DGAP-Adhoc
MOLOGEN AG behält Rechte an Lefitolimod - Verhandlungen ohne Einigung beendet - Seite 2
Dementsprechend wird MOLOGEN keine kurzfristigen Zahlungen und weiteren Gegenleistungen erhalten, wie sie in der unterzeichneten und am 15. August 2018 im Rahmen einer Ad-hoc-Mitteilung veröffentlichten Absichtserklärung dargestellt wurden. Ausgehend von der aktuellen Liquidität werden die Zahlungsmittel voraussichtlich bis Mitte 2019 reichen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft das vorhandene genehmigte und bedingte Kapital zur weiteren Finanzierung nutzen.
Unabhängig davon, dass die Gespräche mit ONCOLOGIE über die Abtretung der globalen Rechte an Lefitolimod nicht erfolgreich abgeschlossen wurden, werden MOLOGEN und ONCOLOGIE im Rahmen der
bestehenden und mit Ad-hoc-Mitteilung vom 13. Februar 2018 angekündigten Lizenz- und Entwicklungskooperationsvereinbarung für das Hauptprodukt Lefitolimod weiter zusammenarbeiten. Diese
Vereinbarung umfasst die Entwicklung, Herstellung und Kommerzialisierung von Lefitolimod für den chinesischen Markt einschließlich Hong Kong, Macao, Taiwan und Singapur sowie eine mögliche
weltweite Entwicklungskooperation.
- Ende der Ad-hoc-Mitteilung -
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Claudia Nickolaus
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Fax: +49 - 30 - 84 17 88 - 50
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