WKM Terrain AG - Insolvenzverfahren , Sachstand ? (Seite 8)
eröffnet am 28.04.04 11:18:06 von
neuester Beitrag 23.04.24 19:05:14 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 53.576.025 von guensing am 28.10.16 17:04:48
Sehr gutes CRV bisher gewesen.
Zitat von guensing: Über Löschungsfrage war mir nichts bekannt. Dazu sollte man auf der a.o. HV Auskunft verlangen.
2000 Aktien kosten einen runden Hunderter. Das wäre ja nun nicht die Welt, aber wenn am
Ende nur gelöschte Aktien herauskommen sollten, dann lohnt es sich natürlich nicht und wird
bloß Eintrittsgeld ins abenteuerliche Nimmerland.
Sehr gutes CRV bisher gewesen.
Tenbagger
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.581.224 von omdag am 29.10.16 17:54:40Gegen was willst du hier klagen ? Sag bitte nicht gegen das BGH-Urteil.
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.577.759 von tbhomy am 28.10.16 20:44:06
mal sehen was kommt....
Irgendjemand wird sich schon was dabei denken....
ig Farben
war auch jahrelang in auflösung und gegen alles kann man klagenmal sehen was kommt....
Irgendjemand wird sich schon was dabei denken....
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.576.025 von guensing am 28.10.16 17:04:48
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/doc…
"aa) Für die Parallelvorschrift des § 274 Abs. 2 Nr. 1 AktG hat der Bundesgerichtshof zum alten Konkursrecht bereits entschieden, dass eine Fortsetzung der Gesellschaft nach Auflösung durch die Eröffnung des Konkursverfahrens nur in den gesetzlich bestimmten Fällen zulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2002 - V ZR 243/01, WM 2004, 382, 386). Für § 60 Abs. 1 Nr. 4
GmbHG gilt nichts anderes. "
Die gesetzlich bestimmten Fälle ergeben sich aus §274 Aktiengesetz.
Was soll denn hier auch kommen ?
Auflösung der AG und Beendigung der Insolvenz nach §200 oder §208 Inso sind gewöhnlich das Todesurtei für eine AG laut BGH-Urteil aus 2015:http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/doc…
"aa) Für die Parallelvorschrift des § 274 Abs. 2 Nr. 1 AktG hat der Bundesgerichtshof zum alten Konkursrecht bereits entschieden, dass eine Fortsetzung der Gesellschaft nach Auflösung durch die Eröffnung des Konkursverfahrens nur in den gesetzlich bestimmten Fällen zulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2002 - V ZR 243/01, WM 2004, 382, 386). Für § 60 Abs. 1 Nr. 4
GmbHG gilt nichts anderes. "
Die gesetzlich bestimmten Fälle ergeben sich aus §274 Aktiengesetz.
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.574.330 von tbhomy am 28.10.16 14:15:42
2000 Aktien kosten einen runden Hunderter. Das wäre ja nun nicht die Welt, aber wenn am
Ende nur gelöschte Aktien herauskommen sollten, dann lohnt es sich natürlich nicht und wird
bloß Eintrittsgeld ins abenteuerliche Nimmerland.
Noja!
Über Löschungsfrage war mir nichts bekannt. Dazu sollte man auf der a.o. HV Auskunft verlangen.2000 Aktien kosten einen runden Hunderter. Das wäre ja nun nicht die Welt, aber wenn am
Ende nur gelöschte Aktien herauskommen sollten, dann lohnt es sich natürlich nicht und wird
bloß Eintrittsgeld ins abenteuerliche Nimmerland.
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.556.591 von guensing am 26.10.16 13:13:45
Was laut Gesetz passieren muss, ist eigentlich eindeutig (§218 InsO, §274 AktG, §394 FamFG...).
Und das wird auch geprüft, wenn man den Worten im folgenden Börsenforum folgen will...
http://177766.homepagemodules.de/t120f3-WKM-Terrain-und-Bete…
"...die Löschung der WKM wird demnächst einem Rechtspfleger zur Prüfung vorgelegt."
Falls dann nun endlich gelöscht werden kann, könnte ggfls. kurzfristig Schluss sein. Da kann ich mir bessere Spekulationen vorstellen als hier.
Ich täte unter den bisher bekannten Aspekten und Fakten nicht dazu raten, hier noch Geld zu investieren. Aber das ist nur meine eigene Meinung.
Zitat von guensing: Am besten man kauft mal paar tausend Aktien und schaut dann, was noch passiert. Die Kosten sind
gering. Die Chancen wahrscheinlich auch.
Was laut Gesetz passieren muss, ist eigentlich eindeutig (§218 InsO, §274 AktG, §394 FamFG...).
Und das wird auch geprüft, wenn man den Worten im folgenden Börsenforum folgen will...
http://177766.homepagemodules.de/t120f3-WKM-Terrain-und-Bete…
"...die Löschung der WKM wird demnächst einem Rechtspfleger zur Prüfung vorgelegt."
Falls dann nun endlich gelöscht werden kann, könnte ggfls. kurzfristig Schluss sein. Da kann ich mir bessere Spekulationen vorstellen als hier.
Ich täte unter den bisher bekannten Aspekten und Fakten nicht dazu raten, hier noch Geld zu investieren. Aber das ist nur meine eigene Meinung.
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Verflixt! Der Aktienpreis ist von 4 Cent schon auf 5 Cent gestiegen. Anscheinend sind mir da welche
zuvorgekommen...
zuvorgekommen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.413.953 von gnuldi am 05.10.16 15:40:24
gering. Die Chancen wahrscheinlich auch.
HV in der Wasserburger
Am besten man kauft mal paar tausend Aktien und schaut dann, was noch passiert. Die Kosten sindgering. Die Chancen wahrscheinlich auch.