Sangui - Perle im Biotechsektor bald 1ooo % ? (Seite 3892)
eröffnet am 12.05.04 20:12:51 von
neuester Beitrag 26.03.24 17:06:19 von
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Medizinprodukte
Medizinprodukte sind im Rahmen der Arzneimittelversorgung laut SGB V grundsätzlich nicht verordnungsfähig. Das am 1. Juli 2008 in Kraft getretene „Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher und anderer Vorschriften“ weist dem G-BA jedoch die Aufgabe zu, in einer Art „Positivliste“ festzulegen, in welchen medizinisch notwendigen Fällen Medizinprodukte in die Arzneimittelversorgung ausnahmsweise einbezogen und damit wie Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden können.
Der G-BA hat zunächst in der Arzneimittel-Richtlinie genauer festgelegt, wann ein Medizinprodukt medizinisch notwendig ist und in die Arzneimittelversorgung einbezogen werden kann. Dies ist der Fall, wenn
es entsprechend seiner Zweckbestimmung nach Art und Ausmaß der Zweckerzielung zur Krankenbehandlung im Sinne des § 27 Abs. 1 S. 1 SGB V und § 28 geeignet ist,
eine diagnostische oder therapeutische Interventionsbedürftigkeit besteht,
der diagnostische oder therapeutische Nutzen dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht und
eine andere, zweckmäßigere Behandlungsmöglichkeit nicht verfügbar ist.
Die bisher vom G-BA als verordnungsfähig eingestuften Medizinprodukte finden sich in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA:
Anlage V: Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte
Hersteller von Medizinprodukten können beim G-BA Anträge zur Prüfung auf Aufnahme ihrer Produkte in die Anlage V stellen, über die – sofern sie ausreichend begründet sind – innerhalb von 90 Tagen entschieden werden muss. Die Bearbeitung unterliegt den Vorgaben des Sozialverwaltungsverfahrensrechts, das unter anderem vorsieht, dass die Prüfverfahren der Vertraulichkeit unterliegen. Deshalb können die Beschlüsse des G-BA zur Verordnungsfähigkeit von Medizinprodukten lediglich in nicht öffentlichen Sitzungen gefasst werden. Auch über laufende Prüfverfahren und abgelehnte Anträge darf die Geschäftsstelle des G-BA keine Auskunft geben. Zu diesbezüglichen Auskünften sind lediglich die Hersteller der betreffenden Medizinprodukte berechtigt.
http://www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/arzneimitt…
Medizinprodukte sind im Rahmen der Arzneimittelversorgung laut SGB V grundsätzlich nicht verordnungsfähig. Das am 1. Juli 2008 in Kraft getretene „Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher und anderer Vorschriften“ weist dem G-BA jedoch die Aufgabe zu, in einer Art „Positivliste“ festzulegen, in welchen medizinisch notwendigen Fällen Medizinprodukte in die Arzneimittelversorgung ausnahmsweise einbezogen und damit wie Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden können.
Der G-BA hat zunächst in der Arzneimittel-Richtlinie genauer festgelegt, wann ein Medizinprodukt medizinisch notwendig ist und in die Arzneimittelversorgung einbezogen werden kann. Dies ist der Fall, wenn
es entsprechend seiner Zweckbestimmung nach Art und Ausmaß der Zweckerzielung zur Krankenbehandlung im Sinne des § 27 Abs. 1 S. 1 SGB V und § 28 geeignet ist,
eine diagnostische oder therapeutische Interventionsbedürftigkeit besteht,
der diagnostische oder therapeutische Nutzen dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht und
eine andere, zweckmäßigere Behandlungsmöglichkeit nicht verfügbar ist.
Die bisher vom G-BA als verordnungsfähig eingestuften Medizinprodukte finden sich in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA:
Anlage V: Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte
Hersteller von Medizinprodukten können beim G-BA Anträge zur Prüfung auf Aufnahme ihrer Produkte in die Anlage V stellen, über die – sofern sie ausreichend begründet sind – innerhalb von 90 Tagen entschieden werden muss. Die Bearbeitung unterliegt den Vorgaben des Sozialverwaltungsverfahrensrechts, das unter anderem vorsieht, dass die Prüfverfahren der Vertraulichkeit unterliegen. Deshalb können die Beschlüsse des G-BA zur Verordnungsfähigkeit von Medizinprodukten lediglich in nicht öffentlichen Sitzungen gefasst werden. Auch über laufende Prüfverfahren und abgelehnte Anträge darf die Geschäftsstelle des G-BA keine Auskunft geben. Zu diesbezüglichen Auskünften sind lediglich die Hersteller der betreffenden Medizinprodukte berechtigt.
http://www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/arzneimitt…
http://granulox.de/anwendung.php
...punkt 3... Decken Sie die Wunde mit einer atmungsaktiven/nicht okklusiven Wundauflage ab.
hier wird hoffentlich bald ein Link zu chitoskin sein
...punkt 3... Decken Sie die Wunde mit einer atmungsaktiven/nicht okklusiven Wundauflage ab.
hier wird hoffentlich bald ein Link zu chitoskin sein
Wenn man mal bedenkt, was man mit Nahrungsergänzung alles "verdienen"konnte. Z.B. Basica, ziemlich viel Millionen, vielleicht schon Milliarde.
Basica...hm, kann man vielleicht auch auf dem Wege guter Enährung sich basisch stimmen.
Da ist das Wundmanagement von Sangui um ein vielfaches interessanter.
Basica...hm, kann man vielleicht auch auf dem Wege guter Enährung sich basisch stimmen.
Da ist das Wundmanagement von Sangui um ein vielfaches interessanter.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.992.017 von RTLOLDY am 02.04.12 21:15:49Natürlich für Granulox wofür sonst
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.991.989 von Marcisun am 02.04.12 21:11:14Den Bereich Hauttransplantation könnte ich mir auch als
Einsatzgebiet vom GRAULOX vorstellen.
Denke schon, dass es da auch erhebliche Probleme gibt,
dass die neue Haut auf dem bestehenden Gewebe anwächst.
Super Marci.....
Einsatzgebiet vom GRAULOX vorstellen.
Denke schon, dass es da auch erhebliche Probleme gibt,
dass die neue Haut auf dem bestehenden Gewebe anwächst.
Super Marci.....
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.991.980 von butcherfriend am 02.04.12 21:09:09Änderung angenommen !!!
Hallo zusammen,
ich hatte ein Gespräch mit einem Arzt, der im Wundmanagement tätig ist. Dieser teilte mir mit, dass er sich auch noch andere Einsatzbereiche vorstellen kann... z.B. den Bereich der Hauttransplantation... dieses Ist ebenfalls eine Art der Wundheilung bei dem Sauerstoff eine nicht unerhebliche Rolle spielt!
Meinungen?!
Grüsse Marcisun
ich hatte ein Gespräch mit einem Arzt, der im Wundmanagement tätig ist. Dieser teilte mir mit, dass er sich auch noch andere Einsatzbereiche vorstellen kann... z.B. den Bereich der Hauttransplantation... dieses Ist ebenfalls eine Art der Wundheilung bei dem Sauerstoff eine nicht unerhebliche Rolle spielt!
Meinungen?!
Grüsse Marcisun
Ja wenn das so ist, dann erhöhe ich mein Kursziel auf 25 Euro bis Ende Mai 2012. Turbomegageil
Hallo Leute,
ich bin sei 0,22 dabei und so wies aussieht wird mir sangui meine weltreise finanzieren
möchte mich bei allen bedanken die so herausragend recherhieren, allen voran natürlich RTLOLDY
ich habe selbt im molekularbiologie-bereich zu tun und bei einem bestehenden produkt mit herausragendem preis/leistungs/heilungsverhältnis freier verfügbarkeit,... und dem blutadditiv in den startlöchern ist selbst ein kurs von 1 € der reinste WITZ !!!
ich persönlich erwarte die 1€ marke relativ bald
ich wünsche allen investierten alles gute
lg
ich bin sei 0,22 dabei und so wies aussieht wird mir sangui meine weltreise finanzieren
möchte mich bei allen bedanken die so herausragend recherhieren, allen voran natürlich RTLOLDY
ich habe selbt im molekularbiologie-bereich zu tun und bei einem bestehenden produkt mit herausragendem preis/leistungs/heilungsverhältnis freier verfügbarkeit,... und dem blutadditiv in den startlöchern ist selbst ein kurs von 1 € der reinste WITZ !!!
ich persönlich erwarte die 1€ marke relativ bald
ich wünsche allen investierten alles gute
lg
Ich bin hier auch seit kurzem investiert, und wollte mich nur mal kurz zu Wort melden und allen Beteiligten ein Dankeschön für die guten Recherchen und Erläuterungen aussprechen. Macht weiter so! Und viel Erfolg an alle Patienten, Investierten und Angestellten.
15.05.23 · EQS Group AG · Sangui Biotech International |
15.05.23 · EQS Group AG · Sangui Biotech International |