Frankreich
Paris: Apple wehrt sich gerichtlich gegen Aktivisten
Der Technologieriese Apple ist in Paris vor Gericht gegangen, um zu unterbinden, dass Aktivisten der Organisation Attac in den französischen Apple Stores Protestaktionen durchführen, so The Guardian.
Ein französisches Gericht sollte heute über einen ungewöhnlichen Fall entscheiden. Der Konzern Apple möchte die Aktionen der französische NGO Attac aus ihren Geschäften verbannen.
Attac inszeniert regelmäßig das, was es als "gutmütige" Aktionen bezeichnet, um die Steuerangelegenheiten des Unternehmens zu kritisieren. Auf dem Höhepunkt der Weihnachtseinkäufe trafen sich etwa 100 Attac-Freiwillige in Apples Pariser Laden am Place de l'Opéra, so The Guardian. Einige tanzten die Conga, andere entfalteten ein riesiges Transparent mit der Aufschrift "We'll stop when Apple pays" und einige schwenkten riesige Pappschecks - eine Anspielung auf die Entscheidung der Europäischen Kommission vom August 2016, dass der iPhone Hersteller dem irischen Staat den Rekordbetrag von 13 Mrd. Dollar zahlen muss.
Als Apple im vergangenen Jahr das iPhone X auf den Markt brachte, haben Attac-Aktivisten in Aix-en-Provence die Fenster eines Apple-Stores weiß getüncht, um so auf die "undurchsichtigen" Steuerangelegenheiten des Unternehmens hinzuweisen, so The Guardian.
Die heutige Situation vor dem Pariser Gericht wurde als David gegen Goliath angekündigt, so The Guardian. Apple hat Gerichtsurteile eingereicht, in denen es darauf besteht, dass es "eine lange Tradition hat, Einzelpersonen und Gruppen zu unterstützen, die friedlich ihre Meinung äußern", aber es wirft Attac-Aktivisten vor, "Geschäfte zu zerstören und die Sicherheit von Mitarbeitern und Kunden zu gefährden". Apple Frankreich hat das Gericht aufgefordert, ein Hausverbot für Attac-Aktivisten auszusprechen und eine Geldstrafe von 150.000 Euro zu verhängen. Attac hat Vandalismus geleugnet und ein Sprecher sagte: "Wir sind einfach festlich gekleidet und gutmütig mit Musik in die Apple-Shops gegangen".
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Der Anwalt von Attac, Julien Pignon, sagte gegenüber France Info: "Diese Forderungen stehen in keinem Verhältnis zu dem übergeordneten Grundsatz der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit, das durch das französische Recht und die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert wird."