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     875  0 Kommentare Rocket Internet bekommt man noch immer fast umsonst

    In der Vergangenheit war mir öfter mal aufgefallen, dass man die Aktie von Rocket Internet (WKN:A12UKK) rein rechnerisch betrachtet quasi umsonst bekam. Die Aktie war tief gesunken, obwohl gleichzeitig die Vermögenswerte immer weiter gestiegen sind. So kam die Situation zustande, dass Rocket Internet an der Börse weniger wert war als die Summe seiner Unternehmensteile.

    Inzwischen hat die Aktie die lange Zeit weit entfernte 20 Euro-Marke aber wieder deutlich überschritten und man kann sich fragen, ob Rocket Internet damit schon wieder teuer geworden ist. Nicht unbedingt, denn wie die folgenden Rechnungen dir zeigen werden, wird Rocket Internet noch immer nur anhand seiner Substanz bewertet.

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    Die Kasse klingelt

    Rocket Internet hat in den letzten Jahren einige erfolgreiche Verkäufe und zwei erfolgreiche Börsengänge umgesetzt. So wurde das südostasiatische Ecommerce-Unternehmen Lazada an Alibaba verkauft und die Beteiligungen Delivery Hero (WKN:A2E4K4) und HelloFresh (WKN:A16140) an die Börse gebracht.

    Das hat ordentlich Geld in die Kasse gespült. Lazada wurde in zwei Schritten für insgesamt 413 Millionen US-Dollar verkauft. Auch mit dem Börsengang von Delivery Hero hat Rocket Internet viel Geld eingenommen, ganze 121 Millionen Euro flossen Rocket Internet damals zu. Ein paar Monate später verkaufte Rocket Internet die Hälfte seines 26 %-Anteils an Naspers für 660 Millionen Euro. Die verbleibenden 13 % waren am 19. Februar circa 820 Millionen Euro wert.

    Nicht zu vergessen war ebenfalls der HelloFresh-Börsengang bisher erfolgreich, sodass Rocket Internets Anteil an dem Kochboxenlieferanten in Höhe von 44 % am 19. Februar circa 928 Millionen Euro wert war.

    Jetzt wird es Zeit für sehr einfache Mathematik. Zu was summieren sich Rocket Internets zuletzt veröffentlichte Nettofinanzmittel (also abzüglich der Verbindlichkeiten), die seitdem erhaltenen Erlöse des Verkaufs der Delivery Hero-Anteile an Naspers und die sich noch im Besitz von Rocket Internet befindlichen Aktienpakete von Delivery Hero und HelloFresh auf?

    Summe, in Mio. EUR
    Nettofinanzmittel Oktober 2017 1.600
    Erlös Verkauf Delivery Hero-Anteile an Naspers 660
    Wert Aktienpaket Delivery Hero 820
    Wert Aktienpaket HelloFresh 928
    Gesamtsumme 4.008
    Marktkapitalisierung von Rocket Internet 3.993

    Quellen: Rocket Internet Quartalsmitteilung und Präsentation, Bloomberg; Marktkapitalisierungen vom 19.02.2018

    Auch Oliver Samwer hält die niedrige Bewertung für übertrieben

    Die Aktie von Rocket Internet hat sich wieder massiv erholt, nachdem sie eine Zeit lang zu Kursen von knapp über 15 Euro gehandelt wurde. Das heißt aber noch nicht, dass dies die Tatsache verändert hat, dass Rocket Internet mit weniger als seinen Vermögenswerten bewertet wird.

    Noch immer bekommt man das Beteiligungsportfolio der nicht börsennotierten Beteiligungen rein mathematisch betrachtet umsonst. Darunter befinden sich aber wertvolle Schwergewichte wie die Global Fashion Group oder das afrikanische Ecommerce-Unternehmen Jumia.

    Deshalb verwundert es mich nicht, dass auch Oliver Samwer, Gründer und Unternehmenschef von Rocket Internet, die Bewertung der Rocket Internet-Aktie kürzlich für übertrieben niedrig hielt und selbst Aktien im Wert von 33,8 Millionen Euro erworben hat.

    Der Markt weigert sich weiterhin, Rocket Internet mit mehr als der Summe seiner Vermögenswerte zu bewerten. Für Anleger heißt das aber, dass jede zukünftige Wertsteigerung noch nicht eingepreist ist und sich direkt in einem steigenden Aktienkurs bemerkbar machen sollte.

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    Marlon Bonazzi besitzt Aktien von Rocket Internet. The Motley Fool besitzt keine der erwähnten Aktien.

    Dieser Artikel wurde ursprünglich auf fool.de veröffentlicht.




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Die Empfehlungen sind keine „offiziellen“ Empfehlungen der kostenpflichtigen Produkte der Aktienwelt360 GmbH, sondern stellen die Meinungen der Analysten zum betreffenden Zeitpunkt dar. Im Artikel benutzte Bewertungsmethodologie Die Bewertung, die der Anlageempfehlung für das jeweils analysierte Unternehmen zugrunde liegt, stützt sich auf allgemein anerkannte und weit verbreitete Methoden der fundamentalen Analyse, wie z. B. Discounted-Cash-Flow (DCF)-Modell, Terminal-Multiple-Bewertung, Peer-Gruppen-Vergleich, „Sum of the parts“-Modell oder ähnliche, häufige und weit verbreitete fundamentale Bewertungsmethoden. Das Ergebnis dieser fundamentalen Bewertung wird als Basis der Empfehlung benutzt, obwohl es auch abhängig von der Einschätzung des Analysten bezüglich möglicher Industrieveränderungen, Alternativen möglicher zukünftigen Entwicklungen, Ergebnissen der Unternehmensstrategie, Wettbewerbsdruck usw. angepasst wird. Die letztendliche Meinung des Analysten sollte nicht ausschließlich im Modell betrachtet werden, sondern eher als das wahrscheinlichste Ergebnis vieler möglicher zukünftiger Auswirkungen. Unabhängig von der verwendeten Bewertungsmethode besteht das Risiko, dass das Investitionsergebnis nicht erreicht wird, z. B. aufgrund unvorhergesehener Veränderungen der Nachfrage nach den Produkten des Unternehmens, Änderungen des Managements, der Technologie, der konjunkturellen Entwicklung, der Zinsentwicklung, der operativen und/oder Materialkosten, des Wettbewerbsdrucks, des Aufsichtsrechts, des Wechselkurses, der Besteuerung, usw. Bei Anlagen in ausländischen Märkten und Instrumenten gibt es weitere Risiken, etwa aufgrund von Wechselkursänderungen oder Änderungen der politischen und sozialen Bedingungen. Diese Ausarbeitung reflektiert die Meinung des jeweiligen Verfassers zum Zeitpunkt ihrer Erstellung. Eine Änderung der Bewertung zugrundeliegenden fundamentalen Faktoren kann nachträglich dazu führen, dass die Bewertung nicht mehr zutreffend ist. Ob und in welchem zeitlichen Abstand eine Aktualisierung dieser Ausarbeitung erfolgt, ist vorab nicht festgelegt worden. Es wurden zusätzliche interne und organisatorische Vorkehrungen zur Prävention oder Behandlung von Interessenkonflikten getroffen. Die Ergebnisse der Analysen sowie die Meinungen der Analysten werden den analysierten Unternehmen vor der Veröffentlichung nicht offengelegt. Alle Preise von Finanzinstrumenten, die in der jeweiligen Anlageempfehlung angegeben werden, sind Schlusskurse des dem jeweiligen ausgewiesenen Veröffentlichungsdatums vorangegangen Börsenhandelstages, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Zeitpunkt genannt wird. Anlageempfehlung: Erwartete Entwicklung der Gesamtperformance des Finanzinstruments bis zum angegebenen Kursziel, nach Meinung des dieses Finanzinstrument betreuenden Analysten. Marktschlagende: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren stärker als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird. Profitabel: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren weniger als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird, aber mehr als null. Negativ: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren fallen wird. Handelsregeln und Offenlegungen von Analysten und Dritten in Verbindung mit der Aktienwelt360 GmbH Wenn ein Analyst (Mitarbeiter sowie Freiberufler) von Aktienwelt360 über eine Aktie schreibt, von der er oder sie selbst eine Position besitzt oder davon anderweitig profitiert, dann wird dieser Umstand am Ende eines Artikels oder Berichts erwähnt. Wir haben Aktienempfehlung in unseren kostenpflichtigen Newslettern und wir legen auch diese Empfehlungen offen, wenn wir darüber auf unserer kostenlos zugänglichen Website schreiben (aktienwelt360.de). Um unseren zahlenden Mitgliedern gegenüber fair zu bleiben, legen wir diese Empfehlungen mindestens 30 Tage ab der ersten Veröffentlichung der Empfehlung nicht in unserem kostenlosen Content offen. Nach dieser Frist von 30 Tagen werden wir auch diese Empfehlungen offenlegen. Zusätzlich zu den oben erwähnten Anforderungen unterliegen wir zusätzlichen Handelsbeschränkungen und Richtlinien. Diese Beschränkungen verlangen, dass die Angestellten von Aktienwelt360: - jede Aktie, die sie besitzen, mindestens zehn volle Handelstage besitzen müssen. (Daytrading ist nicht zugelassen – als ob wir das überhaupt wollten!) - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen. - unsere Compliance-Abteilung informieren müssen, wenn sie eine Aktie kaufen oder verkaufen, egal ob sie darüber geschrieben haben oder nicht. Wir arbeiten auch mit freiberuflichen Autoren, die: - jede Aktie, die sie besitzen und über die sie bei Aktienwelt360 schreiben, mindestens zehn volle Handelstage halten müssen. - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen.
    Verfasst von Aktienwelt360
    Rocket Internet bekommt man noch immer fast umsonst In der Vergangenheit war mir öfter mal aufgefallen, dass man die Aktie von Rocket Internet (WKN:A12UKK) rein rechnerisch betrachtet quasi umsonst bekam. Die Aktie war tief gesunken, obwohl gleichzeitig die Vermögenswerte immer weiter gestiegen …

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