Verschmelzung mit Jumptec, Spekulationsfrist???? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.06.02 14:08:24 von
neuester Beitrag 18.06.02 09:05:22 von
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03.07.23 · AlsterResearch AG |
30.05.23 · Markus Weingran |
KBC und Jumptec wollen ja zur "neuen" Kontron verschmelzen. Beginnt dann die Spekulationsfrist neu?
Welcher Termin ist maßgeblich?
Welcher Termin ist maßgeblich?
Wie bei einem Aktiensplitt beginnt natürlich keine neue Frist. Du investierst ja nicht neu, es wird kein Geld bewegt.
Falsch:
1) wenn auf eine Zielgesellschaft fusioniert wird (KE mit Sacheinlage), wird dieses für die Akionäre der aufgenommenen Gesellschaft wie ein Verkauf behandelt.
2) wenn eine völlig neue Gesellschaft entsteht (Neugründung mit Sacheinlage) wird für die Aktionäre beider Vor-Unternehmen die Sache wie ein Verkauf behandelt.
Noch nicht endgültig geregelt ist nur ab welchem Zeitpunkt die Spekufrist für die neuen Aktien beginnt:
a) Rechtlicher Zeitpunkt der Fusion (z.B. rückwirkend zum 31.12.01)
b) tatsächlicher Zeitpunkt des Umtauschs der Aktien
DOBY
1) wenn auf eine Zielgesellschaft fusioniert wird (KE mit Sacheinlage), wird dieses für die Akionäre der aufgenommenen Gesellschaft wie ein Verkauf behandelt.
2) wenn eine völlig neue Gesellschaft entsteht (Neugründung mit Sacheinlage) wird für die Aktionäre beider Vor-Unternehmen die Sache wie ein Verkauf behandelt.
Noch nicht endgültig geregelt ist nur ab welchem Zeitpunkt die Spekufrist für die neuen Aktien beginnt:
a) Rechtlicher Zeitpunkt der Fusion (z.B. rückwirkend zum 31.12.01)
b) tatsächlicher Zeitpunkt des Umtauschs der Aktien
DOBY
Aktuelles Beispiel:
Beabsichtigte Fusion der Hypothekenbanken Eurohypo, Rheinhypo & Dt. Hypo auf die deutsche Hypo.
Verschmelzungsbericht S 90. "Steuerliche Auswirkungen".
(erhältlich unter www.eurohypo.de)
Der Verkaufspreis der alten Aktien wird zu Anschaffungskosten bewertet, d.h. es findet durch den Tausch KEINE Gewinn/Verlustrealisierung statt.
Doby
Beabsichtigte Fusion der Hypothekenbanken Eurohypo, Rheinhypo & Dt. Hypo auf die deutsche Hypo.
Verschmelzungsbericht S 90. "Steuerliche Auswirkungen".
(erhältlich unter www.eurohypo.de)
Der Verkaufspreis der alten Aktien wird zu Anschaffungskosten bewertet, d.h. es findet durch den Tausch KEINE Gewinn/Verlustrealisierung statt.
Doby
@Doby:
Wenn die Sache wie ein Verkauf behandelt wird, würde ggfls. Speku-Steuer fällig. Der Aktionär selbst ist aber nicht Verkäufer bzw. er kann den Verkauf nicht beeinflussen. Deshalb müßte nach meiner Rechtsauffassung er auch nicht für die anfallende Steuer haftbar sein.
Ist allerdings nur meine Meinung und ich habe keine Quelle, dies zu dokumentieren. Nach meiner Auffassung ist die Angelegenheit wie ein Splitt zu behandeln, der garantiert keine neue Frist auslöst.
Wenn die Sache wie ein Verkauf behandelt wird, würde ggfls. Speku-Steuer fällig. Der Aktionär selbst ist aber nicht Verkäufer bzw. er kann den Verkauf nicht beeinflussen. Deshalb müßte nach meiner Rechtsauffassung er auch nicht für die anfallende Steuer haftbar sein.
Ist allerdings nur meine Meinung und ich habe keine Quelle, dies zu dokumentieren. Nach meiner Auffassung ist die Angelegenheit wie ein Splitt zu behandeln, der garantiert keine neue Frist auslöst.
@Krumbein:
Wie ich unter #4 geschrieben habe wird der "Verkauf" der alten Aktien beim Tauschvorgang zum Anschaffungspreis angenommen. Somit fällt durch den Tausch auch kein Speku-Gewinn/Verlust an. Dieser würde erst anfallen, wenn jemand die neuen Aktien verkauft. Somit tritt Dein Haftungsproblem nicht ein.
Ich denke die Deutsche Bank weiss was sie schreibt in dem Verschmelzungsbericht ihrer Tochter. Ich kann diese Lektüre nur empfehlen.
Doby
Wie ich unter #4 geschrieben habe wird der "Verkauf" der alten Aktien beim Tauschvorgang zum Anschaffungspreis angenommen. Somit fällt durch den Tausch auch kein Speku-Gewinn/Verlust an. Dieser würde erst anfallen, wenn jemand die neuen Aktien verkauft. Somit tritt Dein Haftungsproblem nicht ein.
Ich denke die Deutsche Bank weiss was sie schreibt in dem Verschmelzungsbericht ihrer Tochter. Ich kann diese Lektüre nur empfehlen.
Doby
@ doby
danke für die Quelle. Im nächsten Absatz steht aber, dass die Finanzverwaltung dann einen Neubeginn der Spekufrist unterstellt.
danke für die Quelle. Im nächsten Absatz steht aber, dass die Finanzverwaltung dann einen Neubeginn der Spekufrist unterstellt.
@sturzflug:
richtig, bei den neuen Aktien beginnt eine neue Speku-Frist
(wie unter #3 geschrieben).
Ich habe gerade die Einladung zur Kontron HV gelesen.
Dort findet man den Verschmelzungsvertrag. Aus § 1 geht hervor, dass es sich um eine Unternehmensneugründung (Verschmelzung durch Neugründung) handelt. Das heisst sowohl für derzeitige Kontron-Aktionäre wie auch Jumptec Aktionäre beginnt durch den Aktientausch eine neue Spekufrist. Die Fusion soll rechtlich rückwirkend zum 31.12.01. erfolgen. Wenn sich die Meinung der Finanzverwaltung durchsetzen sollte, wie sie bei der Eurohypo beschrieben ist, würde dies bedeuten: Spekufrist für die Neuen Aktien ab 1.1.02. Ansonsten Beginn der Speku-Frist am Tag der Umbuchung im Depot.
Doby
richtig, bei den neuen Aktien beginnt eine neue Speku-Frist
(wie unter #3 geschrieben).
Ich habe gerade die Einladung zur Kontron HV gelesen.
Dort findet man den Verschmelzungsvertrag. Aus § 1 geht hervor, dass es sich um eine Unternehmensneugründung (Verschmelzung durch Neugründung) handelt. Das heisst sowohl für derzeitige Kontron-Aktionäre wie auch Jumptec Aktionäre beginnt durch den Aktientausch eine neue Spekufrist. Die Fusion soll rechtlich rückwirkend zum 31.12.01. erfolgen. Wenn sich die Meinung der Finanzverwaltung durchsetzen sollte, wie sie bei der Eurohypo beschrieben ist, würde dies bedeuten: Spekufrist für die Neuen Aktien ab 1.1.02. Ansonsten Beginn der Speku-Frist am Tag der Umbuchung im Depot.
Doby
das bedeutet aber zumindest bei mir auch Spekuverluste, die ich entsprechend gegenrechnen kann.
(Man freut sich doch immer, wenn man Steuern sparen kann)
(Man freut sich doch immer, wenn man Steuern sparen kann)
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