+++ARXES+++ Geile Ad-hoc !!!!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.10.03 08:54:32 von
neuester Beitrag 20.10.03 11:39:47 von
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DGAP-Ad hoc: arxes Network <DE0005098008>
Julius Bär Kapitalanlage AG zur Rückzahlung von 2,5 Mio. EUR an arxes verurteilt
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Julius Bär Kapitalanlage AG zur Rückzahlung von 2,5 Mio. EUR an arxes verurteilt
- Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. am 15.10.03 verkündet
- Liquide Mittel, die in den Fonds Julius Bär Creativ investiert wurden, sollen
zurückfließen
Köln, 20. Oktober 2003 - Urteil des Landgerichts Frankfurt am 15.10.03
verkündet:
Durch das Urteil vom 15.10.2003 wird die Julius Bär Kapitalanlage AG zur
Rückzahlung von insgesamt 2,5 Mio. EUR Zug um Zug gegen Rückgewähr von 20.676
Anteilen am Fonds Julius Bär Creativ (WKN 978500) an die arxes NCC AG
verurteilt. Im Jahr 2000 hatte die arxes NCC AG 2,5 Mio. EUR in den Fonds Julius
Bär Creativ des damaligen Fondsmanagers Kurt Ochner investiert. Dieser Fonds
unterlag einem dramatischen Preisverfall in den Jahren 2000 und 2001. Die arxes
NCC AG vertrat die Auffassung, dass hier der Tatbestand der Prospekthaftung nach
§ 20 KAGG gegeben sei, da entsprechende Verkaufsprospektangaben zu den
Anlagezielen des Julius Bär Creativ-Fonds nicht vollständig oder nicht richtig
waren.
Diese Auffassung wurde vom Landgericht Frankfurt in der Urteilsbegründung
vollumfänglich geteilt und die Julius Bär Kapitalanlage AG zur Rückzahlung der
investierten Summe in erster Instanz verurteilt (Az. 2-21 O 298/02). Das Urteil
wird rechtskräftig, wenn es während der Rechtsmittelfrist nicht angefochten
wird.
Ein entsprechender Rückfluss dieser Investitionssumme würde den Barmittelbestand
der arxes NCC AG im Verhältnis zu den am Bilanzstichtag (30.06.2003) im
Einzelabschluss ausgewiesenen liquiden Mitteln um rund 44 % erhöhen.
Weitere Informationen: Investor Relations, Tel. 0221/96486-0, Fax 0221/96486-
202, ir@arxes.de, http://www.arxes.de .
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 20.10.2003
--------------------------------------------------------------------------------
WKN: 509800; ISIN: DE0005098008; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart
200850 Okt 03
Julius Bär Kapitalanlage AG zur Rückzahlung von 2,5 Mio. EUR an arxes verurteilt
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Julius Bär Kapitalanlage AG zur Rückzahlung von 2,5 Mio. EUR an arxes verurteilt
- Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. am 15.10.03 verkündet
- Liquide Mittel, die in den Fonds Julius Bär Creativ investiert wurden, sollen
zurückfließen
Köln, 20. Oktober 2003 - Urteil des Landgerichts Frankfurt am 15.10.03
verkündet:
Durch das Urteil vom 15.10.2003 wird die Julius Bär Kapitalanlage AG zur
Rückzahlung von insgesamt 2,5 Mio. EUR Zug um Zug gegen Rückgewähr von 20.676
Anteilen am Fonds Julius Bär Creativ (WKN 978500) an die arxes NCC AG
verurteilt. Im Jahr 2000 hatte die arxes NCC AG 2,5 Mio. EUR in den Fonds Julius
Bär Creativ des damaligen Fondsmanagers Kurt Ochner investiert. Dieser Fonds
unterlag einem dramatischen Preisverfall in den Jahren 2000 und 2001. Die arxes
NCC AG vertrat die Auffassung, dass hier der Tatbestand der Prospekthaftung nach
§ 20 KAGG gegeben sei, da entsprechende Verkaufsprospektangaben zu den
Anlagezielen des Julius Bär Creativ-Fonds nicht vollständig oder nicht richtig
waren.
Diese Auffassung wurde vom Landgericht Frankfurt in der Urteilsbegründung
vollumfänglich geteilt und die Julius Bär Kapitalanlage AG zur Rückzahlung der
investierten Summe in erster Instanz verurteilt (Az. 2-21 O 298/02). Das Urteil
wird rechtskräftig, wenn es während der Rechtsmittelfrist nicht angefochten
wird.
Ein entsprechender Rückfluss dieser Investitionssumme würde den Barmittelbestand
der arxes NCC AG im Verhältnis zu den am Bilanzstichtag (30.06.2003) im
Einzelabschluss ausgewiesenen liquiden Mitteln um rund 44 % erhöhen.
Weitere Informationen: Investor Relations, Tel. 0221/96486-0, Fax 0221/96486-
202, ir@arxes.de, http://www.arxes.de .
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 20.10.2003
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WKN: 509800; ISIN: DE0005098008; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart
200850 Okt 03
Ob Arxes das geld auch bekommt ist natürlich eine andere frage
!
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GEIL!
Danke ZF
catchup
Danke ZF
catchup
@hotstock
was soll an eine adhoc peinlich sein ?
hast wohl noch drogenrückstände vom wochenende im körper, sonst würdest du nicht so ein stuß schreiben, tztztz.
was soll an eine adhoc peinlich sein ?
hast wohl noch drogenrückstände vom wochenende im körper, sonst würdest du nicht so ein stuß schreiben, tztztz.
np Catchup
Moin smart
Wie meinen
Wie meinen
Geiz ist geil
Der Bär ist geiziger
Moin @ZF
Der Bär ist geiziger
Moin @ZF
Moin Loserin,
lachen am morgen ist gesund
ZockerGruss und
lachen am morgen ist gesund
ZockerGruss und
die posting wurde wohl schon entfernt zocker
ein gewisser HotStockInvestor schrieb wie peinlich doch die meldung ist
ein gewisser HotStockInvestor schrieb wie peinlich doch die meldung ist
Upps danke Smart ... hab ich nicht gesehen ... ging wohl so schnell
Unser HotStockHärmän war wohl wieder der böse .... danke WO
Unser HotStockHärmän war wohl wieder der böse .... danke WO
kuckt mal auch bei 542380 vorbei !!! ;-)kleiner tipp....
Kurioses Urteil: Arxes soll Geld von Julius Bär zurückbekommen
Berlin (BLUeBULL) – Nach einem relativ kuriosen Urteil vom 15.10. macht sich die arxes NCC AG nun Hoffnung darauf, fehlinvestiertes Geld wieder zurück zu bekommen. Im Jahr 2000 hatte die arxes NCC AG 2,5 Mio. EUR in den Fonds Julius Bär Creativ des damaligen Fondsmanagers Kurt Ochner investiert. Wie viele andere vergleichbare Fonds unterlag auch dieser einem dramatischen Preisverfall in den Jahren 2000 und 2001. Arxes wollte nun das Geld zurück mit der Begründung, dass hier der Tatbestand der Prospekthaftung nach § 20 KAGG gegeben sei, da entsprechende Verkaufsprospektangaben zu den Anlagezielen des Julius Bär Creativ-Fonds nicht vollständig oder nicht richtig waren. Diese Auffassung wurde nun vom Landgericht Frankfurt in der Urteilsbegründung vollumfänglich geteilt und die Julius Bär Kapitalanlage AG zur Rückzahlung der investierten Summe in erster Instanz verurteilt. Ein entsprechender Rückfluss dieser Investitionssumme würde den Barmittelbestand der arxes NCC AG im Verhältnis zu den am Bilanzstichtag (30.06.2003) im Einzelabschluss ausgewiesenen liquiden Mitteln um rund 44 % erhöhen.
Doch noch ist das Geld lange nicht geflossen. Das Urteil wird erst rechtskräftig, wenn es während der Rechtsmittelfrist nicht angefochten wird. Es ist wohl davon auszugehen, daß sich Julius Bär mit allen Mitteln dagegen wehren wird – da sich sonst auch noch andere glücklose Investoren mit Ansprüchen bei dem schweizer Bankhaus melden würden.
Berlin (BLUeBULL) – Nach einem relativ kuriosen Urteil vom 15.10. macht sich die arxes NCC AG nun Hoffnung darauf, fehlinvestiertes Geld wieder zurück zu bekommen. Im Jahr 2000 hatte die arxes NCC AG 2,5 Mio. EUR in den Fonds Julius Bär Creativ des damaligen Fondsmanagers Kurt Ochner investiert. Wie viele andere vergleichbare Fonds unterlag auch dieser einem dramatischen Preisverfall in den Jahren 2000 und 2001. Arxes wollte nun das Geld zurück mit der Begründung, dass hier der Tatbestand der Prospekthaftung nach § 20 KAGG gegeben sei, da entsprechende Verkaufsprospektangaben zu den Anlagezielen des Julius Bär Creativ-Fonds nicht vollständig oder nicht richtig waren. Diese Auffassung wurde nun vom Landgericht Frankfurt in der Urteilsbegründung vollumfänglich geteilt und die Julius Bär Kapitalanlage AG zur Rückzahlung der investierten Summe in erster Instanz verurteilt. Ein entsprechender Rückfluss dieser Investitionssumme würde den Barmittelbestand der arxes NCC AG im Verhältnis zu den am Bilanzstichtag (30.06.2003) im Einzelabschluss ausgewiesenen liquiden Mitteln um rund 44 % erhöhen.
Doch noch ist das Geld lange nicht geflossen. Das Urteil wird erst rechtskräftig, wenn es während der Rechtsmittelfrist nicht angefochten wird. Es ist wohl davon auszugehen, daß sich Julius Bär mit allen Mitteln dagegen wehren wird – da sich sonst auch noch andere glücklose Investoren mit Ansprüchen bei dem schweizer Bankhaus melden würden.
Ob der Herr Faulhaber das auch alles postiv sieht - der schmeißt ja ordentlich shares auf den Markt...
10.10.2003 Udo Faulhaber V V V 18.888 1.79 33.791
09.10.2003 Udo Faulhaber V V V 138.813 1.83 253.473
08.10.2003 Udo Faulhaber V V V 19.331 1.6 30.930
07.10.2003 Udo Faulhaber V V V 456 1.6 730
18.09.2003 Udo Faulhaber V V V 5.600 1.35 7.560
17.09.2003 Udo Faulhaber V V V 10.000 1.35 13.500
15.09.2003 Udo Faulhaber V V V 11.827 1.36 16.085
11.09.2003 Udo Faulhaber V V V 25.673 1.36 34.810
10.09.2003 Udo Faulhaber V V V 24.000 1.3 31.220
09.09.2003 Udo Faulhaber V V V 48.500 1.26 61.020
08.09.2003 Udo Faulhaber V V V 10.000 1.26 12.600
02.09.2003 Udo Faulhaber V V V 10.000 1.28 12.82
10.10.2003 Udo Faulhaber V V V 18.888 1.79 33.791
09.10.2003 Udo Faulhaber V V V 138.813 1.83 253.473
08.10.2003 Udo Faulhaber V V V 19.331 1.6 30.930
07.10.2003 Udo Faulhaber V V V 456 1.6 730
18.09.2003 Udo Faulhaber V V V 5.600 1.35 7.560
17.09.2003 Udo Faulhaber V V V 10.000 1.35 13.500
15.09.2003 Udo Faulhaber V V V 11.827 1.36 16.085
11.09.2003 Udo Faulhaber V V V 25.673 1.36 34.810
10.09.2003 Udo Faulhaber V V V 24.000 1.3 31.220
09.09.2003 Udo Faulhaber V V V 48.500 1.26 61.020
08.09.2003 Udo Faulhaber V V V 10.000 1.26 12.600
02.09.2003 Udo Faulhaber V V V 10.000 1.28 12.82
GEZOCKT WIRD HEUTE BEI SANGUI BIOTECH!!! WKN 906757
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