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    Intertainment - Warum die Insolvenzdebatte eine Geisterdebatte ist, zumindest zurzeit - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.08.04 21:57:48 von
    neuester Beitrag 22.08.04 14:03:09 von
    Beiträge: 17
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      Avatar
      schrieb am 21.08.04 21:57:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die entbrannte Insolvenzdebatte um Intertainment ist meiner Einschätzung nach - zumindest zurzeit - nicht angebracht. Der Grund hierfür ist ein Umstand, dem in der derzeitigen Diskussion noch nicht Rechnung getragen wurde.
      Betrachten wir uns zunächst jedoch einmal den Kassenbestand vom 30.9.03: 4,3 Mio. €
      kurzfristige Verbindlichkeiten mit Laufzeit max. 1 Jahr (ohne HVB-Kredit) vom 30.9.03: 10,8 Mio. €
      kurzfristige Forderungen mit Laufzeit max. 1 Jahr vom 30.9.03: 14,8 Mio. €
      ergibt: 8,3 Mio. €
      Zieht man hiervon Prozesskosten und Personalkosten ab, so bewegt man sich schnell auf Null zu.
      Allerdings dürften jedoch - und dies ist in die bisherigen Diskussion noch nicht eingeflossen - im ersten Halbjahr 30 Mio. US-$ durch Lizenzverkäufe des Filmes Twisted in die Kassen geflossen sein (Quelle: Hauptversammlung 2003). Dies sind 3/4 der Weltrechte ohne USA, die als Presales veräußert werden konnten. Zudem wurden die Auswertungserlöse des verbleibenden einen Viertels ergebniswirksam. Dazu kommen noch die Erlöse aus dem Verkauf von Rudolf mit der roten Nase. Es verbleibt also mit diesen Mitteln noch Zeit, selbst wenn man den HVB-Kredit abzieht, da die Fixkosten bei Intertainment recht niedrig sind. Ist meine Argumentation schlüssig, so dürfte es eine positive Überraschung bei Veröffentlichung der Zahlen Mitte September geben. Wie schnell der Kurs bei neuen lebensverlängernden Fakten anziehen kann, haben wir in der Vergangenheit oft genug gesehen. Dies umso mehr, da die meisten Beobachter dieses Psycho-Thrillers von Intertainment selbst die Basics nicht kennen.
      Viele Grüße,
      Karl Martell
      Avatar
      schrieb am 21.08.04 22:13:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Vielen Dank für die Trostesworte!

      Allerdings sehe ich in der Tatsache, dass ITN noch immer nicht bereit ist, den GB 2003 vorzulegen, also schon 9 Monate im Verzug ist, Grund zur Befürchtung, dass dieser GB die aller schlechtesten Geschäftszahlen enthält - schlechter als man sie sich nur vorstellen kann. Die Begründung, dies sei durch den Prozess nicht möglich, halte ich für eine fadenscheinige Ausrede, zumal der Prozess offenbar keine Auswirkung auf die Finanzen hatte und haben wird!!!
      Avatar
      schrieb am 22.08.04 00:30:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      die 30 millionen einnahmen braucht itn um die prozesskosten zu bestreiten. dafür dürften sie noch nicht mal ganz langen. sieht also nicht gut aus!!
      Avatar
      schrieb am 22.08.04 00:48:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      So, jetzt ist es soweit. :D
      Lang genug hat es ja gedauert. Jetzt kriegt Ihr
      Zocker endlich ordentlich auf die Schnauze. :laugh:

      Wie heißt es so schön:

      Wer nicht hören will, der muß fühlen !

      Schönen Gruß an Dich Zentrader. :D:D:D
      Wer hat nun recht gehabt ?

      Trotzdem wünsche ich Dir alles Gute für die
      Zukunft, bist ja im Grunde ein netter Kerl.

      ....und tschüss
      Avatar
      schrieb am 22.08.04 01:08:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      @dermacher

      in einem hast du sicher recht: einige ZOCKER bekommen eins auf die schnauze.

      @Karl

      posting 2 und 3 (und 4 sowieso)belegen sehr gut deine aussage: da die meisten Beobachter dieses Psycho-Thrillers von Intertainment selbst die Basics nicht kennen.

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      Avatar
      schrieb am 22.08.04 01:36:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      wahr ja so logisch, das die so tief fallen hätte ich aber auch nicht gedacht.:eek:

      Recht haben und Recht ausgezahlt bekommen, sind immer noch zwei paar Schuhe.:rolleyes:

      wie ging noch mal der Spruch? Sell on good news. einige waren ja so clever. Hochachtung.:D

      Alle andern: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.08.04 02:33:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      Prozesskosten hat Intertainment nicht zu tragen. Lediglich die Anwaltskosten.

      Die Anwaltskosten der Intertainment Anwälte wurden als Honorarvereinbarung und nicht als Erfolgshonorar gezahlt. Sie belaufen sich für das komplette Verfahren auf 12 Mio und sind bereits komplett bezahlt!

      Das habe ich mir jetzt nicht ausgedacht sondern in einem Gepräch mit Herrn Gerlach hat der die Kosten und Tatsache der vollständigen Bezahlung erläutert !

      Ich denke Samaha wird bestimmt die Tage Insolvenz anmelden und dann gehts Richtung 1€.

      Sollte dies nicht passieren, wird er alles oder ein Teil der 92 Mio USD zahlen und Intertainment u.U. auf den Rest verzichten.

      Samaha selber hat zumindest nicht die hohen weiteren Verbindlichkeiten bei der Commercia etc. sondern seine Gesellschaften.

      Insoeweit ist die Intertainment Forderung die Einzige Forderung höherer Größenordnung, die auf Samaha niederprasselt.

      Intertainment dürfte dann dort im Falle einer privaten Insolvenz des Samaha fast der einzige Gläubiger auf der Gläubigerversammlung sein.

      Kann nicht mal einer in den USA ins Grundbuch schauen unter dem Namen Samaha ? :D

      Immobilienbesitz muss doch da auch öffentlich einsehbar sein und auch Grundbuchmäßige Umschreibungen sind dort nachzuvollziehen !!!!!! (Hoffe Herr Gerlach liest das hier nicht das die das vergessen)

      :cool:

      Stay over Cool !
      Avatar
      schrieb am 22.08.04 02:40:33
      Beitrag Nr. 8 ()
      immobilienbesitz ist in den usa geschützt vor allen in florida!!!! auch wen das kleine anwesen 100 mio wert ist!!!
      Avatar
      schrieb am 22.08.04 02:54:47
      Beitrag Nr. 9 ()
      Intertainment: Endgültiges Urteil im Franchise-Prozess liegt vor

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      --------------------------------------------------------------------------------

      Intertainment: Endgültiges Urteil im Franchise-Prozess liegt vor

      Richterin billigt Intertainment weitere 15,6 Millionen Dollar zu /
      Gesamtanspruch aus dem Betrugsprozess steigt auf 121,7 Millionen Dollar

      Ismaning bei München, 19. August 2004 - Im Betrugsprozess der Intertainment
      AG, Ismaning bei München, gegen den amerikanischen Filmproduzenten Franchise

      Pictures und andere hat die zuständige Richterin jetzt das endgültige Urteil
      veröffentlicht. Danach stehen Intertainment aus dem Prozess insgesamt 121,7
      Millionen US-Dollar zu. Dieses setzen sich aus einem Schadensersatz in Höhe
      von 77,1 Millionen Dollar zusammen, einem verschärften Schadensersatz mit
      Strafwirkung (Punitive Damages) in Höhe von 29 Millionen Dollar und Zinsen
      auf den entstandenen Schaden in Höhe von 15,6 Millionen Dollar.

      Die Zinsen billigte die zuständige Richterin Intertainment jetzt im Rahmen
      ihrer Entscheidungen über die letzten noch ausstehenden Anträge im Rahmen
      des Verfahrens zu. Bereits im Juni hatte eine Jury in Santa Ana bei Los
      Angeles alle von Intertainment im Rahmen des Prozesses verklagten Parteien
      wegen Betrugs schuldig gesprochen und Intertainment den Schadensersatz und
      die Punitive Damages zugestanden.

      Im Rahmen ihrer jetzt gefällten Entscheidungen stellte die Richterin zudem
      klar, dass alle in dem Verfahren Verurteilten gesamtschuldnerisch für die
      77,1 Millionen Dollar Schadensersatz haften. Die gesamtschuldnerische Haftung
      erstreckt sich auch auf die jetzt zugesprochenen 15,6 Millionen Dollar Zinsen.
      Sie beläuft sich damit insgesamt auf 92,7 Millionen Dollar.
      Zu den Verurteilten zählt neben Franchise Pictures und zahlreichen
      Tochtergesellschaften des Unternehmens auch Elie Samaha, der CEO von
      Franchise Pictures. Damit haftet Samaha persönlich für den Schadensersatz
      und die Zinsen.

      Die Punitive Damages hatte die Jury in ihrer Entscheidung im Juni
      detailliert aufgeschlüsselt: 4 Millionen Dollar daraus entfallen auf
      Elie Samaha persönlich, eine Million Dollar auf Franchise Pictures und
      je 1,5 Millionen Dollar auf 16 Tochtergesellschaften von Franchise.

      Den Antrag von Intertainment, im Rahmen eines gerichtlich angeordneten
      Treuhand-verhältnisses (constructive trust) direkt Rechte und Erlöse aus
      den umstrittenen angezahlten Filmen, die Intertainment nie zur Auswertung
      bekommenen hat, zu erhalten, gewährte die Richterin nicht.


      Die Richterin lehnte darüber hinaus im Rahmen des Urteils den Antrag von
      Franchise Pictures ab, dass Intertainment zusätzliche Lizenzgebühren an
      Franchise aus der Verwertung der vor dem Beginn des Rechtsstreits
      erhaltenen und in der Zwischenzeit ausgewerteten Filme zahlen muss. Zu
      diesen Filmen gehören z. B. "Keine halben Sachen und "Art of War". Als Grund
      für diese Entscheidung nannte sie unter anderem das betrügerische Verhalten
      von Franchise.


      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 19.08.2004

      Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-hoc-Mitteilung:

      Kontakt:
      Intertainment AG, Investor Relations, Osterfeldstraße 84, 85737 Ismaning
      Telefon: (0 89) 2 16 99-0, Telefax: (0 89) 2 16 99-11,
      Internet: www.intertainment.de, E-Mail: investor@intertainment.de

      --------------------------------------------------------------------------------
      WKN: 622360; ISIN: DE0006223605; Index:
      Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin-
      Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart


      Autor: import DGAP.DE (© DGAP),08:32 19.08.2004

      Intertainment: Franchise Pictures und Tochterunternehmen beantragen Konkurs

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      --------------------------------------------------------------------------------

      Intertainment: Franchise Pictures und Tochterunternehmen beantragen Konkurs

      Ismaning bei München, 20. August 2004 - Die Intertainment AG, Ismaning bei
      München, hat kurz nach dem Vorliegen des endgültigen Urteils im
      Schadensersatzprozess gegen den amerikanischen Filmproduzenten Franchise
      Pictures und andere Kenntnis davon erhalten, dass Franchise Pictures LLC und
      nahezu alle der im Rahmen des Verfahrens verurteilten Tochtergesellschaften

      von Franchise Konkurs beantragt haben. Durch diesen zu erwartenden Schritt
      haben sich die Gesellschaften unter den Schutz des amerikanischen
      Insolvenzrechts begeben. Dadurch wird Intertainment seine Ansprüche aus dem
      Prozess gegen Franchise Pictures im Rahmen der Konkursverfahren geltend machen.

      Es ist nicht auszuschließen, dass auch Elie Samaha, der CEO von Franchise
      Pictures, eine persönliche Insolvenz beantragt. Er war - wie Franchise
      Pictures und die Tochtergesellschaften - des Betrugs an Intertainment für
      schuldig gesprochen worden. Im Rahmen des Urteils stehen Intertainment
      insgesamt 121,7 Millionen US-Dollar zu, für 92,7 Millionen Dollar davon haften
      alle verurteilten Parteien gesamtschuldnerisch.

      Unabhängig von der aktuellen Entwicklung wird Intertainment das für Januar
      2005 terminierte Schiedsgerichtsverfahren gegen die am Betrug von Franchise
      Pictures beteiligten weiteren Parteien konsequent weiter vorbereiten. Zu
      diesen Parteien zählen die Comerica Bank, die Versicherungsgesellschaften
      Film Finances und andere Versicherer. In dem Verfahren fordert Intertainment -
      wie auch schon im Franchise-Prozess selbst - Schadensersatz in Höhe von über
      100 Millionen Dollar.

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 20.08.2004

      Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-hoc-Mitteilung:

      Kontakt:
      Intertainment AG, Investor Relations, Osterfeldstraße 84, 85737 Ismaning
      Telefon: (0 89) 2 16 99-0, Telefax: (0 89) 2 16 99-11,
      Internet: http://www.intertainment.de, E-Mail: investor@intertainment.de
      --------------------------------------------------------------------------------
      WKN: 622360; ISIN: DE0006223605; Index:
      Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin-
      Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart


      Autor: import DGAP.DE (© DGAP),08:30 20.08.2004

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      ********************************************************************************************************************
      an alle die lesen können!!!!

      der fette absatz wärs gewesen!!!!!
      der rest ist wischiwaschi zum in die tonne treten!!!
      Avatar
      schrieb am 22.08.04 08:28:26
      Beitrag Nr. 10 ()
      der fette absatz wärs gewesen - fast richtig. aber dann bitte ganz richtig lesen.


      Den Antrag von Intertainment, im Rahmen eines gerichtlich angeordneten
      Treuhand-verhältnisses (constructive trust) direkt
      Rechte und Erlöse aus
      den umstrittenen angezahlten Filmen, die Intertainment nie zur Auswertung
      bekommenen hat, zu erhalten, gewährte die Richterin nicht.

      es steht da nicht, dass man diese nicht bekommen wird.

      :)
      Avatar
      schrieb am 22.08.04 08:35:32
      Beitrag Nr. 11 ()
      Kann bitte jemand folgende Fragen beantworten:

      Wer hat wie und wo Insolvenz beantragt (nachweislich)?

      Wie lange darf ein börsennotiertes Unternehmen ungestraft Geschäftsberichte verschleppen???

      Vielen Dank für eine Antwort!
      Avatar
      schrieb am 22.08.04 08:39:12
      Beitrag Nr. 12 ()
      spätestens mit abschluß des verfahrens gegen comerica wegen schadensersatz sowie der gegenklage wegen der nicht bezahlten raten durch itn düfte die frage der rechte und erlöse geklärt sein.

      selbst wenn itn die schlußrate nachzahlen müßte, würde itn dann endlich die bisher zurückgehaltenen erlöse erhalten.

      :)
      Avatar
      schrieb am 22.08.04 08:43:24
      Beitrag Nr. 13 ()
      don_duck

      deine erste frage zu den firmen würde mich auch interessieren. bin hier nicht weiter gekommen mit meiner recherche.

      die tendenziöse unterstellung deiner zweiten frage dürfte klar sein. also bitte wo verschleppt hier jmd. den gb ?
      es geht hier um paar mio und da sollte eine bilanz doch sauber sein.

      :)
      Avatar
      schrieb am 22.08.04 08:57:19
      Beitrag Nr. 14 ()
      Variety: Duo attracted to `Laws` pic Financers move in as impasse is overcome with coin
      By Dana Harris
      July 23, 2003

      Construction magnate Ron Tudor and Los Angeles entrepreneur David Bergstein, who hold a 45% stake in Elie Samaha`s Franchise Pictures, have expanded their reach in Hollywood by acquiring the $32 million Intermedia production Laws of Attraction, which stars Julianne Moore and Pierce Brosnan....

      Frage: Sind Tudor und Bergstein als Anteilseigner von Franchise auch für Schulden haftbar?
      Avatar
      schrieb am 22.08.04 09:02:42
      Beitrag Nr. 15 ()
      Nein, Anteilseigner von Kapitalgesellschaften haften nur mit dem einbezahlten Kapital. Samaha haftet auch nicht als Anteilseigner, sondern wegen senes deliktischen Verhaltens.
      Avatar
      schrieb am 22.08.04 09:30:32
      Beitrag Nr. 16 ()
      @11,

      Franchise Chapter 11
      Elie Samaha`s Franchise Pictures has filed for bankruptcy protection, complicating the efforts of Germany`s Intertainment to collect on a $121.7 million judgment stemming from a long-standing lawsuit concerning inflated movie budgets.

      http://thehollywoodreporter.com/thr/business/index.jsp
      ---------
      Franchise Pictures ist eine Aktiengesellschaft, wenn auch nicht an einer Börse gehandelt. Was ist der Unterschied?

      Investment Question

      What is the difference between a publicly and privately-held company?

      --------------------------------------------------------------------------------

      In the United States, most corporations are privately held, which means that they do not have stock trading on one of the major exchanges. Privately-held companies are therefore not required to submit the regulatory filings of the SEC or meet the criteria of any exchange. Privately-held companies still have shares, but they do not trade as frequently and their values are harder to track. In most cases, the founders, management, or other private investors own the shares of a privately-held company.

      A publicly-held company, on the other hand, is a corporation with shares trading on one of the major exchanges. These are companies like Microsoft, IBM and General Electric, which must file all appropriate documentation with the SEC and state regulators
      Avatar
      schrieb am 22.08.04 14:03:09
      Beitrag Nr. 17 ()
      @ Haulong

      Vielen Dank für die Info. Damit ist endgültig klargestellt, dass es sich um Chapter 11 mit einer Schonfrist von 120 Tagen handelt und nicht 3 Monaten, wie z. B. die SZ und andere im Board behauptet haben.

      Mit dem verschleppten GB habe ich eigentlich ITN und deren Verschleierungstaktik gemeint. Ich frage mich dabei: sind die Zahlen sehr gut und hat ITN selbst ein Interesse, jetzt den Kurs zu drücken, oder trifft das Gegenteil zu. Das Interview von SZ mit Gerlach war ja total negativ für ITN.


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