Ladesäulencheck 2024
Laden unterwegs teurer als Tanken - Seite 2
Fahrstromtarife, die E-Mobilist*innen mit den Anbietern direkt abschließen.
Lokale Monopolisten bestimmen Ladebedingungen und -preise
Ein Hauptgrund für die gestiegenen Preise an öffentlichen Normalladesäulen ist
die Monopolbildung im Markt. Lokale Monopolisten haben über Jahre hinweg ihre
hohen Anteile im Markt verfestigen können. Diese Monopolisten sind in der Regel
die jeweiligen lokalen Energieversorger, die mit dem örtlichen
Stromnetzbetreiber konzernrechtlich verbunden oder selbst Stromnetzbetreiber
sind. Marktanteile von über 80 Prozent bei Normalladepunkten stellen den
Normalfall dar - in der Spitze sichern sich Monopolisten sogar bis zu 93 Prozent
der Marktanteile (https://www.lichtblick.de/monopolanalyse2023/) in ihrer
jeweiligen Region.
Im aktuellen Marktmodell können Stromanbieter keinen eigenen Strom an der
Ladesäule anbieten. Vielmehr bestimmt allein der Ladepunktbetreiber den
Ladestromlieferanten - dies ist in der Regel der konzerneigene Vertrieb. Daher
werden Ladebedingungen und -preise faktisch von den lokalen Monopolisten
bestimmt. Diese können aufgrund des fehlenden Wettbewerbs ihren eigenen
Fahrstromkund*innen gegenüber nicht marktgerechte, überhöhte Fahrstrompreise
durchsetzen.
Mit ihrer Marktmacht diskriminieren die lokalen Monopolisten zudem Drittanbieter
wie LichtBlick und verlangen von diesen bis zu 89 Prozent höhere Entgelte für
die Nutzung der Ladepunkte als von ihren eigenen Kund*innen für den Bezug von
Fahrstrom. Um kostendeckende Fahrstromtarife an öffentlichen Ladesäulen anbieten
zu können, müssen Drittanbieter den Fahrstromtarif des Roaming-Partners sowie
das Roaming-Entgelt an ihre Fahrstromkund*innen weitergeben. Wettbewerbsgerechte
Preise für E-Mobilist*innen sind somit nicht möglich.
Zudem können sie die Erlöse aus den THG-Quoten
(https://www.lichtblick.de/presse/thg-quote/) nicht an ihre Kund*innen
weitergeben. Dies bleibt exklusiv den Ladesäulenbetreibern bzw. dem vom ihnen
bestimmten Ladepunktlieferanten vorbehalten. Die Folge: Dieser einseitige
Kostenvorteil verschärft die Preisdiskriminierung und führt dazu, dass
Drittanbieter mittelfristig aus dem Markt verdrängt werden.
Die Monopolkommission hat in ihrem letzten Sektorgutachten ebenfalls bestätigt,
dass die marktbeherrschende Stellung des lokalen Anbieters zu höheren
Ladepreisen an Normalladepunkten führt.
Das Durchleitungsmodell für echten Wettbewerb an der Ladesäule
"Die Monopole im Normalladesäulenmarkt werden sich nicht von allein auflösen,
der Markt benötigt dringend eine Reform. Darum schlagen wir bereits seit Jahren
das Durchleitungsmodell vor. Die Folgen einer solchen Reform würden sich positiv
auf die Preise für E-Mobilist*innen auswirken", sagt Adam. "Entsprechende
Entwicklungen gab es etwa auch im Zuge der Liberalisierung der Bereiche
Haushaltsstrom und Telekommunikation."
Mit dem Modell erhält jeder Energieversorger das Recht auf Durchleitung seines
Stroms an öffentliche Ladesäulen. Damit sind Fahrstromlieferanten nicht mehr von
Stromlieferung und Preisen der Ladesäulenbetreiber abhängig. Im Gegenzug erhält
der Betreiber ein Nutzungsentgelt für Installation, Betrieb und Wartung der
Ladesäule, das ebenfalls eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals
ermöglicht. Die Ladesäulen-Infrastruktur wird über die Nutzungsentgelte
(mit-)finanziert und so unabhängig von staatlicher Förderung.
Wettbewerb entsteht durch die Möglichkeit zum Wechsel des Fahrstrom-Anbieters
(analog zum Wechsel des Stromanbieters im Haushalt). Der Vorteil für
E-Mobilist*innen: Sie können den Fahrstrom-Tarif des Anbieters ihrer Wahl an
jeder öffentlichen Ladesäule nutzen. Preise und Stromqualität sind transparent,
alle Ladevorgänge erscheinen auf einer Abrechnung. In einem gemeinsamen
Pilotprojekt (https://www.lichtblick.de/presse/50hertz-decarbon1ze-lichtblick-un
d-stromnetz-berlin-pilotprojekt/) haben LichtBlick, 50Hertz und Stromnetz Berlin
die Durchleitung an öffentlichen Ladesäulen bereits erfolgreich getestet.
Den vollständigen Ladesäulencheck 2024 sowie hochauflösendes Bildmaterial finden
Sie unter https://www.lichtblick.de/ladesaeulencheck/ .
Pressekontakt:
Ata Mohajer, Communication Manager
Tel. +49 40 63601087, mailto:ata.mohajer@lichtblick.de
LichtBlick SE, Klostertor 1, 20097 Hamburg
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22265/5769380
OTS: LichtBlick SE
Ladesäule anbieten. Vielmehr bestimmt allein der Ladepunktbetreiber den
Ladestromlieferanten - dies ist in der Regel der konzerneigene Vertrieb. Daher
werden Ladebedingungen und -preise faktisch von den lokalen Monopolisten
bestimmt. Diese können aufgrund des fehlenden Wettbewerbs ihren eigenen
Fahrstromkund*innen gegenüber nicht marktgerechte, überhöhte Fahrstrompreise
durchsetzen.
Mit ihrer Marktmacht diskriminieren die lokalen Monopolisten zudem Drittanbieter
wie LichtBlick und verlangen von diesen bis zu 89 Prozent höhere Entgelte für
die Nutzung der Ladepunkte als von ihren eigenen Kund*innen für den Bezug von
Fahrstrom. Um kostendeckende Fahrstromtarife an öffentlichen Ladesäulen anbieten
zu können, müssen Drittanbieter den Fahrstromtarif des Roaming-Partners sowie
das Roaming-Entgelt an ihre Fahrstromkund*innen weitergeben. Wettbewerbsgerechte
Preise für E-Mobilist*innen sind somit nicht möglich.
Zudem können sie die Erlöse aus den THG-Quoten
(https://www.lichtblick.de/presse/thg-quote/) nicht an ihre Kund*innen
weitergeben. Dies bleibt exklusiv den Ladesäulenbetreibern bzw. dem vom ihnen
bestimmten Ladepunktlieferanten vorbehalten. Die Folge: Dieser einseitige
Kostenvorteil verschärft die Preisdiskriminierung und führt dazu, dass
Drittanbieter mittelfristig aus dem Markt verdrängt werden.
Die Monopolkommission hat in ihrem letzten Sektorgutachten ebenfalls bestätigt,
dass die marktbeherrschende Stellung des lokalen Anbieters zu höheren
Ladepreisen an Normalladepunkten führt.
Das Durchleitungsmodell für echten Wettbewerb an der Ladesäule
"Die Monopole im Normalladesäulenmarkt werden sich nicht von allein auflösen,
der Markt benötigt dringend eine Reform. Darum schlagen wir bereits seit Jahren
das Durchleitungsmodell vor. Die Folgen einer solchen Reform würden sich positiv
auf die Preise für E-Mobilist*innen auswirken", sagt Adam. "Entsprechende
Entwicklungen gab es etwa auch im Zuge der Liberalisierung der Bereiche
Haushaltsstrom und Telekommunikation."
Mit dem Modell erhält jeder Energieversorger das Recht auf Durchleitung seines
Stroms an öffentliche Ladesäulen. Damit sind Fahrstromlieferanten nicht mehr von
Stromlieferung und Preisen der Ladesäulenbetreiber abhängig. Im Gegenzug erhält
der Betreiber ein Nutzungsentgelt für Installation, Betrieb und Wartung der
Ladesäule, das ebenfalls eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals
ermöglicht. Die Ladesäulen-Infrastruktur wird über die Nutzungsentgelte
(mit-)finanziert und so unabhängig von staatlicher Förderung.
Wettbewerb entsteht durch die Möglichkeit zum Wechsel des Fahrstrom-Anbieters
(analog zum Wechsel des Stromanbieters im Haushalt). Der Vorteil für
E-Mobilist*innen: Sie können den Fahrstrom-Tarif des Anbieters ihrer Wahl an
jeder öffentlichen Ladesäule nutzen. Preise und Stromqualität sind transparent,
alle Ladevorgänge erscheinen auf einer Abrechnung. In einem gemeinsamen
Pilotprojekt (https://www.lichtblick.de/presse/50hertz-decarbon1ze-lichtblick-un
d-stromnetz-berlin-pilotprojekt/) haben LichtBlick, 50Hertz und Stromnetz Berlin
die Durchleitung an öffentlichen Ladesäulen bereits erfolgreich getestet.
Den vollständigen Ladesäulencheck 2024 sowie hochauflösendes Bildmaterial finden
Sie unter https://www.lichtblick.de/ladesaeulencheck/ .
Pressekontakt:
Ata Mohajer, Communication Manager
Tel. +49 40 63601087, mailto:ata.mohajer@lichtblick.de
LichtBlick SE, Klostertor 1, 20097 Hamburg
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22265/5769380
OTS: LichtBlick SE