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    Eine Frage an Juristen oder sonstige Fachleute - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.09.02 21:21:35 von
    neuester Beitrag 01.10.02 07:08:07 von
    Beiträge: 34
    ID: 640.051
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      Avatar
      schrieb am 28.09.02 21:21:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wäre echt klasse wenn mir jemand seine Meinung geben könnte.

      Übernahme einer Wohnung vor ca. 12 Monaten. Im Übergabeprotokoll steht neu gestrichen mit weißer Lattexfarbe von Brillux.

      Ich habe nicht großartig nachgedacht und die Wohnung mit handelsüblicher weißer Qualitätsfarbe gestrichen.

      Der Vermieter hat mir die Wohnung nicht abgenommen und verlangt den Neuanstrich mit Lattexfarbe von Brillux.

      Was meint Ihr? Muß ich dieser Aufforderung nachkommen und noch einmal streichen?
      Avatar
      schrieb am 28.09.02 21:31:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      jep
      Avatar
      schrieb am 28.09.02 21:34:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Eindeutig ja.
      Du hast Brilux unterschrieben - dann hat er auch ein Anrecht auf Brilux.
      Avatar
      schrieb am 28.09.02 21:35:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      Du hast also vor einem Jahr eine Wohnung gemietet und jetzt wieder verlassen? Muß man nach einem Jahr überhaupt streichen? Was steht den in Deinem Mietvertrag zum Thema?

      Nur weil Deine Wohnung mit Brillux gestrichen war, mußt Du nicht die gleiche Farbe verwenden!!
      Avatar
      schrieb am 28.09.02 21:37:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Deine Ausführungen sind zwar nicht sehr deutlich (hast Du die Wohnung gemietet und willst jetzt wieder ausziehen?), aber ich sage trotzdem mal was dazu.

      Ich weiß auch nicht was Lattexfarbe ist, aber es kommt bei einem Anstrich natürlich nicht darauf an, von welcher Firma die Farbe ist. Allein wichtig ist, daß der Anstrich "fachgerecht durchgeführt wurde (keine großarteigen "Läufer" usw.) und nicht irgendeine Popfarbe (z.Bsp. Lila) verwendet wurde. Wenn die Wohnung z. Bsp. weiß und fachgerecht gestrichen wurde, steht es schon 1:0 für Dich. Sofern Lattexfarbe keine wesentlich höhere Wohnqualität mit sich bringt, ist der Käse für dich gegessen.

      Wadis

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      Avatar
      schrieb am 28.09.02 21:39:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      also ,ich würd auch für "neuanstrich" plädieren:D
      mfg.wangert;)
      Avatar
      schrieb am 28.09.02 21:39:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      Lattexfarbe ist Wasserdicht...
      Avatar
      schrieb am 28.09.02 21:41:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      ja klar...lt. Mietvertrag muß ich neu streichen...steht aber nichts ausdrücklich von Brillux.

      Brillux Lattex wird nur im Übergabeprotokoll erwähnt.

      Wer von Euch hat nun recht?
      Avatar
      schrieb am 28.09.02 21:43:53
      Beitrag Nr. 9 ()
      #5
      na klar hab ich die Wohnung gemietet und zieh jetzt aus.

      Und logisch...sieht alles wunderbar aus. Nur halt keine Lattexfarbe.
      Avatar
      schrieb am 28.09.02 21:46:08
      Beitrag Nr. 10 ()
      also mich hätte das"brilluxdingens:D"schon beim lesen des vertrags stutzig gemacht,und hätte nachgefragt,was das soll! nur meine meinung. mfg.wangert;)
      Avatar
      schrieb am 28.09.02 21:46:22
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wenn Du nur ein Jahr zur Miete in der Wohnung warst und jetzt raus gehst, brauchst Du GAR NICHT zu renovieren !!!
      Kleinere Flecken etc. an den Wänden hat der Vermieter zu dulden, oder auf eigene Rechnung zu entfernen, im Amtsdeutsch heißt das Normaler Gebrauch. Quelle: Eigener Gerichtsprozess über genau den gleichen Sachverhalt !!

      F.
      Avatar
      schrieb am 28.09.02 21:49:40
      Beitrag Nr. 12 ()
      @wangert
      du kannst mir ja helfen, wenn Du so gerne streichst ;)
      Avatar
      schrieb am 28.09.02 21:52:09
      Beitrag Nr. 13 ()
      ich würde mal auf #5 und #11 setzen!!!
      Avatar
      schrieb am 28.09.02 21:52:25
      Beitrag Nr. 14 ()
      :laugh: der war gut! :laugh:
      mfg.wangert;)
      Avatar
      schrieb am 28.09.02 21:53:07
      Beitrag Nr. 15 ()
      Allein die Bezeichnung "weiße Lattex-Farbe von Bilux" reicht nicht aus, um weitergehende Ansprüche davon abzuleiten. Wenn eine andere weiße Farbe nicht ausreichen würde, müßte es z. Bsp. heißen: ...Billux, weil der Vermieter gegen andere Farben allergisch ist... oder ....Lattex, weil die Wasserresistenz der Anstriche gewährleistet werden soll...

      Ob überhaupt renoviert werden mußte, muß den entsprechenden Klauseln und Verhältnissen entnommen werden.

      Da bereits gestrichen wurde, ist diese Frage aber ohnehin erledigt.

      Genauso wie das Thema überhaupt....
      Avatar
      schrieb am 28.09.02 22:00:53
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Wadis

      schön dass Du meinen Thread für geschlossen erklärst.


      Meinen Dank an alle. Nur war da jetzt die Antwort eines Juristen dabei? Denn arg viel schlauer bin ich nicht geworden.

      Muß ich halt doch am Montag 30 Euro für einen Anruf ausgeben :D
      Avatar
      schrieb am 28.09.02 22:07:12
      Beitrag Nr. 17 ()
      @Candy

      Du Arsch, ich hab überhaupt nichts geschlossen.

      Wenn Du meinen Ausführungen nicht glaubst, dann starte google und such nach einschlägigen Urteilen.

      Eher steigt die T-Akie auf 200 bevor du von einem waschechen Juristen auch nur die Uhrzeit umsonst genannt bekommst.

      Außerdem: Solange es keine exakten Präzidenzfall gibt, gibt es immmer ein gewissen Risiko (im Prozessfall).

      In deinem Fall würd ich es aber tragen, (sonst hast Du in einem Börsenforum nichts zu suchen )

      Gruß
      Wadis
      Avatar
      schrieb am 28.09.02 22:07:28
      Beitrag Nr. 18 ()
      Über Latex-Farbe mit normaler drüberzumalen, sollte ziemlich erschreckende Resultate geben. Die Wandfarbe wird gewonnen aus den Resten der Kondom-Herstellung (oder andersrum?) ;) - sollte also ziemlich dicht sein.
      Mein Tip also: Berillux: nein! Latex: ja!
      Avatar
      schrieb am 28.09.02 22:13:04
      Beitrag Nr. 19 ()
      Ich glaube kaum, dass man einen mit Latexfarbe gestrichenen Aufenthaltsraum als fachgerecht bezeichnen kann. Es sei denn es befindet sich eine kontrollierte Be- und Entlüftung in dem Raum. Ich kenne nur Anwendungen in Hauswirtschaftsräumen oder Wc u. Bad. Vielleicht noch ein Hausflur oder Treppenhaus aber niemals in einem Wohnraum.
      :confused:

      http://www.boege-ambulanz.de/nr10.htm
      Avatar
      schrieb am 28.09.02 22:19:44
      Beitrag Nr. 20 ()
      hallo, Mietvertrag ist Rechtsgrundlage. Wadis #5 hat dir die richtige Auskunft gegeben.
      Avatar
      schrieb am 28.09.02 23:29:10
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hat der Vermieter ein Gutachten, dass es sich nicht um Brillux-Farbe handelt ? - woran erkennt er es denn dann ?
      Wenn er denn nun auf Lack und Leder steht (ich denk mal Latex gehört auch dazu :-)) muss er die Kosten wohl selber tragen. Gebrauchsübliche Übergabe will sagen: es muss hell sein und nicht glatt und glitschig - ist auch schön, aber wer brauch das an der Wand ????
      Avatar
      schrieb am 28.09.02 23:36:09
      Beitrag Nr. 22 ()
      Wadis, ruhig Brauner, ganz ruhig...brems Dich mal in deiner Wortwohl sonst gibts einen Satz heiße Ohren.

      Mir geht es nicht darum einen Prozess zu führen, sondern ich habe keinen Bock nochmal zu streichen :D
      Avatar
      schrieb am 29.09.02 00:16:44
      Beitrag Nr. 23 ()
      Kaufe Dir ein neues !!!! (neues Mietrecht) BGB und schaue in den einschlägigen Gesetzen nach und das Leben wird schön. Bei evtl Unklarheiten schau hier öfters mal rein und stell Fragen, evtl. findet sich jenand der sie beantworten kann - die 30 Euro wolltest du wofür ausgeben 0190 .... ?
      Avatar
      schrieb am 29.09.02 01:01:56
      Beitrag Nr. 24 ()
      @Cancy....

      heiße Ohren?

      Erst bettelst Du hier um juristische Ratschläge und wenn Du dich sicher fühlst reißt Du das Maul auf!

      Wahrscheinlich hat dich dein Vermieter rausgeschmissen wegen mangelndem Sozialverhalten (zu Recht!).

      Nu ist`s wohl klar, solch ein Großmaul verdient keine Hilfe (höchstens ein paar hinter die grünen Löffel!).

      Thread geschlossen!
      Avatar
      schrieb am 29.09.02 06:23:52
      Beitrag Nr. 25 ()
      @ottilein

      ja dies hatte ich vor

      @all

      danke noch mal an Euch alle

      :)


      @wadis

      und ich glaube Du tickst nicht ganz richtig.

      Ich bettle nicht nach einem juristischen Rat, sondern habe danach gefragt.

      Und ganz bestimmt wollte ich keinen Antwort von einem solchen Deppen wie Dir.

      Du Assi sprichst über soziales Verhalten?

      Lies Dir deine Beiträge mal durch, dann stellst auch Du fest, wer das Großmaul ist.

      Meine Frage nicht richtig lesen, aber ein loses und freches Mundwerk haben.
      Avatar
      schrieb am 29.09.02 13:03:46
      Beitrag Nr. 26 ()
      Username: CandyCreme
      Registriert seit:05.09.2002
      User ist momentan: Online seit 29.09.2002 12:40:13
      Threads: 1Postings:29
      Interessen keine Angaben

      Glückwunsch an deinen Vermieter!

      Mit so einem Proleten wie dir möchte ich nicht mal in der gleichen Straße wohnen...
      Avatar
      schrieb am 29.09.02 13:07:37
      Beitrag Nr. 27 ()
      Was steht eigentlich im Mietvertrag über Schönheitsreparaturen?
      Avatar
      schrieb am 29.09.02 13:21:44
      Beitrag Nr. 28 ()
      man lese nur #15 #16 #17

      Ich habe es nun wirklich nicht nötig mich grundlos von Dir als Arsch beleidigen zu lassen. Du kannst meinetwegen dein niedriges Niveau in deinen sozial angepassten Kreisen ausleben.

      Versuche es mal mit einem Therapeuten und lasse Dir helfen. Auch den auf den ersten Anschein hoffnungslosen Fällen sollen dort Manieren beigebracht worden sein.
      Avatar
      schrieb am 29.09.02 13:34:12
      Beitrag Nr. 29 ()
      @nataly

      das übliche...1 Jahr so und so viel % usw.

      dies ist jedoch nicht Gegenstand meines Problemes, da ich frisch gestrichen übernommen habe und vertraglich festgelegt ist, dass ich frisch gestrichen zurückgeben muß.

      Das habe ich ja auch getan.

      Im Vertrag selbst steht aber nichts davon, dass ich Lattexfarbe verwenden muß.

      Wie gesagt, nur beim damaligen seperaten Übergabeprotokoll bei Mietvertragbeginn stand drin, dass mit Lattexfarbe gestrichen und an mich übergeben wurde.
      Avatar
      schrieb am 29.09.02 18:01:16
      Beitrag Nr. 30 ()
      Unklarheiten gehen nach dem AGB-Gesetz (bzw. jetzt nach § 305 c Abs. 2 BGB) zu Lasten des Verwenders (hier: Vermieters). Möglicherweise wirst du durch die Vereinbarung, wonach du bei Auszug (also hier nach 1 Jahr) vollständig neu streichen musst, unangemessen benachteiligt. Dann ist die Bestimmung unwirksam (§ 307 BGB).
      Eine Vertragsklausel, wonach der Mieter bei unerwartetem Auszug schon nach zwei Jahren alle Räume komplett renovieren lassen muss, ist unwirksam (LG Hamburg, WM 91, 681). Beim Auszug aus der Wohnung müssen diejenigen Räume nicht renoviert werden, für die die Renovierungsfrist noch nicht abgelaufen ist (BGH, RE WM 87, 306).
      Wirksam ist eine Klausel, wonach der Mieter beim Auszug renovieren muss, wenn die im Mietvertrag angegebenen Fristen (die angemessen sein müssen) seit der letzten Renovierung verstrichen sind (BGH WM 98, 592).
      Der Mieter schuldet grundsätzlich nur eine Renovierung mittlerer Art und Güte (LG Köln WM 82, 226).
      FAZIT: Es spricht einiges dafür, dass der Vermieter keinen Anstrich mit Latexfarbe verlangen kann.
      Avatar
      schrieb am 29.09.02 18:07:19
      Beitrag Nr. 31 ()
      Übrigens widersprechen sich deine Angaben in Posting #29:
      Einerseits sagst du, es sei das übliche (1 Jahr so und so viel %) vereinbart, andererseits ergibt sich aber aus deiner Sachverhaltsschilderung, dass du nach 1 Jahr 100 % renovieren musst. Was stimmt nun?
      Ich gehe jedenfalls davon aus, dass bei deinem Auszug die Renovierungsfristen noch lange nicht abgelaufen waren und der Vermieter nur den Prozentsatz verlangen kann, der 1 Jahr entspricht.
      Avatar
      schrieb am 29.09.02 19:40:54
      Beitrag Nr. 32 ()
      @Nataly

      danke für dein Statement.

      Ich dachte, dass sind zwei paar Stiefel. Einmal die Renovierung (Türen,Fenster,Heizkörper streichen usw.) und zweitens das Streichen der Wände, dass in jedem Fall neu gemacht werden muß.

      Ich sollte morgen doch geschwind zum Steuerberater fahren und den Mietvertrag genau studieren.
      Avatar
      schrieb am 30.09.02 10:09:15
      Beitrag Nr. 33 ()
      Alleine entscheidend ist was im Mietvertrag steht!
      Nur wenn das Übernahmeprotokoll zum Inhalt des Mietvertrages gemacht wurde -absolut unüblich- könnte sich ein Anspruch auf Brillux-Farbe ergeben.

      Als Argument gegen den Vermieter:
      Die Grundsätze: siehe Palandt § 535, Rn. 41ff

      BULLE
      Avatar
      schrieb am 01.10.02 07:08:07
      Beitrag Nr. 34 ()
      danke Bulle...nebenbei bemerkt, ich schätze deine Beiträge zu Aktien sehr.

      zur Sache:

      Habe die Wohnung so übergeben wie ich Sie gestrichen habe...lt. Auskunft vom RA besteht 30% Prozessrisiko das gegen mich spricht. Mal sehen was daraus wird ;)


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