MAN: auf Squeeze Out spekulieren oder Aktien zu 90,29 andienen? (Seite 50)
eröffnet am 07.02.19 11:34:09 von
neuester Beitrag 01.03.24 11:07:10 von
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1. Jahr vorbei: Hier könnte was gehen
Anpassung des Börsenkurses nur in Ausnahmefällen
Ein oftmals wesentlich längerer Zeitraum liegt zwischen dem Tag der erstmaligen öffentlichen Bekanntmachung des Squeeze-out (Stichtag für den relevanten Börsenkurs) und dem Tag der beschlussfassenden Hauptversammlung. Erst nach der erstmaligen öffentlichen Bekanntmachung des Squeeze-out erfolgt die gerichtliche Bestellung des Angemessenheitsprüfers und der zeitintensive Prozess der Unternehmensbewertung wird eingeleitet. Somit vergehen zwischen dem Tag der Bekanntmachung und dem Tag der Hauptversammlung oft mehrere Wochen bis Monate.
Trotzdem ist eine Anpassung des der Barabfindung zu Grunde gelegten Börsenkurses auf den Tag der beschlussfassenden Hauptversammlung nur in Ausnahmefällen angezeigt. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist eine Anpassung nur dann geboten, wenn zwischen der erstmaligen öffentlichen Bekanntgabe des Squeeze-out und dem Tag der Hauptversammlung ein „längerer Zeitraum″ verstreicht und die Entwicklung der Börsenkurse im Allgemeinen eine Anpassung geboten erscheinen lässt; die Anpassung erfolgt im Wege der sog. Hochrechnung.
Bestimmung des „längeren Zeitraums″
Wann ein solcher „längerer Zeitraum″ vorliegt, ist in der Rechtsprechung bislang nicht abschließend geklärt. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat allerdings einen zeitlichen Rahmen gesetzt: Ein „längerer Zeitraum″ liegt danach jedenfalls bei einem Zeitraum von siebeneinhalb Monaten vor (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2010 – II ZB 18/09 „Stollwerck″). Bei einem Zeitraum von dreieinhalb Monaten und weniger ist eine Hochrechnung hingegen nicht erforderlich (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 – II ZB 10/10). Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und Landgerichte bewegt sich innerhalb dieses Rahmens: Liegen zwischen erstmaliger öffentlicher Bekanntgabe des Squeeze-out und dem Tag der Hauptversammlung nicht mehr als sechseinhalb Monaten wird eine Anpassung des Börsenkurses einheitlich abgelehnt.
Den vom Bundesgerichtshof gesetzten Rahmen hat das Landgericht Frankfurt am Main (Urteil, vom 4. Februar 2019 – Az. 3-05 O 68/17) vor kurzem weiter konkretisiert. Danach soll ohne Vorliegen besonderer Umstände ein „längerer Zeitraum″ bereits bei einer Dauer von mehr als sieben Monaten bestehen (im konkreten Fall: sieben Monate und acht Tage).
https://www.cmshs-bloggt.de/gesellschaftsrecht/aktienrecht/s…
Anpassung des Börsenkurses nur in Ausnahmefällen
Ein oftmals wesentlich längerer Zeitraum liegt zwischen dem Tag der erstmaligen öffentlichen Bekanntmachung des Squeeze-out (Stichtag für den relevanten Börsenkurs) und dem Tag der beschlussfassenden Hauptversammlung. Erst nach der erstmaligen öffentlichen Bekanntmachung des Squeeze-out erfolgt die gerichtliche Bestellung des Angemessenheitsprüfers und der zeitintensive Prozess der Unternehmensbewertung wird eingeleitet. Somit vergehen zwischen dem Tag der Bekanntmachung und dem Tag der Hauptversammlung oft mehrere Wochen bis Monate.
Trotzdem ist eine Anpassung des der Barabfindung zu Grunde gelegten Börsenkurses auf den Tag der beschlussfassenden Hauptversammlung nur in Ausnahmefällen angezeigt. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist eine Anpassung nur dann geboten, wenn zwischen der erstmaligen öffentlichen Bekanntgabe des Squeeze-out und dem Tag der Hauptversammlung ein „längerer Zeitraum″ verstreicht und die Entwicklung der Börsenkurse im Allgemeinen eine Anpassung geboten erscheinen lässt; die Anpassung erfolgt im Wege der sog. Hochrechnung.
Bestimmung des „längeren Zeitraums″
Wann ein solcher „längerer Zeitraum″ vorliegt, ist in der Rechtsprechung bislang nicht abschließend geklärt. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat allerdings einen zeitlichen Rahmen gesetzt: Ein „längerer Zeitraum″ liegt danach jedenfalls bei einem Zeitraum von siebeneinhalb Monaten vor (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2010 – II ZB 18/09 „Stollwerck″). Bei einem Zeitraum von dreieinhalb Monaten und weniger ist eine Hochrechnung hingegen nicht erforderlich (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 – II ZB 10/10). Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und Landgerichte bewegt sich innerhalb dieses Rahmens: Liegen zwischen erstmaliger öffentlicher Bekanntgabe des Squeeze-out und dem Tag der Hauptversammlung nicht mehr als sechseinhalb Monaten wird eine Anpassung des Börsenkurses einheitlich abgelehnt.
Den vom Bundesgerichtshof gesetzten Rahmen hat das Landgericht Frankfurt am Main (Urteil, vom 4. Februar 2019 – Az. 3-05 O 68/17) vor kurzem weiter konkretisiert. Danach soll ohne Vorliegen besonderer Umstände ein „längerer Zeitraum″ bereits bei einer Dauer von mehr als sieben Monaten bestehen (im konkreten Fall: sieben Monate und acht Tage).
https://www.cmshs-bloggt.de/gesellschaftsrecht/aktienrecht/s…
Bei den freien Aktionären des Nutzfahrzeugbauers MAN steigt die Spannung. Täglich kann jetzt die entscheidende Meldung der VW-Tochter Traton über die Ticker laufen. In dieser wird verkündet werden, welchen Preis der Großaktionär für die restlichen MAN-Aktien berappen will. 94,4 Prozent der insgesamt rund 147 Millionen Papiere hat sich Traton bereits einverleibt, nur noch rund 5,6 Prozent der Aktien liegen im Streubesitz.
Zielkurs?
Zielkurs?
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.818.119 von valuedeal am 04.02.21 13:30:58
der Wert der MAN Aktie hängt wegen des vorgeschriebenen Hochrechnungsverfahren (Kursentwicklung Peer Group bis zur SO HV) von der Kursentwicklung der Daimler Aktie ab-das gilt natürlich nicht für den Wert der Traton Aktie
Zitat von valuedeal:Zitat von Andrija: Ich würde vermuten das hängt mit der Abspaltung der Busse und Trucks bei Daimler zusammen. Rückt die Branche in den Fokus?!
Dann müßte Traton (aktuell -0,75%) aber auch im Plus sein ...
der Wert der MAN Aktie hängt wegen des vorgeschriebenen Hochrechnungsverfahren (Kursentwicklung Peer Group bis zur SO HV) von der Kursentwicklung der Daimler Aktie ab-das gilt natürlich nicht für den Wert der Traton Aktie
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.816.460 von Andrija am 04.02.21 12:09:14
Dann müßte Traton (aktuell -0,75%) aber auch im Plus sein ...
Zitat von Andrija: Ich würde vermuten das hängt mit der Abspaltung der Busse und Trucks bei Daimler zusammen. Rückt die Branche in den Fokus?!
Dann müßte Traton (aktuell -0,75%) aber auch im Plus sein ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.816.154 von valuedeal am 04.02.21 11:56:33Ich würde vermuten das hängt mit der Abspaltung der Busse und Trucks bei Daimler zusammen. Rückt die Branche in den Fokus?!
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.578.705 von user49 am 23.01.21 22:20:12... wissen da schon wider ein paar Insider mehr ?
Zumindest sehen wir heute eine auffällige Kursbwegung.
VG
Valuedeal
Zumindest sehen wir heute eine auffällige Kursbwegung.
VG
Valuedeal
"Erholung zum Jahresende
Traton rettet sich im Corona-Jahr in schwarze Zahlen
Volkswagens Lkw-Holding Traton kann für 2020 doch noch einen Betriebsgewinn vorweisen. Nach radikal gedrückten Kosten half zum Jahresende auch ein gestiegener Absatz von MAN, Scania und VW-Nutzfahrzeugen.
22.01.2021, 16.15 Uhr"
Quelle: manager magazin
Traton rettet sich im Corona-Jahr in schwarze Zahlen
Volkswagens Lkw-Holding Traton kann für 2020 doch noch einen Betriebsgewinn vorweisen. Nach radikal gedrückten Kosten half zum Jahresende auch ein gestiegener Absatz von MAN, Scania und VW-Nutzfahrzeugen.
22.01.2021, 16.15 Uhr"
Quelle: manager magazin
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Antwort auf Beitrag Nr.: 66.104.236 von catocencoris am 17.12.20 14:53:19Auffällig wie MAN seit heute Mittag bis jetzt in die Abendstunden fester geht. Ich hab nur eine Erklärung dafür: Nach dem Renault/Plug-Power-Deal kommt jetzt auch in MAN-Wasserstoff-Phantasie.
Was denkt Ihr?
Was denkt Ihr?
Heute wurde von eine Analyse zu Scherzer veröffentlicht. Ich kopiere hier mal die Passage zu MAN heraus:
-----------------------
Bei der MAN SE, an der Scherzer gut 200.000 Stamm- und Vorzugsaktien hält,
hat die zum Volkswagen-Konzern gehörende TRATON SE am 17. September
bekanntgegeben, dass sie den am 28. Februar 2020 angekündigten Squeezeout nicht mehr in diesem Jahr durchführen wird. Die MAN SE solle sich zunächst auf ihre Neuausrichtung und die Bewältigung der Auswirkungen der
Corona-Krise konzentrieren. Die vollständige gesellschaftliche Integration in die
TRATON SE soll jedoch 2021 weiter vorangetrieben werden. Bei einem Squeeze-out sieht Scherzer Potenzial für einen Abfindungskurs oberhalb von 50 Euro.
-----------------------
Hier der Link zur gesamten Analyse über Scherzer:
http://www.gsc-research.de/uploads/tx_mfcgsc/artikel/2020-12…
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Bei der MAN SE, an der Scherzer gut 200.000 Stamm- und Vorzugsaktien hält,
hat die zum Volkswagen-Konzern gehörende TRATON SE am 17. September
bekanntgegeben, dass sie den am 28. Februar 2020 angekündigten Squeezeout nicht mehr in diesem Jahr durchführen wird. Die MAN SE solle sich zunächst auf ihre Neuausrichtung und die Bewältigung der Auswirkungen der
Corona-Krise konzentrieren. Die vollständige gesellschaftliche Integration in die
TRATON SE soll jedoch 2021 weiter vorangetrieben werden. Bei einem Squeeze-out sieht Scherzer Potenzial für einen Abfindungskurs oberhalb von 50 Euro.
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Hier der Link zur gesamten Analyse über Scherzer:
http://www.gsc-research.de/uploads/tx_mfcgsc/artikel/2020-12…