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    Steinhoff International (Seite 3547)

    eröffnet am 15.04.16 20:55:50 von
    neuester Beitrag 19.04.24 21:30:16 von
    Beiträge: 84.618
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      Avatar
      schrieb am 29.04.19 22:24:02
      Beitrag Nr. 49.158 ()
      1) In der Frage Goodwill bin ich eher bei WWW. @MGQ ich versteh zwar deinen Winkelzug, allerdings besteht die Intention des ifric10 gerade darin, die Kontinuität der Goodwill-Bewertungen zu garantieren. Der Q2/2018 macht dazu auch sehr genau Angaben, sowohl zu 2017 neu-untestiert, als auch zu Q2/2018. PWC hat danach auch nicht nennenswertes mehr ermittelt.

      2) Im Prinzip sind die aktuellen Diskussionen unerheblich. Momentan ist wieder Trader-Zeit. JSE schließt bei 12,17. Tradegate Bid/Ask 12,59/12,79 (!). Die Bilanz 17 einige Wochen vor der 18er lädt gerade zu Spekulationen ein.

      3) Die entscheidenden Fragen für ein Long Invest sind nach wie vor unbeantwortet, die da lautet: Was ist die mittelfristige Strategie der SNH?

      So what: Entweder hat man mit einer Pro-SNH-Invest Glück oder man wird es später bereuen. Abschätzbar wird meiner Meinung nach das ganze erst mit dem Q2 18/19 und erst final mit dem Konzernbericht 19.
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      Avatar
      schrieb am 29.04.19 22:15:37
      Beitrag Nr. 49.157 ()
      Ich war heute auch noch beim Notar.
      Habe dadurch meine Zinskosten deutlich gesenkt.
      Das sollte Steinhoff auch bald tun.
      Avatar
      schrieb am 29.04.19 22:13:38
      Beitrag Nr. 49.156 ()
      Guter Tag heute.
      Mein Eigenkapital ist im Buch um 8400 E gestiegen.
      Avatar
      schrieb am 29.04.19 22:12:04
      Beitrag Nr. 49.155 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.452.048 von freixenetter am 29.04.19 22:03:45
      Zitat von freixenetter: alles klar, dann kann ja der kurs jetzt wieder sinken


      Der Kurs wird schon bis 7. steigen: und dann kommt sicher wieder der übliche Abverkauf!

      WWW
      Avatar
      schrieb am 29.04.19 22:10:56
      Beitrag Nr. 49.154 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.452.042 von Mammut22 am 29.04.19 22:03:18
      Zitat von Mammut22: Wo steht es, dass der weitere Geschäftsverlauf noch viel schlechter war?!? Das ist ja mal einfach glatt gelogen 🤥


      Den CH11 von Mattress hast wohl verschlafen? 😴😴😴

      WWW
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      schrieb am 29.04.19 22:03:45
      Beitrag Nr. 49.153 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.451.991 von WernaWillsWissen am 29.04.19 21:58:31alles klar, dann kann ja der kurs jetzt wieder sinken
      Avatar
      schrieb am 29.04.19 22:03:18
      Beitrag Nr. 49.152 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.451.967 von WernaWillsWissen am 29.04.19 21:54:51Wo steht es, dass der weitere Geschäftsverlauf noch viel schlechter war?!? Das ist ja mal einfach glatt gelogen 🤥
      Avatar
      schrieb am 29.04.19 21:58:31
      Beitrag Nr. 49.151 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.451.883 von MGQ am 29.04.19 21:44:12
      Zitat von MGQ:
      Zitat von MGQ: [...] Goodwillabschreibungen, die zu einer Zwischenberichtsperiode nach IAS 34 erfolgen, dürfen zum nachfolgenden Jahresabschluss nicht nach oben korrigiert werden, wie in IFRIC 10 klargestellt wird.[...]


      Blöder Fehler: Ich meinte "Goodwillabschreibungen [...] dürfen [...] nicht nach unten korrigiert werden [...]"


      Kein Problem: im Kodex steht deshalb auch „nicht rückgängig machen.“ Das ist eindeutig!

      WWW
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      Avatar
      schrieb am 29.04.19 21:54:51
      Beitrag Nr. 49.150 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.451.838 von MGQ am 29.04.19 21:39:53
      Zitat von MGQ:
      Zitat von WernaWillsWissen: [...]
      Alles was auch im Rahmen der Zwischenberichterstattung gemeldet wurde, das erfolgt immer OHNE TESTAT, das hat auch Gültigkeit für den Jahresabschluss! Das ist im IFRS/IAS klar geregelt.
      [...]


      WWW,

      wir reden ständig aneinander vorbei, weil du die ganze Zeit darauf ver(sch)wendest, wahllos auf jeden Beitrag zu antworten, statt darauf, sie aufmerksamer zu lesen. Deshalb erfasst du auch nicht den Punkt, um den es mir tatsächlich geht, und verwechselst mich noch dazu mit Ines43.

      Gegen deine Aussage, die ich hier von dir zitiere, habe ich gar nichts einzuwenden. Zwischenberichte nach IAS 34 brauchen nicht testiert zu sein. Goodwillabschreibungen, die zu einer Zwischenberichtsperiode nach IAS 34 erfolgen, dürfen zum nachfolgenden Jahresabschluss nicht nach oben korrigiert werden, wie in IFRIC 10 klargestellt wird.

      Mir geht es um etwas anderes, nämlich
      1. Der Halbjahresbericht 2018 ist meiner Meinung nach kein vollwertiger Zwischenbericht im Sinne IAS 34.
      2. Es kann so oder so nicht Aufgabe eines Zwischenberichts sein, verbindliche Aussagen zu einem Jahresabschluss der Vorperiode, hier 2017, zu treffen.

      zu 1.)
      Für einen vollwertigen Zwischenbericht zum Halbjahr 2018 nach IAS 34 benötigt du einen gültigen Jahresabschluss für 2017, korrekt?

      Da es bisher keinen gültigen(=testierten) Jahresabschluss für 2017 gibt, ist diese Voraussetzung offenbar nicht erfüllt.

      Ein weiterer Hinweis dafür, dass der Halbjahresbericht 2018 kein vollwertiger Zwischenbericht nach IAS 34 ist, sind die Vorbehalte, unter den die Abschlussangaben ausdrücklich gestellt werden. Im Responsibility Statement auf S. 7/8 werden heißt es dazu: "The management board members declare that, subject to the high level of uncertainty [...] and the assumption that [...] and subject to the caveats stated above and in other parts of this report: 1. [...]"

      zu 2.)
      Die Regel gemäß IFRIC 10 bezieht sich wenn, dann auf Stichtage, die auf den Zwischenberichtstag (hier 31. März 2018) folgen. Der Stichtag 30 September 2017, gehört also nicht dazu. Also kann ich auch nicht erkennen, warum die Goodwillabschreibung zum 30 September 2017 nicht auch wieder mit der kommenden, testierten Bilanz reduziert werden könnte.

      Halte ich es für wahrscheinlich, dass ein solchen Szenario überhaupt eintritt? Nein, denn ich habe nämlich klar gemacht, dass dafür zumindest die kommunizierte (egal ob auch tatsächlich zutreffende) Ursache (=Vertragskündigung mit Tempur) bis zum 6. Mai geheilt sein müsste.


      Zum Ersten Absatz: die Verwechslung tut mir leid, aber am Handy sehe ich die ursprüngliche Quelle nicht immer korrekt.

      Zum zweiten Absatz: hast Du den IFRS Standard völlig richtig interpretiert. Im IFRIC 10.8. steht ganz klar: „Ein Unternehmen darf einen in einem früheren Zwischenbericht erfassten Wertminderungsaufwand für Geschäfts- oder Firmenwert nich rückgängig machen“

      Alle anderen Punkte von Dir verstehe ich, sind aber nur Wunschdenken, weil ja die Zwischenberichterstatrung soweit von pwc und Deloitte unterstützt wurde, dass es zu den bisherigen Abschreibungen kam. Auch unter Unsicherheit aber veröffentlicht. Der weitere Geschäftsverlauf war ja noch viel schlechter und würde deshalb noch viel höhere Abschreibungen erfordern.

      WWW
      Avatar
      schrieb am 29.04.19 21:54:39
      Beitrag Nr. 49.149 ()
      da halte ich es wie ines.. ich bin ab heute wieder im plus, fuck off EK.. .
      schließlich sind wir zum geldverdienen hier.. .
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