Wann platzt die TESLA-Blase (Seite 5985)
eröffnet am 09.08.13 22:52:15 von
neuester Beitrag 07.05.24 00:18:16 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 68.547.933 von Boblovin am 18.06.21 11:19:33
Ist ja auch korrekt!
Mir ging es mehr um die nachfolgende Argumentationskette der anderen User...
Sie wissen doch...was aus allen Richtungen an Beiträgen angeflogen kommt, wenn Miezi
eine Meinung äußert...
Daher alles gut! 👍
Miezi
Zitat von Boblovin:Zitat von Miezekatze71: ...
Nun...mal die emotionale Sichtweise außen vor gelassen...
Im Grunde ist das doch ein guter "Schachzug"!
Miezi
Habs doch komplett wertfrei festgestellt. Es wurde nur die Vermutung bestätigt
Ist ja auch korrekt!
Mir ging es mehr um die nachfolgende Argumentationskette der anderen User...
Sie wissen doch...was aus allen Richtungen an Beiträgen angeflogen kommt, wenn Miezi
eine Meinung äußert...
Daher alles gut! 👍
Miezi
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Antwort auf Beitrag Nr.: 68.548.179 von sg-1 am 18.06.21 11:36:16
Ich meine, man muss diese Aussage schon ein wenig hinterfragen. FALLS Tesla jederzeit woanders hin ginge, weil - aus welchen Umweltschutzgründen oder Genehmigungsverfahrens-Gründen auch immer - oder sei es dass es für Tesla nicht schnell genug, oder mit zu vielen Auflagen ginge, oder sich ganz einfach herausstellen sollte, dass man in Deutschland mit vermeintlich "genialen Schachzügen" bei der Einreichung von Genehmigungs-Unterlagen nicht unbedingt gewinnt, dann sehe ich den Ruf von Deutschland als Autoproduzent keinesfalls als "unbedingt ruiniert" an.
Das wäre nur ein Beleg dafür, dass man in Deutschland nicht machen kann was man möchte und keine Extrawurst gebraten bekommt, nur weil man prominent ist, oder einem anderswo auch schon Extrawürste gebraten wurden.
Es kann im einen oder anderen Fall, muss aber keineswegs generell ein Wettbewerbsnachteil sein, wenn alle wissen, dass für alle die gleichen Regeln gelten, auch wenn man Musk heißt.
Zitat von sg-1: absolut sinnvoll sowas. Auch mit dem Hintergrund, dass Tesla jederzeit woanders hin gehen könnte. Dann wäre nämlich der Ruf von Deutschland als Autoproduzent ruiniert. Auch deswegen ist es im Sinne ALLER Hersteller, wenn Tesla möglichst schnell produziert.
Ich meine, man muss diese Aussage schon ein wenig hinterfragen. FALLS Tesla jederzeit woanders hin ginge, weil - aus welchen Umweltschutzgründen oder Genehmigungsverfahrens-Gründen auch immer - oder sei es dass es für Tesla nicht schnell genug, oder mit zu vielen Auflagen ginge, oder sich ganz einfach herausstellen sollte, dass man in Deutschland mit vermeintlich "genialen Schachzügen" bei der Einreichung von Genehmigungs-Unterlagen nicht unbedingt gewinnt, dann sehe ich den Ruf von Deutschland als Autoproduzent keinesfalls als "unbedingt ruiniert" an.
Das wäre nur ein Beleg dafür, dass man in Deutschland nicht machen kann was man möchte und keine Extrawurst gebraten bekommt, nur weil man prominent ist, oder einem anderswo auch schon Extrawürste gebraten wurden.
Es kann im einen oder anderen Fall, muss aber keineswegs generell ein Wettbewerbsnachteil sein, wenn alle wissen, dass für alle die gleichen Regeln gelten, auch wenn man Musk heißt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.548.044 von querdenker06 am 18.06.21 11:26:33Dazu auch noch folgende Begründung im Antrag, Seite 24
'Vorliegend dient der vorzeitige Beginn einer Beschleunigung der Realisierung der beantragten Anlagenerrichtung.
Dabei liegt auf der Hand, dass es für die Antragstellerin von hoher wirtschaftlicher Bedeutung ist, die zu errichtende Anlage möglichst zeitnah in Betrieb zu nehmen. Dies ist auch im Kontext der (getätigten und angekündigten) Investitionen in der Autoindustrie im Zusammenhang mit der Produktion von E-Autos zu sehen, die stark angestiegen sind.
Eine Reihe von Produzenten haben die Fertigung von neuen E-Autos angekündigt und bauen ihre Produktionskapazitäten in diesem Bereich aus.
Zeitlich bewegen sich diese im Planungszeitraum von der Antragstellerin. Mithin hat diese auch ein erhebliches (privates) Interesse an der Zulassung des beantragten vorzeitigen Beginns.'
'Vorliegend dient der vorzeitige Beginn einer Beschleunigung der Realisierung der beantragten Anlagenerrichtung.
Dabei liegt auf der Hand, dass es für die Antragstellerin von hoher wirtschaftlicher Bedeutung ist, die zu errichtende Anlage möglichst zeitnah in Betrieb zu nehmen. Dies ist auch im Kontext der (getätigten und angekündigten) Investitionen in der Autoindustrie im Zusammenhang mit der Produktion von E-Autos zu sehen, die stark angestiegen sind.
Eine Reihe von Produzenten haben die Fertigung von neuen E-Autos angekündigt und bauen ihre Produktionskapazitäten in diesem Bereich aus.
Zeitlich bewegen sich diese im Planungszeitraum von der Antragstellerin. Mithin hat diese auch ein erhebliches (privates) Interesse an der Zulassung des beantragten vorzeitigen Beginns.'
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Antwort auf Beitrag Nr.: 68.547.642 von mick11 am 18.06.21 10:50:50"Insbesondere der Mark für Mittelklasse Crossovers ist in Europa extrem beliebt. Mit einem in Deutschland produzierten Model Y kann das europäische Marktpotential dafür rechtzeitig bedient werden, wenn ein Produktionsstart in 2021 realisiert werden kann."'
Super die Steilvorlage für sämtliche Wettbewerber auf dem Silbertablett!
Dieses ganze Genehmigungsrecht ist zu sehr großen Teilen ja EU Recht, da kann selbst Deutschland nicht einfach machen was es will.
Tesla gibt damit indirekt zu, dass sie eine riesiegen Wettbewerbsvorteil hätten, wenn Deutschland Tesla nur vorab unter teilweiser Umgehung von EU Recht den Produktionsstart ermöglicht. Weil ohne rechtzeitigen Produktionssart würden ja die Wettbewerber profitieren und sich die Marktanteile sichern. Dumm nur das die sich an geltendes Genehmigungsrecht halten!
Jetzt müssen nur Renault oder PSA oder Volvo bei der EU Klage wegen Wettbewerbsverzerrung einreichen und schon ist der Ofen aus.
Elon hätte sich vorher besser mal informiert wo welches Recht betroffen ist und das es spätestens bei der EU ganz schnell ganz eng wird, wegen Wettbewerbsverzerrung.
Ein EU Staat kann nicht einfach einem Hersteller seiner Wahl beim Genahmigungsverfahren so weit entgegen kommen, das ihm dadurch ein eheblicher Vorteil gegenüber Konkurenten entsteht, die sich voll an geltendes Recht halten.
Super die Steilvorlage für sämtliche Wettbewerber auf dem Silbertablett!
Dieses ganze Genehmigungsrecht ist zu sehr großen Teilen ja EU Recht, da kann selbst Deutschland nicht einfach machen was es will.
Tesla gibt damit indirekt zu, dass sie eine riesiegen Wettbewerbsvorteil hätten, wenn Deutschland Tesla nur vorab unter teilweiser Umgehung von EU Recht den Produktionsstart ermöglicht. Weil ohne rechtzeitigen Produktionssart würden ja die Wettbewerber profitieren und sich die Marktanteile sichern. Dumm nur das die sich an geltendes Genehmigungsrecht halten!
Jetzt müssen nur Renault oder PSA oder Volvo bei der EU Klage wegen Wettbewerbsverzerrung einreichen und schon ist der Ofen aus.
Elon hätte sich vorher besser mal informiert wo welches Recht betroffen ist und das es spätestens bei der EU ganz schnell ganz eng wird, wegen Wettbewerbsverzerrung.
Ein EU Staat kann nicht einfach einem Hersteller seiner Wahl beim Genahmigungsverfahren so weit entgegen kommen, das ihm dadurch ein eheblicher Vorteil gegenüber Konkurenten entsteht, die sich voll an geltendes Recht halten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.547.267 von mick11 am 18.06.21 10:22:18In weiteren Anträgen wurde dann eine harte Patronatserklärung gegenüber dem Tesla Mutterkonzern von dem Landesamt für Umwelt festgesetzt, hier zu finden unter 17.7.6.ZVB, Teil A, Teil B.
'Die Sicherheit ist in erster Linie in Form einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage oder anderweitig unter Wahrung der in § 232 BGB normierten An-forderungen zu erbringen. Wenn der Betrag von 100 Millionen Euro auf einem Bankkonto hinterlegt wird, so ist damit die Forderung zur Erbringung einer Sicherheit für die Rückbaukosten dann erfüllt, wenn jederzeit ein unbedingter Zahlungsanspruch aus dem Konto in voller Höhe besteht, dieser Zahlungsanspruch an das Land Brandenburg verpfändet wird oder eine Sicherungsabtretung zu-gunsten des Landes Brandenburg vorgelegt wird.
'Die Sicherheit ist in erster Linie in Form einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage oder anderweitig unter Wahrung der in § 232 BGB normierten An-forderungen zu erbringen. Wenn der Betrag von 100 Millionen Euro auf einem Bankkonto hinterlegt wird, so ist damit die Forderung zur Erbringung einer Sicherheit für die Rückbaukosten dann erfüllt, wenn jederzeit ein unbedingter Zahlungsanspruch aus dem Konto in voller Höhe besteht, dieser Zahlungsanspruch an das Land Brandenburg verpfändet wird oder eine Sicherungsabtretung zu-gunsten des Landes Brandenburg vorgelegt wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.547.210 von Miezekatze71 am 18.06.21 10:17:27
Habs doch komplett wertfrei festgestellt. Es wurde nur die Vermutung bestätigt
Zitat von Miezekatze71:Zitat von Boblovin: ...
Danke dir 👍
Wie schon mal vermutet. Die genehmigte Halle wird erst gebaut und dann die Nutzungsänderung auf Batterie-/Zellfertigung beantragt.
Nun...mal die emotionale Sichtweise außen vor gelassen...
Im Grunde ist das doch ein guter "Schachzug"!
Miezi
Habs doch komplett wertfrei festgestellt. Es wurde nur die Vermutung bestätigt
Zur Antragsstellung vom 26. Mai 2020, hier auch unter Auszug 17.1.3, hier Seite 28 ff.:
500.000 Model Y jährlich in Grünheide?
'Die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit der Zulassung des vorzeitigen Beginns liegt auch im besonderen privaten Interesse der Antragstellerin.
Die Realisierung des Projekts steht unter erheblichem Zeitdruck. Die Nachfrage auf den europäischen Märkten nach günstigen Elektrowagen ist hoch.
Insbesondere der Mark für Mittelklasse Crossovers ist in Europa extrem beliebt. Mit einem in Deutschland produzierten Model Y kann das europäische Marktpotential dafür rechtzeitig bedient werden, wenn ein Produktionsstart in 2021 realisiert werden kann. '
https://www.uvp-verbund.de/documents/ingrid-group_ige-iplug-…
500.000 Model Y jährlich in Grünheide?
'Die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit der Zulassung des vorzeitigen Beginns liegt auch im besonderen privaten Interesse der Antragstellerin.
Die Realisierung des Projekts steht unter erheblichem Zeitdruck. Die Nachfrage auf den europäischen Märkten nach günstigen Elektrowagen ist hoch.
Insbesondere der Mark für Mittelklasse Crossovers ist in Europa extrem beliebt. Mit einem in Deutschland produzierten Model Y kann das europäische Marktpotential dafür rechtzeitig bedient werden, wenn ein Produktionsstart in 2021 realisiert werden kann. '
https://www.uvp-verbund.de/documents/ingrid-group_ige-iplug-…
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