WGF-Anleihen (Seite 3)
eröffnet am 20.07.11 13:07:10 von
neuester Beitrag 02.07.23 20:18:59 von
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... selbsterklärend:
Wertpapier-Mitteilungen:
AZ 504 IN 25/16 - Amtsgericht Düsseldorf. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 48963 eingetragenen WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG, Vogelsanger Weg 111, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Paul Zimmer, Am Erlenbuck 8, 79379 Müllheim wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über eine von dem Verwalter beabsichtigte besonders bedeutsame Rechtshandlung im Sinne des § 160 Abs. 1 S. 1 und 2, Abs. 2 Nr. 3 InsO zur Abstimmung über das Angebot des D&O-Versicherers zur Abfindung der potentiell versicherten Organhaftungsansprüche und die Angebote der Insolvenzverwalter der übrigen Gesellschaften der WGF-Gruppe über die Aufteilung der angebotenen Abfindung des Versicherers Termin bestimmt auf Mittwoch, 26.8.2020, 10:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Saal 2.133/2.131. Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Wertpapier-Mitteilungen:
AZ 504 IN 25/16 - Amtsgericht Düsseldorf. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 48963 eingetragenen WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG, Vogelsanger Weg 111, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Paul Zimmer, Am Erlenbuck 8, 79379 Müllheim wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über eine von dem Verwalter beabsichtigte besonders bedeutsame Rechtshandlung im Sinne des § 160 Abs. 1 S. 1 und 2, Abs. 2 Nr. 3 InsO zur Abstimmung über das Angebot des D&O-Versicherers zur Abfindung der potentiell versicherten Organhaftungsansprüche und die Angebote der Insolvenzverwalter der übrigen Gesellschaften der WGF-Gruppe über die Aufteilung der angebotenen Abfindung des Versicherers Termin bestimmt auf Mittwoch, 26.8.2020, 10:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Saal 2.133/2.131. Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.510.422 von Aldy am 22.07.20 21:42:41
...exakt so sieht es aus.
Zitat von Aldy: Dr. Bähr ist sehr fleissig in Sachen Beantragung von Prozesskostenhilfe, in der Regel wird sie ihm gewährt.
Ich denke wir haben da einen sehr guten IV erwischt.
...exakt so sieht es aus.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.458.239 von albondy am 18.07.20 09:51:23
Habe den letzten newsletter der SdK eben mal gelesen - da sind aber wohl noch einige Eisen im Feuer
- Wirtschaftsprüfer zur Zahlung verurteilt, ist in der Berufung (760 Tsd plus Zinsen)
- Rückforderung einer anfechtbaren Zahlung an Pinoccio (270 Tsd)
- Gläubigerausschussmitglied zur Rückzahlung wg. ungerechtfertigter Bereicherung verurteilt, ist in der Berufung (116 Tsd)
- Klage gegen eine Firma wg. anfechtbarer Zahlung (80 Tsd)
- Klage gegen Vorstände und Aufsichtsräte wg. Insolvenzverschleppung (22,45 Mio)
Dr. Bähr ist sehr fleissig in Sachen Beantragung von Prozesskostenhilfe, in der Regel wird sie ihm gewährt.
Ich denke wir haben da einen sehr guten IV erwischt.
Die eine oder andere Mio könnte da durchaus noch die Quote erhöhen.
Ich lasse hier nichts ausbuchen (warum sollte ich?) und warte ab.
Zitat von albondy:Zitat von NoamX: Wie groß waren noch einmal die ausstehenden Forderungen, d.h. welche Quote kommt da raus?
... natürlich nicht die Welt.
Üblicherweise zahlt D&O garnicht bei strafbaren Handlungen der GF - insofern ist der ausgehandelte Vergleich durchaus "kulant".
"Quote im niedrigen einstelligen Bereich" schreibt Nieding + Barth.
Dazu wird es ganz am Ende mW vermutlich noch eine Schlusszahlung nach Kosten geben, wenn alle Rückstellungen aufgelöst sind.
Habe den letzten newsletter der SdK eben mal gelesen - da sind aber wohl noch einige Eisen im Feuer
- Wirtschaftsprüfer zur Zahlung verurteilt, ist in der Berufung (760 Tsd plus Zinsen)
- Rückforderung einer anfechtbaren Zahlung an Pinoccio (270 Tsd)
- Gläubigerausschussmitglied zur Rückzahlung wg. ungerechtfertigter Bereicherung verurteilt, ist in der Berufung (116 Tsd)
- Klage gegen eine Firma wg. anfechtbarer Zahlung (80 Tsd)
- Klage gegen Vorstände und Aufsichtsräte wg. Insolvenzverschleppung (22,45 Mio)
Dr. Bähr ist sehr fleissig in Sachen Beantragung von Prozesskostenhilfe, in der Regel wird sie ihm gewährt.
Ich denke wir haben da einen sehr guten IV erwischt.
Die eine oder andere Mio könnte da durchaus noch die Quote erhöhen.
Ich lasse hier nichts ausbuchen (warum sollte ich?) und warte ab.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.453.568 von NoamX am 17.07.20 18:55:44
... natürlich nicht die Welt.
Üblicherweise zahlt D&O garnicht bei strafbaren Handlungen der GF - insofern ist der ausgehandelte Vergleich durchaus "kulant".
"Quote im niedrigen einstelligen Bereich" schreibt Nieding + Barth.
Dazu wird es ganz am Ende mW vermutlich noch eine Schlusszahlung nach Kosten geben, wenn alle Rückstellungen aufgelöst sind.
Zitat von NoamX: Wie groß waren noch einmal die ausstehenden Forderungen, d.h. welche Quote kommt da raus?
... natürlich nicht die Welt.
Üblicherweise zahlt D&O garnicht bei strafbaren Handlungen der GF - insofern ist der ausgehandelte Vergleich durchaus "kulant".
"Quote im niedrigen einstelligen Bereich" schreibt Nieding + Barth.
Dazu wird es ganz am Ende mW vermutlich noch eine Schlusszahlung nach Kosten geben, wenn alle Rückstellungen aufgelöst sind.
Wie groß waren noch einmal die ausstehenden Forderungen, d.h. welche Quote kommt da raus?
Vergleich mit D&O ergab 4.5 Mio Abfindung vor Kosten und Prozessfinanzierer = netto 3.2 Mio die der Insolvenzmasse zufließen und nach GV offenbar ausgeschüttet werden sollen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.165.832 von albondy am 03.08.19 00:39:34
Der aktuelle Newsletter Nr. 23 ergibt ja auch nichts annähernd Gegenteiliges.
Die Depot Positition hat lediglich einen allerdings nur negativen, Unterhaltungswert.
Korrektur - nicht ausgebucht
Damit meinte ich nur, dass im Depot kein Betrag mehr erscheint - und ich den Betrag eben in meiner Finanzstatistik ausgebucht habe. Der aktuelle Newsletter Nr. 23 ergibt ja auch nichts annähernd Gegenteiliges.
Die Depot Positition hat lediglich einen allerdings nur negativen, Unterhaltungswert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.164.881 von Eulenhorst am 02.08.19 21:29:40
... hmm - aber Du hast bis dato immerhin ein paar Quotenzahlungen erhalten, das Verfahren ist als solches noch nicht abgeschlossen und von Ausbuchung kann doch bis dahin längst noch keine Rede sein.
Außer Du hättest sie selbst beantragt, wovon eher abzuraten gewesen wäre, zumal die Rechtslage vom BFH bzgl. steuerlicher Anerkennung und Verrechnung des Verlusts zwar eindeutig entschieden war, bis BMF mit widersinniger Begründung erstmal alles wieder auf Null zurückgedreht hat. Ergo wäre Abwarten hier mE das Mittel der Wahl.
Anmelden muss man nichts mehr, die diversen Teilauskehrungen kamen ja alle auch so via Clearstream an die Bank, und es gibt daher einen gemeinsamen Vertreter, für die meisten WGF Bonds Nieding&Barth. Da konnte und kann man sich mW mit Bestandsnachweis anmelden und erhält dann sowas wie einen Newsletter, der wiederum mW aber zukünftig nicht mehr regelmäßig kommen soll, sondern nur noch falls es etwas Neues zu berichten gibt. Mit Bestandsnachweis stehen Dir seitens Dr. Bähr White&Case auch die nichtöffentlichen Verfahrensinformationen und Zwischenberichte zu. Näheres dazu siehe zB hier: https://sdk.org/leistungen/glaeubigervertretung/wgf/
Zitat von Eulenhorst: Hallo, habe mich gerade mal wieder in meinem Depot umgeschaut und bin auf meine urpsr. 10.000 EUR WGF H 04 gestossen.
Ich habe bisher gar nichts gemacht, sondern die Ausbuchung einfach registriert nach Auszahlung des Minimalbetrages.
Muss man die Forderung eigentlich noch extra beim Insolvenzverwalter anmelden oder nicht - danke schon mal für Rückäußerungen.
EH
... hmm - aber Du hast bis dato immerhin ein paar Quotenzahlungen erhalten, das Verfahren ist als solches noch nicht abgeschlossen und von Ausbuchung kann doch bis dahin längst noch keine Rede sein.
Außer Du hättest sie selbst beantragt, wovon eher abzuraten gewesen wäre, zumal die Rechtslage vom BFH bzgl. steuerlicher Anerkennung und Verrechnung des Verlusts zwar eindeutig entschieden war, bis BMF mit widersinniger Begründung erstmal alles wieder auf Null zurückgedreht hat. Ergo wäre Abwarten hier mE das Mittel der Wahl.
Anmelden muss man nichts mehr, die diversen Teilauskehrungen kamen ja alle auch so via Clearstream an die Bank, und es gibt daher einen gemeinsamen Vertreter, für die meisten WGF Bonds Nieding&Barth. Da konnte und kann man sich mW mit Bestandsnachweis anmelden und erhält dann sowas wie einen Newsletter, der wiederum mW aber zukünftig nicht mehr regelmäßig kommen soll, sondern nur noch falls es etwas Neues zu berichten gibt. Mit Bestandsnachweis stehen Dir seitens Dr. Bähr White&Case auch die nichtöffentlichen Verfahrensinformationen und Zwischenberichte zu. Näheres dazu siehe zB hier: https://sdk.org/leistungen/glaeubigervertretung/wgf/
Hallo, habe mich gerade mal wieder in meinem Depot umgeschaut und bin auf meine urpsr. 10.000 EUR WGF H 04 gestossen.
Ich habe bisher gar nichts gemacht, sondern die Ausbuchung einfach registriert nach Auszahlung des Minimalbetrages.
Muss man die Forderung eigentlich noch extra beim Insolvenzverwalter anmelden oder nicht - danke schon mal für Rückäußerungen.
EH
Ich habe bisher gar nichts gemacht, sondern die Ausbuchung einfach registriert nach Auszahlung des Minimalbetrages.
Muss man die Forderung eigentlich noch extra beim Insolvenzverwalter anmelden oder nicht - danke schon mal für Rückäußerungen.
EH
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.636.039 von wgf-glaeubiger am 06.01.18 11:00:38WGF dürfte unter Mifid II fallen und damit für Privatanleger nicht mehr kaufbar, da WGF keine Basisinfos erstellen wird.