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    EQS-WpÜG  405  0 Kommentare Befreiung / Zielgesellschaft: Verbio SE; Bieter: Dr. Gabriele Pollert / GaPo Holding GmbH & Co. KG / GaPo Verwaltungs GmbH - Seite 2

    Der Tenor des Bescheids lautet wie folgt:

    1. Die Antragstellerinnen werden gemäß § 37 Abs. 1 Var. 5 WpÜG jeweils für den Fall, dass sie infolge des Wirksamwerdens der Vereinbarung über das Ausscheiden der Antragstellerin zu 1) als Kommanditistin der Pollert Holding GmbH & Co. KG, Berlin, gegen Gewährung von Stückaktien der Verbio SE, Zörbig, vom 28.06.2023, zuletzt geändert am 14.12.2023, und dem damit verbundenen Beitritt der Antragstellerin zu 1) zum Poolvertrag in der Fassung vom 06.07.2023 die Kontrollschwelle gemäß § 29 Abs. 2 WpÜG überschreiten und Kontrolle an der Verbio SE, Zörbig, erlangen sollten, von den Pflichten nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die Kontrollerlangung an der Verbio SE, Zörbig, zu veröffentlichen, nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit.
    2. Der Widerruf der Befreiung nach Ziffer 1 des Tenors dieses Bescheids bleibt für die Fälle vorbehalten (§ 36 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG), dass
    1. der Poolvertrag in der Fassung vom 06.07.2023 im Hinblick auf Abstimmungen über und für das Stimmverhalten bezüglich Stimmrechten aus Stückaktien der Verbio SE, Zörbig, dergestalt abgeändert oder in sonstiger Weise bewirkt wird, dass die Antragstellerinnen Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Ausübung von Stimmrechten nehmen können, oder
    2. die Antragstellerinnen ihren jeweiligen Stimmrechtsanteil an der Verbio SE, Zörbig, anderweitig, einschließlich etwaiger gemäß § 30 WpÜG zugerechneter Stimmrechte (ohne Berücksichtigung der Stimmrechte, die ihnen aufgrund des Poolvertrags in der Fassung vom 06.07.2023 zuzurechnen sind) auf mindestens 30 % erhöhen.
    1. Die Befreiung nach Ziffer 1 des Tenors dieses Bescheids ergeht zudem unter folgenden Auflagen (§ 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG):
    1. Die Antragstellerinnen haben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Vollzug der Vereinbarung über das Ausscheiden der Antragstellerin zu 1) als Kommanditistin der Pollert Holding GmbH & Co. KG, Berlin, sowie den damit verbundenen unmittelbaren Erwerb von 413.270 Stückaktien der Verbio SE, Zörbig, unverzüglich, jedoch spätestens bis zum 29.02.2024, nachzuweisen.
    2. Die Antragstellerinnen haben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht jedes Ereignis, jeden Umstand und jedes Verhalten, das den Widerruf der Befreiung gemäß vorstehender Ziffer 2 des Tenors dieses Bescheids rechtfertigen könne, unverzüglich mitzuteilen.
    1. Für die positive Entscheidung über den Antrag auf Befreiung von den Verpflichtungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 WpÜG gemäß § 37 Abs. 1 WpÜG ist von den Antragstellerinnen eine Gebühr zu entrichten.

    Der Bescheid der BaFin beruht im Wesentlichen auf folgenden Gründen:

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