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Leoni AG vor Einigung über Sanierungskonzept zur Sicherung der Finanzierung – Restrukturierungsplan führt zum Ausscheiden der bisherigen Aktionäre - Seite 2
Im Zuge dieser Kapitalerhöhung, zu der ausschließlich die von Dipl.-Ing. Stefan Pierer gehaltene Gesellschaft zugelassen wird, soll diese neue Alleingesellschafterin der Leoni AG werden und die Börsennotierung der Aktien der Leoni AG enden.
Da nicht überwiegend wahrscheinlich ist, dass die im Sanierungskonzept vorgesehenen Kapitalmaßnahmen die erforderliche Zustimmung der Hauptversammlung (mindestens 75% des anwesenden Grundkapitals) erreichen werden und zudem bislang nicht alle Schuldscheingläubiger dem Sanierungskonzept zugestimmt haben, soll das Sanierungskonzept unter Anwendung des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes umgesetzt werden. Aufgrund des erreichten Verhandlungsstandes mit sämtlichen Konsortialbanken und einer hinreichenden Zahl an Schuldscheingläubigern können die hierfür notwendigen Mehrheiten bereits als gesichert gelten. Ausstehend ist allerdings noch die Zustimmung der Bürgen (Länder NRW, Niedersachsen, Bayern sowie der Bund), ohne die die gesamte Sanierung nicht durchführbar ist.
Da ohne Umsetzung des Sanierungskonzepts Verluste entstünden, die das Grundkapital der Leoni AG aufbrauchen, wird der Vorstand der Leoni AG kurzfristig eine Hauptversammlung nach § 92 Aktiengesetz einberufen. Er wird dieser vorsorglich den Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals anzeigen.
Da die Aufstellung, Testierung und Veröffentlichung eines Jahres- und Konzernabschlusses erst wieder möglich sein werden, wenn die Umsetzung des Sanierungskonzepts gesichert ist, wird sich die Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2022 verzögern und kann erst nach Umsetzung des Sanierungskonzepts erfolgen.
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