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     4284  0 Kommentare Annalena Baerbock bei Anne Will: Verlangt das Grundgesetz eine weibliche Kanzlerkandidatin?

    Gestern war Annalena Baerbock bei Anne Will. Und wir lernten eine eigenartige Interpretation des Grundgesetzes kennen.

    Anne Will hat sich gestern in den ersten Minuten des Interviews mit Annalena Baerbock vor allem auf eine Frage versteift: Ob sie denn nur deshalb Kanzlerkandidatin der GRÜNEN geworden sei, weil sie eine Frau ist. Will wiederholte diese Frage mehrmals, was heute in vielen Medien kritisiert wird. Die FAZ schreibt beispielsweise unter der Überschrift „Überholtes Frauenbild zur besten Sendezeit“:

    „Doch was macht Anne Will? Sie stellt Fragen, die auf ein völlig überholtes Rollenbild der Frau schließen lassen. Oder wie soll man diese Ausführung der Moderatorin anders verstehen: „Irgendwie steht ganz blöd im Raum, dass Sie es nur geworden sind, weil Sie eine Frau sind. Kriegen Sie das noch mal abgeräumt?“ Liebe Frau Will, wie kommt man auf so eine erste Frage in einer politischen Diskussionsrunde im 21. Jahrhundert zur besten Sendezeit? Und was denken Sie, könnte/sollte Frau Baerbock allen Ernstes darauf antworten?“

    Süddeutsche sieht Baerbock als „Großmeisterin im Fechten“

    Die „Süddeutsche Zeitung“ überschlägt sich in Baerbock-Begeisterung und schreibt unter der Überschrift „Baerbock pariert Fragen wie eine Großmeisterin im Fechten“:

    „Anne Will hat ihre furchterregendsten Waffen als Talk-Moderatorin gezückt: den Gast unaufhörlich zu unterbrechen, die Teufelsadvokatin zu spielen, nachzubohren bis zur Schmerzgrenze. Alles vergeblich. Annalena Baerbock, erste Kanzlerkandidatin der Grünen und derzeit mitsamt ihrer Partei zumindest in Umfragen Liebling der Wählerherzen, parierte wie eine Großmeisterin im Fechten. Rasches Ausweichen, Doppelschritt vorwärts und rückwärts, Parieren und Arretstoß, der Zwischenstoß mitten in den Angriff des Gegners hinein, oder hier: der Gegnerin. Ist sie als Quotenfrau in ihre neue Rolle gekommen, fragt Anne Will in ihrer ARD-Talkshow am Sonntagabend. Tückische Frage. Doch die Kandidatin ist nicht aus der Fassung zu bringen.“

    Wer die Sendung gesehen hat, weiß, dass das völlig abwegig ist. Aber es reiht sich ein in die peinlichen Lobhudeleien der Medien für Baerbock, die Johannes Boie in der WELT AM SONNTAG treffend aufgespießt hat.

    Ich bin wirklich kein Anne Will-Fan, aber ich finde, die Kritik an ihr ist in diesem Fall ganz und gar unberechtigt. Es war gut, dass Will mehrfach nachgehakt hat, weil Baerbock eben keinen anderen Grund nennen konnte als ihre Eigenschaft, eine Frau zu sein.

    Verlangt das Grundgesetz eine weibliche Kanzlerkandidatin?

    So in die Ecke gedrängt, kam Baerbock dann mit dem Grundgesetz. Sie behauptete, es "steht schon in unserem Grundgesetz, dass die Frage von Geschlechter in einer Gesellschaft, wo wir aber noch nicht bei kompletter Gleichberechtigung sind, auch bei solchen Entscheidungen mit eine Rolle spielt." Das heißt in diesem Kontext: Baerbock behauptet allen Ernstes, es stehe im Grundgesetz, dass „bei solchen Entscheidungen“ die Tatsache, dass sie eine Frau ist, eine Rolle spielen müsse, und zwar deshalb, weil noch keine „komplette Gleichberechtigung“ herrsche. Das ist freilich eine Verdrehung der Tatsachen.


    Rainer Zitelmann
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    Dr. Dr. Rainer Zitelmann ist Historiker, Politikwissenschaftler und Soziologe - und zugleich ein erfolgreicher Investor. Er hat zahlreiche Bücher auch zu den Themen Wirtschaft und Finanzen* geschrieben und herausgegeben, viele davon sind in zahlreiche Sprachen übersetzt worden. * Werbelink
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    Verfasst von Rainer Zitelmann
    Annalena Baerbock bei Anne Will: Verlangt das Grundgesetz eine weibliche Kanzlerkandidatin? Gestern war Annalena Baerbock bei Anne Will. Und wir lernten eine eigenartige Interpretation des Grundgesetzes kennen.

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