      Die Tochtergesellschaft Mercurius Real Estate AG entwickelt hochwertige Immobilienprojekte in Innenstadtlagen mit dem Schwerpunkt Wohnen.
      Unter der Marke 'CFI FAIRPAY' kauft, verkauft und beleiht die Mercurius AG Lebensversicherungen im Zweitmarkt und ist darüber hinaus mit der Verwaltung bestehender Policenportfolios für Kunden beauftragt.
      Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
      Investor Relations

      Mercurius AG
      Börsenstr. 2-4
      60313 Frankfurt a. M.

      Telefon 069 50951-7788
      Fax 069 50951-7299
      E-Mail ir@mercurius.de
      Internet www.mercurius.de


      Ende der Corporate News

      ---------------------------------------------------------------------
      01.02.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch Unternehmen: Mercurius AG Börsenstr. 2-4 60313 Frankfurt am Main Deutschland Telefon: +49 (0) 69 50951 7100 Fax: +49 (0) 69 50951 7199 E-Mail: ir@mercurius.de Internet: http://www.mercurius.de ISIN: DE000A0HHKA7 WKN: A0HHKA Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart; Entry Standard in Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      --------------------------------------------------------------------- 110711 01.02.2011
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.04.11 16:22:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.328.648 von Muckelius am 06.04.11 16:09:45...ich haben mal den Threadtitel entsprechend anpassen lassen...
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.04.11 16:09:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.328.534 von Muckelius am 06.04.11 15:58:34Threadtitel müsste eigentlich lauten: Mercurius AG (früher CFI Fairpay AG) mit KGV von unter 5. :D

      Es liegt bei einem angenommenen Kurs von 3,75 Euro und Gewinn pro Aktie von 1,68 Euro bei ungefähr schlappen 2,23 (für 2010) :laugh:
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.04.11 15:58:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.328.515 von Muckelius am 06.04.11 15:55:47Ale Ergänzung. Die Mercurius AG ist im Internet unter


      www.mercurius.de zu finden.

      zur Historie die Info von der Homepage:


      HISTORIE
      Ursprung

      Die CFI FAIRPAY AG agiert seit Mitte 2005 im deutschen Zweitmarkt für Kapitalversicherungen und zählt zu den führenden direkten Investoren in diesem Markt. In 2006 ging die Gesellschaft im Marksegment Entry Standard an die Börse.
      Neuausrichtung und Namensänderung

      Aufgrund des attraktiven Marktumfelds entschied die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2009 die Geschäftsfelder zu erweitern. Der Ausbau des Konzerns mit den neuen Tochtergesellschaften Mercurius Handelsbank GmbH und Mercurius Real Estate AG sowie des fortgeführten Geschäftsbereichs Zweitmarkt Lebensversicherung unter der Marke „CFI FAIRPAY“ fand seinen vorläufigen Abschluss in der Umfirmierung des Mutterkonzerns CFI FAIRPAY AG in Mercurius AG. Die Namensänderung gewährleistet eine einheitliche Wahrnehmung der Betätigungsfelder der Mercurius-Gruppe und trägt zu einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung bei.
      Die Geschäftsfelder

      Die Mercurius Real Estate AG entwickelt seit Ende 2009 hochwertige Immobilienprojekte in Innenstadtlagen mit dem Schwerpunkt Wohnen.

      Die Geschäftsbereiche der, seit September 2009 operativ tätigen, Mercurius Handelsbank GmbH sind Wertpapierhandel, Strukturierte Produkte, Asset Management und Asset Management Services.

      Unter der Marke „CFI FAIRPAY“ kauft, verkauft und beleiht die Mercurius AG weiterhin Lebensversicherungen im Zweitmarkt und ist darüber hinaus mit der Verwaltung bestehender Policenportfolios für Kunden beauftragt.
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